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ThmM, Nossen, Mtnlthn nnd die Umgegenden. für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht nnd den Stadtrath zn Wilsdruff. 44. Erscheint Wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnemenlpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr 85 Dienstag, den 21. Oktober 1884» Bekanntmachung. Auf Grund des 8 7 des Gesetzes vom 15. April 1884 wird hierdurch bekannt gemacht, daß, in Abweichung von den Vorschriften der 88 4—8 gedachten Gesetzes, die Verkündigung allgemeiner Veröffentlichungen und Anordnungen in Gemeinde- und ortspolizeilichen An gelegenheiten in den Gemeinden Burkhardtswalde, Kleinschönberg, Steinbach bei Kesselsdorf, Lampersdorf und Klipphausen -urch Eirett' la? und in Sachsdorf theils ebenfalls durch Eirenlar, theils durch Zuschlag im dortigen Gasthofe erfolgt. Meißen, am 13. October 1884. , Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. - Aekanntmachung. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft hat wahrgenommen, daß über die Neu- und bez. Wiederwahl von Gemeinde» älteste« im hiesigen Bezirke die erforderliche Anzeige hier und da gar nicht, oder nicht rechtzeitig hierher erstattet worden ist. Da jedoch (vergl. Z 61 der Revid. Landgem.-Ordr.) die Wahl der Gemeiudeältesten gleich derjenigen der Gemeindevorstände zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung durch den Amtshauptmann bedarf, so wird den Gemeinden die rechtzeitige Anzeigeerstattung über solche Wahl hiermit ein geschärft. Uebrigens wird auch in Erinnerung gebracht, daß zu Anfang jeden Jahres ein Berzeichnitz -er GemeinderathSmitglieder von den betr. Gemeindevorständen anher einzureichen ist. Meißen, am 14. October 1884. Königliche Amtshauptmannschast. V.Bosse. Bekanntmachung, Reichstagswahl betreffend. Im Anschluß an die von unterzeichneter Königl. Amtshauptmannschaft in Nr. 79 dieses Blattes erlassene Bekanntmachung vom 26. vorigen Monats wird hiermit noch zur Kenntniß der Betheiligten gebracht, daß im 29., das Dorf Unkersdorf betreffenden Wahlbezirke des Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff an Stelle des inzwischen verzogenen Gemeindeältesten Günther der neugewählte Gemeindeälteste Gutsbesitzer Ernst Emil Ludewig in Unkersdorf als stellvertretender Wahlvorsteher bei der am 28. dieses Monats stattfindenden Reichstagswahl zu fungiren hat. Meißen, am 18. October 1884. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Bekanntmachung, Bezug der Standesregister und Formulare für die Standesämter betr. Damit die Bestellung und Lieferung der für das Jahr 1885 auf Staatskosten zu beschaffenden Standesregister und sonstigen For mulare rechtzeitig erfolgen kann, werden die Herren Standesbeamten des hiesigen Bezirks veranlaßt, ihren etwaigen Bedarf an solchen For mularen längstens bis zum l5. November dieses Jahres anher anzuzeigen. Königliche Amtshauptmannschast Meißen, am 15. Oct°ber 1884. - v. Bosse. Aekanntmachung, die Reichstagswahl betr. Nachdem durch allerhöchste Verordnung als Tag der Reichstagswahl der 28. October dieses Jahres festgesetzt worden ist, so wird nach Z 8 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 hiermit bekannt gemacht, daß bei der bevorstehenden Wahl die hiesige Stadt einen Wahl bezirk bildet und daß für denselben der Unterzeichnete zum Wahlvorsteher und Herr Stadtrath Funke hierselbst als Stellvertreter desselben ernannt worden ist. ° Die Wähler des hiesigen Wahlbezirks werden nun hierdurch geladen, den 28. October dieses Jahres in der Zeit von IO Uhr Bormittags bis 6 Uhr Nachmittags in dem zum Wahllokal bestimmten Rathssessionszimmer hier per sönlich zu erscheinen und die Stimmababe zu bewirken. Hiernächst werden noch die Wähler mit dem Bemerken, daß die Ausgabe von Stimmzetteln hierseits unterbleibt, auf 8 19 des Wahlreglements aufmerksam gemacht, welcher bestimmt: Ungültig sind: 1 ., Stimmzettel, welche nicht von weißem Papier oder welche mit einem äußerlichen Kennzeichen versehen sind; 2 ., Stimmzettel, welche keinen oder keinen lesbaren Namen enthalten; 3 ., Stimmzettel, aus welchen die Person des Gewählten nicht unzweifelhaft zu erkennen ist; 4 ., Stimmzettel, auf welchen mehr als ein Name oder der Name einer nicht wählbaren Person verzeichnet ist und 5 ., Stimmzettel, welche einen Protest oder Vorbehalt enthalten. Wilsdruff, am 13. October 1884. Der Bürgermeister. Ficker. Donnerstag, den SA. dieses Monats, Nachmittags 6 Uhr, öffentliche Stadtgemeinderathssitzung. Wilsdruff, am 20. September 1884. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr.