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WsHeMM hncr iian- Ludwig. Ludwig. .stet nc- lück- mgc- > cm esuch Tdcn 'neb- »ft- von ckcn, ach- ^cr- uud e er >om- g in imn ucn )eui die hlr. uau Ge- >cn, mne cheih gell, hä»- üpcci lab'» . Las >deric st ck!i-l'- rigc" ucgea Königliche A m t s b a u p t m a n n s ch a f t. v. vrä»"^ Tbcil^ attst, Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t. ». A»h. ?esuä^ cstätt^' ' gesaf ist a>"' :r. Lagesgeschichte. Wilsdruff, 22. Deccmber 1868. Am vorigen Sonnabend gegen 8 Uhr Abends ist Herr ^et. Pappermaun aus Burkhardtswalde in der sogenannten Muu- N.Mühle, wohin ihn Berufsqeschäfte geführt, mit dem Fleischer Mcr aus Seligstadt, welcher 2 Schweine abgehvlt hat, jusammen- ^wffcn und ist mit diesem ein Stück gefahren. Auf dem Wege, uugc- 5 Minuten von Munzig entfernt, ist der Wagen auf einem Men Wegabhange umgestürzt und Herr Pappermann unter den ken gefallen. Pfeifer ist nicht im Stande gewesen, den Wagen in Höhe zu bringen, er hat Hilfe hcrbeigeholt und Pappermann todt cMvrgezogew Das Geschirr ist in der stocksinsteru Nacht vom Fähr te abgekommen lind hat das Unglück herbeigcführt. l Die Leipzig-Dresdner Eisenbahucompaguic macht in der „L. Z." s^Nnt, daß die Borsdorf-Meißner Bahn in ihrer ganzen Strecke den Personenverkehr am 22. Dec., für den Güterverkehr am 31. dem Publikum zur Benutzung übergeben werden wird. Der äffende Fahrplan ist gleichfalls mitgetheilt. e. Das General-Postamt hat den Postanstalteu allgemeine Vcr- ^»gsregeln zur ordnungsmüßigen Bewältigung des Pvst-Päckerei- ^ehrs während der bevorstehenden Weihnachtszeit zugchm lassen, ^st Fnrsorgc Postverwaltung, so wie das gemeinsame Streben Postbeamten, die richtige und rechtzeitige Ucberkunft der zur Post Werten Päckercicu zu sichern, werden nur dann den gewünschten haben, wenn das Publikum auch seinerseits die Bemühungen Behörde unterstützt, nicht erst in den letzten Tagen vor dem alles zusammen kommen läßt, sondern nur rechtzeitig aufge- u,w wohl verpackte und verschlossene so wie mit deutlichen in N^gen fallenden Signaturen versehene Poststücke zur Auflieferung ""Yen läßt. z^Nie sich die „N. A. Z." aus Dresden schreiben läßt, sollen " einer angestcllteu Berechnung die Verheerungen, welche der Sturm am 7. Dee. in Sachsen angerichtet hat, an einigen Orten selchst di, des gewaltigen Windbruchs vom Jahre 1834 übertroffen haben. Man schützt die Sumu^ der gebrochenen Hvlzmasie auf über 70 Mill. Kubikfuß in einem Gesammtwerthc von etwa 4,000,000 Thalsr. Wir erinnern nochmals daran, daß am 31. Dec. d. I. folgen des Papiergeld verfällt: Anhalt-Bernburger Staatskassenscheine st 1 und 6 Thlr. vom 18. Marz 1850, 5. Febr. 1852 bez. 26. Imst 1856, — st 25 Tblr. vom 26. Juni 1856 und — st 1 Thlr. vom 25. Juli 18S9. Äuhalt-Cöthcu-Bcrnburger Eisenbahnkassenscheine L 1 Thlr. vom 5. März 1846. Anhalt-Dessauische Kassenscheine L 10 Thlr. vom 1. Oct. 1855. Kurhessische Kassenscheine zu 1, 5, 20 Thlr. vom 26. Aug. 1848 und 24. März 1849. Wurzen, 14. Dec. Gestern Abend ist in der Schänke zu Lossa ein daselbst übernachtender Holzwaarenhändler aus der Gegend von Nordhausen, von geistigen Getränken aufgeregt, mit einem 60 Jahr alten ebenfalls nicht ganz nüchternen Tagearbeiter aus dem preußi schen Dorfe Strelln in Streit gekommen nd hat hierbei der alte Mann mit einem sogenannten Holzschnitzer durch Pelz, Weste und Hemd unter die Herzgrube einen Stich in den Leib erhalten, so daß er wenigstens vor der Hand bedenklich darniederliegt. Der Thäter wurde heute von der Gensd'armcrie hier eingebracht. Freiberg, 16. Dec. Eine schauderhafte Mordthat erregt die Bewohner unserer Stadt. Gestern Abend in der 8. Stunde wurde ein junges Mädchen, mit Namen Amalie Hauschild in den Prome naden in der Nähe des PctcrsthorS mit zwei Stichwunden todt aus- gefundcn. Dasselbe Mädchen ist, wie einige andere, schon vor kurzer Zeit von einem Unbekannten in ähnlicher Weise verwundet worden. Der Mörder des am 15. Dec. Abends in Freiberg in den Pro menade» ausgefundcnen Mädchens, soll, wie die „S. Z." hört, ein Soldat der dort liegenden Artillerie-Garnison sein, der den Mord mit seinem Seitengewehr ausführte. b med" t, la»"' ; .m t» Gut«' twoch« » wer' 'cknisO alNS* ind. eil. lus d-" ondo>» Poll«' Woche"' bericht ckew igen. .e» »ei' stalch"' nd, cht h-t Bekanntmachung, die Anlegung und Führung der Stammrollen betreffend. Die nach Punkt 2 der zusätzlichen Bestimmungen zu §. 57 der Bundes-Militär-Erfatz-Jnsstruction zu Anlegung und Führung der Stammrollen beauftragten Behörden, Stadt- undGemciuderäthe, werden andurch benachrichtigt, daß in der Namming'schen Buchdrucke- ^i allhier, große Kirchgasse No. 6, sowohl Titel- als Einlegebogen zu den Stammrollen auf Lager gehalten und mit — Thlr. 5 Ngr. Pf. für das Buch und 3"/z Thlr. für das Ries verkauft werden. Die gedachten Behörden werden daher veranlaßt, ihren Bedarf an ^gleichen Formularen unter portofreier Beifügung des betreffenden Geldbetrags rechtzeitig bei der unterzeichneten Amtshauptmaunschaft ^zuzeigen, welche sodann die Anschaffung und ttebcrmitlelung der fraglichen Schemas besorgen wird. Indem hierbei die gedachten, zur Führung der Stammrollen beauftragten Behörden auf genaue Befolgung der in Z. 57 der Er- 'H-Jnstruction hierüber enthaltenen Vorschriften, sowie die Eommunen selbst auf die sie bei etwaiger unrichtiger oder nicht ordnuugsmä- °'ger Führung der nurgedachten Stammrollen treffende Verantwortlichkeit aufmerksam gemacht werden, erhalten die Königlichen Gerichts- «Mtcr noch besonders Veranlassung, dafür, daß die unter ihrer Leitung und Aufsicht durch die Gemeittdcräthe zu führenden Stammrollen M in ß. 57 und der dazu gehörigen Anmerkung und in ß. 58 der Ersatz-Instruction gegebenen Vorschriften genau entsprechen, durch ge- °Ncle Jnstruirung und sonst in der erforderlichen Weise Sorge zu tragen. Endlich aber werden die Stadträtbe und Königlichen GerichtSämler aufgefordert, dafür besorgt zu sein, daß nicht allein die in ch der Ersatz-Instruction vorgeschriebcne öffentliche Aufforderung zu der zwischen »em 15. Jansar wM 1. Februar zu bewirkenden Aumel- der Militärpflichtigen behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrollen rechtzeitig erlassen, sondern auch, daß die letzteren selbst Mnen der in rj. 57 t-ul) 4'der Instruction bestimmten Frist an den Eivilvorsitzenden der Kreis-Ersatz-Commissivu eingereicht werden. Dresden, den 18. Deccmber 1868. Bekanntmachung, die Controle über die Mannschaften des Benrlanbtenstandes betreffend. Nach einer Miltheilung des Königlichen Landwehrbezirkscvmmandos allhier wird von den Mannschaften des Beurlaubtenstandes ch ihnen nach der Verordnung vom 18. Deccmbcr v. I. obliegende Verpflichtung, jede Aufentha'tweränderung sowohl bei dem Bezirks- Awebcl dts verlassenen, als auch bei dem des neuen Bezirkes auzumelden, vielfach vernachlässigt und es werden daher die Königlichen chrichlsämtor und die Stadträthe des hiesigen Bezirkes, sowie die sämmllichen Ortsrichter auf die ihnen nach K. 21 der gedachten Verord- — Seite 785 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom Jahre 1868 obliegende Mitwirkung bei der Controle der Plannschaftcn Beurlaubtenstandes hierdurch mit der dringenden Veranlassung aufmerksam gemacht, diesen Vorschriften allenthalben pünktlich Nach sehen. Dresden, am 16. December 1868. fär Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt ur das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. ^icrüljahrtichcr PränumevationSprciS 10 k^gr. — Jnskrti.nSgkbühren für den Raum einer gespaltene» CcrpnSzeilc 8 Pf. — Annahme von Inserate» bis Montag resp. Donnerstag Mittag. — Etwaige Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechcn, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden hvnorirt. ^7. Dienstag, den 22. December