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achcnblaU für siir die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erschein» wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag Abonuemenirprel-i vierteljährlich 1 Mack Eine einzelne Nummer kostet-10 Ps. Jnseratenannahme BtontagS u. Doanerttagt bi« Mittag 12 Uhr. Erscheint «»chenrllch 2 Ma! Dienstag und Freitag. Ubonnementsprei« vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer testet 10 Pi. Jnseratenannahme Nontag« ».Donnerstags dis Mittag 12 Uhr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 43. Dienstag, den 27. Mai 1884» — Bekanntmachung, die Verkündigung allgemeiner Veröffentlichungen und Anordnungen der Gemeindevorstände und Gutsvorsteher betreffend. Die unterzeichnete Königliche Amtshauptmannschaft sieht sich veranlaßt, die Herren Gemeindevorstände und Gutsvorsteher ihres Be zirks auf die Bestimmungen in ZH 4—6 des Gesetzes vom 15. April 1884 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 131) hierdurch besonders aufmerksam zu machen. Maßgebend sind diese Bestimmungen für jede durch einen Geinrindevorstand oder einen Gutsvorsteher erfolgende Verkündigung all- gemeiner Veröffentlichungen und Anordnungen in Gemeinde, und ortspolizeilichen Angelegenheiten, soweit nicht nach Z 8 des cit. Gesetzes für polizeiliche Ge- und Verbote, welche sich nur auf eine bestimmte Oertlichkeit, z. B. Tanzsäle, öffentliche Wege, feuergefährliche Orte be- ziehen, ein öffentlicher Anschlag an dem betreffenden Platze genügt. Alle hiermit in Widerspruch stehenden bisherigen Bestimmungen und Ortsgewohnheiten sind aufgehoben. Dagegen kann auch ferner- hin durch Beschluß der Gemeindevertretung beziehentlich des Gutsvorstehers mit Genehmigung der Amtshauptmannschaft und des Bezirks- auSschusses eine von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Art der Bekanntmachung eingeführt werden. Es ist daher in allen Gemeinde- und Gutsbezirken, in welchen bisher die öffentlichen Bekanntmachungen in einer anderen Form er folgt sind und diese bisherige Form beibehalten werden soll, unverzüglich hierüber Beschluß zu fassen, gleichviel ob die bisherige Form der Bekanntmachungen auf btosem Ortsherkommen oder auf einem bereits von der Aufsichtsbehörde genehmigten Beschlusse beruht. Die gefaßten Beschlüsse sind bi» Mitte Juni ds». Ihr». zur Bestätigung anher anzuzeigen. Gleichzeitig wird auch darauf hingewiesen, daß die Gemeindebehörden den jedesmaligen Eingang eines Stückes des Gesetz- und Verordnungsblattes sowie des Reichsgesetzblattes in derselben Form bekannt zu machen haben, welche für die von ihnen ausgehenden allge- meinen Anordnungen vorgeschrieben ist. Meißen, am 20. Mai 1884. Königliche Amtslwuptmannschaft v. Bosse. Bekanntmachung. Nachdem von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden die von den Gemeinden Schmiedewalde, Helbigsdorf, Blankenstein, Strinbach b. M., Burkhardtswalde, Limbach, Groitzsch, Munzig und Alttanneberg erfolgte Ernennung des Apothekers klu8t»v 6evrß! in Cölln zum Sachverständigen für Vornahme von Untersuchungen auf die Entflammbarkeit von Petroleum bestätigt worden ist und die Ver- pflichtung Georgi's hier stattgefunden hat, wird dies hierdurch bekannt gemacht. Meißen, am 21. Mai 1884. Königliche Amtshauptmannschast. v. Bosse. Zur JnmmgsfrM. Im Reichstage wird nach den Ferien jedenfalls der Ackermannsche Antrag zur Verhandlung kommen, wonach künftig nur Mitgliedern der Innung gestattet sein soll, Lehrlinge zu halten. Geht dieser Antrag durck, so finden die Innungen festen Boden und werden sich sehr schnell entwickeln, weil ihnen damit ein wirkliches positives Recht ge geben würde als Ausgleich für die großen Lasten, welche sie jetzt (ZH 97 und 97a der Gewerbe-Ordnung) im Interesse des Gewerbes zu tragen haben. Die Innungen sind u A. dazu berufen, das Gewerbe im öffentlichen Leben zu vertreten und der für die Kräftigung des Ge werbes so nothwendigen Dreiheit — Lehrling, Gesell und Meister — wieder Ansehen zu verschaffen. Ohne wirkliche Rechte wird es aber Vielen als ein zweifelhafter Gewinn erscheinen, einer Innung cmznge- hören. Dürfe» dagegen nur die Mitglieder der Innung Lehrlinge halten, so erkennt das Publikum sofort wo die besseren Kräfte im Ge werbe sind. In der fortschrittlichen Presse erregt der Gedanke, daß den In- nungen Rechte verliehen werden könnten, große Aufregung, und es fehlt nicht an aus der Luft gegriffenen Behauptungen, welche davor warnen sollen, den Innungen die Ausbildung der Lehrlinge zu über tragen. So lesen wir in der ,,Volks-Zeitung": „Gerade unter den echten Zunftmeistern gab es und giebt es noch heute eine große Zahl, die nicht aus der Ausbildung, sondern aus der Ausbeutung von Lehr lingen ein sehr einträgliches Gewerbe machten, ohne hierbei von der Innung im Geringsten genirt zu werden. Von alten Zünften reden wir nicht, sondern von den jungen heu tigen Innungen. Wer aber behaupten will, daß in diesen die Lehr linge ousgebeutet würden, der kennt die Innungen nicht, aber leider redet über Zünfte und Zünftler heut alle Welt, ohne auch nur die Spur davon zu verstehen und ohne das Wesen und die hohe Bedeu tung derselben für die Entwickelung des deutschen Handwerks, welches Jahrhunderte lang das erste in der Welt war, zu begreifen. Nur durch große fest organisirte Korporationen, nicht durch den Einzelnen, können die Grundsätze über die Ausbildung des Lehrlings- und Ge sellenwesens ausgestellt und in die Praxis übertragen werden. Und bas wird doch kaum der wüthendste Manchestermann leugnen wollen, daß in der tüchtigen und planmäßigen Ausbildung des Lehrlings die Hauptgewähr für das Erblühen unserer Gewerbe — des Handwerks und der Industrie — liegt. Der Einzelne mag den besten Willen und die größte Fähigkeit haben, was heut immer seltener zutrifft, so wird die Erziehung der Lehrlinge ohne einen Plan und ohne Aufsicht immer nur mangelhaft bleiben. Dies kann eben nur durch eine fest gegliederte Genossenschaft geschehen. Und solche Genossenschaften müssen gestärkt werden, damit sie ihre schwierigen Aufgaben zu erfüllen vermögen. Für die Ausübung' des Hufbeschlaggewerbes werden künftig Pru- fungszeugnisse erforderlich sein. Ist es' nicht merkwürdig, daß für das Hufbeschlaggewerbe Prüsungszeugnisse erforderlich sind, aber nicht für das so verantwortliche Baugewerbe? Uns will es scheinen, daß es nicht ganz so gefährlich wäre, einem Pferde den Huf schlecht zu be- schlagen, als die Wohnungen der Menschen von unqualifizirten Leuten Herstellen zu lassen. So schreibt die Baugewerks-Zeitung in ihrer letzten Nummer. Es mag zweifelhaft fein, auf welchen Grundlagen eine moderne Innung, welche den gewaltigen Umwälzungen in der Fabrikation und im Handel und Verkehr Rechnung zu tragen hat, ruhen muß, auch mag dahingestellt bleiben, ob ein wieder als festes Ganzes hergestelltes Handwerk der Macht anderer Stände Abbruch thun kann, das aber ist unzweifelhaft: Dem Handwerk selbst bringen Innungen, Meister- und Gesellenprüfungen rc. keinen Schaden. Wenn trotzdem immer noch Stimmen in der Presse zu beweisen versuchen, daß Rechte, die dem Handwerk verliehen werden sollen, diesem selbst schädlich werden würden, wenn man, statt zu Versuchen, die Innungen den modernen Verhältnissen anzupassen, diese einfach mit Redensarten, wie „Zunft- zopf", „Zünftler", „Rückschrittler" und dergl. todt zu machen versucht, so zeugt dies entweder von Unkenntniß der einschläglichen Verhältnisse, oder diese Stimmen fürchten für ihr spezielles Interesse. Man merkt die Absicht und wird verstimmt. Sämmtliche Stände, Gelehrte, Künstler, Kaufleute, Beamte, Ar beiter, alle haben Verbindungen, in welchen sie ihre speziellen Interessen berathen und vereint das zu erstreben versuchen, was dem Einzelnen unmöglich sein würde, nur das selbstständige Handwerk fehlt hier; diesem versucht man vorzun-den, daß ihm korporative Rechte nichts nützen, trotzdem man solche gern benutzt oder erstrebt. Ob es Verein, Genossenschaft, Innung oder sonst wie heißt, der Name thut nichts zur Sache. Eine feste Organisation muß dem Hand werk wieder geschaffen werden und werden wir unsrerseits dahingehende Bestrebungen stets unterstützen. DageSgeschichte. Die Kaiserin von Rußland hat vorige Mittwoch Abend Berlin paffirt und ist auf dem Bahnhofe vom Kaiser herzlich be grüßt worden. Es ist das erste Mal, daß die hohe Frau als Kaiserin die Hauptstadt des deutschen Reichs berührt. Kurz nach 8 Uhr erschien Kaiser Wilhelm, von dem Publikum mit brausenden Hurrah's begrüßt, auf dem Perron des Bahnhofs. Der Monarch trug den bekannten historischen Mantel, den Helm und die Uniform des ersten Gardere» gimcnts, geschmückt mit russischen Orden. Bald darauf lief der Train, welcher die Kaiserin brachte, auf dem Bahnhof ein. Es ist dies be kanntlich derselbe Zug, der einst Eigenthum der Kaiserin Eugenie war. Der Zug selbst wurde von 2 Lokomotiven gezogen, dann folgten 2 hohe Gepäckwagen und 19 Passagierwagen, unter denen die meisten hochelegante Salonwagen waren. Große und berechtigte Aufmerksam keit erregte der im hellsten Lichterstrahl glänzende Speisewagen. Die mächtigen Spiegelscheiben ließen einen genauen Blick in das Innere des Wagens werfen. Die Tafel, auf der sich auch herrliche Rosen- sträuße befanden, war gedeckt. Die Kaiserin selbst befand sich mit