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TharM, WD, Aitbtvlth» und die RmMUdtN. Amtsblatt für die Königl. Amtshauptmannschast zu Meißen, das Königl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. 44. 4«I»rAanA. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 73. Dienstag, den 9. September 1884. ------- '" ' v- - i Verordnung an fämmtliche AmtShauptmannfchaften, Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände, die Wahlen zum Reichstage betreffend. Mit Rücksicht auf die bevorstehenden Neuwahlen zum Reichstage werden die Gemeindeobrigkeiten — als welche in dieser Beziehung für die Städte, in welchen die revidirte Städteordnung gilt, die Stadträthe, für die Städte, welche die Städteordnung für mittlere und kleine Städte angenommen haben, die Bürgermeister und für das platte Land die Amtshauptmannschaften zu betrachten sind — hierdurch angewiesen, unter Beobachtung der im Wahlgesetze für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869, Seite 145 flg.1 und in dem zu Ausführung dieses Gesetzes erlassenen Reglement vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870, Seite 275 flg.) enthaltenen Bestimmungen ungesäumt, und zwar zugleich für die in ihren Bezirken gelegenen exemten Grundstücke, die in den ZZ 6 und 7 des angezogenen Reglements vorgeschriebene Abgrenzung der Wahlbezirke vorzunehmen. Hiernächst haben die Stadträthe, Bürgermeister und Gemeindevorstände in Gemäßheil von Z 8 des Wahlgesetzes und H 1 des Reg lements die Wählerlisten so beschleunigt aufzustellen, daß deren Auslegung sofort nach erfolgter Bestimmung des Wahltages statt finden kann. In Gemeinden, welche in mehrere Wahlbezirke einzutheilen sind,' hat die Aufstellung dieser Listen für jeden Bezirk gesondert zu er folgen, und es sind daher die Gemeindevorstände von den Amtshauptmannschaften wegen der geschehenen Bezirkseintheilung rechtzeitig mit Anweisung zu versehen. Üeber den Zeitpunkt, mit welchem die Auslegung der Wählerlisten zu erfolgen hat, ergeht später Bestimmung. Dresden, am 1. September 1884. Ministerium des Innern. v. Nostitz-Wallwitz. Paulig. Bekanntmachung. Der zweite diesährige Bezirkstag wird Sonnabend, den 20. September 1884, von Vormittags 9 Uhr an im Saale der zweiten Bürgerschule am Neumarkte hier abgehalten. Meißen, am 6. September 1884. Königliche Amtshauptmannschast. v. Boffe. Von dem unterzeichneten Amtsgericht ist für den abwesenden vormaligen Grundstücksbesitzer Heinrich Adolf Pietzsch aus Steinbach bei Kesselsdorf Herr Gemeindevorstand und Ortsrichter Carl Heinrich Ferdinand Pietzsch in Herzogswalde als Abwesenheitsvormund in Pflicht genommen worden. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 3. September 1884. vr. Gangloff. Kommenden Freitag, den IS. September d. I., Vormittags ^10 Uhr, gelangen in der Wohnung des Beutlermeisters Harder allher, Schutgasse, die zum Nachlasse der Handelsfrau Seifert allhier gehörigen Gegenstände, als: 1 Kleiderfchrank, 1 Küchen schrank, 1 Schreibsecretair, verschiedene Tische, Stühle, 1 Wanduhr, 1 Spiegel, Küchengeräthe, Bettwäsche u. d. m. gegen sofortige Baar zahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 6. September 1884. Das Königliche Amtsgericht. vr. Gangloff. «Kommenden Donnerstag, den 11 ds. Mts., Nachmittags 6 Uhr, öffentliche StadtgemeinderathSfftzung. Wilsdruff, am 8. September 1884. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. A rankenhausneukau. Der Bau eines neuen «Krankenhauses in Wilsdruff für die Stadt, Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke deS Amtsgerichtsbezirks Wilsdruff soll im Wege der Submission vergeben werden. Die Anschlags-Blankets sind bei dem Unterzeichneten, bei welchem auch die Bedingungen und Zeichnungen zur Einsichtnahme vor liege», gegen Erlegung einer Gebühr von 9 Mark für Copialien, rc. vom nächsten Montag, den 8. ds. Mts., ab in Empfang zu nehmen und ausgefüllt und verschlossen mit der Aufschrift «Krankenhausneubau für Wilsdruff und Umgegend bis spätestens am 10. dieses Monats wieder einzureichen. Wilsdruff, am 4. September 1884. Ficker, Brgmstr. Dagesgefchichte. Im ganzen deutfchen Reiche ist diesmal das Sedanfest in be sonders gehobener Stimmung gefeiert worden. Denn niemals feit 1871 ist der Friede mehr gesichert gewesen als heute, wo selbst unsere Beziehungen zu Frankreich freundlich geworden sind. Das deutsche Kaiserreich ist in Wahrheit Friede und das Sedanfest die alljährlich wiederkehrende Friedensfeier znm Andenken an die Wiederaufrichtung dieses Reiches. So werden es allmählich auch die Franzosen aufzu fassen lernen. Sie haben ja auch durch diesen Tag ihre Republik wiedererhalten. Fürst Bismarck hat am Sedantage vom Kaiser den Orden pour io morito mit Eichenlaub und das ehrendste Handschreiben erhalten. Das allgemeine Interesse gehört ausschließlich der bevorstehenden Drei-Kaiserzusammenkunft. Daß dieselbe stattfinden wird, möchte nun doch von keiner Seite mehr bezweifelt werden. Es heißt, daß der Kaiser von Rußland Montag den 8. d. in Warschau ein treffen wird. Alles Weitere wird thatsächlich bis zu diesem Augen blick streng geheimgehalten, so daß keine Angabe, so sicher eine solche auch erscheinen möchte, Glauben verdient. Neuesten Nachrichten zu folge findet die Zusammenkunft am 15. und 16. d. M. statt. Die in den polnischen Grenzstätten Koziegloff und Zarki stationirten Gen darmen und Miliziaoten wurden nach den Bahnhöfen Myszkoff und Poroj an der Warschau-Wiener Bahn zusammengezogen, um die Be wachung bei der Fahrt des russischen Kaisers nach der Grenze zu übernehmen, wo die Zusammenkunft mit dem österreichischen Kaiser stattfindet. Der ganze Bahnkörper wird an beiden Seiten von Ko» , sacken bewacht, die den Befehl erhalten haben, auf jeden, der den Zu- ' ruf, fernzubleiben, unbeachtet läßt, sofort Feuer zu geben.