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01-Frühausgabe Leipziger Tageblatt und Handelszeitung : 27.04.1908
- Titel
- 01-Frühausgabe
- Erscheinungsdatum
- 1908-04-27
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id84535308X-19080427014
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id84535308X-1908042701
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-84535308X-1908042701
- Sammlungen
- Saxonica
- LDP: Zeitungen
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Leipziger Tageblatt und Handelszeitung
-
Jahr
1908
-
Monat
1908-04
- Tag 1908-04-27
-
Monat
1908-04
-
Jahr
1908
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Bezuo» Preis Morgen-Ausgabe 8. Luzeigeu-Preit » i« mit lieble ingcr coh«-> ic>8 riin« et>aü. den Am »er. c ab >e!ell- dort !k>arf. Vor itarkc mit >errn nurfik ;ugS- Uhr >»iger gern .lm do» rpcllc ebrer Tie r^lici, niagc Dr. ie i« rillen einer- nieur -eine sowie ettaN licrn. l der der igen erbe tdie >ern md, »i unq tai, slz. « >x »tatt. ISr Lei»»« one «, corie durch mlsere trl-er und kveluleur« in» -en» gebrecht: Lutgeb« t (nur morgen«) mrrleiltdrllch 8 M.. inonariich I TL.; Lv.qad« k (morgens und edend») menet» iLdrlich 4.SV M.. monaUud l.dll M, Durch die Doü ,» dejiebea: cht mal liglich) innerdald Leutlchiand» end der beutlchea Kolonien menelitdrlich b,2i> Di., monallich l,7i> M. au»schl. Poft- deliellgeld, ür Oesterreich i» vd ti, Ungarn 8 u »ieneliLdrlich. ferner IN vet- a>«n. Lanemarl, den Donanllaalen, Italien, LusnnNnrg. Dieder lande. Dorwegen, Dud» land Schweden, schwer na» kvaiuen. In allen übrigen Staaten nar direkt durch di» irxved. a. Sl erdtlllich. Ldonnemenl-Lnnadm-: tkugukatplatz 8, de> unteren krtgera, FUra.e». Loedueure» and Lnuadmestelien, lowie PostLmlern un» BriettrLgern. Die erngeln« Dum»« toller 10 Vs^ Sledaktion »»d Lrvedittd»: Iodanaisgass« dl Leleoba» Sir. I4SSL Nr. I4SN, Nr. 1KSSS riWMr.TagMaü Handelszeitung. Amtsblatt des Rates und des Votizeiamtes der Ltadt Leipzig. P«r»t--Uial« verli»! Sart Duncker, Her-ogl. »anr. tzojbuch. Handlung, Lü-owllrahe lül (Delevboa VI, Nr. 4M3). Pauvt-Kilial« D re «den: Seeftratze 4.1 (Delephoa 4821). skr Inserat« »u» 0ei»»ig und ttmgebu^ dw »,«s»-lr«a, Venr»«U« L> Bi.. bnaai>«lle Nngeige» üv Vi., Neklamea I M.; da» »u«wtrr» zu dl-, «evamen 1.20 N.- «ntlaa» SV»., ftn-n» An,eigen 7LP?.. Reklamen I.Sll M. Iasrrme».Behörde»ir amllichenreilM»'. »eilagegedüdr S M. ». Laulend exkl. Poll- aedüdr. «eschtstsanjeigen ,» bevorzugter Stell« im »rev« erhöht. Nabali nach Lai, FellrrteiUr Nalkrtge kvnnen nicht »uriit aerogea werden. Mr do« Ericheuien an beftuamten Tagen und Plätzen wir» keine »aranti« übernommen. »»»eigen. Annahme: Bugullutzvlatz 8. Set lämilichen Filialen u. allen Annonce». Egpebituinen de« Ja. und Luriaude«. Nr. 116. I Das wichtigste voin Sage. * In Magdeburg fanden gestern die Hauptverhanblungen des Preußische» Natioaalliberalen Parteitages statt. iS. Letzte Dep.) MS Nachfolger deS ermordeten Statthalters von Galizien ist Geheimrat Dr. Bobrzhnski auserfehen. sS. AuSl.) * Der frühere italienische Minister Nasi wurde, wie aus Tra pani gemeldet wird, mit 2691 Stimmen zum Deputierten wiedergewählt. Di« beiden Gegenkandidaten erreichten zu- iammen 581 Stimmen. * Clemeucean ist gestern, wie ein Telegramm auS Paris meldet, nach London abgereist. lS. Letzte Dep.) Vie Vlurne -es Vertrauens. Zu einer Zeit, da der große Bismarck noch im politischen Sturm und Drang lebte und als ein Junker galt, der nach dem Worte Friedrich Wilhelms IV. nur dann zu gebrauchen sei, „wenn die Bajonette schrankenlos walten", erklärte er bereits im Vereinigten Landtag, „die Blume des Vertrauens, die ein so kostbares Gut sei, dürfe nicht zertreten werden". In diesem Worte war in gewissem Sinne bereits seine ganze spätere Wirksamkeit beschlossen. Bismarck strebte, zumal in der aus- wärtlgen Politik, vor allem dem Ziele zu, dem Deutschen Reiche Vertrauen zu erwerben; er wollte in dem Ruf unbedingter Zuverlässigkeit stehen und es gelang ihm. Aber auch für die innere Politik ist in der Tat das Vertrauen das höchste nationale Besitztum. Wenn die Beziehungen zwischen Herrscher und Volk, zwischen Krone und Parlament, zwischen Regierten und Regierenden, zwischen Produzenten und Konsumenten, zwischen Ständen, Berufen, Parteien und Konfessionen vom Wurm des Miß. trauens zerfressen sind, dann ist es um die Zukunft eines Volkes ge- jchehen. Unter diesem Gesichtspunkt möchten wir eine Neuerung betrachten, die in den letzten Tagen in einem führenden Blatte der Berliner liberalen Presse erörtert worden ist: es ist die Einführung der Oeffentluhkeit in den Schulunterricht. Wir haben das Prinzip der Öffentlichkeit in unsere Rechtspflege ausgenommen und es gibt niemand im ganzen Deutschen Reiche, der eS wieder aus ihr verbannen möchte. Im Gegen, ttil, das UntersuchungSverfabren muß unbedingt noch nach dieser Richtung hsn reformiert und von den Schlacken mittelalterlicher Rcchtsanschauung geläutert -werde». Wir haben auch im politischen Leben de» Grundsatz dpr öffentlichen Verhandlung; das Parlament kontrolliert die Tätig, keit der Regierung und teilt sich mit ihr in die gesetzgeberische Arbeit. Luch hier bedarf eS noch deS Ausbaues und in manchen dunklen Winkel der Verwaltung muß noch hineingeleuchtet werden. Endlich hält eine Presse, deren Wachsamkeit durch die Konkurrenz verschärft wird, das ganze soziale Leben unter einer steten Beaufsichtigung, so daß heute wirk lich jede Geheimniskrämerei unmöglich und lächerlich geworden ist. Das gesamte nationale Dasein vollzieht sich in Hellem, bisweilen sogar allzu Hellem Lichte. Denn wir dürfen un» nicht verhehlen, daß jedes Prinzip nur bis zu einem gewissen Grade durchgeführt werden kann, wenn eS nicht in Widersinn umschlagen, wenn nicht Vernunft Unsinn, Wohltat Plage werden soll. Die These, die in» Extrem gesteigert wird, schlägt in die Antithese um. Dies gilt auch von dem Grundsatz der Öffentlichkeit. Es muß Bezirke geben, in die der Blick deSSpäherS nicht dringen kann; zu diesen gehört in erster Linie das Familienleben und in zweiter Linie die Schule. Es ist ja begreiflich, daß die Eltern darüber unterrichtet sein wollen, nach welchen Grundsätzen und von welchen Persönlichkeiten ihre Kinder in der Schule erzogen werden. Die Möglichkeit hierzu ist aber auch schon heute gegeben. Es steht jedem Vater und jeder Mutter frei, mit dem Lehrer oder der Lehrerin in persönliche Beziehung zu treten und selten wird ein solcher Versuch auf schroffe Abweisung stoßen. Zudem wird die Schule nicht allein durch die fachmännischen Instanzen, sondern auch durch die Millionen von Interessenten überwacht, und in Literatur und Presse »ehlt eS wahrhaftig nicht an Einwirkung, die sich im Sinne einer Be- kämpfung bureaukratischer und mechanistischer Tendenzen geltend macht. Wenn wir also auch die Berechtigung des Verlangens anerkennen, auf die Schule einen Einfluß auSzuüben, der uns das sichert, was Gurlitt so ichön „die Erziehung zur Mannhaftigkeit" genannt hat, so muß doch andererseits hervorgehoben werden, daß die Schule eine Vertrauenssache ist und daß die kostbare Blume des Vertrauens auch hier nicht nieder- getreten werden darf, wenn nicht unermeßlicher Schaden entstehen soll. Welchen Zweck hat denn die Schule? Sie dient dem Unterricht und der Erziehung. Darüber, daß unsere Kinder nicht genug lernen, ist noch nie. mal? geklagt worden, nur das ist die allgemeine Klage, daß unsere Lehrer nicht individuell genug wirken. Nun, die Einführung der Öffentlichkeit m den Unterricht wäre das sicherste Mittel, um den Lehrer an der freien Entfaltung seiner Persönlichkeit zu verhindern. Niemals kann sich zwischen Lehrer und Schüler ,eneS geheimnisvolle Fluidum cinstellen, das den eigentlichen Reiz und die eigentliche Bedeutung des Unterrichtes ausmacht, wenn jede Schulstunde durch die Anwesenheit der Eltern zu einer Schaustellung wird, und das wäre völlig unvermeidlich. Tas erste Element, das zum Gedeihen der Schule notwendig ist, heißt Andacht, und diese Andacht, diese innere Sammlung, diese sachliche Ruhe ließe sich nie erreichen, wenn Schüler und Lehrer sich beobachtet fühlten, möchte auch diese Beobachtung noch so wohlwollend sein. Die Schule würde mehr oder minder zur Komödie werden und alle Heiligkeit wäre von rhr ge nommen. Was aber die Jugend in der Schule vor allem lernen soll, das ,st Hingebung an eine Sache und an eine Person. Dieses sittliche Ziel erfordert, daß die Einwirkung de» Lehrer» nicht durch Nebenemdrückc getrübt, geschwächt und abgeleitet werde. Die Gehalt-verhaltnisse -er tebrer an höheren sächsischen Schulen. i. Die Neuordnung der GehaltSverhältnisse der Lehrer an höheren Schulen ist bekanntlich in den letzten Jahren vielfach erörtert und auch bei her diesmaligen Etatvorberatung von verschiedenen Abgeordneten gestrdert worden. Ter Landtag hat bereits im Winter 1905/06 anläß lich einer Eingabe des Sächsischen Gymnasiollehrervereins sich mit der Angelegenheit beschäftigt und erklärt, eine neue Regelung der Gehalts, und Rangverhältnisse der Lehrer sei notwendig, um dem Abzüge von Lehrkräften aus Sachsen Einhalt zu tun und für einen ausreichenden und tüchtigen Nachwuchs zu sorgen. Der neue Etat 1908/09 sieht nun. Montan 27. April >908. wie seinerzeit schon berichtet, für sämtliche dem Geschäftsbereich des Kultusministeriums angehörigen Lehrergruppen eine Neuordnung der Geholtsverhältnisse vor, wozu die Regierung in einem Schreiben an dle Finanzdeputation der Zweiten Kammer umfangreiche, die maß- gebenden Gesichtspunkte zusammenfassende Erläuterungen gibt. Es heißt darin u. a.: „Die innigen Wechselbeziehungen zwischen den höheren, dem Gesetze über die Gymnasien, Realschulen und Seminare vom 22. August 1876 unterstellten Lehranstalten und die in der Hauptsache gleiche Vor- bildvng der an ihnen tätigen wissenschaftlichen Lehrer weisen auf mög lichste Annäherung der Anstalten hinsichtlich der Anstellungs- und Oie- haltsbedingungen hin und schließen jedenfalls eine größere Diffe- renzierung, als sie bisher bestanden hat, aus. Tas Kultusministerium ist weiter unter Berücksichtigung der Fi- nanzlage des Staates bemüht gewesen, die bisherigen Höchstgehälter der höheren Lehrer tunlich beizubehaltcn und dw notwendigen Ver besserungen innerhalb der Grenze der jetzigen Höchstgehälter herbei- zunihren. Wie die früheren Regelungen der Lehrergehälter, so ver- folgen auch die jetzigen Vorschläge in der Hauptsache nur das Ziel, die Einkommensverhältnisse der verschiedenen Lehrergattungen mehr und mehr denen der entsprechenden Staatsdienergruppen anzunähern, wie dies hinsichtlich der Pensionsverhältnisse schon 1892 vollständig ge schehen ist. Eine spätere allgemeine Aufbesserung der Zivilftaats- diener würde daher auch eine solche der Lehrer zur Folge haben müssen. Sollte speziell die Einführung deS Dienstalterszulagen systems bei den Staatsdienern erheblich günstigere Ausrückungsbcdin- anngen für diese mit sich bringen, io würden auch die iür die Lehrer bestehenden analogen Bestimmungen später einer Revision zu unter ziehen sein." Die Regierung hebt weiter hervor, daß die oben erwähnten Wünsche der sächsischen Gymnasiallehrer in der Hauptsache dahin gehen, es möchten die gehobenen Stellen beseitigt und dafür das Höchstgehalt all gemein auf 6600 .il erhöht, auch für dessen Erreichung eine kürzere Frist als bisher festgesetzt und daneben besondere Konrekrorenstellen mit einem höheren Gehalt als 6600 tl. geschaffen werden. Die Er- süllnng dieses letzten Wunsches lebnt die Regierung ab, bezeichnet aber die Gewähruna einer besonderen Entschädigung 1800 FO iür die mit der ständigen Stellvertretung der Rektoren verbundene Mühewaltuna als billig. Diele Entschädigung soll nicht nur an Gymnasien und Real gymnasien, sondern an allen höheren Lehranstalten und auch an den Taubstummenanstalten gezahlt werden, ober nicht pensions fähig sein. Im übrigen erkennt die Regierung die Wünsche der Gymnasial lehrer als berechtigt an. Sie weilt daraus hin, daß in verschiedenen deutschen Städten, auch in Dresden und Leipzig, die Gebälter der Kywnassgssehrer nicht uNLrhebkich höher sind, als die der LLhrer an den staatlichen Gymnasien Auch der Hinweis aul die Besoldungs'ätze der Richter wird als zutreffend bezeichnet. Die Negierung sagt darüber: „Nas die sächsischen Richter anlangt, so rücken diese nach dem Ge setz vom 8, April, 1904 tzhnx Ausnahme bis zu ;inem Gehalt von OMO aus und. erreichen dies tatsächlich vor erfülltes '24. Dicnstiahre. Aul diese Aenderung dürsten sich die Gymnasiallehrer nicht ohne Grund berufen, wenn sie die Beseitigung der gehobenen Stellen und das Auf- steigen aller bis zum Höchstgebalt vou 6600 .< wünschen. Es ist aber auch zu bestätigen, daß die Einrichtung der gehobenen Stellen den von ihr erwarteten Er'vln nickst gehabt und zu Verstimmungen Anlaß ge geben hat. Da das Turchschnittsaehalt dieser der Zahl nach fixierten Stellen — gegenwärtig 67 — aus 6800 .<s s600O—6600 H normiert ist, so erkält der dritte Teil der Stelleninhaber überhaupt nicht mehr als die anderen, nicht in aehobenen Stellen befindlichen Lebrer. Bei den 45 Stellen mit 6800 bzw. 6600 .th Gebalt treten alliäbrlich so wenig Vakanzen ein, daß der Mebrzahl der Lebrer das Auiriicken in eine solche Stelle verschlossen bleibt. Ter Vorschlag, daß mit 21 ständigen Dicnstiahren das Gebalt von 6000 .E erreicht wird und daß nach dem Ermeßen des Kultusministeriums die ^ebrer, welche die Kandidatur deä höberen Schulamts im Sinne der Rrinnnasordnung vom 19. Just 1809 erlangt oder die theologische Wgblsähiakeitsvrüsung bestanden und sich aut bewäbrt baben, nach 94 ständiaen Dienstiabren in das Höchst- gehalt von 6600 .E einrücken können, wird geeignet sein, berechtigte Er- Wartungen tüchtiger Lebrer »u befriedigen, ungereckstsertigten An- sprüchen anderer, die weniger bewäbrt sind, entgegenzutreten." Dieser letzte Satz dürfte zu lebhaften Debatten im Landtage Anlaß geben, denn er enthält eine Inkonsequenz. Wenn die Regierung zugibr, daß die Gymnasiallehrer sich mir Recht auf die Gehaltsverhältnisse der Richter berufen, und selbst darauf hinweist, daß die Richter ohne Aus- nähme das Gehalt von 6600 vor erfülltem 24. Dienstjahre er reichen, so darf sie nicht für die Gymnasiallehrer eine neue Ausnahme schaffen, indem sie es in das Ermessen des Kultusministeriums gestellt sehen will, ob nach 24 ständigen Dienstjahren ein Lehrer das Höchst gehalt von 6600 erhalten soll oder nicht, sondern dem Gymnasial lehrer muß mit 24 ständigen Dienstjahren ein Rechtsanspruch auf dies Höchstgehalt von 6600 zustehen. Das Verfahren der Re gierung bedeutet weiter nichts, als die gehobenen Stellen, die die Ne- gierung beseitigen will, durch ein Hintertürchen und verschleiert wieder in den Etat hineinbringen. Dagegen muß aber im Interesse der Ehr- lichkeit und Gerechtigkeit aufs allerschärffte Front gemacht werden. Ein anderer Punkt, der zu Bedenken Anlaß gibt, ist die Gleich stellung der Theologen mit Wahlfähigkeitsexamen und der Lehrer, die das Examen für das höhere Schulamt bestanden haben. Man muß endlich einmal Ernst machen und die Trennung von Schule und Kirche auch in dieser Hinsicht streng durchführen. Das theologische zweite Examen steht dem Examen für das höhere Schulamt keineswegs gleich, denn es umfaßt ganz andere Gebiete, und das bißchen Pädagogik macht ihn noch keineswegs unter allen Umständen zu einem brauchbaren Lehrer. Im Gegenteil: es kann jemand sehr wohl ein ganz vorzüg licher Geistlicher und dabei als Pädagoge doch minderwertig sein. Und ebensowenig, wie man vakante Pfarrstellen mit Lehrern besetzt, ebenso wenig gehört ein Theologe aus eine Lehrerstelle. Wir wissen sehr wohl, daß es leider bei unS in Sachsen noch üblich ist, daß Tbeoloaen an höheren Schulen als Lehrer fungieren, und von den 20 sächsischen Lehrer- seminaren wird sogar die Hälfte von Theologen als Direktoren geleitet, aber gerade darum muß mit diesem Verfahren gebrochen werden. An der Schule darf niemand unterrichten, der nicht seine Prüfung als Lehrer abgelegt hat. Da man indessen die zurzeit in Schulstellen tätigen Theologen nicht auf einmal beseitigen kann so dürfte es wenig stens geraten fein, künftig Theologen an Schulen überhaupt nicht mehr anzustcllen. Kehren wir hiernach zurück zu den Vorschlägen der Regierung, wie sie in dem oben erwähnten Schreiben daxgclegt sind. Danach soll bei den nicht ständigen Lehrern ohne Erhöhung des Anfangs- und Endgehaltes ein Aufrücken nach dem Dienstalter eintreten, wie es schon seit längerer Zeit bei den Stödten, die höhere Schulanstalten ohne Staatszuschuß unterhalten, eingesührt ist. Die Ausrückungsbestimmun gen. die übrigens nicht von großer finanzieller Bedeutung sind, sollen auch für die bereits angestellten Hilfslehrer in Kraft treten. Für die seminaristisch und technisch gebildeten Lebrer sF a ch - lebrers an den höheren Schulen ist gleichfalls eine Gehaltserhöhung vorgesehen, und zwar gleichmäßig ,n Gymnasien. Realgymnasien und Realschulen Danach soll Has Ansangsgehalt auf 2400 .<l festgesetzt wer- 162. Jahrgang. den, das durch 8 Dienstalterszulagen von je 300 nach je drei Jabern biS zum Höchstgehalt von 4800 steigen soll. Das Verhältnis der jetzigen Gehaltssätze zu den ab 1. Juli 19"- gültigen zeigt folgende Gegenüberstellung: Setzt: Ständige Lehrer .... Stellen von 6000 — 6610, durch schnittlich 63< 0 .... Stellen nicht über 6000 Staffel: im 1.— 3. Dienstjahre: 28^0 .... Stellen von IZuO-2400, durch schnittlich 2100 Staffel: - 4.— 6. 3200 - 7.— 9. 3600 M 10.-12. 4000 M - 13.—15. 4400 M 14.-18. 4800 I9.-2I. - 5200 - 22.-24. M 5600 über 24. - 6 00 Nicht ständige Lebrer: Fachlehrer: .... Stellen nicht über 4500 Staffel: im 1.—3. Tiensliabre 2100 8 mal nach je 3 Jahren 300 Alterszulage Ab 1. Juli 1SN8: Ständige Lebrer .... Stellen von 2800—66<X> 2800 3300 - 3A0 - 4300 . 48 0 - 5200 - L600 - 6000 - 6600 - Nicht ständige Lehrer: .... Stellen von 1800—2400 .M Staffel: im 1. Dieustiahre 1800 - 2. - 2100 - . 3.U. flg.- 2400 - Fachlehrer: .... Stellen von 2400—48 X> .4 Staffel: im 1.—3. Dienstiadre 2400 8 mal nach je 3 Jahren 300 Alterszulage. Tie neue» Gebaltsbeslimmungen sollen vom 1. Juli 1908 an auch für die Lkhrer an den staatlich unterstützten Realgymnasien gelten. Dis neue höhere Lostlarrfbnhn. Nachdem wir schon gestern kurz die wichtigsten Bestimmungen über die neu eröffnete höhere Postlaufdahn gebrach: haben, geben wir heut: die vom Staatssekretär des Neichspostamts erlassenen Vorschriften und Ausführungsbeslimmungen ausführl.ch wieder. Danach werden zunächst 60 Anwärter angenommen. Die ersten Neserendare der deutschen Neichspost werden in etwa vier Jahren ernannt werden. Die Meldung kann sofort erfolaen. Sie ist an die Oberposldirek- tion zu richten, in deren Bezirk der Bewerber wohnt. Es ist auzugeben, in welchem Bezirk die Ausbildung gewünscht wird. Beizufügen ist das Reifezeugnis von einem Gymnasium, Realgymnasium oder einer Ober realschule, Lebenslauf und Gesundheitszeugnis von einem Postver- traucnsarzt oder einem Staatsmedizinaloeamten, ferner der Nachweis der erforderlichen Mittel für die Vorbereitungszeit. Die Prüfung öes Gesuches hat sich auch auf die Jamilienverhältnisse, die Persönlichken und die körperliche Tauglichkeit zu erstrecken. Eine persönlich« Vor stellung ist notwendig. Neber die Zulassung entscheidet das Reichs postamt. Die Vorbereitung umfaßt eine mindestens vier Jahre dauernde Elevenzeit und eine mindestens drei, längstens fünf Jahre dauernde Referendarzeit. Der Militärdienst w'.ro auf die Vorbereitung?, zeit nicht angerechnet. Im ersten Jahre wird der Eleve mit dem technischen Dienst ver- rraut gemacht. Die Ausbildung der Eleven haben die Amtsvorstcher persönlich zu leiten. Bei dem ersten Amt soll er sechs, bei einem Teic- graphenimt zwei Monate bleiben, womöglich auch den Bahnpvstdicnst kennen lernen. Beim Schluß der praktischen Ausbildung ist eine jchrnt. liche Arbeit anzusertigen. Das folgende akademische Studium erstreckt sich auf Staats- und Rechtswissenschaft. Physik, Chemie und Elektrotechnik. Vier Se mester können an einer technischen Hochschule, drei außerhalb Deutschlands zugebracht werden. Ausnahmsweise kann auch eine Stu- dienzeit vor der Ausbildung vom Reichspostamt angerechnet werden. In der Neferendarprüfuno ist je eine Arbeit aus dem Gebiete der Staatswissenschaften oder der Rechtswissenschaft und aus dem der Physis oder Elektrotechnik anzusertig«n. In der mündlichen Prüfung werden verlangt: Grundlagen der Staatswissenschasten, Volks- und Staats wirtschaftslehre, Allgemeines aus der Einführung in die Recht-Zwisten- schäft, Post- und Telegraphenrecht, Grundzüge des deutschen bürgerlichen Rechts, des Handelsrechts, Strafrechts und Völkerrechts, der Gerichts- Verfassung und des Gerichtsverfahrens im Zivil- und Strafprozeß. Physik und Chemie, Elektrotechnik des Telegraphen- und Fernsprech, wesens, Starkstromtechnik in ihren Hauptzüarn und Beziehungen zur Schwachstromtechnik, Post- und Telegraphenbetrieb, sowie Kassen- uns Rechnungswesen in den Zweigen, in den«n der Kandidat unterwiesen worden ist, französische und englische Sprache. Die Prädikate der Prü. fung sind genügend, gut oder vorzüglich. Die Prüfung kann nur ein- mal und im ganzen wiederholt werden. Der Referendar wird mindestens 9 Monate bei der Oberpostdirel- tion, 6 bei einem Postamt größeren Umfangs und 6 bei einem Telephon- amte mit Ferirsprechanstalt oder 3 Monate bei einem Telegraphen- und 3 bei einem Fernsprechamt beschäftigt. Der Referendar muß auch in die Geschäfte und Einrichtungen der Oberpoftkasse Einsicht erlangen Er ist auch im Stellenvorsteher- und Aufsichtsdienste zu beschäftigen und mit der Erledigung des Schriftwechsels und der Führung der Haupt- lasse bekannt zu machen. Bei Aushilfen, Vertretungen oder besonderen Aufträgen können Tagegelder gewährt werden. Jedes halbe Jahr ist eine schriftliche Arbeit anzusertigen. In der sich anschließenden Postassessorprüfung sind drei schriftliche Arbeiten je aus dem Gebiete des Post- oder Telegraphenrechts oder der Staatswissenschaften, des Poslwesens und des Telegraphen- und Fernsprechwesens anzufertigen. Die mündliche Prüfung umfaßt Post- und Telegraphenrechl, Staats- und Verwaltungsrecht im Reich und in den größeren Bundesstaaten, Volkswirtschaftslehre und Finanz- Wissenschaft, sozialpolitische Gesetzgebung, Betriebs- und Vcrwaltungs- dienst, internationale Post- und Telegraphenderträge, technische Einrich tungen und ihre wissenschaftlichen Grundlagen nebst einem freien Vor trag aus Akten. Auch diele Prüfung kann nmr einmal im ganzen wieder- holt werden. Die Ernennung zum Referendar erfolgt durch die Obcrpostdircktion, die zum Postassessor durch den Staatssekretär deS Reichspvstamtes. Die Postassessoren werden aegen feste Vergütung zu Aushilfen und Ver- tretungen verwendet.
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