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ert war. Amtsblatt » Das war»' b' Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. N». :n. Dienstag, den 28. März 18S« S7. Jahrg G. Nr. II. U. 863. von Kirchbach. Gericktsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. >on denvwr iw, aui Buchstabe, > Schilds! als" iunv^ m Koiiiiin^ traten, einvl dem Unternehmer die Benutzung der Konjunktur gestattet sein müsse und daß er durch das Hinausschieben der Ge nehmigung nicht unnöthig geschädigt werde. Unter Um ständen ist der Schaden, der dem Unternehmer zugefügt wird, nicht nur dessen Schaden, sondern er kann bei neuen Artikeln, die von Patenten und der Auslandkonkurrenz abhängig sind, für weite Kreise von Nachtheil sein. Nandm t bren SsE Lokatblan für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Leitartikel, worin gewisse Erscheinungen im Nachbarreiche scharf gerügt werden. „Wir haben uns nie," so heißt es da, „in die innere österreichische Politik gemischt; da es sich jedoch um den Dr.ibund handelt, so wäre einfaches Schweigen Schwäche." Der Artikel betont sodann, daß die auswärtige Politik Oesterreichs Deutschland gegenüber l stets loyal, offen und ehrlich gewesen und daß der Drei bund in Kaiser Franz Josef einen sicheren, überzeugten Vertreter gehabt hat und noch hat. Insofern würde ein tschechischer Ansturm gegen das Bündniß elend scheitern. Der Artikel fährt im Weiteren fort: „Es mag diesen oder jenen österreichischen Staatsmann geben, der glaubt, em Oesterreich, worin das Tschechenthum die erste Geige spielt, könne in der bisherigen Weise im Dreibunde weiterleben. Für das Deutsche Reich steht jedoch der Grundsatz uner schütterlich fest, daß ein den tschechischen Tendenzen folgen der Staat kein geeigneter Bundesgenosse mehr ist; darüber mögen die Vertusckungs- und Vogel-Strauß-Polstiker sich nur keinen Illusionen hingeben. Nau sollte sich m Oester reich hüten, blos um über die Schwierigkeiten der inneren Politik hinwegzukommen, mit dem Feuer zu spielen/ Der Deutsche Botschafter in Washington Dr. v. Holleben, hat dem Washingtoner Kabinet eine sehr energisch gehaltene Note in der Samoa-Angelegenheit überreicht. In der Note protestirt die deutsche Regierung, wie aus Washington gemeldet wird, gegen jede Majoristrung Deutschland seitens der beiden anderen samoanischen Ver tragsmächte, namentlich aber bestreitet sie, daß der amerika nische Admiral Kautz oder irgend ein anderer fremder Schiffskommandant auf Samoa das Recht zu einer politischen Maßnahme habe. Dies Recht komme lediglich den drei Konsuln in Apia zu, und zwar hätten dieselben gemäß dem Berliner Vertrag einmüthig vorzngehen, nicht über nach einem Mehrheitsbeschluß zu handeln. Schließ lich erklärt die Note, Deutschland würde diejenigen dafür verantwortlich machen, welche das Vorgehen des Admirals Kautz veranlaßt hätten. Ueber die Aufnahme dieser deutschen Protestnote seitens der Unionsregierung liegt noch keine beglaubigte Meldung vor, jedenfalls drängt aber die ganze Lage auf Samoa endlich zu irgend einer Entscheid ung. Die leitenden amerikanischen Blätter besprechen den Stand der Samoa-Angelegenheit im Allgemeinen in gerade nicht entgegenkommenden Sinne gegenüber Deutschland, nur die „New-Jork Tribune" erörtert dieselbe in bemerkens-. werth versöhnlichem Sinne und schlägt eine schiedsgericht liche Entscheidung aller strittigen Punkte vor. Der Berliner Disziplinar Hof fällte am Sonn abend seinen Entscheidungsspruch in der bekannten Ange legenheit des Professors Delbrück. Das Erkenntniß gegen letzteren lautete auf einen Verweis und 500 Mark Geldstrafe. Kapitän Schmidt, der heldenhafte Führer der „Bul- garia", dürfte bereits Ende dieses Monats der Gast der Reichshauptstadt sein. Spätestens zwei Tage, nachdem politische Rundschau. Deutsches Reich. Parlamentarische Oster- ruhe herrscht nunmehr in deutschen Landen, denn am Freitag sind auch diejemgen beiden Parlamente, die noch als die letzten unter den größeren gesetzgebenden Körperschaften Deutschlands getagt hatten, in die Osterferien gegangen, das preußische Herrenhaus und die bayrische Abgeord netenkammer. Die preußische Pairskammer beendigte in dieser ihrer Schlußsitzung vor der österlichen Ferienpause die Berathung des Etats, denselben zuletzt nebst den hier zu gehörigen Gesetzen definitiv genehmigend. DerWieder- zusämmentritt des Herrenhauses wird wahrscheinlich An fang Mai erfolgen. Die bayrische Volksvertretung hielt am Freitag Nachmittag ihre letzte Sitzung vor Ostern ab. In derselben kam es zu scharfen Auseinandersetz ungen zwischen den Rednern der Sozialdemokraten und des Zentrums einerseits und dem Ministerpräsidenten Freiherrn von Crailsheim anderseits über die Wahrung des bayerischen Reservatrechts im Hinblick auf den künf tigen Reichsmilitärgerichtshof. Die Redner genannter Parteien warfen der Regierung vor, daß sie in der An gelegenheit des Reichsmilitärgerichts und überhaupt in der gesammten Neuordnung des Militärjustizwesens das Reservatrecht Bayerns keineswegs in der wünschenswerthen Weise gewahrt habe, während Ministerpräsident v. Crails heim diese Vorwürfe als ganz unbegründet entschieden zurückwies und betonte, daß durch die vom Reichstage ge nehmigten Gesetze über die Reform der Milslärstrasprozeß- ordnung und über die Errichtung eines besonderen bay erischen Senats beim Reichsmilitärgericht das bayrische Reservatrecht vollkommen geschützt und auch für die Zu kunft sichergestellt worden fei. Nachdem dann das Haus den Gesetzentwurf über verschiedene militärische Bauten in München einstimmig genehmigt hathe, vertagte es sich bis zum 17. April. Der Bundesrath stimmte in seiner Wochenplenar sitzung vom 23. d. M. dem Gesetz über die Erhöhung der Friedenspräsenzstärke des deutschen Heeres und dem Rerchs- haushaltsetat für 1899, sowie den. mit letzterem zusammen hängenden Gesetzen allenthalben i n der Fassung des Reichs tages zu. , Prinzessin Heinrich von Preußen wird nach neuester Bestimmung Ende Mai von i/rer ostasiatischen Reise zu rückkehren. ! Vielbesprochen wird ein von der „Post" gebrachter und ^Das Tschechenthnm und d er Dreibund" überschriebener äa" (in - Las Hab«' ruil - MM Königlich Sächsische Staatseisenbahnen. Zu den besonderen Bestimmungen und Tarifen für die Beförderung von Gütern u. s. w. auf der schmalspurigen Eisenbahnlinie Potschappel - Wilsdruff-Roffen ist mit Gültigkeit vom 1. April dieses Jahres der Nachtrag I erschienen, von dem Abzüge durch unsere Güterverwaltungen bezogen werden können. Er enthält einen anderweiten Ausnahmetarif für Steinkohlen und Kokes von den Königlichen Werken in Zauckerode, den von Burgk'schen Werken und den Hänichener Schächten nach Verkehrsstellen der genannten Schmalspurbahn. Insoweit für den Albertschacht der Königlichen Werke in Zauckerode Frachter höhungen gegen bisher eintreten, erlangen sie erst am 15. Mai ds. Js. Giltigkeit. Dresden, am 22. März 1899. Königliche Generaldirektion der Sächsischen Staatseisenbahnen. s°ki)zusaw< crzogswalde mit Landberg. Huhndorf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschönbera, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu- als tamieberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, ('"'l Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Gencktsschrewer des Königlichen An ehr Schutz für den Unternehmer, ^"''in^ndust^ den in den letzten Jahren haben 7,' Handel und Gewerbe in Deutschland genommen irwerk; zessjvn "Vig, daß die Ausdehnung sowie auch die Kon- äkn. .FWfis" ^werblichen Anlagen, resp. Bauten von allen und schädigenden Hemmnissen befreit werden -- ' „ton dciE .astende Lücke in der Gesetzgebung ist auch nanatr''Hcjch^^ anerkannt worden, und die neue, dem . vorliegende Novelle zum Gewerbegesetz giebt Bestimmungen über das Verfahren bei im -lv^n s i PKchchmigungSpflicktiger gewerblicher Anlagen, abe: jetzigen Gewerbegesetzes sind die Anlagen einer behördlichen Konzession zu ihrer Er- - Ma und hsi ^Men. GZ sind das eine erhebliche Anzahl dieserhalb auf das Gesetz selbst verweisen, crlin S^ Magw ^ung dieser Anlagen ist von zwei Faktoren « der K MheUs vonderGewerbcpolizci, anderntheils dieMan hat schon oft den Vorschlag ?" .Mn, ha H-nehmigung in die Hände einer Behörde >// dadurch I aber 'immer wieder davon abgekommen, . erforder t Errichtung der Anlage, insbesondere WM g^Mtden könnt? <^ues, über Gebühr hinaus verzögert LMM" Aunialg -Lie Regierung ist einsichtig genug, das die U», ^streben von Lokalbchörden und Nach- ^Krn, M eine konzessionspslichtigen Anlage zu SM 4 d? angew V theilcn, und sie ist dieser Ansicht schon Hvs hinaemlr 1837 hat die preußische Regierung hg ? «uz U" ^n, daß die Erfahrung lehre, daß nicht '/i e^/uderen Mißgunst, Unverstand oder irgend Veranlassung ganz unbegründete Einmende M/, «dL - vielleian nur in der Eonnung, den Unter- vms oder doch die Ausführung / ÜMM, d zu verzögern, und daß es deswegen verständigen Ermessen der Behörden das WDv ?vi ^heimzugebcn, inwiefern die Ertheilung Kn- rechtskräftigen Verwerfung der Ersichtlichen Titel gegründeten, im gewöhn- leitend zn machenden Einwendungen seines Rechts des Wider- . seien. Wenn inan auch in nmerer " BoNlO^üt, lvie schwer der Mangel genügender u,j vud damit die Vcrwerthung des Grund die Versagung der Bau- UnA HaÄd Mützer sestgcs^ sreilich noch nicht die einer fortwährenden Aender- di^ n, auf die Besitzer des zum Zwecke der . borl^ß gekauften Areals wirkt, so wird nur k^tW/EWg Jahren eingenommenen Stand- nickt Regierung für sehr richtig finden "ch dis der darin ausgestellte Grundsav P- ^«lbcn zum Verständniß gekommen ist. VtNlng steht auf dem Standpunkte, daß vtw sOtzriHeini wöcke^ Dreimal uno zwar Dienstag», Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., dum die Post bezogen 1Mk.55Pf. k" « Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene CorpuSzeUe. MMM ßr WNU AnagrBf FH WamM, Wosien, Sieömlehn und die Umgegenden. -sammelte DI ^ski in LAZ rtammes lsI 'gcnheii Alor Les E» Schluß eMZ dreiicbn k'k ng ergab: Brand-Cataster Nr. 2 und 4 in bei Wilsdruff ist Knaben ausgebrochen. I königliche Amtshauptnrannfchaft Meißen, (dl^e°--z am 25. März 1899. (mog-'t El Von Schroeter. Unm" (gAL , LS--. , Kontursverratzren. eu Tbrol'/^ WI dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schänkwirths Oskar Wilsdruff ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur —M von Einwendungen gegen das Schlußverzeichniß der bei der Vertheilnng offen. T'^L.^!'5?^^8enden Forderungen und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die nicht e woklivA ^erlhbaren Vermögensstücke der Schlußtermin auf s » den 22. April 18yd, Vorm. ' 2tv Ahr Königlichen Amtsgerichte hierselbst bestimmt, k G den 25. März 1899. Sekr. Schneider, E^für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt.