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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt lür das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Madtrath daselbst. ^ierteMrlicher PränumerationSpreiS 10 Ngr. — Jnsertionsgebühren für den Raum einer gespaltenen Corpuszeile 8 Pf.— Annahme von Inseraten bis Montag resp.I ^Ukrstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden honorirt. 1*3 Dienstag, den 29. September 1868. Mit nächster Nr. beginnt ein neues Quartal dieses Blattes. Wir ersuchen die 'geehrten Bewohner von Stadt und "and um gefällige rechtzeitige Bestellung, resp. Erneuerung deS Abonnements. Rti« Amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen vermischten Inhalts. Bekannt m a ch u n g. , unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschast hat für die Aushebung der innerhalb ihres Bezirkes den 21. dieses Monats ' -uwieldung kommenden Gestellpflichtigen vom Jahre 1868 folgende Aushcbungstagc und Gestellungsorre festgesetzt: I ., für den Gcricbtsamtsbezirk rgs den 8. October d. I., Nathhaus zu Radeberg, 2 ., flir die Gerichtsamtsbezirke lUna^durx und den 10. Octobcr d. Z., Nathhaus zu Radeburgs !!., für den Gerichlsamtsbezirk den 12. und 13. Oktober d. I., Nathhaus zu Dippoldiswalde, 4 ., für den Gerichtsamtsbezirk den 15. October d. I., Gasthof zum „Adler" zu Wilsdruff, 5 ., für die Gerichtsamtsbezirke Itrcxllc ii und den 16., 17. und 18. October d. Z., Gewandhaus-zu Dresden, 6 ., für den Gerichtsamtsbezirk IdoI»I« n den 20. October d. I., Gewandhaus zu Dresden, 7., für den Bezirk der Stadt den 21., 22., 23., 24., 26., 27., 28. und 2t). Oktober d. F., Gewandhaus zu Dresden. , - Es haben daher an diesen Tagen und Orten die sämmtlichen, dem norddeutschen Bunde angehörigen, im hiesigen Bezirke wohn» eamn Militairpflichligen, welche im Hahre 1848, oder in früheren Jahrgängen geboren und noch nicht militairfrei sind,'sowie die bei Mcheren Aushebungen aus irgend einem Grunde Zurückgestellten vor der Aushebungs-Commission persönlich sich zu gestcllen. Zum Nrclamationstcrmin ist der 2. November d. I. ^gesetzt worden, bis zu welchem Tage Mittags 12 Uhr alle Befreiungsansprüchc und sonstigen Einwendungen bei Verlust derselben vor im Gcwandbause zu Dresden ^'nammelten Aushebungs-Commission persönlich und unter Beibringung der erforderlichen Nachweise anzubringen sind. Zur vorläufigen Benachrichtigung der Obrigkeiten, sowie zur Nachachtung der Belheiligten, welche letztere den ihnen durch ihre -brigkeiten noch weiter zugehendcn Weisungen im Bezug auf ibrc Gestellung pünktliche Folge zu leisten haben, wird dies hierdurch bekannt gemacht. Dresden, den 17. September 1868. Königliche Amtshauptmannschast. vo» Vii tl» Ludwig. Oeffentliche Vorladung. Die Schlossergesellen Ernst Ludwig Ferdinand Meng aus Erkner und Earl August Lange aus Nieder-Gutscbdorf in Preussen wid m einer allhier wider sie anhängigen Untersuchung zu vernehmen und werden dieselben, da ihr jetziger Aufenthalt unbekannt ist, hier mit öffentlich geladen, sich bis zum I. November 1868 Ubuis ihrer Vernehmung bei Vermeidung steckbrieflicher Verfolgung alibier zu stellen. Alle Polizeibehörden werden ergebenst ersucht, die Genannten im BetretungSfalle auf gegenwärtige Ladung aufmerksam zu machen ved einige Nachricht von dem Erfolge gefälligst ander gelangen zu lassen. Wilsdruff, am 21. September I«68. Dao ettömal. (Sencktsamt. ^colikardi.