Suche löschen...
01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 04.04.1908
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1908-04-04
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19080404013
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1908040401
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1908040401
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1908
-
Monat
1908-04
- Tag 1908-04-04
-
Monat
1908-04
-
Jahr
1908
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
2. Beilage Sonnaveliv, 4. April 1908. Leipziger Tageblatt. Nr. 94. 102. Jahrgang. Deutscher Reichstag. Stirn nrnngrbil-. T Berlin, 3. April. (PrivattelegrammZ Die §8 3 und 4 des Vereinsgesetzes wurden heule durchberaten. Man kann die Tätigkeit des Reichstages eine Beratung im eigentlichen Sinne nicht nennen; denn was geredet wurde, war falt gleichgültig, es bandelte sich um die Macht. Das Zentrum wie vereinzelte Polen und Sozialdemokraten suchten dem Zustandekommen des Gesetzes alle mög lichen Schwierigkeiten zu machen, und dieser Antiolock schickte Redner vor, die immer neue Anträge, darunter solche auf namentliche Abstim mung, stellten. Die Besiichsziffer zeigte eine steigende Kurve, erst 367, dann 377, hierauf, 369, dann 377. Später ging sic herunter auf 373 und stieg dann auf 374. Leider war die Zahl der Säumigen auf feiten deS Blocks größer, als auf oer Seite der Gegner. Daß das kein im ponierendes Bild bot, war klar. Fürst Bülow überließ die Vertretung Herrn v. Bethmann-Hollwcg. Auch Bundesratsbevollmächtigte waren zahlreich vertreten. Die Redner hatten keinen rechten Resonanzboden. Dabei wurden wertvolle und treffliche Reden gehalten. Graf Lerchen feld in seiner ruhigen distinguierten Weise sprach für die Vorlage der Kommission im Namen der bayrischen Regierung. Die Rede wurde mit gewohnheitsmäßigem Geheul ausgenommen. Mitunter klangen sogar heftige Zischrufe von den Zentrumsbänken dazwischen. Schädlcr muß es besser wissen, daß die Partei, deren Nährmutter der Ultra- montanismus ist, nicht die Freiheit anttsich vertreten kann. „Wertvoller als die Einheit ist uns die Freiheit!" Tas wagt der Vertreter einer weltumspannenden Geistesmacht zu sagen, die ganz bestimmt die Ein heit über die Freiheit stellt. Auf sozialdemokratischer Seite markierten die Abgeordneten Hildenbrand und Heine, die sich mehrfach zum Wort meldeten, ihren Standpunkt. Außer der Markierung Block und Anti block hielten sich Gruppen nach Landsmannschaften. Die Hessen, die Schwaben fochten für sich. Endlich gab es noch einen Kampf in der freisinnigen Mannschaft. Die Beratung nahm schließlich ein friedliches Ende. Zu 8 5 war kein Redner mehr vorhanden und zu 8 6 fand nur «sine kurze Beratung statt. Morgen kommt der schwierigste Punkt, die Sprachenfrage, an die Reihe. Sitzunarberi l t. 143. Sitzung. Am Bundesratstischc Fürst Bülow, v. B e t h in a n n - H o l I - weg, v. Loebell, Wermuth. Die zweite Lesung des Entwurfs eines Vereinsgesetzes wird fortgesetzt. 8 3 lautet nach der Kommissionssassung: Wer eine öffentliche Versammlung zur Erörterung politischer Angelegenheiten spolitische Versammlung! veranstalten will, bat mindestens 24 Stunden vor Beginn der Bcrsammlnng unter An gabe des Ortes und der Zeit bei der Polizeibehörde Anzeige zu erstatten, lieber die Anzeige ist von der Polizeibehörde losvrt kostenfreie Bescheinigung zu erteilen. Hierzu liegen Abändcrunasanrräae bzw. Zusatzanträgc von Albrecht (Soz.s und Brandys (Pole) vor. "Neu cingenigt hat die Kommission folgenden 8 3a: Einer Anzeige bedarf es nicht für Veriamnu.ingcii, die öffent lich bekanntgemacht sind; die Erfordernisse der BKannlmachung bestimmt die Landeszentralbehörde. Einer Anzeige bcdars es ferner nicht für Versammlungen der Wahlberechtigten zum Betriebe der Wahlen zu den auf Gesetz oder Anordnung beruhenden öffentlichen Körperschaften vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung des Wahltages bis zur Beendigung der Wahlhandlung. Das gleiche gilt für Versammlungen der Gewerbetreibenden und gewerblichen Gehilfen, Gesellen, Fabrikarbeiter, Besitzer und Arbeiter von Berg werken, Salinen und Anfbereitungsanstalten und unterirdisch be triebenen Brüchen und Gruben zur Erörterung von Verabredungen und Vereinigungen zum Behufe der Erlangung günstiger Loyn- und Arbeitsbedingungen, insbesondere mittels Einstellung der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter. Hierzu beantragen Albrecht u. Gen. (Soz.l ebenfalls eine Ab- Ündcrung. Ferner liegt hierzu ein Antrag Trimborn n. Gen. lZtr.s vor. Abg. Trimborn lZtr.s: Wir meinen, daß nicht nur die gewerllichen korporalionSversamuilungen, sondern alle bcrnfsständischcn Versamm lungen, die eine Einwirkung auf die Gesetzgebung und Verwaltung bezwecken, von der Anzeiaepflicht befreit werden müssen. Diesen Zweck verfolgt unser Antrag. lReichskanzlcr Fürst Bülow betritt den Zaal.f Ter sozialdemokratische Antrag gehl weiter als der unserige. Wir glauben, daß unser Eventualantrag den Vorzug verdient. (Beifall im Zentrum s Aba. Hildenbrand (Soz.j: In dieser Vorlage kommt das Miß trauen der Regierung gegenüber dem 'Volke zum Ausdruck. Die Vor lage bedeutet eine vollständige Vervreußung der anderen deutschen Bundesstaaten. Für Württemberg bedeuten die Paragraphen 3 und in eine Wesentliche Verschlcchteruirg des bestehenden Rechtszustandcs. Staatssekretär v. Bethniann-Hollweg: Die Herren Heine und Trimborn haben die Paragraphen 3 und 3a mit außergewöhnlicher Lebhaftigkeit bekämpft. Beide meinten, es würde die Verein s- nnd Versammlungsfreiheit in Deutschland untergraben. Das Gesetz bringt aber gerade hier eine sebr starke Liberalisierung der bestehenden Bestimmungen. Der Entwurf stellt die Anzeigcpflicht ferner der öffentlichen Be kanntmachung gleich, eine Bestimmung, die gegenwärtig in einigen süddeutschen Staaten rechtens ist und auf deren Beibehaltung in der Kommission der allergrößte Wert gelegt wurde. Ich begreife nicht die Erregung, mir der man sich gegen diese Paragraphen wendet, die namentlich in Preußen Vorteile bringen, welche weit über den bestehen den Zustand hinausgehcn und, wie ich glaube, auch weit über das, was die Herren noch vor einem Jahre erwartet haben, l^ehr richtig: Beifall!! Abg. . Dziembowsli-Pomian lPvles: An diesem Gesetz, daS sich gegen uns richtet, mitznwirten, ist uns keine Freude; wir erfüllen nur die heilige Psiichk, >ür Fortschritt und gegen den Rückschritt auch cutt diesem Gebiete Schulter an Schulter mit unseren Gesinnungsgenossen zu kämpfen. Wir empfehlen Ihnen uniern Antrag, der eine schärfere Bc- griffsumgrenziing der öffentlichen 'Versammlungen anstrcbt. Abg. Mülier-Mciningc" sFrs. Vpt.s: Ich will nur eine Inter- prebationsfrage an den Herrn Staatssekretär richten, die für die Presse von Wichtigkeit ist. lGroßc Unruhe. .Zurufe von den Sozialdemokraten.! Daß alle diese Bestimmungen in den Augen der Herren Legion und Ge nossen Unsinn sind, ist selbsterständlich. (Znrufc von den Sozialdemo kraten: Ist cs auch!! Sic spekulieren mit der namenlosen Unwissenheit der Masse. (Großer Lärm.) Die Presse befürchtet, daß die Landes zentralbehörde die Bekanntmachung nnr in die Amtsblätter oder in bestimmte andere Blätter versügen könnte. Das wäre Mißbrauch und Unfug. Ich wäre dem Herrn Staatssekretär dankbar, wenn er der Presse oine beruhigende Erklärung abgäbc. (Bestall links.! Staatssekretär v. Bcthmann-Hollweg: Die Frage des Herrn Abg. Müller-Meiningen kann ich mit Ja beantworten. Beim Ersatz der Anzeige durch eine öffentliche Bekanntmachung muß diese letztere selbst verständlich so gestaltet werden, daß die Polizei bei vernünftiger Auf merksamkeit rechtzeitig die nötige Kenntnis von der Versammlung er langt. Die politische Richtung einer Zeitung soll dabei nicht maßgebend sein. (Lebhafter Beifall.! Ab gelehnt werden endlich die Anträge Albrecht zum Absatz 3 des 8 u. Die 88 3 und 3a werden in der Fassung der Kommission angenommen. Die Diskussion über 88 4, 4a und 4b in der Fassung der kommis- sionsorschläge wird verbunden. Hierauf läuft ein S ch l u ß a n t r a g, der genügend unterstützt wird, ein. Abg. Singer sSoz.) beantragt über den Schluß der Diskussion namentlich abzustimmen. Dieser Antrag wird außer von den Sozial demokraten auch von einem Teil des Zentrums und der Polen unter stützt. 3 Mitglieder enthalten sich der Abstimmung. Die Diskussion ist geschlossen. Die Anträge der Abgg. Albrecht, Brandys, Trim born zu 8 3 werden ab gelehnt, ebenso die Anträge der Abgg. Albrecht und Trimborn zu 8 3a. 8 4 lautet in der K o m m i s si o n s f a ssu n g: Oesientlichc Versammlungen unter freiem Himmel und Auf- zügc auf öffentlichen Straßen oder Plätzen bedürfen der Genehmigung der Polizeibehörde. Die Genehmigung ist von dem Veranstalter mindestens 24 Stunden snach der Vorlage 48 Stunden! vor dem Be ginn der Versammlung oder deS Aufzuges unter Angabe des Ortes und der Zeit nachzusuchcn. Sic ist schriftlich zu erteilen, und darf nur versagt werden, wenn ans der Abhaltung der Versammlung oder der Veranstaltung ocs Auszuges Gefahr für die öffentliche Sicherheit zn befürchten ist. Im Falle der Verweigerung ist dem Veranstalter so fort ein kostenfreier Bescheid nut Angabe der Gründe zu erteilen. (Ter letzte Satz befindet sich in der Vorlage nicht.» Dazu liegen Abändcrungsanträge der Abgg. Albrecht und Brandys vor. Neu eingefügt hat die k o m m i s s i v n folgenden 8 4a: Eine Versammlung, die in einem geschlossenen Raume veran staltet wird, ist nicht schon deshalb als Versammlung unter freiem Himmel anzusehen, weil außerhalb des Versammlungsraumes be- kindliche Personen an der Erörterung tcilnehmen, oder weil die Versammlung in einen mit dem Versammlungsräume zusammen hängenden umfriedeten Hof oder Garten verlegt wird. Dazu liegt ein A b ä n d e r n n g s a n t ra g des Abg. Kohl lZtr.s vor. Endlich schlägt die Kommission solgcndcn neuen 8 4b vor: Der Landeszentralbchörde bleibt es überlassen, zu bestimmen, daß und unter welchen Voraussetzungen für Versammlungen unter freiem Himmel und Auszüge die Genehmigung durch Anzeige oder öffentliche Bekanntmachung ersetzt wird. Gewöhnliche Leichenbegängnisse sowie Züge der Hochzeitsgesell schaften, wo sie hergebracht sind, bedürfen der Anzeige oder Geneh migung nicht. Der Landeszentralbehörde bleivt es überlassen, zu bestimmen, daß auch andere Auszüge der Anzeige und Genehmigung nicht bedürfen, und daß Aufzüge, die durch mehrere Ortschaften führen, nur einer Polizoibebörde angezcigt und von ihr genehmigt zn werden brauchen. Abg. Trimborn und Genossen lZtr.s beantragen einen Zusatz. Abg. Hildenbrand (Soz.j: Tie jetzigen Vorschläge bedeuten für weile Kreise in Deutschland die Aufhebung der Versammlungsfreiheit, da ge schlossene Lokale für Versammlungen in genügender Größe gar nicht existieren. Die bekannte preußische Praktik der Saalabtreiberei würde dann ihren Einzug auch in anderen Landesteilen halten. Dem sollen unsere Anträge enlgegenarbeiten. Abg. Kohl lZtr.s: Unser Antrag ist die Frucht einer Anregung in der Kommission. Unser Antrag wurde ursprünglich angenommen; spcner wurde an seine Stelle ein Fassung gesetzt, die zu großen Mißverständ nissen und Irrungen, namentlich in Preußen, führen kann. Deshalb habe ich mir erlaubt, meinen Antrag zu stellen. Staatssekretär v. Bcthmann-Hollweg: Der Herr Vorredner hat insofern Unrecht, als er fagt, bei der zweiten Lesung sei die Angelegen heit mit einem solchen Automvbiltcmpo betrieben worden, daß der Sinn des 8 4a nicht klar geworden wäre. Ich habe in der zweiten Lesung darüber eine Erklärung abgegeben, und auch schriftlich zu Protokoll, die im kommissionsbcrichl abgcdrnckl ist. Danach sollen nur Versamm lungen betroffen werden, bei denen es sich nm eine Umgehnng der Vor- schritten für Versammlungen unter freiem Himmel handelt. Die ver bündeten Regierungen sind mit der Fassung dieses Paragraphen in der zweiten Lesung der Kommission bis an die äußerste Grenze gegangen, namentlich dadurch, daß sie den landcsrechtlichen Bestimmungen Frei heit gelassen Haven, nm damit den Verhältnissen Rechnung zu tragen, wo das Abhalten von Versammlungen in Gärttu nsw. bevorzugt wird, lieber dieses Maß können die verbündeten Regierungen unter leinen Umständen hinausgcbeu. Aba. Kulcrski lPoles: Wir können mit der Fassung des 8 1 der Kommission uns nicht begnügen: wir haben deshalb eine andere Fassung vorgeichlagen. Abg. Kohl lZtr.s bittet nochmals alle Kollegen, welcher Partei sie auch angehören, seinen Antrag anzunehmen. Staatssekretär Wermuth: Nach Auffassung der Regierung ist die Konstituierung einer Versammlung nicht erforderlich, bevor die Ver sammlung in den Garten verlegt wird. Die Anträge Albrecht, Brand ys uns k o h I werden ab- gelehnt, die 88 4, tu. und 4b nach der K v ni :n i j s i o n s f a s s u n g angenommen. Abg. Zehnter sZtr.! begründet den Antrag des Zcntrnms aus Einfügung eines neuen 8 K- Die weilergehenve Freiheit des Vereins- uno Versammlungsrcchtes in Süddeutschland müsse garantiert bleiben und diese Garantie müsse in das Gesetz ausgenommen werden. Staatssekretär v. Bethniann-Hollweg: Die angestrebtc Einhciilich- kcit des deutschen Vcreinsrcchtes wird von dem Vorredner völlig über sehen oder sehr unterschätzt. Der Entwurf ist doch ans den Wünschen der weitesten Voltskreise nach einem einheitlichen deutschen Vereins gesetz hervorgegangen. lLebhastc Ruse im Zentrum: Freiheitliches!! Sie können doch nicht sagen, daß der Entwurf in der jetzigen Fassung unsreiheitlich wäre, (Lebhafte Zustimmung rechts nnb links.! Bei dem einheitlichen Rechte müßte aber bei gewissen Bundesstaaten eine gewisse Beschneidung eintretcn. Das muß dafür mit in kauf genommen wer den, daß ein einheitliches Recht geschaffen wird. Ich muß dringend davor warnen, die Einheitlichkeit zu durchlöchern Den verbündeten Regierungen ist ihr bisheriges Nachgeben nicht weiter möglich, sonst hat das ganze Bestreben nach der Vereinheitlichung des deutschen Ver eins- und Vcrsammlungsrcchtcs den Boden verloren. Ich muß diesen Antrag als schlechterdings unannehmbar erklären. Abg. Köhler lWirtsch. Vgg.j: Lassen Sic doch uns Hessen wenigstens das kleine Stückchen volle Vercinsfrcihcit, was wir Laben. (Große Heiterkeit im Zentri:....> Es geht ein Antrag ans Schluß der Diskussion ein. lGroßcr Lärm bei den Sozialdemokraten und im Zentrum-! Ein An trag Gröber verlangt namentliche Abstimmung über diesen Schlup antrag, der Antrag wird genügend unterstützt. Die Abstimmung geht unter großer Unruhe des Hauses vor sick>. Mil 214 gegen 161 Stimmen wird der Schluß der Diskustivn abgc lehnt. Die Verkündigung dieses Ergebnisses wird vom Hause mit stürmischem Beifall, aber auch lauten Mißfallens rufen ausgenommen. Zwei Mitglieder enthalten sich der Abstimmung. Abg. Heine (Soz.): Ter Herr Staatssekretär hat eben den 8 4u ! als unannehmbar erklärt. Bisher hat man ganz ruhig die Partikular- I gesctzgebung gewähren lassen, man hat in Sachsen das Vercinsrcchl weiter verschlechtern lassen. Da gab es keinen Einheitsdrang. Heute aber, wo die Regierung aus anderen Gründen das Gesetz braucht, da bricht mit einem Male der Einhcitsdrang durch. Abg. Zehnter (Ztr./: In Baden lcnncn wir gar keine Recht sprechung in bezug auf Vereins- und Vcrsammlnngsrccht. Wir wer den eine erhebliche Einbuße erleiden, wenn Sie nicht nmern Antrag annchmcn. Sie versündigen sich an der Freiheit Ihrer Wähler, wenn Sie es nicht tun. lBcifall im Zentrum.) Bayrischer Bundesratsbevollmächtigtcr Graf Lcrchenfcld: Von verschiedenen Rednern sind Zweifel darüber geäußert worden, wie die süddeutschen Regierungen zu dem Entwurf stehen. Wir haben immer schon gewünscht, eine einheitliche Rcichsgesctz» gebung für das Vereins- und Verla mmlungsrccht zu erhalten. Ich kann für meine Regierung, wie für die Regie rungen der anderen süddeutschen Staaten erklären, oaß sie auf dem Boden des Entwurfs, wie er durch die Kom mission sich gestaltet Hal, stehen, und darin einen wesentlichen Fortschritt in freiheitlicher Richtung erblicken. sLebhaftcr, anhaltender Beifall bei der Mehrheit, Zwischenrufe bei den anderen Parteien.! Abg. Hehl zu .Herrnsheim (Nau.) bedauert die Angriffe des Abg. Köhler aus den befischen Bundesvcrtrctcr Ncidhardt. Mg. David («wz.j: Wir sind von der helsischen Kammer auf- acsordert worden, im Reichstage mit vereinigten Kräften ohne Unter schied der Partei für die Aufrechterhaltung der hessischen Freiheit ein zutreten. Wissen Sie, wer die Anregung in der hessischen Kammer machte? Es war Herr Osann. (Hört! hört!! Er bezeichnete daS neue Gesetz für einen Rückschritt shört! hört!) und IPrach sich für eine Bestimmung im Vereinsgesetz aus, daß für die Staaten, die eine frei heitliche Vereins- und Versammlungsgesetzgebung haben, diese aufrecht erhalten werde. (Hört! hört!) Dieser Austastung haben sich auch die übrigen nationallioeralcn Redner angelchlossen. (Hört! hört!! Die hessstche Regierung kann fa nicht gegen Preußen austrctcn, dazu reicht ihre Macht nicht aus (Heiterkeit!, aber ihr Zeugnis ist so schwer wiegend, daß sie eine möglichst große Anzahl von Abgeordneten ver- anlasten sollte, für den Antrag Trimborn zu stimmen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Osann sNatl.I: Ich werde für den Z e n t r u m s a n t r a g stimmen als der einzige meiner Partei. (Hört! härtst Tie>cr Ent- 'cbluß ist mir schwer geworden, aber nachdem ich mich in der zweiten hessischen Kammer für die Aufrechterhaltung der hessischen Errungen- ickiaften ausgesprochen bade, kann ich mich auch durch dcn Fraklions- zroang nicht zwingen lassen. Abg Schaedler lZtr.s: Wo bleiben denn die übrigen Herren von der nationallibcralen Partei? Nun, wir werden ja sehen. Gclvilndcrl hat mich, daß der bayrische Vertreter sich für dieses Vercinsae'ctz ii: der Fassung der Regierung und der Kommission eingelegt hat. Ick, kann mir nur denken, daß der bayrische Vertreter in bundcsircnnd- sicher Absicht dem Staatssekretär bat beiipringcn wollen (Sehe richtigst Die bayrische Kammer hat sich gegen das Gesetz erklär!. Ick kann nur wiederholt mein Erstaunen über Vie Rede des bayri'chcn Vertreters anssprechen. (Lebhafter Bestall im Zentrum.! Bayerischer Bevollmächtigter Graf Lcrcheufcld: Icl> möchte mein Be fremden ansdrückeii, daß Herr Schädlcr über meine Rede sich gewunden liat, denn er gehört dem bayerischen Landtag an, ist den Verhandlungen dort gefolgt und wird also wissen, welche Stellung die bayerische Reg c- rnng in der Frage eingenommen lwt. Die Bedenken, welche meine Re gierung geltend gemacht hatte, betrasen die Wahlversammlungen, und diese Bedenken sind durch die Kommission beteiligt worden. iScln richtigst Die bayerische Regierung ist stets gewillt, ihre Ansicht, die sie im Bundesrat vertreten hat, auch hier vor dem Reichstag zu vertreten. (Leblwfter Beifall.j. Württembergischer Staatsrat Schicker: Wenn man die Beschütte der Kommission mit dem würllembcrgischen Recht vergleicht, ist die Differenz ziemlich gering. Tie kvmmissionsbeschlüssc namentlich ent halten erhebliche Fortschritte. Ich stehe deslmlb auf demselben Boden wie der .Herr Staatssekretär. (Beifall und Zischen.! Abg. Hieber sNcttl.): Ich bin gegenüber unserem Bnndesratsbevoll- uiächtigten in einer anderen Lage als Herr Schsidlcr. Namentlich muß mich aber wundern, daß Herr Schädlcr- dem bayerischen Gesetz dcn Vor- zug vor dem Entwurf gegeben Kat. Tic einzige Bestimmung, welche im bayerischen Gesetz vor dem Entwurf den Vorzug verdient, haben wir sa in das Reichsvereilisgcsctz hineingearbeiter; alles andere ist weniger liberal als in dem neuen Entwurf, Redner zitiert eine große Menge von Bestimmungen des gellenden bayerischen Gesetzes. Abg. Potthoss sFrs. Vgg.s: Die Waldeckfche Vereins- und Ver sammlungsfreiheit wird durch das Gesetz vernichtet. Bklldeck wird auf den preußischen Standpunkt zurücksinteii. Sic werden mir cs daher nicht Übelnehmen, (Stürmische Beifalls- und Mißfalieiisbczeugnngenst wenn ich diese Bedenken hier vorgetragen habe. Es gebt wiederum ei» Schlußantrag ein, gestellt von Müller-Meiningen, Hcckscher, Schrader usw. Der Antrag sinder genügende Unterstützung. Abermals wird namentlickw Abstimmung über den Schlußantrag beantragt. Der Antrag wird genügend unter stützt. Der Antrag auf Schluß der Debatte wird mit 199 aegen 174 Stimmen angenommen. Nach Bemerkungen der 21bgg. Geck »Sozst und Gröber (Zcntr.) wird hierauf mit 192 gegen 177Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen 8 4<- abgelehnt. 8 5 lautet in der kommissionsfaisung: Jede öffentliche politische Versammlung muß einen Leiter haben. Der Veranstalter ist berechtigt, die Leitung selbst zu übernehmen, sie cincm anderen zu übertragen oder die Wahl des Leiters durch die Versammlung zu veranlassen Der Leiter oder, solange dieser nicht bestellt ist, der Veranstalter, hat für Ruhe und Ordnung in der Ver sammlung zu sorgen; er ist besagt, die Versammlung für aufgelöst zu erklären. Den Abänderungsautrag Albrecht befürwortet Aba. Heine. Damit schließt die Debatte. Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgeleI, nt. Daraus wird der ganze Paragraph in der Kommissivnsfassung mit den Stimmen der Kompromißparteicn angc- n v m m e n. 8 6 der Regierungsvorlage, der durch die Kommissionsbeschlüsse un verändert geblieben ist, lautet: Niemand darf in einer öffentlichen Versammlung oder einem 'Aufzuge, der auf öffentlichen Straßen oder Plätzen sratlsinden ''oll. bewaffnet erscheinen, es fei denn, daß er vermöge öffentlichen Berufs zum Wasfentragen berechtigt oder zum Erscheinen mit Watten bc- hi rdlich ermächtigt ist. Abg. Stückle» (Sozi begründet hierzu den Antrag seiner Partei, dicien Paragraphen zu streichen. Nachdem Wg. kulcrski «Pole! eben- falls für Streichung des 8 6 sich ausgesprochen hat, wird der Antrag der Sozialdemokraten abgclchnt und mit großer Mehrheil die Aufrechterhaltung des Paragraphen beschlossen. Um '-8 Uhr wird die Beratung auf Sonnabend 11 Uhr vertagt. Sächsischer Landtag. Zweite Kammer. 93. öffentliche Sitzung. 1'. Dresden, 3. April. Präsivent Geh. Rat Dr. Mehnert eröffnet die Sitzung umIt Uhr. Das Daus isi trotz der ungewöhnlich frühe» Stunde gut besetzt. Die Tribünen sind ziemlich stark besucht. Am Regierungstische: Finanzminister Tr. v. Rüger und Kommissare. Auf ver für die Regierung reservierten Tribüne der Polizeipräsident von Dresden Küttig init zwei Räten. Sekretär Almert verlieft die Reqistraude, daun tritt das Haus in die Tagesordnung ei», die beute ganz außergewöhnlich umfangreich ist. '."Is Puntt l stobt auf der Tagesordnung der Bericht der Finanzdeputation ^4 über Kap. 48 les ordentlichen Etats auf 1908/09, betr. Polizeidirektion zn Dresden. Abg Audra-Braunsdorf (Kons.) erstattet namens der Tevutation den gedruckt vorliegenden Bericht, aus dem hervorgeht, daß diesmal Mehr- fcrderungeu von 359 286 ./L gemeinsührig vorliege», also 24 Proz. mehr nts im Boretat bei diesem Kapitel eingestellt war. Die Deputation yat sich aber überzeugt, daß diese Mehrsordcruugen infolge Zunahme der Geschäfte und laber notwendige Vermehrung des Personals gerechtfertigt sind, und beantragt, bei Kap. 48 nach der Vorlage die Einnahmen mit 1676 993 zn genehmigen, die Ausgaben mit 2 947 531 ./t!. darunter 19147 ./? künftig ivegfallend, zu bc- willigen, die Petitionen der Polizeiiiijpektoreu, Polizciwacbtmciftcr und lcr Stadtgendarmeu, Gchaltsverhältnisse betreffend, der kgl. StaatSregierung als Material für die bevorstehende organische Neuregelung der Beamlenbesoldungen zur Kenntnisnahme zu überweisen. Abg. Kleinhempel-Wilkau (Natl.) ist gegen die beantragten Mchrforoe- ruugen. Zugebeu walle er. Laß Las Polizeiwrjen in Dresden ausgezeichnet g» leitet werde und daß Dresden selbst ein Interesse daran habe, eine ausreichende Polizei zu haben. Er sei aber der Ansicht, daß dann Dresden auch einen größeren Beitrag zu den Kosten dieser Polizei leisten music als jetzt. Auch ließen sich vielleicht einzelne Gendarmeriestellen ersparen. Er beantrage daher, daS Kap. 48 des Etats nochmals an die Finanzdeputation ^4 zurnckzuweijen. <Ter Antrag wird ausreichend unterstützt.) Abg. Opitz-Treuen i. V. (Kons.) hält Vie Mebrforderiingen für ausreichend begründet. Die Erinnerung an den mit der Stadt Dresden wegen der Polizei geschlossenen Vertrag habe besonders deshalb unangenehm berührt, weil dieser Vertrag noch bis 1926 lause. Aus demselben Grunde aber halte er die Zurück weisung des Kapitels an die Deputation nicht für zweckmäßig. (Bravo!) ron»»«n!i»n SeroEre VoMe: Lk vortreklHvdv8 VordellßMeswiUel dsnSkil,iok vorrüglivk u. «in! ärrtliok vmpkosiloa rr gsgen DrhLItnngshLtLrrh« (Heiserkeit, dejegte Lüinins etc.), gegen Lils Hkcks- unä kiichenentrünckuogen, IckLnctel- »cbvellungen, so vi« gegen Inlektioos- Lrsohheiten s. L. InüuenrL, Xencd- husten, Essern, Lclucrlsch, o. L. Angenehmer (rvschmuch; leichte Xn- ^enckdsrkeit; sisrha K»hterieotütev6s HrsK, ckzher Vorbeugung gegen ^n- sleehuog nnck llebertrsgong »ul Dritte. krtitltllcd t ffk 50 x-diette« N. 1,75 I, Sposkekea. twstkdriicb« vres-dür«» grstl» ». tr»»ko itirrtr Wtvep »ci«^ SMUK 8V.«.
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)