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Auge und ihre helfende Hand; sie allein sieht in der jungen Wirt schaft wieder ihre eigene erblühen und sucht sie zu fördern, mit dem Aufwand all' ihrer Kräfte und dem Scharfsinn einer Mutter. Die Mutter des Sohnes dagegen bekümmert sich wenig, wie sich die junge Brut ihr Nest gebaut und ihre Sorge würde ihr auch wenig helfen. Ihr Sohn ist mit der Gründung eines Hausstandes ein Anderer ge worden, er steht jetzt auf eignen Füßen, er fühlt sich, und all' die ernsten Winke und Rathschläge der Mutter weist er ruhig und be stimmt zurück, die Mutter sieht, daß der Vogel nun endlich „flügge" geworden und überläßt ihm seinen Geschick. Es ist ihr daher auch nicht zu verargen, wenn sie sich zu ihrer verheirathcten Tochter wen det, die des Raths, der Hilfe, des Schutzes immer bedarf und da nach immer die Hände ausstreckt. Dort ist ein reiches, großes Feld ihrer Thätigkeit; kein Wunder, daß sie auf diesem mit ihrem Schwie gersohn zusammengeräth. Wir haben also nachgewiesen, wie zwei grundverschiedene Schwie germütter entstehen und so ist es auch erklärlich, warum nur die eine Schwiegermutter, die Mutter der Frau stets auf der Bank der Angeklagten sitzt und trotz aller Liebe, ja gerade mit all' ihrer Liebe, für das junge Eheglück oft so verheerend und vernichtend wirkt, während die Mutter des Diannes sich längst hinter die Coulissen zu rückgezogen und nur aus der Ferne ein wenig donnert. Ich bin sicher, wenn ich die Schwiegermütter angriffe und sie all' ihrer alles Familienglück störenden Furchtbarkeit schilderte, dann 40 erhebe mancher unsrer Leser dankend die Hände, liefe zu seiner Frau und riefe ihr jubelnd zu: „Lege das Blatt deiner guten Mutter auf den Tisch; sie ist zwar längst gegen alle vernünftigen Vorstellungen unzugänglich, doch vielleicht Hilsts diesmal, weil's gedruckt ist!" Aber ich will sie preisen — die Schwiegermütter! Sie halten Wache an dem Paradiese des Eheglücks und schützen ja nur ihr Kind gegen die Barbarei eines Mannes, der leider nicht mehr weiß, welchen Schatz er besitzt. Ja, sie sind besser als ihr Ruf und was das Beste, sie müssen doch dort, wo sie einmal vorhanden, mit in den Kauf genommen werden; sie sind ein nothwendiges Uebel, ein unablöslicher Zins, und es wäre hart, wenn nicht unmöglich, Schwiegermütter aus der Liste der menschlichen Gesellschaft gänzlich zu streichen und zu verlangen, daß sie ihre irdische Laufbahn mit der Verheirathung ihrer Töchter beschließen sollten, wie die indischen Weiber die ihrige mit dem Tode ihres Mannes. Sollte denn die freundliche Hochzeitfackel ihrer Toch ter für sie die düstre Todesfackel werden, damit sie nicht die traurige undankbare Rolle einer sogenannten „bösen Schwiegermutter" zu spielen hätte? — (Schluß folgt.) Kirchennachrichten aus Wilsdruff. Am Sonntage Estomihi predigen Vormittags: Herr Pastor Schmidt, Nachmittags: Herr Diaconus Ficker. Bericht über die 11. am 21. November 1868 abgehaltene Sitzung des Stadtverordneten-Collegii. Anwesend die Herren Stadtverordneten Nitthausen, Loßner, Springsklee, Güldner, Kaden, Händel, Wittig, Busch und der Unter zeichnete. Das Collegium nahm zunächst Kenntniß von dem, was der Stadtrath auf die diesseitige Anfrage bezüglich der Modalitäten der versuchsweisen Aufstellung zweier Petroleumlampen anher mitgetheilt und beschloß hierauf einstimmig I. dem Beschlusse des Stadtrathes einer hier heimischen in Dres den wohnhaften Person, da deren Bedürftigkeit vollständig beschei- rügt, vom 1. November 1868 ab ein wöchentliches Almosen vcn —- 10 Ngr. —- zu verwilligcn, beizutrcten; 2. einen, mit einer hiesigen Einwohnerin abgeschlossenen Con- tract, gegen zeitweise Abtretung einer ihr zuständigen Licitationsgel- derforderung im Betrage von 203 Thlr. 23 Ngr. 4 Pf., ihr bis Mr Auszahlung dieser Gelder vorschußweise eine monatliche Unter stützung von 3 Thlr. —- —- zu gewähren, zu ratihabiren; 3. dem Stadtrathc darin beizustimmen, daß dem Stadtrathe zu Dresden die geforderte Erstattung der durch ärztliche Behandlung einer zuletzt dort aufhältlich gewesenen, hier heimischen, und jetzt wegen Geisteskrankheit in der Heilanstalt Sonnenstein untcrgebrachten Mannspepsyn im Dresdner Stadtkrankenhause erwachsenen Curkostcn im Betrage von 13 Thlr. 20 Ngr. —- und von 4 Thlr. 15 Ngr.—- Stadtbezirksarztgebühren als nach den bestehenden gesetzlichen Bestim mungen ungerechtfertigt verweigert, dagegen die 4 Thlr. —- —- be tragende Forderung für Transport des gedachten Mannes in die ge nannte Anstalt gewährt, sowie Seiten der Commun die Bereitwillig keit zur Uebernahme der Vertretung dafür, daß der jährliche Ver pflegungsbeitrag von 28 Thlr. —-—- für jene Person bezahlt werde, zu übernehmen, erklärt, jedoch andererseits Seiten des Stadraths schleunigst damit vorgegangen werde, die Commun wegen Schadlos haltung aus der nach dem Gesetze zu übernehmenden pccuniären Vertretung für den Betroffenen durch Inhibition der bekannt gewor denen Vermögensbestände der Ehefrau desselben sicher zu stellen; 4. wählte in die Deputation für die bevorstehende Wahl der Wahlmänner zur Stadtverordnetenergänzungswahl, die Stadtverord neten Händel, Wittig und Güldner; 5. beschloß das Collegium den durch Ausweißen der Schulloca- litäten und durch das Bestreichen der Fenster und der beiden vorder» Hausthüren und Verkitten der Fenster der Schule entstandenen Auf wand von 69 Thlr. —- —- zwar auf die Schulcasse zu überneh men, jedoch dabei den Stadtrath zu ersuchen, künftig das Collegium in Stand zu setzen, vor Vornahme der betreffenden Arbeiten über de ren Nothwendigkeit Entschließung fasten zu können, fowie eine Bei- gebung der Belege für Entstehung der betreffenden Posten künftig nicht zu unterlassen; 6. beschloß auf die bezüglichen Gesuche der Herren Rector Beck und Cantor Zcdtler, um Uebertragung der ihnen durch Ausmalen ihrer Wohnungsräume beziehcndlich Beköstigung der Arbeitsleute er wachsenen Unkosten auf die Schulcasse, nur die Hälfte der berech neten Arbeitslöhne und Kosten für Farben, dem Ersteren mit 2 Thlr. 25 Ngr. —-, dem Letzteren mit 3 Thlr. 9 Ngr. —- aus der Schul kaffe zu restituiren. Endlich beschließt das Collegium noch: den hiesigen Kirchenvorstand um Auskunft darüber zu ersu chen, ob das völlige Jgnorircn des Collegii bei Gelegenheit der am 15. Nov. 1868 erfolgten Einweisung und Ordina tion des Herrn Diaconus Ficker auf einem Beschlusse des Kirchenvorstandes oder ob dasselbe einem anderen Um stande und welchem zuzuschreiben sei; sowie den Stadtrath mit dem Ersuchen von diesem Beschlusse in Kenntniß zu setzen, sich demselben, dafern Wohldersctbe, wie wohl anzu nehmen, sich mit dem diesseitigen Collegio in gleicher Lage befinde, anzuschließen, jedenfalls aber Eröffnung der jensei tigen Entschließung hierzu baldgefälligst anher gelangen zu lassen. Wilsdruff, am 4. Februar 1869. Das Stadtverordneten - Collegium durch Adv. Ernst Sommer, d. Z. Vorsitzender. Lolsauotion. Vom Grillenburger Revier sollen im Gasthofe zu Grillenburg folgende Hölzer, nämlich: den 24. Februar 1869 von Vormittags 9 Uhr an 1577 Stück weiche Stämme, von 5 bis I6V2 Zoll Mittenstärke, 1030 - - Klötzer, 6 bis 18 Zoll stark, 6 und 8 Ellen lang, 24 - harte - 9 bis 16 - - 6 - 8 - 3^Klaftern V» eilige Nutzscheite, und den 25. Februar 1869 von früh 9 Uhr an 140V» Klafter weiche Brcnnscheitc, 25 - harte - 94 - weiche Nollen, 43^2 - - Stöcke, von Nachmittags 1 Uhr an , 2 V2 Schock hartes Reißig, 1127 - weiches - 30 Stück fichtene Reißighaufen, welche Hölzer sich in den Waldortcn Markgrafenstein niedere Seerenleithe, Kegelplan, Hofcwiese und „X." Telle ausbereitet befinden, ein» zeln und partieenwcise gegen sofortige Bezahlung, wenn nicht die Ersteher Caution bestellt haben, versteigert werden. Wer die Hölzer besehen will, hat sich an den beiden Tagen vor der Auction früh 8 Uhr bei der Revier-Verwaltung zu melden. Königl. Forstverwaltuugsamt Tharaudt, dm 30. Januar 1869. . Vf. V. Lotta. L. V. Zokrüäor.