Volltext Seite (XML)
«MM » NlÄriii Warandt, Wossen, Siebenlehn und die Hlmgegendm. -q-rro- Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlag von Marlin Berqer in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. Ro 103. 1 Sonnabend, den 1 September 1800. 38. Jahrg. Bekanntmachung für alle zum Bezirke der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen gehörigen Ortspolizeibehörden. Vom 1. Oktober 1900 ab kommen bei Aushebung von Leichen von Militär- personen lediglich die Vorschriften der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898 (Reichs-Gesetz-Blatt Seite 1189) und der durch die Abändcrungsverordnuug vom 8. Februar 1900 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seile 19) veränderten Verordnung vom 21. September 1874, die Aufhebung von Todten und Scheintodten ec. betreffend (Ge setz. und Verordnungsblatt Seite 311) zur Anwendung. Danach haben sich die Orlspolizcibehörden vom 1. Oktober 1900 ab der Auf- Hebung von Leichen von Milnärpersoncn überhaupt nicht mehr zu unterziehen, vielmehr in solchen Fällen led,glich die in Punkt 1 der Abänderungsverordnung vom 8. Februar 1900 vorgeschriebene Anzeige nach den bestehenden Formularen an die dort genannte nächste Militärbehörde zu erstatten. Wegen der Beerdigung oder Ablieferung von Leichen von Militärpersonen an die im 6. Absatz von 8 7 der Verordnung vom 21. September 1874 gedachten Anstalten ist den Vorschriften unter 2 der Verordnung vom 8. Februar 1900 nachzugehcn. Meißen, den 28. Augnst 1900. Königliche Amtshanptmannschaft. I. A. Nr. 1I53E. vr. Müller. Tr. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuchc für Lampersdorf Blatt 14 auf den Namen Johannes Georg Kirsten eingetragene Grundstück soll am 18. Oktober lytttt, Vormittags io Ahr — an der Gerichlsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 10 Hektar 45,5 Ar groß und auf 43543 Mk. 50 Pfg geschätzt. Es besteht aus Wohn-, Scheunen- und Seitengebäude, Garten, Feld und Wiese. In dem Wohngebäude befindet sich eine Mahlmühlcneinrichtuug. Die Mühle wird durch Wasserkraft getrieben. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, sowest sie zur Zeit der Ein tragung des am 20. ^uli 1900 verlautbarten Versteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft Zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteige, »ngserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf- gesordert, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizufuhren, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungscrlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Wilsdruff, den 23. August 1900. Asnigliches Amtsgericht. Schubert.Schbt. Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche für Birkenhain Blatt 15 auf den Namen Gnstav Eduard Dittrich eingetragene Grundstück soll am 17. Oktober 1000, Bormittags 10 Uhr — an der Gerichtsstelle — im Wege der Zwangsvollstreckung versteigert werden. Das Grundstück ist nach dem Flurbuche 3 Hektar 58,5 Ar groß und auf 13820 Mk. — Pfg. geschätzt. Es besteht aus Wohngebäude, Geräthe- und Futterschuppeu, Scheunen gebäude, Garten, Felo und Wiese. Die Einsicht der Mittheilungen des Grundbuchamts sowie der übrigen das Grund stück betreffenden Nachweisungen, insbesondere der Schätzungen ist Jedem gestattet. Rechte auf Befriedigung aus dem Grundstücke sind, soweit sie zur Zeit der Ein tragung des am 2l. Juli 1900 verlautbarten Vcrsteigerungsvermerkes aus dem Grund buche nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigernngstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls die Rechte bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht be rücksichtigt und bei der Vertheilung des Versteigernngserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden würden. Diejenigen, die ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht haben, werden auf- gefordcrt, vor der Ertheilung des Zuschlags die Aufhebung oder die einstweilige Ein stellung des Verfahrens herbeizuführeu, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös au die Stelle des versteigerten Gegenstandes treten würde. Wilsdruff, den 23. August 1900. Asnigliches Amtsgericht. Schubert. Schbt. Bekanntmachung. Die Lieferung von 4 Stck. Träger, ä 3 m laug di. ?. 22 einschließlich dreimaliger Verbolzung, 2 Stck. gußeisernen, gerippten Belagsplatten mit Geruchsverschlußrahmen für Fahrverkebr 800X600 mm i. L. groß, 3 Stck. Bolzen a 2,50 m lang von 27 mm starkem Rundesten mit Kopf und Mutter, 3tt »« Chamotterohre, sowie 2 Bogen- und 2 rechtwinklichen An- satzrohren 150 mm j. L. Mit, 57 Steinzeugrohren 300 mm i. L. weit, 7 »« dergleichen 200 mm i. L. weit, 15—29 »> dergleichen 120 mm i. L. weit, 2 Stck. Waffereinlaufkästen 300 mm groß, 180 mm hoch und 1 Stck. Einlaufgitter mit Rahmen, 320X320 mm groß, franeo Elektrizitätswerk wird hiermit ausgeschrieben. Offerten sind baldigst und längstens bis zum 5. September 1900 verschlossen anher einzurcichen. Wilsdruff, am 29. Augnst 1900. Der Stadtrath. Kahlenberger. Sedan. Mit unauslöschlichen Lettern ist der Tag von Sedan eingeschrieben in die Geschichte der Siege des deutschen Volkes Den fernsten Geschlechtern wird und soll er künden, was deutsche Macht und deutsche Kraft, was deutscher Maube, deutsche Treu., was deutscher Muth und deutsche Einigkeit vermag. Nicht um der Besiegten willen gedenken wir dieses Tages fort und fort. Damals freilich empfingen sie den Lohn frevlen llcbermnths, heute freuen wir uns, daß die haite Spannung zwischen Siegern und Besiegten durch„die weise Politik des Kaisers einem ruhig abwägenden Verhältniß Platz gemacht hat. Um der Sieger willen muß das Gedächtniß dieses Tages festgehalten und stets erneuert werden. Was sagt der Tag vor 30 Jahren dem heute lebenden Geschlecht? Was sagt der Tag vor 30 Jahren denen, die da ausgezogen sind in fremde Lande, zu streiten für deutsche Ehre, deulschen Glauben, deutsches Recht? „Vergiß es nie, daß du ein Deutscher bist!" Vergiß es nie, daß Uneinigkeit und Unglaube die Zeiten größter Schwäche für Deutschland bedeutet haben, vergiß es nie, daß Einigkeit und Glaube Deutschland hoch ge hoben haben zu einer Macht, deren Wort im Rath der Völker gilt und werth gehalten wird. Was wäre Deutsch land hent' in den Gewässern Chinas, vor den Thoren Pekings ohne Sedan? Was wäre Bayern, was wäre Preußen heute ohne Deutschland? Noch lebt so mancher wackere Kämpfer aus jener großen Zeit. Wie wird sein Herz in diesen Tagen höher schlagen, da Deutscher Waffen Ruhm und Ehre auf's Neue sich glänzend bewährt! Aber wo du auch weilst auf deutscher Erde, in allem Streit der Meinungen, in dem Gewoge des politischen Kampfes: das Doppelie halte fest: deutsche Treue und deutschen Glauben. Dann wird das Wort des ersten großen Kanzlers auch heute noch in Geltung bleiben dürfen: Wir Deutsche fürchten Gott und sonst nichts auf der Welt. Aslitische Rundschau. Die Nagelung der 64 neuen Fahnen und Stand arten sand Donnerstag Vormittag in der Ruhmeshalle des Zeughauses zu Berlin in besonders feierlicher Weise statt. Der Kaiser hatte dazu die 30. Wiederkehr des Tages von Beaumont gewählt. Die Feier wurde von schönstem Wetter begünstigt, das ein zahlreiches Publikum herbeigelockt hatte. Mit dem Glockenschlag 10 Uhr erschien der Kaiser zu Wagen vom Brandenburger Thor her. Den gelbsammetncn, mit schwarzen Adlern und Edelsteinen verzierten Feldmarschallstab in der Rechten, schritt der l oberste Kriegsherr, der die Uniform des 1. Garderegiments z. F. trug, unter den Klängen des Präsentirmarsches die Front der Leibkompagnie ab. Gleich daraus traf die Kaiserin, ganz in Schwarz gekleidet, mit ihrer Tochter, Prinzessin Viktoria Luise, ein. Es folgten der Kronprinz und die übrigen kaiserlichen Söhne. Bei der Nagelung schlug Se. Maj. den ersten Nagel ein, daun folgten die Mitglieder des Kgl. Hauses u. s. w. bis zum Fahnen- unteroffizicr. Hierauf intonirte das Musikkorps des Kaiser Franz-Regiments die erste Strophe des Niederländischen Dankgebets und danach hielt Militäroderpfarrcr Wölfing, neben dem der katholische Feldpropst Dr. Aßmann vor dem Altar stand, die Weiherede, aus der die auf die chinesische Expedition bezügliche Stelle besonders erwähnens wert ist: „ . . . Und nun die Fahnen unserer nach China gesandten Regimenter. Das geflammte Kreuz im Fahnen tuch — es mag uns sagen: 's ist ein Kreuzzug, 's ist ein heil'gcr Krieg! Das Völkerrecht ist gebrochen, die Gesetze der Menschlichkeit sind mit Füßen getreten. Morgen ländische Barbarei lehnt gegen abendländische Kultur sich auf. Es gilt dem Schutz und Sieg von Recht und Wahr heit, von Treue und Glauben, von Bildung und Sitte. Völker Europas, wahrt Eure heiligsten Güter! Und kämpfen wir nicht für das Kreuz, so kämpfen wir doch