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Wochenblatt für für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden siir die Köiiigl. Amtshanptmannlchast zn Meißen, das Köiiipl. Amtsgericht und den Stadlrath zu Wilsdruff. 1884 Freitag, den 4. April Str. 28 sowie §8 20 ff., 64, 72, 73, 74, 75 des obgedachten Beschlußfassung über die statuarische Einführung des 50 Pf., 80 - 50 - 50 - Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag AbonncmemsprciS vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer kostetet) Pf. Jnseratenannahme Montags u. Donnerstags bi« Mittag 12 Uhr. Erschein! wöchentlich 2 Mal DienStag und Freitag. AbonnementSprei« vierteljährlich 1 Mark. Line einzelne Nummer koste^O Pf. Znseratenannabme Montag» ».Donnerstags bi« Mittag 12 Ubr. nickt. Stark müssen die Fundamente des Reiches sein, das seine Kraft einst geplant und das mit ihm das deutsche Volk verwirklichte. Und so tritt er in sein 70. Lebensjahr mit der Rüstigkeit des Mannes, in neuen großen Aufgaben seinen genialen Geist zu bethätigen, und das deutsche Volk blickt zu ihm auf mit der Dankbarkeit eines Schülers zu seinem Erzieher und mit dem innigen Wunsch, daß noch viele Tage und Jahre der Zukunft des großen Kanzlers Leben umschließen mögen, ihm und der Nation zum Segen und zur Freude. Von keiner Seite wird jetzt mehr bezweifelt, daß in den obersten Kreisen der Reichsregierung und der preußischen Staatsregierung Ver änderungen vor sich gehen werden. Allgemein wird angenommen, daß Fürst Bismarck seinen Rücktritt von seinen preußischen Ministerstellun gen beantragt hat um sich ausschließlich dem Reichsdienst zu widmen. Nur die Entscheidung des Kaisers, sagt man, steht noch aus, seine Zustimmung wird aber als sicher angenommen. In dem ersten Mi- nisterrathe nach seiner Rückkehr aus Friedrichsruh vor 14 Tagen hat Bismarck zuerst diese seine Absicht ausgesprochen, die so überraschend kam, daß die Urtheile der Minister über Zweck und Tragweite der- se den erheblich differirten. Auch jetzt noch herrschen weitgehende Meinungsverschiedenheiten über die Bedeutung dieser Schritte des Reichskanzlers. Vielfach ist man der Meinung/daß der Rücktritt nicht von langer Dauer sein werde. Daß Differenzen mit Puttkamer für den Entschluß Bismarcks mit bestimmend waren, wird allgemein an genommen." Ein Gerücht spricht von einem Verfassungsänderungs vorschlage im Reiche; es soll sich darum handeln, dem Bundesrathe im Wesentlichen die Organisation und die Stellung eines Oberhauses zu geben. Es sind das jedoch, wie schon bemerkt, noch unverbürgte Behauptungen und mehr oder minder gewagte Kombinationen. Im nördlichen Frankreich nehmen Arbeitseinstellungen einen bedenklichen Charakter an. In Anzin, dem Centralpunkte der ganzen Bewegung, wurden zwei Häuser, in denen Grubenarbeiter aus Wallers wohnten, welche die Arbeit wieder ausgenommen hatten, von den Strikenden in Brand gesteckt und brannten die Häuser vollständig nieder. Die französische Regierung wird hoffentlich ungesäumt die nöthigen Maßregeln ergreifen, um weitere derartige, für die öffentliche Sicherheit so bedrohliche Ausschreitungen unmöglich zu machen. — Dem in Roubaix tagenden internationalen Sozialisten-Kongreß hat die deutsche sozialistische Arbeiterpartei ihre Zustimmung zu den zu fassenden Beschlüssen übersendet. Eine Adresse, in welcher es heißt, die Zeit würde auch kommen, in welcher in Deutschland die Vendom- weibliche ewachsene Arbeiter auf — männliche jugendliche Arbeiter auf — weibliche jugendliche Arbeiter auf — Zmn Palmsonntag. Wohl an keinem Tage schlägt der Eltern Herz so hoch, wohl an keinem Tage ist das Vater- und Muttergemüth so tief bewegt, als an dem Tage, an welchem ihr Kind vor den heiligen Altar des Herrn tritt, um die Weihe der Confirmation zu empfangen. Inniger Dank steigt himmelwärts, denn jedes Elternherz fühlt's mit heiliger Rührung: Bis hierher hat der Herr geholfen! Aber dem Dank folgt auch nach daS heiße Gebet: Herr, hilf weiter! Denn von nun an geht ja das Kind seinen eigenen Weg. Aus dem Knaben wird ein Jüngling, aus dem Mädchen eine Jungfrau. Und Jüngling wie Jungfrau treten aus dem trauten Kreise der Familie, aus dem schützenden Schirm des Vaterhauses hinaus in die Welt, wo Vater- und Mutterhand nicht mehr leiten kann, wo manche Strömung das Lebensschifflein des ge liebten Kindes verderbenbringenden Klippen entgegenzutreiben, mancher Sturm es zu zerschellen droht. Ach wie mancher Jüngling, wie lnmiche Jungfrau haben schon Schiffbruch gelitten und händeringend, klagend und trauernd haben die armen Eltern ihr Freudenkleid ans gezogen und sind nie wieder fröhlich geworden vor Schmerz um das verlorene Krnd. Jg, wohl dem Elternherz zu verdenken, wenn es m dem Augenblick, wo das Kind, vor dem Altar knicend, einge segnet Wirch wenn es i„ demselben Augenblick vor den Thron des Höchsten sich mederwirft mit dem Flehen: Ach Herr hilf, laß wohl gelingen! Nun Jhr Cltern, die Ihr also thut, seid getrost, seid voller Zuversicht. Der, Welcher sprach: Ich bin ein guter Hirte. Seiner treuen Hiltenhand befehlet Eure Kinder, und wenn Enre Elternhände sie nicht mehr führen können, hoffet, betet nur, daß feine Hand fie leite, schütze. Ihr aber, junge Christen, denkt an Eure theuren lieben Eltern, wenn Ihr in der Ferne in der Fremde seid, und bleibt dem treu, welchem Ihr an heiliger Stätte Treue bis in den Tod gelobt habt. Dann wirds Euch wohl gehen und des Höchsten Segen mit Euch sein. Tststtsgeschichte. Fürst Bismarck feierte am 1. April seinen 69. Geburtstag. Seit dem Jahr 1862 nimmt er den Vorsitz im preußischen Ministerium ein, sodaß er 22 Jahre die Geschäfte seines Staates geführt hat. Eine Fülle von Aufgaben hat dies gewaltige Leben vollendet, Aufgaben von denen eine einzige für ein ganzes ungewöhnliches Menschendasein genügen würde. An der Schwelle des Greisenalters selbst ermattet er Bekanntmachung, die Krankenversicherung der Arbeiter betr Indem man dies, unter Bezugnahme auf die Bestimmungen in 88 6 und 9, Gesetzes andurch bekannt macht, hat man die Herren Gemeindevertreter rücksichtlich der , ... , . . . , .... Versicherungszwanges, sowie rücksichtlich der Herstellung der zu Durchführung des Versicherungszwanges dienenden Einrichtungen auf die im Oktober vorigen Jahres stattgefnndenen Besprechungen und die seinerzeit in den Amtsblättern veröffentlichten Resultate dieser Besprechungen zu verweisen. Die Herren Bürgermeister von Wilsdruff und Siebenlehn sowie die Herren Gemeindevorstände werden nun mehr veranlaßt, die bei diesen Besprechungen festgesetzten Punkte — soweit dies noch nicht geschehen — den GemeindevertretungenfzurMe- schlußfassung vorzulegen und das Ergebniß bis Ende 4tpril dieses FahreS anher anzuzeigen. Dafern hierbei auch die in Aussicht genommene Bildung größerer Verbände 8 12 des Gesetzes) beschlossen werden sollte, ist in der Anzeige des Näheren anzugeben, mit welchen anderen Gemeinden die Vereinigung zu gemeinsamer Gemeinde-Krankenversicherung erfolgen foll. Desgleichen werden die Herren Gutsvorsteher veranlaßt, binnen obiger Frist anher anzuzeigen, ob und bez. mit welchen Ge meinden die von ihnen vertretenen Gutsbezirke rücksichtlich der Gemeinde-Krankenversicherung vereinigt werden sollen. Meißen, am 29. März 1884. Königliche Amtshauptmannschast. v. Boffe. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat in Gemäßheit des 8 8 des Reichsgesetzes vom 15. Juni 1883, die Krankenversicherung der Arbeiter betr. den Betrag des ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter für die Städte Wilsdruff und Siebenlehn sowie für die ländlichen Ortschaften des hiesigen Verwaltungszirkes, und zwar für männliche erwachsene Arbeiter auf 1 M. Bekanntmachung, Anzeigeerstattung über Verunglückung von Arbeitern re. in Fabriken betr. Nach ß 1 der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 1. August 1878 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 194) in Verbindung mit der Verordnung vom 12. Dezember 1881 (Gesetz- und Verordnungsblatt S. 219) sind die Besitzer und Leiter von Fabriken sowie von Gewerbeunternehmnngen, auf welche H 120 Abs. 3 der Gewerbeordnungs-Novelle Anwendung leidet, verpflichtet, in allen den Fällen, in welchen infolge des Gewerbebetriebes eine Person das Leben verloren oder eine solche Beschädigung erlitten hat, daß sie länger als 72 Stunden an ihrer Arbeit behindert ist, der Polizeibehörde und dem Fabrikeninspektor Anzeige und zwar in ersterem Falle sofort, im letzteren spätestens 4 Tage nach Eintritt des Unfalles zu erstatten. Da namentlich die Anzeige an den Fabrikeninspektor vielfach von den dazu Verpflichteten unterlassen wird, so sieht man sich veranlaßt, die obengedachte Vorschrift hierdurch mit dem Bemerken einzulchärfen, daß mit heute an die Stelle des Fabrikeninspektor der Gewerbeinspektor mit dem Sitz in Meißen tritt und daß bei Nichtbeachtung der fraglichen Vorschrift die Anzeigepflichtigen sich der Be strafung nach 8 148 der Reichsqewerbeordnunq (Geldstrafe bis zu 150 M. event. Haft bis zu 4 Wochen) zu gewärtigen haben. Meißen, am 1. April 1884. Königliche Amtsbauptmannschast. v. Boffe.