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Zweites Blatt. Tharandt, Wassen, Sieöenteßn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den ^»tadtrath zu Wilsdruffs sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswaloe, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzosgwalde mit Landberg, Huhndorf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu» tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rshrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera -ml Perne,'Lachsdvrl Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Pop bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Ubr angenommen. - Jnsertionsvreis 10 Mg. pro viergespaltene Corpuszetle. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berqer daselbsl. No. 144. Dormerstao, den 6. Dezember 58. Jahrg. Erörterungen erforderlich machen, so wurde diese Ange legenheit bis auf Weiteres vertagt und bez. einer der Sitzungen im neuen Jahre Vorbehalten. Zu den Gesuchen um Concession zum Schanke usw. übergehend, so ertheilte der Ausschuß - 8. dem Conditor Döring in Weinböhla Erlaubniß nicht gelassen dürfen, d) das Beherbergen und Beköstigen der Stellesuchenden ebenso wie e) das mehr als zweima lige Vermiethen ein und derselben Person innerhalb Jah resfrist Seiten desselben Vermittlers zu verbieten und zu bestrafen, und f) den Stellenvermittlern unter Straf androhung gehörige Buchführung über ihre Geschäfts führung zur Pflicht zu machen. 6. Gegen die in Folge einer beim Eisenbahnbau Wilsdruff-Nossen vorgenommcnen Nurgrenzen-Be richtigung zwischen den Gemeinden Helbigsdorf und Mohorn eingetrctene Veränderung der Grenzen zwischen den Bezirken der Amtshauptmannfchaften Meißen und Dresden-Altstadt hatte der Bezirksausschuß nichts einzu wenden, er befürwortete daher auch die Genehmigung Seiten des Bezirktages, welchem diese Angelegenheit nun mehr noch vorzulegen ist. 7. Nach einer durch die Königliche Kreisauptmann- schaft herabgelangten Ministerialverordnung ist die Ver- werthung des nicht bankwürdigen Fleisches auf dem Lande, namentlich aber in den Landgemeinden mit dünner Be völkerung, vielfach auf Schwierigkeiten insofern gestoßen, als es in verschiedenen Fällen nicht oder nicht vollständig abzusetzen war und bez. die Verwendung oft zu sehr niedrigen Sätzen ftattgcfunden hat. Da es im Interesse der Anstalt für staatliche Schlachtviehversicherung liegt, die Verwerthung des nicht bankwürdigen Fleisches möglichst zu erleichtern und ertragreicher zu gestalten und damit zugleich einer Erhöhung der von den Viehbesitzern zu zahlenden Beiträge vorznbeugen, so sollen die Amtshauptmannschaften darauf hinwirken, daß in größeren ländlichen Orten Freibanken errichtet werden nnd kleinere Orte sich zu diesem Zwecke thunlichst zu Verbänden zusammenzuschlicßen. Bei der hierüber innerhalb des Bezirksausschusses erfolgten Aus sprache wurde auf die Schwierigkeiten hingewiesen, ans welche die Errichtung von Freibanken besonders im hiesigen Bezirke bei der großen Anzahl der sehr kleinen Gemeinden stoßen müsse, betont, daß diese Einrichtung überhaupt nur DlMMiik-Mcklng. Für den Monat DszeNtbeV werden Bestellungen auf da« FchMall für MMuff elc.' für die Stadt Wilsdruff bei unterzeichneter Geschäftsstelle, für auswärts bei den Kaiserlichen Postämtern, sowie Landbriefträgern zu 44 VlSILIIIK« entgegengenommen. Hochachtungsvoll Geschäftsstelle des Amts- und Wochenblattes für Wilsdruff. M. Dis Oorsmbor/ibonnsnton orbsUsn einen 1901er Wanäkswnäer grelle. zum Kaffee-, Chocolade- usw. Ausschank, er genehmigte ferner die auf das Tanzhalten bez. Beherbergen, Krippen setzen und die gewerbsmäßige Veranstaltung der in 8 33a der Neichsgewerbeordnung gedachten Lustbarkeiten gerichteten Gesuche Gießmanns in Striegnitz und Kellers in Marschütz, Besitzer der dortigen realberechtigten Gasthöfe —, weiter das Gesuch llebigaus in Wilsdruff um Schankcon- cession und Walthers in Gröbern um Concession zum Schanke, Ausspannen, Krippensetzen, Beherbergen, Tanz halten und zur gewerbsmäßigen Veranstaltung von Sing spielen, theatralischen Vorstellungen usw., ingleichen das Gesuch Jähnigs — Besitzers des realberechtigten Gasthofes in Pinnewitz — betreffs des Beherbergens, Krippensetzens, und Tanzhaltens und das den Wein- und Kaffeeschank in dem Weinbergsgrundstücke Clause Steinberg in Ober spaar betreffende Gesuch Stäglichs aus Dresden — sümmtlich Uebertragungen -, erklärte auch dcu von p. Pietzsch in Weinböhla geplanten Ausschank von warmen Getränken an die Besucher der Eisbahn auf dem von ihm erpachteten fiska lischen Teiche für unbedenklich, ertheilte sodann dem Schänk- wirthe Rode in Grumbach unter den vorgeschlagenen straßenpolizeilichen Bedingungen Erlaubniß zum Ausspannen und Krippensetzen und genehmigte endlich das gleiche Gesuch des Schankwirths Müller in Coswig ohne beson dere Bedingungen. Abfällige Entschließungen erfuhren die Gesuche der Colonialwaarenhändler Seifert in Cölln und Schmieder in Neucoswig betreffs des Branntweinkleinhandels, ferner Kaubischs und Eckelts in Grumbach um Con cession zum vollen Schanke, des Weinschänkwirths Friede in Niederspaar um Bier- und Ligueurausschank und endlich das Schankconcessiousgesuch der verehelichten Adler in Niederwartha, weil der Bezirksausschuß hinsichtlich aller dieser Gesuche die Bedürfnißfrage einstimmig zu verneinen hatte. Ebensowenig, und zwar schon im Hinblick auf die entgegenstehenden Bestimmungen des für hiesigen Bezirk bestehenden Tanzregulativs vermochte das Collegium dem Gesuche des Gasthossbesitzers Förster in Weinböhla betreffs des Tanzhaltens an drei Sonntagen im Monate zu entsprechen. 9. Die von dem Agenten Kluge in Nossen geplante Schlachthausanlage für Kleinvieh im Gemeindebezirke Augustusberg, ingleichen die beabsichtigte Aenderung der bereits genehmigten Schlachthausanlage des Gasthofsbe sitzers Straube in Klappendorf fanden vorbehältlich der von den gehörten Sachverständigen vorgeschlagenen Be dingungen die Zustimmung des Ausschusses. Derselbe hatte auch gegen die von dem Schänkwirth Kunze in Diera (Karpfenschänke) nachgesuchteAufhebung einer beschränkenden Bedingung rücksichtlich seines Schlachthausbetriebes nichts einzuwenden. 10. Zu der das gesetzliche Maß überschreitenden Zer gliederung der Grundstücke Mehers in Robschütz, Blanken steins inWi ldberg und Pötzschkes in Neudörfchen wurde Mangels Bedenkens die erforderliche Dispensation bedin gungslos ausgesprochen. 11. Hiernächst stimmte der Ausschuß der von der Stadtgcmeinde Wilsdruff aus Anlaß des Umbaues ihres Elektricitätswerkes geplanten Aufnahme eines amor- tisirbaren Darlehens bei der Versicherungsanstalt des Königreiches Sachsen einhellig zu und erklärte sich auch nunmehr mit der Zuweisung des von der Stadtgemeinde Nossen erworbenen Rodiatberges in Augustusberg an den Stadtgemeindebezirk Nossen um so mehr einverstanden, als der Stadtralh zu Nossen sich der von der Gemeinde Augustusberg betreffs des Verbleibens des Rodigts beim bestehenden Mißstände zur Erlassung entsprechender Vor-§ Da sich zum Behufe entgiltiger Beschlußfassung noch weitere schriften ein Bedürfniß vorliege. Sein Vorschlag ging ----- dahin, a) die Verleitung der Dienstboten Seiten der Stcllenvermittler zum Kontraktbruche mit besonders harter Strafe zu bedrohen, hiernächst aber zu bestimmen b) daß Verabredungen gegen die aushängenden Gebührentarife ungiltig und Mehrforderungen bestraft werden, c) daß Gastwirthe sich mit den fraglichen Stellenvermittclungen Au der Sitzung nahmen unter dem Vorsitze des Herrn Kammerherrn Amtshauptmann von Schroeter sämmtliche Ausschußmitglieder ingleichen Herr Bezirksassessor Dr. von Brescius Theil. Nach Maßgabe der 44 Gegenstände ent haltenden Tagesordnung war: 1. zunächst die dem Bezirksausschüsse gesetzlich ob liegende Wahl je eines Mitgliedes und eines Stellver treters für die Einkommenstcuer-Einschätzungskommissionen in den den hiesigen Verwaltungsbezirk umfassenden 120 Distrikten des Steuerbezirks Meißen auf die Jahre 1901 und 1902 vorzunehmen. Die Wahl siel, insoweit nicht Ergänzungen in Folge Ablebens und Wegzugs früherer Kommissionsmitglieder sich erforderlich machten, in der Hauptsache auf die schon zeither mit der fraglichen Funktion betraut gewesenen Pcrsonen. 2. In Verfolg Ler von der Königlicken Kreishaupt- mannschaft auf einen die Einziehung mehrerer Wege in Sachsdorfer Flur betreffenden Rekurs ergangenen An ordnung hatte der Ausschuß über die Frage der Oeffent- lichkeit der in Klipphausener Rütergutsflur gelegenen Fortsetzung des Weges Nr 314 der Flur Sachsdorf Ent scheidung zu treffen. Dieselbe ging nach eingehender Be- rathung des Kollegiums einstimmig dahin, daß die Oeffeut- lickkeit der fraglichen Wegefartsetzung zu verneinen sei. Hinsichtlich der Wege Nr. 314 und 315 der Flur Sachs dorf blieb man bei dem früheren Beschlusse auf Einzieh ung derselben stehen, befand jedoch, daß die inderRüter- gntsflur liegenden Trakte als Wirthschaftswege und bez. als Zugangswege zu den ganz isolirt liegenden Mühlen bestehen zu bleiben haben. 3. Gegen die die anderweite Festsetzung des Gehaltes des Gemeindevorstandes in Sörnewitz betreffenden orts statutarische Bestimmung war nichts zu erinnern, man genehmigte auch das neue Ortsstatut für Neucoswig vor behältlich der zu 8 9 erforderlichen oberbehördlichen Dispen- salion — die übrigens befürwortet wurde —, sprach sich ferner auf die gleichzeitig vorliegenden mtsgesetzlichen Be stimmungen über den Verkehr auf den öffentlichen Wegen in Neucoswig beifällig aus, befürwortete sodann die Ge nehmigung der veränderten Anlagcnerhebung in der Parochic St. Afra und genehmigte die hinsichtlich der Gemeinde- rathswahlen in Munzig beschlossene Abänderung des dortigen Ortsstatuts mit der Maßgabe, daß betreffs des Aus scheidens der Ausschußpersonen den gesetzlichen Vorschriften nachzugchen und die dem entgegeusteheude Bestimmung in dem Nachträge zum Ortsstatute in Wegfall zu bringen sei. 4. Nack Beschluß des Bundesralhes sind bei der im Laufe dieses Jahres im ganzen Deutschen Reiche vorzu nehmenden Wiederholung der Aufnahme über die gesummte landwirthschaftliche Bodenbenutzung zum ersten Male auch Erhebungen über die Erträge der nichtfiskalischen Forsten und Holzungen und über das Alter des Hochwaldes vor zunehmen. Die Ermittelung der Erträge usw. hat dxrch forstmännisch gebildete Vertrauensmänner zu erfolgen, die jedoch eine Entschädigung für ihre Mühe und Arbeit nicht erhalten sollen. Da der Bezirksausschuß es nur für billig befand, daß den gedachten Sachverständigen wenigstens eine Vergütung der baareu Auslagen bei den fraglichen Ermittelungen gewährt werde, so soll zunächst in dieser Richtung eine Anfrage au die zuständige Regierungsbehörde gerichtet werden. Im Uebrigen erklärte sich der Ausschuß schon im Voraus mit der bezüglichen Beauftragung der für die oben gedachten Erhebungen in Aussicht genommenen forstmännifchen Sachverständigen einverstanden. 5. Die von dem Königlichen Ministerium des Innern durch die Königliche Kreishauplmannschaft erforderte gut achtliche Auslassung über den Erlaß von Vorschriften be treffs des Geschäftsbetriebes der Gcsindevermicther und Stellenvermililer anlangend, so war der Bezirksausschuß ungeihcilt der Meinung, daß mit Rücksicht auf die in dem! i ragl. Geschäftsbetriebe Hinsicht!, der willkürlichen und häufig Bericht über die Sitzung des Bezirksausschusses s sehr hohen Taxen und der Ausbeutung sowohl der Dienst-> in größeren oder von Jndustriebevölkerung bewohnten, sowie der Königlichen Amtshauptmannschast Meitzen! Herrschaften, als der Dienst- und Stellesuchenden u. s. w. iin der Nähe von Städten liegenden Orten ausführbar sei. am 24. November 1MO. -- -- - -