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WM, Wn, Aecktz md die WgvütL AmtsbLcrtL Mr die Kgl. KmtshaupLmannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erjcheirt wcch.uiUic'.! zweimal, Dieuslags und FrMags. — AbonuenieotpreiS vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nv. 48. Freitag, den 15. Juni 1888. Bekanntmachung, Verzeichnisse über Gewerbeanmeldungelt betreffend. Die OrtSbchörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden in Verfolg diesfallstger Verordnung der Königlichen Kreishauptmannschaft Dres den zur Nachachtung darauf aufmerksam gemacht, daß es nunmehr der zeither in halbjährigen Zeitabschnitten hierher zu bewirken gewesenen Einrei chung von Abschriften der nach § 8 der Ausführungs-Verordnung zur Gewerbeordnung, vom 16. September 1869, von den Ortsbehörden zu führenden tabellarischen Verzeichnisse über Gewerbeanmeldungen nicht mehr bedarf. Meißen, am 5. Juni 1888. Königliche Amtshauptmannschast. v. Kirchbach. Bekanntmachung. Für den Monat April d. I. sind in dem Haupnnarktorte Meißen für den Lieferungsverband der Königlichen Amtshauptmannschast Meißen folgende Durchschnittspreise für Fourageartikel mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: 6 Mk. 43 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 83,z- - 50 - Heu, 1 - 89 - - 50 - Stroh. Meißen, am 9. Juni 1888. Königliche Amtshauptmannschast. v. «Kirchbach. Bekanntmachung, die Revision der Wahllisten für die Landtagswahlen betr. Nach § 24 des Gesetzes, die Wahlen für den Landtag betr., vom 3. Dezember 1868 (Ges.- und Verordn.-Bl. S. 1378) ist im Monate Juni jeden Jahres eine Revision der Landtagswahllisten vvrzunehmen, und haben dle mit deren Führung beauftragten Organe am Anfänge ge nannten Monates hierauf sowie auf das jedem Betheiligten zustchende Recht der Einsichtnahme in diese Listen und auf die Nothwendigkeit, etwaige Einsprüche gegen den Inhalt rechtzeitig anzubringen, öffentlich aufmerksam zu machen. Den Ortöbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes wird dies zur Nachachtung andurch eröffnet. Meißen, am 11. Juni 1888. Königliche Amtshauptmann schäft. v. «Kirchbach. Bekanntmachung, die Bolksbibliotheken betreffend. Gesuche um Unterstützung zu Unterhaltung und Erweiterung der Volksbibliotheken sind bis zum 31. Juli dieses Jahres anher «inzureichen. Diese Gesuche sind tabellarisch einzurichten, wie dies das nachstehende Schema unter T an die Hand giebt. Meißen, am 11. Juni 1888. Königliche Amtshauptmannschast. O Bezeichnung der Nachsuchenden (Genau anzugeben ob Kirch-, Schul-, politische Gemeinde, Verein oder sonstige Empfänger) Eigenthumsver hältnisse Verwaltung Die Bibliothek Mittel zur Unterhaltung der der Bibliothek der zu unterstützenden Bibliothek um faßt Bände wurde ge gründet wurde be nutzt Bisheriger Beitrag der der Gemeinde Bisher bewilligte Staatsbeihilfen. Nachdem 'Herr Gutsbesitzer Moritz Clemens Andrä in Neukirchen an Stelle des von dort verzogenen Carl Heinrich Naumann am 8. dies. Mon. als Friedensrichter für den Bezirk Neukirchen (mit neuem Anbau und Fasanenhäusern) und Steinbach bei Mohorn verpflichtet worden ist, wird dieses auf Grund § 8 der Verordnung, die Bestellung von Friedensrichtern betr. vom 16. Mai 1879 hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. König!. Amtsgericht zu Wilsdruff, „„ 9. Ium ins. — Du. DtMAloLl'. Nachdem von dem Königlichen Justizministerium Herr Gutsbesitzer und Gemeindevorstand Karl Heinrich Obeudorfer in BurkharttS- walde anderweit bis Ende September 1891 für den friedensrichterlichen Bezirk Munzig-Burkhardswalde als Friedensrichter ernannt worden ist, so wird Solches hiermit znr öffentlichen Kenntniß gebracht. König!. Amtsgericht Wilsdruff, dm 12. Ium 1888. ——Dl', liüII-Zoll'. Bekanntmachung. Die diesjährigen GraSnutzungen auf der Vogelwiese, vor und hinter der Schießmauer, der Wiese am Badeplatze, rechts und links an der Tharandter Straße und der Brücke, links am Mühlgraben bis zur weißen Brücke vam Pichschuppen ab, in den Stadtgräben und auf den Par-