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vnung: privat. eäilick^j Form eines ras" st., AbeB^ Gesuche einer größeren Anzahl von Gruud- dv» 's Gölln a. E. um Genehmigung der Er- vierstöckigen Gebäuden vermochte sich der sjabr >üen. "Nö Li--»- kmalau^ litärveff" Einweihung des Denkmals Zu St. Ichint» k rösttb^: fq. bis Hrun^ IQ . o. Mts. findet die Einweihung des Denkmals des 1. und 3. Garde-Regiments auf dem ^>b n "on St. Privat statt und wird Se. Majestät sb„,7^gsfeier beiwohnen. Der Monarch trifft, von M o.^Mmend, am 18. d. Mts., 6 Uhr früh in Metz ^d nach seiner Ankunft dem Bezirkspräsidenten es^M Besuch abstatten und sich dann direkt nach Mtze begeben. Nach Beendigung der Feierlichkeit rzer Ansflug nach Schloß Urville beabsichtigt, Äevnn"" demselben Abend die Rückreise nach Straß- Metz erfolgt. Et x.^Aiurf rührt von dem Monarchen selbst her in"? Denkmal nach diesem von dem bekannten Bild er Schott ausgeführt. ber die Sitzung des Bezirksaus der Königlichen Amtshauptmann- schaft Meißen M Reilage zu Nr. 96. ckmalwe^ mch am 5. August 1899. I tzAer Sitzung nahmen unter dem Vorsitze des W^sMuptmann Kammerherrn von Schroeter die M ^er — mit Ausnahme ves entschuldigten * U^rÄEuueisters Dr. Eberle in Nossen — inqleichen 1 s MK^assessor Dr. Müller Theil. t -8abe der Tagesordnung kam zunächst einer Parcclleuverschmelzung in der 110 ^fledereula und der benachbarten Rittergutsflur ^!§H^k!>°^tretene Veränderung in der Abgrenzung des M sA^ks Niedereula zur Berathung. Der Bezirks- ' ?^e dieser Veränderung einhellig zu. aitsU Wi dem Gemeinderathe zu Großdobritz sindAen- Ä 'd,der Besoldung des dortigen Gemeindevor- ".Äic'< den Löhnen des Schneeauswerfens und Beiträge zu der Gemeinde- und Me beschlossen und neben Aenderungen in der 1 icksdes Gemeinderaths in die Form eines AI / 5 zM'ages zum dortigen Ortsstatute gebracht fand einstinimig Genehmigung, wurden hiernächst auch a) ein Areal- der Gemeinde Sachsdorf und einem Mstücksbesitzer, b) ein Nachtrag zum Orts- l,Hn^'uewitz, welcher Bestimmungen über die Be- iiit Ä ^stz ALugeiueiner Anordnungen im Ortstheile Neu- o) das Regulativ der Gemeinde Klipp- ia^ >> ^stion?^den zur Armenkasse bei dort stattfindenden mm H>n,. theatralischen und sonstigen Vorstell ig!' >^die Feuerlöschorduung für die Gemeinde tbdoch vorbehältlich einer für nöthig befuu- geii' l l X hinsichtlich der Befreiung vom Feuer- Donnerstag, den 17. August 1899 Ausschuß in Ncbereiustimmung mit dem Gutachten der ge hörten Sachverständigen ebensowenig zu befreunden, wie mit der von den Petenten gewünschten Verminderung des seit lichen Abstandes der Gebäude. Demzufolge sprach er sich gegen die Befürwortung der Genehmigung aus. 5. Dem Gesuche des Lehrers an der Schule der Be zirksanstalt zu Bohnitzsch um Gehaltsaufbesserung beschloß der Bezirksausschuß nach Maßgabe des Vorschlages des Herrn Bezirksschulinspektors zu entsprechen. 6. Auf Vortrag einer Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern betreffs des Feilbietens von Jungbier im Umherziehen sprach sich der Ausschuß dahin aus, daß nach seiner Ansicht für Sachsen kein Bedürfniß bestehe, den Handel mit Jungbier im Umherziehen zu zulassen. 7. Von den von den Stadträthen zu Meißen, Lom matzsch und Nossen auf bezügliche Anfrage eingegangenen Rückäußerungen über gemeinsam beabsichtigtes Vorgehen gegen die zu häufige Abhaltung von Prämienboulen, Schmäusen w. nahm der Ausschuß Kenntniß. 8. Mit Rücksicht auf die in dem bezirksthierärztlichen Gutachten hervorgehobene ungünstige Lage und höchst mangelhafte Beleuchtung der Räume einer von dem Gast hossbesitzer Menzel in Lossen geplanten Schlachthausan lage sah sich der Ausschuß veranlaßt, die Genehmigung zu versagen, wogegen die von dem Grundstücksbesitzer Hell mann in Niederau projektirte gleiche Anlage ebenso wie die Erweiterung der Fabrik von Brücker und Zinke in Cölln a. E. durch Neueinrichtung von zwei Zünderspinn stuben unter Berücksichtigung der von den Sachverständigen vorgeschlagenen Bedingungen Genehmigung fand. 9. Zu der Zergliederung des Mißbach'schen Grund stückes, welche bereits in der letzten Ausschußsitzung zur Sprache kam, wurde die erforderliche Dispensation nunmehr unter der Bedingung ertheili, daß die Hinzuschlagung zu den Stammgrundstücken der Erwerber nicht nur rücksichtlich derjenigen Trennstücke erfolge, betreffs deren bereits Con- solidationsantrag vorliegt, sondern daß dies auch auf das von pp. Pappritz erworbene Trennstück entsprechende An wendung zu erleiden habe. Die zu Bauzwecken geplante Zergliederung der Grund stücke Fischers in Oberspaar und Rudolphs in Weinböhla wurde bedingungslos genehmigt, während rücksichtlich des Menzel'schen Grundstücks in Kötitz die Consolidation in dem bereits im Kaufverträge vorgesehenen Maße be dungen wurde. 10. Dem auf Genehmigung des Kaffeeschankes ge richteten Gesuche der Colonialwaarenhändlerin Mösch in Weinböhla beschloß man zwar, nunmehr stattzugebcn, der Petentin aber hierbei eröffnen zu lassen, daß sie sich keines wegs aut eine Erweiterung der Concession Hoffnung machen dürfe. Zustimmend äußerte sich hierselbst auch der Aus schuß auf die Gesuche des Schänkwirths Ebersbach in Mehren und des Gasthofsbesitzers Schöne in Klipphausen betreffs der Ausübung ihrer Schank- und sonstigen Be fugnisse in den neuerrichteten Lokalitäten, ingleichen auf das Gesuch pp. Findeisen in Naundörfel betreffs der per sönlichen Erlaubniß zum Krippensetzen, Beherbergen, re- gnlativmäßigen Tanzhalten und der gewerbsmäßigen Ver anstaltung der in 88 33a der Revidirten Gemeinde- Ordnung gedachten Lustbarkeiten in dem in Bezug auf den Schankbetrieb realberechtigten früher Reuterschen Grund stücke. Dagegen erfuhren die wiederholten Gesuche des Schänkwirths Wolf in Niederspaar betreffs des Tanz haltens und der gewerbsmäßigen Veranstaltung der schon oben gedachten Lustbarkeiten, des Kaufmanns Weidling in Weinböhla betreffs des Spirituosenkleinhandels und des Bäckermeisters Richter daselbst betreffs des vollen Schankes ebenso wie das den unbeschränkten Weinschank bezweckende Gesuch des Weinbergsbesitzers Schmidt in Oberspaar abfällige Entschließung, weil der Ausschuß allenthalben die Bedürfnißfrage zu verneinen hatte. 11. In einer Zusammenkunft von Vertretern der Ortskrankenkasfen des amtshauptmannschaftlichcn Bezirks Pirna im Oktober vorigen Jahres wurde von der großen Mehrzahl die Höhe des im Jahre 1893 festgesetzten orts üblichen Tagelohnes als nicht mehr den bestehenden Ver hältnissen entsprechend bezeichnet und dessen Neufeststellung und Erhöhung im Hinblick auf die bei zu niedriger Fest setzung nach 8 6 des Krankenversicherungs-Gesetzes sowie 88 9 und 22 des Gesetzes über die Jnvaliditäts- und Altersversicherung für viele Personen sich ergebenden Nach theile als wünschenswerth bezeichnet und beantragt. Da sich zufolge ergangener Verordnung der Königlichen Kreis hauptmannschaft Dresden auch der hiesige Bezirksausschuß darüber gutachtlich ausgesprochen hatte, ob und in welchem Umfange im hiesigen Bezirke ein Bedürfniß für eine ander weite Feststellung des ortsüblichen Tagelohnes hervorge treten sei, nahm die Königliche Amtshauptmannschaft eine Umfrage unter den Gemeindekrankenkassenverbänden ihres Bezirks vor, die dazu führte, daß sich die Mehrzahl der gehörten Verbände für eine Erhöhung der im Jahre 1893 festgestellten Lohnsätze von 1,50 Mk. für männliche er wachsene, 0,80 Mk. für weibliche erwachsene und 0,50 Mk. für jugendliche Arbeiter aussprach. Stach eingehender Be rathung ging das Gutachten des Ausschusses dahin, daß den derzeitigen Verhältnissen entsprechend für hiesigen Verwaltungsbezirk der ortsübliche Lagelohn für männliche erwachsene Arbeiter auf 2 Mark, für weibliche erwachsene Arbeiter auf 1 Mk., für jugendliche (männliche und weib liche) Arbeiter auf 0,80 Mk. festgestellt werden möchte. 12. Zu der eine Aenderung des Bebauungsplanes für Coswig bedingenden Anlegung eines neuen Straßen zuges zwischen der alten Dresden-Leipziger Straße und dem Lockwitzbach ertheilte der Ausschuß einstimmig Ge nehmigung. 13. Betreffs der von der Königlichen Kreishauptmann- schast Dresden zur Begutachtung au die hiesige König!. Amtshauptmaunschaft gelangten Petition der Städte Döbeln und Wilsdruff und einer Anzahl von Gutsvorstehern und Gemeindevorständen der amtshauptmannschaftlichen Bezirke Döbeln und Meißen um Herstellung einer normalspurigen Eisenbahn von Wilsdruff über Miltitz uach Lommatzsch und von Lommatzsch über Leuben, Beicha und Mochau nach Haltestelle Döbeln äußerte sich der Bezirksausschuß dahin, daß bei den in gedachter Richtung bestehenden Terrainverhältnisseu eine normalspnrige Bahn jedenfalls auf nicht unerhebliche Schwierigkeiten stoßen dürfte, übrigens aber auch die Rentabilität einer schmalspurigen Bahn zn bezweifeln sein möchte. 14. Die Gemeinde Niederwartha will sich an einer von der Gemeinde Stetzsch geplanten Wasserleitung be- theiligcn und zur Deckung des sie treffenden Aufwandes ein amortisirbares Darlehn von 30000 Mark bei der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen aufnehmen. Dem Bezirksausschüsse, welcher eine zweckmäßige Wasser leitung für die in Folge von Neubauten sich vergrößernde Gemeinde Niederwartha nur mit Freuden zu begrüßen hatte, ging ein Bedenken gegen die Darlehnsaufnahme nicht bei, er befand jedoch, daß die Gemeinde rücksichtlich der Wasserleitung noch ein Regulativ aufzustellen, auch mit der Gemeinde Stetzsch einen entsprechenden Vertrag abzuschließeu und Beides zur aufsichtsbehördlichen Ge nehmigung bei der Königlichen Amtshauptmaunschaft ein- zureichcu habe. 15. Das neuerrichtete Ortsstatut für Coswig empfahl der Bezirksausschuß vorbehältlich einiger noch vorzunehmen, der Abänderungen zur Bestätigung, auch ging ihm gegen das Ortsgesetz (Regulativ) derselben Gemeinde über dm Verkehr ans öffentlichen Wegen und Plätzen kein Bedenken bei. 16. Ein sodann noch unter Ausschluß der Oeffent- lichkcit zur Berathung gelangter Recnrs betreffs der Heran ziehung zu den Gcmeindeanlageu wurde als unbegründet zu rückgewiesen, womit die Tagesordnung ihre Erledigung fand. Aus den Geheimnissen der Vazar- Geschnste. Daß dergleichen Geheimnisse u. A. in Anweisungen an das Personal, in Strafen desselben bei nicht genügsamer Animiruug zum Ankauf bestehen, die zu mancherlei gezwunge nem oder sonst unlauteren Handlungen führen, ist schon genugsam dargelegt, betont und erörtert worden. Ganz neuerdings bringen „Manufakturwaarenzeitung" und „Ge- schäftswchr" einige weitere bemerkenswerthe Aufschlüsse, die an Unlauterkeit nichts zu wünschen übrig lassen. In einem bekannten Bazargeschäfte pflegte früher der Chef engagirten Angestellten folgende Anweisung zu geben: „Wir haben drei Arten von Waaren, erstens solche, bei denen wir verlieren, aber an Kundschaft gewinnen; zweitens solche, an denen wir nichts profitiren; drittens solche niit 56—200 Prozent Gewinn. Wenn Sie mehr als einmal täglich Objekte aus der ersten Kategorie vev- kaufen, wird Ihnen der Verlust am Monatsgehalt abge zogen werden." — Man kündigt in den Schaufenstern n. A. Stricknadeln an, das Packet zu 3 Psg. Kommt ein Käufer, so heißt es: Sie wüuscheu Stricknadeln? Jawohl, ich habe im Schaufenster zu 3 Pfg. das Packet gesehen. Wollen Sie große oder kleine? Ich bitte um kleine. Die kosten 6 Pfg., die großen sind es, die wir zu 3 Pfg. ab- geben. So wird umgekehrt verfahren, wenn Jemand große Nadeln verlangt. Zum Zweck der Reklame erwirbt das Geschäft etwa 1000 Packete zu 10 Pfg., die zu 6 Pfg. losgeschlageu werden. Der Verkauf wird auf 4—5 Filialen vertheilt. Plan zieht damit direkt 1000 Personen an, welche alsdann auf allen Dächern den fabelhaft billigen Kauf ausposaunen. Man hat sich für 50 Mk. eine brillante Reklame in 4—5 Städten verschafft. Aber probire Jemand, trotz Baarkaufs 500 Stück dieser Artikel zu erwerb-n! Man Mist ihn kurzer Hand ab. Ein noch weniger bekannter und erfolgreicher Tric soll zur Kenntnißnahme der soliden Geschäftsleute gebracht werde». Die Bazargeschäfte suchen ein erstes Modistiunengeschäft ans und bemerken im Schau fenster eiilen mit 18 Mk. angesetzten Hut. Ohne zu handeln, wird derselbe gekauft und im eigenen Geschäft ausgestellt, aber zu 4—5 Mk., jedenfalls ganz unverhältnißmäßig billiger als dort. Die Modistin wird dadurch ruinirt, denn man stiehlt ihr die Kuudschaft und bringt sie in den Verdacht, unverschämte Preise zu verlangen. Der hier erzählte Tric ist ein, auch bereits in Dresden, vor Jahren, durch einen Ramschbazar eingeführtes Manöver. Ein solides Tüfchnergeschäst ließ bei einem Hansarbetter eine gewisse Sorte solider Ledertaschen anfertigen und oe- zahlt für diese im Dutzend, mit 1 Monat Ziel, 48 Mark. Die Tafchen fanden Anklang und ein benachbarter Ra^ Händler, der den Hausarbeiter ausfindig gemacht halle,