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Wochenblatt für für für die König!. Amtshauptmannschast zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Er scheint wechentltch 2 Mal Diensts» uni, Freitag. Abonnementspreis vierteljährlich 1 Marl. Eine einzelne Nummer keste^-0 Pj. Znseratenannahme Montags ».Donnerstags bi« Mittag 12 llhr. Erscheint wöchentlich 2 Mal Dienstag und Freitag Abonnememsprcis vierteljährlich 1 Mark Eine einzelne Nummer — - - - kostet^» Ps. Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Nr 32 Freitag, den 18. April 1884. Bekanntmachung. Die Lieferung des für das unterzeichnete Königliche Amtsgericht auf das Winterhalbjahr 18^/zz erforderlichen Heizungsmaterials an circa 180 Hect. Steinkohle (weiche Schieferkohle), circa 180 Hect. gute böhmische Braunkohle (Stückkohle), sowie 58 Raummeter gutes, weiches Scheitholz soll im Wege der Submission vergeben werden. Diejenigen, welche diese Lieferung übernehmen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Offerte unter Preisangabe des zu liefernden Heizungsmaterials bis zum 3. Mai d. Js. schriftlich anher abzugeben. Die Lieferungen haben frei bis in das hiesige Gerichtsgebäude aus jedesmalige vorherige Bestellung in der gewünschten Qualität zu erfolgen und bleibt die Auswahl unter den Bewerbern Vorbehalten. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, «m 8. AM 1884. vr. Gangloff. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Tischlermeisters und Hausbesitzers Karl Otto Franz in Burkhardtswalde wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Wilsdruff, den 12. April 1884. Königliches Amtsgericht. »l. Gangloff. - Bekanntmachung Das 1. bis 6. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen vom Jahre 1884 -enthält: No. 1. Verordnung, die Aufhebung der Kostenpflichtigkeit der Heimathscheine und der Staatsangehörigkeits-Ausweise betreffend; vom 20. Dezember 1883. No. 2. Verordnung, die Aichung selbstthätiger Registrirwaagen betreffend : vom 28. Dezember 1883. No. 3. Bekanntmachung, die Festsetzung des Betrags der für die Naturalverpflegung der Truppen im Jahre 1884 zu gewährenden Vergütungen betreffend; vom 29. Dezember 1883. No. 4. Bekanntmachung, eine Anleihe der Aktiengesellschaft „Meißner Eisengießerei und Maschinenbau-Anstalt (vormals F. L. und E. Jacobi)" zu Meißen betreffend; vom 10 Januar 1884. No. 5. Gesetz, die Zuständigkeit der Grund- und Hypothekenbehörden bei Grundstückshinzuschlagungen betreffend; vom 14. Jan. 1884. No. 6. Verordnung, das Verfahren in Fällen von Grundstücksbinzuschlagungen bei gemischter Kompetenz betr.; vom 15. Januar 1884. No. 7. Verordnung, die Herstellung und den Betrieb von Waarenaufzügen und Fahrstuhleinrichtungen in Fabriken und anderen Ge werbeanlagen, Niederlagen, öffentlichen Gebäuden und Gasthäusern betreffend; vom 26. Januar 1884 No. 8. Verordnung, die Abänderung einer Bestimmung der zu Ausführung des Gesetzes über die Sonn- Fest- und Bußtaqsfeier unter dem 10. September 1870 erlassenen Verordnung betreffend; vom 5. Februar 1884. No. 9. Verordnung, die Versicherung von industriellen und landwirthschaftlichen Maschinen vor deren Inbetriebsetzung bei der Landes- E Brandversicherungsanstalt betreffend, vom 15. Februar 1884. No. 10. Verordnung, einige Abänderungen der Verordnungen vom 6. Juli 1871 und vom 4. Mai 1877 über die polizeiliche Beauf sichtigung der Dampfkeffel betreffend; vom 18. Februar 1884. No. 11. Gesetz, veränderte Bestimmungen über die Realschule I. und II. Ordnung betreffend; vom 15. Februar 1884. No. 12. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 15. Februar 1884, veränderte Bestimmungen über die Realschulen I. und II. Ordnung betreffend; vom I.5. Februar 1884. No. 13. Gesetz, die infolge der Schutzimpfung gegen Lungenseuche zu gewährenden Entschädigungen betr.; vom 22. Februar 1884. No. 14. Verordnung zu Ausführung des Gesetzes vom 22. Februar 1884, die infolge der Schutzimpfung gegen Lungenseuche zu gewäh renden Entschädigungen betreffend; vom 22. Februar 1884. No. 15. Verordnung, die Uebernahmestellen für polizeiliche Schubtransporte aus dem Königreiche Böhmen betr.; vom 29. Febr. 1884. No. 16. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Freiberg-Brüxer Eisenbahn betr.; vom 10. März 1884. No. 17. Verordnung, die Vermehrung der Jnspektionsbezirke für die Fabriken- und Dampfkessel-Beaufsichtigung betr.; vom 11. März 1884. No. 18. Verordnung, die Vereinigung der staatlichen Straßen- und Wasserbauverwaltung in unterer Instanz betr.; vom 15. März 1884. No. 19. Verordnung, die Realschulen II. Ordnung betreffend; vom 20. März 1884. No. 20. Gesetz, die Ergänzung und Abänderung einiger Bestimmungen des V. Abschnittes Capitel II des allgemeinen Berggesetzes vom 16. Juni 1868 betreffend; vom 2. April 1884. G W4stz des? Gesetz- uud^Verordnungsblattes liegen zur Einsicht in hiesiger Rathsexpedition aus. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung, Nach anher ergangenem Erlasse des Königlichen Bezirksschul-Jnspektors Herrn Wangemann in Meißen, sollen der von der 6. in die 5. Lehrerstelle aufgerückte Herr Lehrer Bornemann hier und die zu ständigen Lehrern der hiesigen Stadtschulen gewählten Herren Lehrer Gärtner und Peuckert kommenden Montag, den 2l dieses Monats, Nachmittags S Uhr, in die gedachten neuen Aemter im hiesigen Schulsaale feierlichst eingewiesen werden. Indem wir dieses vorschriftsgemäß andurch zur Kenntniß der Angehörigen der hiesigen Schulgemeinde bringen, fordern wir dieselben gleichzeitig zur Betheiligung an diesem Orte auf. Wilsdruff, am 15. April 1884. Der Schulvorstand. Ficker, Brgmst. Aekanntmachung. Die Aufnahme der angemeldeten schulpflichtigen Kinder erfolgt Dienstag den 22. April, nachm. 3 Uhr im Schulsaale (Zimmer No. 8), während der Unterricht für diese Kinder erst am darauffolgenden Donnerstag beginnt, weshalb weder Bücher noch Geschenke bei der Aufnahme mitzubringen sind. Wilsdruff, den 10. März 1884. Der Direktor der städtischen Schulen. Gerhardt.