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LV Erstes Blatt. 'MG WM, W«, Siedtiilthil md die WWüdki. Amtsb^cltt für die Kgl. Kmtshauptmannschaft zu Weißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich I Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 32. Freitag, den 20. April 1888. — Erlaß an die Ortsbehörden, die Zählung der Fabrikarbeiter bctr. Zu der am I. Mai ds». Js. vorzunehmenden Zählung der Fabrikarbeiter werden den betreffenden Ortsbehörden des hiesigen Verwal tungsbezirkes die nöthigen Formulare in den nächsten Tagen zur Vertheilung an die darauf bezeichneten Gewerbtreibenden von hier aus zugehen. Die betreffenden Gewerbtreibenden haben diese Formulare am I. Mai dsS. Js. ordnungsmäßig auszufüllen, mit ihrem vollen Namen zu unterzeichnen und hierauf an die Ortsbehörde rurückzugeben. Von den Ortsbehörden sind die ausgefüllten Zählbogen längsten» bis zum IO Mai dsS. Js. anher einzureichen. Meißen, am 16. April 1888. Königliche Amtshauptmannschast. v. «Kirchbach. Erlaß an sämmtliche Schulvorstände des hiesigen Bezirks, die schulpflichtigen blinden Kinder betreffend. Die Schulvorstände des hiesigen Bezirks werden hierdurch veranlaßt, soweit dies noch nicht geschehen, das noch zurückstehende Verzeichniß über b'e zu Ostern dieses Jahres schulpflichtig gewordenen blinden Kinder — rcsp. Vacatschein — nunmehr binnen acht Tagen vom Empfange dieses an gerechnet zu Vermeidung von 5 Mk. Ordnungsstrafe anher einzureichen. Meißen, den 17. April 1888. Königliche BezirksschnlinspectiE. Bekanntmachung, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen betr. Nachdem in Gemäßheit der Verordnung, die Ausführung des Reichsimpfgesetzeö vom 30. März 1875 betr., von dem für den hiesigen Jmpfbezirk in Pflicht genommenen Jmpfarzte, Herrn mo<i. b'iotllvr hier, die öffentlichen Impfungen und Jmpfrevisionen bis auf Weiteres auf jeden Freitag, Nachmittag» I Uhr, in dem hierzu bestimmten Lokale, dem Rathhaussaale hier, anberaumt worden sind, so werden die Eltern, Pflegeeltern und Vormünder der hier aufhältlichen Kinder, n., welche im vorigen Jahre geboren worden sind, d., welche im vorigen Jahre der Jmpfpflicht nicht oder nicht gehörig genügt haben und <:., welche nach hier verzogen sind und der Jmpfpflicht noch nicht oder nicht gehörig Genüge geleistet haben, sowie 6., derjenigen Schulkinder, welche im Laufe dieses Jahres das 12. Lebensjahr zurücklcgen, sofern sie nicht nach ärztlichem Zeugnisse in den letzten 5 Jahren die natürlichen Blattern überstanden haben, oder m't Erfolg geimpft worden sind, aufgefordert, bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu Fünfzig Mark oder einer Haftstrafe bis zu drei Tagen, mit ihren impfpflichtigen Kindern in den anberaumten Impf- und Revisionsterminen, zu welchen sie, insoweit sie in den Jmpflisten sich bereits eingetragen befinden, noch besonders vorge laden werden, behufs der Impfung und ihrer Controle zu erscheinen oder die Befreiung von der Impfung durch ärzlichc Zeugnisse nachzuweisen. Die Unterlassung der Führung der letztgedachten Nachweise ist mit einer Geldstrafe bis zu Zwanzig Mark zu bestrafen. Zn diesem Jahre geborene Kinder, welche in den bevorstehenden Impfterminen der Impfung unterworfen werden sollen, sind vor dem Impftermine auf hiesiger Nathsexpedition anzuzeigen. Die Impfungen erfolgm unentgeltlich. Wilsdruff, am 18. April 1888. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. BekanntmaMng^ Lu dem nächsten Montag, den SS. Mpril Vorm. IO Uhr im Schulsaale als am Geburtstage unfers allverehrte« «König» 4tlbert stattfindenden werden die hiesigen Behörden, die Eltern und Erzieher der Kinder, sowie alle Freunde der Schule hierdurch ergebenst eingeladen. Der Director der städt. Schulen. 1. Gesang: Lied 538. 2. Gebet. 3. Gesang „Den König segne Gott". 4. Festrede: (Herr Oberl. Weise.) Gerhardt. kroArLwur: 5. Gesang: „Heut singen wir." 6. Deklamationen. 7. Schlußgesang: Lied 10. 8. Schlußgebet. Don dem unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll Montag, den 14. Mai 1888, Borm. 10 Uhr das dm Erben des Dekorationsmalers Friedrich Wilhelm Schreer in Tharandt gehörige Hausgrundstück No. 33 b. des Brandkatasters und Folium 36 des Grund- und Hypothekenbuches für Tharandt, welches ohne Berücksichtigung der Oblasten auf Achtzehntausend Mark —- gewürdert worden ist, freiwilligerweise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Das aus Wohnhaus mit Hofraum und Garten bestehende Grundstück ist 2,9 Ar groß (Parzelle No. 39 des neuen Flurbuches) mit 505,18 Steuereinheiten belegt und hat einen jährlichen Miethsertrag von 930 Mark. Tharandt, den 14. April 1888. Königliches Amtsgericht. Scheufler.