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chMM ßr Wilskllss emäß di^ Daß N er Lann^ a sich e lang? 5 goß ich Stunde eichbedrui n alljäh mch höchst en BeM er gesch m und de und!t" Tharandt, Wollen, Sieöenlehn und die Amgegenden. Amtsblatt Rgl. Amtshauptmannschast Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Druck und Verlag von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daselbst. L7. Hayrn Donnerstag, den S. Februar 18SS 1. 2. 3. 3. b. 6. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär pflichtigen krankheitshalber unthunlich ist, sind zur Entschuldigung des Ausbleibens ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62 Pkt. 4 der Wehrordnung). Das Erscheinen im Loosungstermine Seiten der Loosungsberechtigten ist freige stellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Commission loosen wird. Die Herren Gemeindevorstände und von Seiten der Stadträthe und bez. Stadtgemeinderäthe je ein Rathsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunftsertheilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. ^nt wöchentlich dreimal uno zwar Dienstags, Donnerslags uao Sonnavenos. — Bezugspreis vierteljährlich I Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen I Mk. 55 Pf. m io? gerate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszetle. im Gasthose „zum Adler" in Wilsdruff; Freitag, den ,r. März Z8YY, PM von Vormittags 8 Uhr an ig>n, MilitärpiMtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- den löUVS Wilsdruff." Helbigsdorf, Herzogswalde, Hühndorf, Kaufbach, Kessclsdorf, Klein- und rg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Terv'., Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönbcrg, Sachsdorf, rührt. ^deiWlde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls hi ra§ im Gasthose „zum Adler" in Wilsdruff; Ssnnaben-, -en 18. März 1899, le, 5 5h ul i, wenn s. daß, wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß des Bezirksarztes beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist thunllchst einige Zeit vor der Mu^.erung hier zu beantragen. Endlich werden 1. die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie darauf hlngewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt bez. in das vorstehend unter b gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntniß der Ver hältnisse des dann Nachsuchenden oder auf das Ergebniß eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und vast eine blotze Beglaubig ung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 1. Februar 1899. Der Civilvorsitzende der Königlichen Ersah-Eommisston des Aushebungsbezirks Nossen. von Schroeter. G. ltersklasst ^'Ae in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der V" rA99, ingleichen die Zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich mmrrestanj "Mren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die '"Eg Entstund überhaupt Solche, über deren Militärverhältniß noch nicht end- iSvruckllch worden ist, oder, welche von der Wiederholung der Gestellung nicht fatargesetzes ^uden worden sind, haben sich bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs- b>g vom 22. N 2. Mai 1874 verbunden mit 8 26 Punkt 7 der deutschen Wehrord- Igedachten November 1888 augedrohten Strafen und sonstigen Nachtheile in den I Erungsterminen pünktlich zu erscheinen. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Dienst eintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils erwächst (8 63 Punkt 8 der Wehrordnung). daß die zu einer 4jährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie sich verpflichten den Mannschaften, sofern sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind, nach 8 12 Ziffer 2 der Wehrordnung außer der Vergünstigung einer nur drei- anstatt fünfjährigen Dienstzeit in der Landwehr ersten Aufgebots in der Regel auch Befreiung von den.jährlichen Uebungen genießen; und daß endlich diejenigen Militärpflichtigen, welche sich zu einer vierjährigen activen Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten wollen, hierüber eine Einwilligungserklärung des Vaters bez. des Vormundes womöglich schon im Musterungsterinine beizubringen haben. Ferner werden die Militärpflichtigen noch besonders darauf hingewiesen, daß alle etwa wegen häuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden Anträge aus Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Musterung und spätestens im Musterungstermine selbst unter Bei fügung der nölhigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nachträglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Ange hörigen begründet werden soll, die Letzteren der Königlichen Ersatz-Commission in dem Musterungsterinine zum Zwecke der Untersuchung durch den dienstthnen- den Militärarzt vorzustellen. Ist dies unthunlich, so ist ein Zeugniß des Bezirks arztes über den Gesundheitszustand, beziehungsweise über die behauptet. Arbeils- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden Angehörigen beizubringen; daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; daß auf alle Zurückstellungsanträge, welche erst nach beendigter Musterung ein gereicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Commission in Gemäßheit der Bestimmung in 8 63 Punkt 7 Abs. 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reclamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäfte eingetreten ist; daß Recurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Commission an die Königliche Ober-Ersatz-Commission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Commission an die Königliche Ober-Recrutlrungsvehörde gelangen und daß Beschwerden gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz- Commission, da dieselben anordnungsgemäß, spätestens bis zum 31. August der Königlichen Ober-Recrutirungsbehörde mit der erforderlichen Begrünoung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Com mission einzureichen sind, und haben die Ortsbehorden diejenigen Gestellungs pflichtigen ihres Orts, deren Familienverüaltmffe eme Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was ste der deshalb einzuwendenden Reclamation halber zu beachten und zu thun haben; Ou-rmB —— 'vflens " diesjährige Musterungsgeschäft im Aushtbungsbezirke Nossen wird in )es M 'er nachstehend bemerkten Weise statlfinden: inand r! Dienstag, -en 14. Marz 1899, nit Klee. von Vormittags 8 Uhr an -- ?? Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften « H erichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, Badersen, Kanitz, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dob- , Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, Eulis, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, 1. Mn, Klappendorf, Krepta, Lautzschen, Leuben mit Ketzergasse und Löbschütz "Das im Schntzhanse zu Lommatzsch; Mittwsch, den März Z8Y», ktimswE von Vormittags 8 Uhr an t emvE die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- s durch s , Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Messa,Mettelwitz, Mögen, Neckanitz,, QueckEWb, Niederstaucha, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Poititz, Praterschützt chermo^N"' Prositz b. Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit ein Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mi, asch Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Zöthain Liikur^Etz und Zschocha ebenfalls isene im Schietzhause zu Lommatzsch; Nas Donnerstag, -en 16. Marz 1899, : das von Vormittags 8 Uhr an Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff sowie aus nachstehenden Ortschaften "EM ~ "luHgerjchtsbezirkes Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardts- .rerhsb «Ide, Groitzsch und Grumbach, ELM Von Vormittags 8Vr Uhr an Ä Mstlärpflichtigm aus den Städten Nossen und Siebenlehn und aus nachstehenden Ä h-t R^des Amtsgerichtsbezirkes Nossen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Boden- Deitenbach, Burkersdorf und Choren-Toppschädel n Ä^id im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Nossen ppeln M » Ä Montag, -en 20. Marz 1899, KorttM bon Vormittags 8'/, Uhr an Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts- iram«> Nossen: Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gott- 44-4 N^ffchsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Lüttewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, "^.Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Drehfeld und Wolfsgrün, LbneA^^^seina, Saultitz Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, ei. Dr ' -della und Zetta mit Gallschütz iy, Gasthofe , Deutschen Kaus" in Nossen; Dienstag, -en 21. Marz 1899, Stu^oosvu^ von Vormittags SV« Uhr an :d * *r<niir für den gesammten Aushebungsbezirk Nossen Gasthof „zum Deutschen Haus" in Nossen.