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WMM 'm RilsSnijs Tharandt, Dassen, Sieöenteßn und die Amgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. 2lmtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, New tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rshrsdorf bei Wilsdruff, Noitzsch, Nothschönberg mit Perne, Sachsdorf Shmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Poff bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionsprets 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktton Martin Berqer daselbst. No 112. I Sonnabend, de« 22. September LS»». 58. Jahrg. Pferdemusterung. 10^0 gemäß der Bestimmung in 81 der Pferdeaushebungsvorschrift vom 18. März und Bcrordnungsblatt Seite 51 fg. — zur Gewinnung einet zuverlässigen Ueberffchl über den Pferdebestand des Landes abzuhaltenden Bormnsterungen, welche zufolge Bekanntmachung der Königlichen Amtshauptmannschaft vom 7. Juli d. I. bereits W hiesigen Bezirks stattgefunden Hal, wird zunächst nach »-b-r d>. w«M- FEd-n- ui Drekden z. D. von L°r>°mb >;eder Pferdebesitzer ist verpflichtet, zu den betreffenden Terminen und auf den ihm von den Ortsbehorden bezw. Gutsvorstehern angegebenen Plätzen seine sämmtlichen Pferde zu gestellcn, mit Ausnahme a) der Fohlen warmblütiger Schläge unter 4 Jahren, b) der Fohlen kaltblütiger oder kaltblütig gemischter Schlüge unter 3 Jahren, c) der Hengste, 6) der Stuten, die emwedcr hochtragend sind (deren Abfohlen innerhalb der nächsten 4 Wochen zu erwarten steht) oder noch nicht länger als 14 Tage abgefohlt haben, s) der Vollblutstuten, die im „Allgemeinen Deutschen Gcstütbuch" oder den hierzu gehörigen offiziellen — vom Unionclnb geführten — Listen eingetragen und' von einem Vollblutheugst laut Deckschein belegt sind, auf Antrag des Besitzers, f) der Pferde, welche ans beiden Augen blind sind, Z) der Pferde unter 1,50 m Bandmaß. Außerdem ist der Herr Kreishauptmann befugt, unter besonderen Umständen Be freiung von der Vorführung eintretcn zu lassen. Bei besonderer Dringlichkeit ist auch der unterzeichnete Amlshauptmann hierzu ermächtigt. In den unter 6 bis k aufgeführteu Fällen sind von den Vertretern der Gemeinde- oder Gutsbczirke ansgcfertigte Bescheinigungen vorzulcgen, denen bei hochtragenden Stuten (Ziffer ä) auch der Dcckschein beizuffigen ist. s Die Vorführung hat ohne Geschirr und an der Trense mit 2 Zügeln zu erfolgen. Die Hufe sind zu reinigen, aber nicht zu schmieren. ..... Pservevenye^ welche ihre gestellungspflichtigen Pferde nicht rechtzeitig oder voll zählig vorfuyren, haben außer der geschlichen Strafe zn gewärtigen, daß ans ihre Kosten eine zwangsweise Herbeischaffung der nicht gestellten Pferde vorgenommen wird. Von der Verpflichtung zur Vorführung ihrer Pferde sind ausgenommen: 1. die Mitglieder der regierenden deutschen Familien bezüglich der zum per sönlichen Gebrauche gehaltenen Pferde; 2. die Gesandten fremder Mächte und das Gesandtschaftspersonal; 3. die activen Offiziere und Sanitätsoffiziere bezüglich der von ihnen zum Dienstgebräuche gehaltenen Pferde; 4. Beamte im Reichs- oder Staatsdienste hinsichtlich der zum Dienstgebräuche, sowie Aerzte und Thierärzte hinsichtlich der zur Ausübung ihres Berufes nothwendigen Pferde; 5. die Posthalter hinsichtlich derjenigen Pferdezahl, welche von ihnen zur Be° fordcrung der Posten contractmäßig gehalten werden muß; b- die Kömglichen Staatsgestüte. . „ ^^^".„/'rgrimelster Gemeindevm und Gutsvorsteher, im Behinderungs- falle ihre stellvcr i Vormusterungsterminen an den vonderOrts- behorde ausgewahlten M s emzufinden und dem Herrn Pferdevormuster- ungskommlssar ein ln ^paue i "u wrtl r Nummer versehenes Verzeichniß der w ihrem Bezirke vorhandenen Pferde nach dem auf Seite 67-69 des Gesetz- und ^"ordnunasblattes vom laufenden Jahre abgedruckten Muster (Pferde, und Vor- fuhrungsliste) in doppelter Ausfertigung vorzulegen Ein Exemplar ist zur Abgabe an den Herr» Ennimissar eins zum eigenen Gebrauche bei der Vorführuna bestimmt In die Verzeichnisse sind auch die nicht gestellungspflichtigen Pferde einzutra'gcn. Dre Herre« Bürgermeister, Gemeindevorstande und Gutsvorsteher sind verpflichtet, für die Gestellung der zum Ordnen und Vorführen der Pferde erforderlichen Leute (keine Kinder) und ferner dafür m soracn daß das Vorführen genau m der Reihenfolge der Lorsühruiigsliste stattfindet ' . ist au der Halfter jedes Pferdes ein Zettel mit deutlicher Nummer, welche derjenigen der Vorführungsliste entspricht, zu befestigen. Bei Pferden, welche bereits bei der früheren Musterung als kmgsbrauchbar bezeichnet wurden, sind außer dem die nach dem Muster Seite 70 des Gesetz- und Verordnungsblattes vom laufenden Jahre unter Verantwortlichkeit der Herren Bürger bringen ^wrwdevorstäude und Gutsvorsteher ausgefüllteu BestimmungStäfelchen anzu- Die Pferdeverzeichnisse sind von den Ortsbehörden bez. Gutsvorstehern nur in Spalte 1, 2 und 3 und zwar möglichst genau auszufüllen; die Ausfüllung der Spalten 4 und 5 erfolgt durch den Herrn Commissar. Nur blinde oder seit der letzten Vormusterung neu hinzugekommene Pferde sind in Spalte 6 des Verzeichnisses als „blind" oder „neu" aufzuführen. Der Herr Pferdevormusterungs-Commissar ist berechtigt, gleichzeitig mit der Vor musterung der Pferde auch die Feststellung der kriegsbrauchbaren Fahrzeuge mit vor zunehmen. Die Fahrzeuge sind in das Pferdeverzeichniß nicht mit aufzunehmen. Wenn bei den früheren Musterungen es vorgekommen ist, daß Stellungsflichtige unpünktlich erschienen sind, hierdurch aber die Musterungen an den einzelnen Orten der gestalt verzögert worden sind, daß der Herr Commissar in den folgenden Orten nicht zur angesetzten Zeit eintreffei^konnte, sv wollen die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher die Stcllungspflichtigen so zeitig beordern, daß die Aufstellung der Pferde nach der in der Vorstellungsliste angegebenen Reihenfolge V4 Stunde vor dem bekannt gegebenen Musterungsbeginne beendet ist. Formulare zu den Pferdeverzeich nisfen, sowie die erforderlichen Bestimmungstäfelchen werden den Ortsbehörden und Guts vorstehern in den nächsten Tagen zugehen. Da die Beschaffung der Formulare Sache der Gemeinden rc. ist, sind die Kosten dafür anher zu erstatten. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden gemäß 8 27 des Kriegsleistungsgesetzes unnachsichtlich bestraft werden. Die Herren Bürgermeister, Gemeindevorstände und Gutsvorsteher werden für strengste Durchführung der auf die Pferdevormusterung Bezug habenden Anordnungen persönlich verantwortlich gemacht; etwaige Versäumnisse ihrerseits werden mit einer Ordnungsstrafe von 30 Mark geahndet. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 17. September 1900. 1631 14 von Schroeter. G. Reiseplan für die Pferdervormusterungen 1900 in der Amtshaupt- mannichast Meißen. 11. Theil. Datum Ort. Zeit. 26. Septbr. 27. Septbr. 28. Septbr. 29. Septbr. 1. Oktober 2. Oktober Schletta und Korbitz (an der Straße Nossen-Meißen- Löthain (au der Ziegelscheune) . Pauschütz mit Canitz und Löbschütz Görna mit Schönnewitz Krögis mit Mauna, Barnitz, Nößige und Görtitz Soppen mit Wuhsen Katzenberg mit Gohla, Wunschwitz, Göltzscha, Karcha und Schrebnitz Wendischbora mit Mahlitzsch und Ilkendorf Starrbach Kreisa mit Oberstößwitz Pinnewitz mit Zetta und Gallschütz Raußlitz Saultitz mit Radewitz Wölkau mit Bodenbach u. Gruna (an der Ziegelscheune Neubodenbach) Rhäsa Choren-Toppschädel mit Wetterwitz und Rüsseina Priesen mit Leschen Lüttewitz mit Petersberg, Maltitz und Markritz Nossen Augustusberg Siebenlehn mit Breitenbach Obergruna - Hohentanne mit Gotthelffriedrichsgrund Obereula u. Niedcreula (am Rittergutsweg von Obereula) Hirschfeld Bieberstein mit Burkersdorf (am Zollhaus Bieberstein) N insberg Dittmannsdorf Neukirchen mit Steinbach Deutschenbora mit Mergenthal und Elaersdorf Rothschönberg Alttanneberg mit Neutanneberg Groitzsch (am Gasthof) Schmiedewache (am unteren Ausgang nach Burkhardtswalde) Munzig mit Kottewitz Miltitz mit Heynitz (an der Mühle in Miltitz) i 7,0 Vorm. 7,50 - 8,35 - 9,10 9,35 10,45 - 11,20 12,30 Nachm. 8,0 Borin. 8,55 9,35 10,20 - 11,0 11,40 - 7,35 8,30 915 - 9>0 Vorm. 7,25 - 8,50 - 9,25 - 10,20 - 11,30 - 7,55 - 8,40 9,40 - 10,35 - 11,40 1,20 Nachm. 7,20 Vorm. 8,25 - 9,0 9,45 10,15 10,55 - 11,40 - 12,25 Nachm.