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WrM, NO», Zicdtülkhii md die NWWkn AmLsbLertt für die Kgl. KlntshaupLmarmschüfL zu Meißen, das Kgl. Kmisgericht und den Sladtralh zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 16. Freitag, den 25. Februar 1H87. Bekanntmachung, die Veranstaltung von Hauscollecten Seiten des Vereins für unentgeltliche Verbreitung von Bibeln pp. betreffend. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat dem Vorstande des Vereins für unentgeltliche Verbreitung von Bibeln und christlichen Schriften in Striesen bei Dresden die nachgesuchte Erlaubniß zur Veranstaltung von Hauscollecten für die Zwecke des gedachten Vereines in den Ortschaften des Regierungsbezirkes Dresden auf das Jahr 1887 ertheilt. Die Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß der von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden ausgestellte bezügliche Erlaubnißschein vom Einsammler in jedem Gemeinde- beziehentlich selbstständigen Gutsbezirke vor Beginn der Collecte der Ortsobrigkeit vorzulegen ist. Meißen, am 17. Februar 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. von Bekanntmachung, den Gesindedienstantritt am Charfreitage betreffend. Wie beschwerend zur Kenntniß der Königlichen Amtshauptmannschaft gebracht worden ist, pflegen die Konfirmanden, nach dem sie am Palmsonntage konfirmirt worden sind und am Grünen Donnerstage das Heilige Abendmahl empfangen haben, vielfach bereits am Charfreitage den von ihnen in Aussicht genommenen Gesindedienst anzutreten. Diese Einrichtung ist mit allerhand Störungen der Feiertagsruhe innerhalb der betheiligten häuslichen Kreise wie auch der betreffenden'Ort schaften verbunden und bringt die Nvthwendigkeit werktäglicher Verrichtungen und Arbeiten am Charfreitage mit sich. Die Königliche Amtshauptmannschaft findet sich daher veranlaßt, in sinngemäßer Anwendung der Bestimmung in § 19 Absatz 2 der Ge sindeordnung, wonach, wenn die dort bezeichneten regelmäßigen Antrittstage für neue Dienstboten auf einen Sonn- oder Feiertag fallen, das Gesinde am nächsten Werkeltage anzuziehen hat, zur Aufrechterhaltung der gesetzlich geordneten Feiertagsruhe den Gesindedienstantritt am Charfreitage für den hiesigen Verwaltungsbezirk unter Androhung der in § 366 1 des Reichsstrafgesetzbuches geordneten Strafen für Zuwiderhandlungsfälle hiermit aus drücklich zu untersagen und hierzu vielmehr den Dienstag nach Ostern zu empfehlen. Die Ortspolizeibehörden erhalten Veranlassung, über gehörige Befolgung obigen Verbotes, dessen ortsübliche weitere Bekanntmachung ihnen überlassen bleibt, Aufsicht zu führen und etwaige Uebertretungen entsprechend zu bestrafen. Meißen, am 17. Februar 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. von Kirchbach. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß von heute ab bis auf Weiteres mit der interimistischen Leitung der friedensrichterlichen Geschäfte in den Ortschaften Sora, Lampersdorf und Lotzen Herr Actuar Friedrich August Schwiebutz beim Königl. Amtsgerichte hierselbst beauftragt worden ist. Königl. Amtsgericht Wilsdruff, 21. iss?. vr. Gangloff. Die Erben des Böttchers und Hausbesitzers ^ießlig in Blankenstein beabsichtigen das zum Nachlaß desselben gehörige Grundstück Fol. 13 des Grund- und Hypothekenbuchs für Blankenstein zum Verkauf zu bringen. Das Grundstück, welches sich zum Betriebe der Böttcherei eignet, besteht aus Gebäude Nr. 12 des Brandkatafters und der Gartenpar- zelle Nr. 63 a des Flurbuchs für Blankenstein. Kaufslustige werden aufgefordert, ihre Gebote bis spätestens den 7. März 1887 12 Uhr Mittags bei unterzeichnetem Amtsgerichte mündlich oder schriftlich zu eröffnen. Von dem Känfer würden die Erben eine Anzahlung von 350 Mark erfordern. Wilsdruff, den 23. Februar 1887. Königliches Amtsgericht. vr. 6aiiAlolk. Steckbrief. Gegen den Handarbeiter Heinrich August Müller, am 29. Mai 1863 in Braunsdorf bei Tharand geboren, ist die Unter suchungshaft wegen Verbrechens gegen W 177, 176 Ziffer 1 Strafgesetzbuchs verhängt. Es wird gebeten, Müller'n festzunehmen und an das nächste Amtsgericht abzuliefern. Müller ist 165 ow lang, schmächtig, hat rundes Gesicht, gesunde Farbe, niedrige Stirn, dicke Nase, vollständige Zähne, braune Haarfarbe, Am Tag der That — 10. Februar 1887 — ist er bartlos gewesen, hat kurzgeschorenes Haupthaar gehabt und folgende Kleidung getragen: graues Jaquet, dunkle Hose, blaue Leinenschürze, Mütze, ein rothes Taschentuch um den Kopf gebunden. Dresden, am 22. Februar 1887. Der Staatsanwalt beim Königlichen Landgericht. Schaarschmidt. , TogeSqesckichte. Jede Stunde bringt neue Mittheilungen über den Ausfall der Reichstagswahlen, allein, die endgiltigen Zahlen werden doch erst nach erfolgter amtlicher Feststellung der Resultate gewonnen werden Trotz dem reicht schon das gegenwärtig vorliegende Material hin, ein Urtheil dahin zu gewinnen, daß an Stelle der bisherigen, von Windthorst und Richter geleiteten Reickstagsmajorität im neuen Parlament eine aus Natio nalliberalen und Konservativen bestehende Majorität Vorhandensein wird. Um eine solche zu erlangen, war es erforderlich, daß die Parteien der letzten Majorität bei der jetzigen Wahl 40 bis 45 Mandate einbüßtcn und es scheint nun allerdings in sicherer Aussicht zu stehen, daß dieser Fall ein tritt. Die Deutschfreisinnigen, welche im aufgelösten Reichstage noch 64 Mann stark auftreten, baben es im ersten Wahlgange nur auf 6 oder 7 Mandate gebracht, aber 24 definitiv verloren, und wenn sie auch mit Hülfe der Ultramontanen und Sozialdemokraten bei den zahlreichen Stichwahlen, in denen sie stehen, noch eine Reihe von Sitzen erobern, so dürften sie im günstigsten Falle-nur etwa in der Stärke von 25 bis 30 Mitgliedern zurückkehren. Die Sozialdemokraten, welche zwar an verschiedenen Orten ansehnliche Stimmenvermebrung zu verzeichnen haben, hatten nach den bis gestern Abend lautenden Mittheilungen 8, die Volks partei 6, das Centrum 3, die Welfen 2 Sitze verloren. Da diese Par teien kaum noch neue Wahlkreise erobern dürften, ist eine Mehrheit für das Septennat schon ohne die „abfallenden" Mitglieder des Centrums gesichert. Wenn das Ausland also auf die Ablehnung desfelben auch durch den neuen Reichstag spekulirt hat, ist es einer Täuschung verfallen, die ihre wohlthätigen Folgen für die Erhaltung des Friedens verspüren lassen wird. Wir fügen noch hinzu, daß das Königreich Sachsen mit ziemlicher Sicherheit, da die Stichwahlen noch einem Nationalliberalen und einem Deutschkonservativen zum Siege verhelfen werden, 11 Nationalliberale, 4 Freikonservative und 8 Deutschkonservative, Württemberg 13 Nationale und 4 Centrumsleute (unter denen ein Anhänger des Septennats) in den Reichstag senden wird. Berlin, 23. Februar. Der „Reichsanzeiger" bringt eine kaiserliche Verordnung, durch welche der Reichstag auf den 3. März einberufcn wird. Berlin, 23. Februar. Eine imposante Kundgebung spielte sich vorgestern Abend um 9 Uhr nach Verkündigung des Wahlresultates vor