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WM MÄH WM, NO», ÄbcnW M w WWlüei. AmtsbLcrtL lür die Kgl. Kmlshauptmannschaft zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Dilsdruff. ^rickeint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg. — Jnjerate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Dienstag, den 12. Juli 1887. - —— - il" - . i - - - - : " Bekanntmachung, das Kahitfahren ans der Elbe betreffend. Mit Rücksicht auf die zunehmende Benutzung kleiner Kähne und Gondeln zum Befahren der Elbe wird die für den Bezirk des unterzeich- netm Königlichen Elbstromamtes bereits unter dem 2. Juli 1883 erlassene bezügliche Bekanntmachung hiermit erneuert, und demgemäß Folgendes angeordnet beziehendlich eingeschärft: "'S Das Kahnfahren auf der Elbe ist allen noch unerwachsenen Personen, die in einem Alter stehen, in welchem die erforderliche Fertigkeit im Kahnfahrcn überhaupt noch nicht angeeignet und durch die nöthigen Körperkräfte unterstützt sein kann, und daher allen jungen Leuten unter 15 Jahren anders als in Begleitung Erwachsener — ohne Rücksichtnahme auf den Willen der Eltern oder Erzieher — unbedingt nicht gestattet. SS.. Zu Vermeidung von Mißbrauch Seiten dritter, unberechtigter Personen sind alle im Mrivatbcfitze befindlichen Elbgondeln und Kähne am Ufer unter gehörigem Verschlusse zu halten. III Sämmtlichen Eigenthümeru von solchen Fahrzeugen ist ebenso wie den Elbstschern untersagt, die Boote an des Fahrens unkundige Personen zur selbstständigen Benutzung zu überlassen. 1^.. Alle Boote haben sich von in der Fahrt begriffenen Dampf- und Segelschiffen sowie Flößen dergestalt, daß die Fahrt derselben nicht behindert wird und Unglücksfälle vermieden werden, fernzuhalten. Auch müssen dieselben während des Fahrens bei Nacht in Gemäßheit der Verordnung vom 22. Dezember 1879 (Gesetz- und Verordnungsblatt von 1880 Seite 1) in dcr Thalfahrt drei, in der Bergfahrt zwei übereinander befindliche hellerleuchtete Laternen am halben Maste oder, wenn sie ohne Mast fahren, an einer anderen nach allen Seiten hin sichtbaren Stelle führen, bei Nebel, Sturm und Unwetter aber die Fahrt überhaupt einstellen. V., Die Überwachung des Kahnfahrens auf der Elbe liegt den Bezirksstromaufsichts - und Wasferbaubeamtcn sowie den Polizeiorganen ob. Dieselben sind ermächtigt, solchen Personen, die ihrem Alter nach überhaupt nicht zum Kahnfahren zuzulassen sind (No. I.) oder die in einer für Andere oder fremdes Eigenthum gefahrdrohenden Weise Unkenntniß oder Unfertigkeit im Kahnfahren be kunden, letzteres — und zwar auch, wenn sie in Booten" fahren, die ihnen eigenthümlich zugehören — ohne Weiteres zu unter sagen, und ist den bezüglichen Aufforderungen dieser Beamten sofortige Folge zu leisten. VI Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Anordnungen werden, insoweit sie nicht criminalrechtlicher Ahndung unterliegen, polizeilich mit Geldstrafe bis zu 30 M. — Pf. oder entsprechender Haftstrafe geahndet. Meißen, am 5. Juli 1887. Königliche Amtshauptmannschaft als Elbstromamt. V. Kirchbach. Bekanntmächüng^ Die Besorgung der Straßenbeleuchtung in hiesiger Stadt soll anderweit auf ein Jahr vergeben werden. Hierauf Reflektirende haben sich nächsten Donnerstag, Sen 14. dieses Monats, Nachmittags 6 Uhr, ivr Eröffnung ihrer Gebote im Rathssessionszimmer einzufinden. Die Bedingungen werden im Termine bekannt gemacht, können aber auch schon vorher an Rathsexpeditionsstelle eingesehen werden. Wilsdruff, am 8. Juli 1887. Der Stadtgemeinderath. - Ficker, Brgmstr. Berlin, 9. Juli. Der „Reichsanzeiger" publizirt eine kaiserliche Anordnung aus Ems von gestern, wonach das Pferdeausfuhrverbot mit Verkündung der Verordnung außer Kraft tritt, und veröffentlicht ferner ^Gesetze über die Abänderung der Gewerbeordnung, sowie über die Ver bindung gesundheitsschädlicher Farben bei Nahrungsmitteln. Berlin, 8. Juni. DieAerzte werden angesichts der Nothwendigkeit, Maj. den Kaiser in kräftigere, erfrischendere Waldluft zu bringen, möglichste Abkürzung des Emser Aufenthaltes anzurathen. — Weiteren schlichten zufolge erfolgt Montag, den 11. Juli, bestimmt die Abreise Koblenz. Die nach Berlin gelangten Nachrichten aus der unmittelbaren Um- »kbung des Kronprinzen bestätigen, daß sein Befinden überaus dunstig ist und daß seine Genesung in der letzten Zeit sichtbare Fort- Mtte gemacht hat.. Wie weiter verlautet, ill es nicht unwahrscheinlich, von dem ursprünglich in Aussicht genommenen längeren Aufenthalt Us der Insel Wight gänzlich abgesehen werden wird uno daß die kron- ^uzliche Familie weit früher, als bisher angenommen wurde, nachPots- "m zurückkehren wird. N deutsche Kronprinzessin wird am 25. Juli die in dem uspalast im Ostende von London abzuhaltende Blumenausstellung Offnen. L, .,^it der verflossenen Woche ist in der inneren Politik die sommerliche .. we m alter Weise eingetreten und von wesentlichen politischen Vorgängen Uem Reiche wenig zu melden. Im Gegensätze zu dieser Thatsache , i mdeffen behauptet werden, doß hinsichtlich der auswärtigen Angclegen- Eintritte der todren Jahreszeit noch nicht geredet werden bvdm w^?uauf Anspruch machen zu wollen, in die Geheimnisse der der»i,k / eingeweiht zu sein, varf man wohl sagen, daß die in Folge von N Huchverrath hinauslaufenden Vorgänge in Elsaß-Lothringen, die rrickz. u^ geschürt worden, das Verhältniß Deutschlands undFrank- viel zu wünschen übrig läßt. Jedenfalls ist auch die iche Regierung entschlossen, keine Geduld mehr zu üben, wenn in Frank reich die deutschfeindlichen Demonstrationen und Maßregeln zunehmen. So erklärte die bekannte, dem Reichskanzleramte nahestehende „Nordd. Allgem. Ztg.", daß angesichts der Maßregeln, welche die französische Regierung gegen Ausländer ergreifen wolle, es sich vielleicht empfehle, wenn man in Deutschland uno hauptsächlich in Elsaß-Lothringen zu ähnlichen Maßregeln schreite. Das scheint uns ein deutlicher Wink an die Franzosen zu sein, daß sie auf dem von ihnen beliebten Wege der Deutschfeindlichkeit unge straft nicht weiter wandeln dürfen. Der Bundesrath in Berlin hielt am Donnerstag eine Sitzung ab. Angenommen wurde das Kunstbuttergesetz. Außerdem wurden mehrere Verwaltungsvorlagen erledigt. Ebenso hob der Bundesrath am Donners tag das Pferde-AuSfuhr-Verbvt wieder auf. Die Abreise des Fürsten Bismarck nach Kissingen ist dem Bernehmen nach vor dem 1. August nicht zu erwarten. Ob er bis dahin in Friedrichsruh bleiben oder auf einige Wochen nach Varzin übersiedeln wird, ist noch unentschieden. Sein Befinden ist durchaus zufriedenstellend und gestattet ihm, seine gewohnte Thätigkeit in vollem Un fang auszuüben. Täglich gehen, oft zwei Mal, Schriftstücke aus dem Auswärtigen Amt nach Friedrichsruh, und außer diesem regelmäßigen Courierdienst besteht ein leb hafter telegraphischer Verkehr zwischen dem Reichskanzler und dem Aus wärtigen Amt. In Elsaß-Lothringen ist ein weiterer Schritt erfolgt, welcherden Entschluß bekundet, der Bevölkerung keinen Zweifel mehr an der Endgil tigkeit ihrer Zugehörigkeit zum deutschen Reiche zu lassen. Nach einer ge setzlichen Anordnung von 1871 erfolgen bis jetzt bei einer Anzahl elsaß- lothringischer Gerichte sbei den Friedensgerichtcn Metz, Gorze, Courcelles- Chaussy, Verni, Salzburg, Delme, Dieuze, Vic, Lorquin-Rechicourt, Schir- meck-Sales und La Butraye, sowie bei dem Handelsgericht Metz) gericht liche Verhandlungen und Ürtheile in französischer Sprache, und ist den Notaren und Gerichtsvollziehern in den genannten Friedensgerichtsbezirken gestattet, ihre Verhandlungen und Beurkundungen in französischer Sprache abzufassen. Jetzt hat der Statthalter Fürst Hohenlohe angeordnet, daß diese Bestimmungen allenthalben, wo sie gegenwärtig in Geltung stehen,