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Auf Folium 38 des Handelsregisters für den Amtsbezirk Wilsdruff ist heute eingetragen worden, daß aus der Firma: IZ<»88dvr8> öd Ht^iA in Wilsdruff . . , , u Herr k'i-ivckrlck IVilkelm Iltrix als Mitinhaber ausgeschieden und daß sich dadurch die seitherige Beschränkung der Vertretungs- befugniß der Inhaber erledigt hat, , . daß Herr Kaufmann Uviuriok «»x tUtrseke in Wilsdmff in diese als Mitinhaber emgetreten tst, sowie Königl. Amtsgericht Wilsdruff d-n^.^ Königliche Bauverwalterei. Diesel. Obstverpachtung. Die diesjährigen OHstnutzungen auf Abtheilung , (I Parzeelle) der Meißea Wilsdruffer Straße und Vbtheilnng I, » und 3 (in mehreren Parzellen ) der «Kefselsdorf Noss ner Straße sollen Dienstag, den 2. August d. I., vo» Borm. 1» Uhr au im Gasthofe zum „Adler" in Wilsdruff an Meistbietende gegen sofortige haare Zahlung und unter den sonstigen vor Beginn des Termins bekannt zu machenden Bedingungen öffentlich verpachtet werden. Meißen, am 7. Juli 1887. Königliche Straßen- und Wasserbau-Jnspection II SkeuhauS. Erster sächsischer Bauerntag. Der erste sächsische Bauerntag fand am 10. Juli in dem Städtchen Geithain statt. Derselbe war von nahezu 1000 dem Bauernstände an- Hörigen Personen aus dem Königreich Sachsen, der Provinz Sachsen und zum Theil aus den Thüringischen Staaten besucht. Rittergutsbesitzer Temmering eröffnete die Versammlung, während Schade-Gestowitz die Ver handlungen leitete. Derselbe eröffnete den Bauerntag Nachmittags 2 Uhr, indem er den Zweck derselben erklärte: die Nothlage der Landwirthschaft lum Ausdruck zu bringen. Nach einem Hoch auf die Majestäten Kaiser Tilhelm und König Albert sprach zunächst Herr Dr. Seifert - Altenburg über „Die Einwirkung des Zwischenhandels auf die Landwirthschaft." Derselbe führt aus, wie sich der Landwirthschaftsrath und der Verein für Sozialpolitik bereits mit dem im Geheimen sich eingeschlichenen Zwischen handel beschäftigt und u. A. gegen die Schädlichkeit desselben Vorschläge gemacht haben, wie raschere Ausbreitung der Verkaufs-Genossenschaften, Barzahlung, Vermeidung von Vorschüssen bei Käufen, landwirthschaftliche Kredite, Verlaus des Viehes nach Gewicht, Notirung der Marktpreise durch Verantwortliche Personen. Redner weist sodann an der Hand von That- sachen nach, wie trotz des Sinkens der Kompreise das Brod im Verhält- niß nicht billiger geworden ist — eine Folge deö Zwischenhandels, denn alle an demselben Betheiligten wollen verdienen. Wie es aber beim Brod ohne Zwischenhandel nicht abgeht, so fehlt er auch nicht beim Verkauf der Butter, des Fleisches (des Viehes) an den Konsumenten. Der Referent wünscht im Besonderen den Verkauf des Viehes nach Lebendgewicht und ferner, daß die Börsennotirungen nicht von den Getreidehändlern, sondern auch von den Landwirthen festgestellt werden und legt den Anwesenden an'ö H^z, fest zusammenzuhalten. Eine Diskussion über diesen Punkt fand nicht statt. Darauf referirte Herr von Nitzschwitz auf Königsfeld über „Die allgemeine Nothlage der Landwirthschaft." Zu Zeiten unserer Väter, so führt Redner aus, gerieth die Landwirthschaft in Noth durch Krankheiten oder Mißernten; die heutige Nothlage resultirt aus der An wendung des Dampfes auf die Bewegung, insbesondere auf die Frachten- bewegung. Die jetzige Nothlage kann durch eine Regelung der Frach t- iätze gemildert werden, da der Importeur viel weniger für den Transport b<r Getreides zahlt als der Landwirth in Deutschland selbst. Die billigeren Weiblichen Hilfskräfte sind für die Landwirthschaft nicht mehr zu haben und mit den noch vorhandenen ist schwer zu wirthschaften, weil sie z. B. bm Kontrakt brechen können, ohne kriminell bestraft zu werden. Auch die Goldwährung trägt Schuld an dem Darniederliegen der Landwirthschaft. Gs kam sodann eine Resolution zur Verlesung, welche die Versammlung einstimmig annahm, nachdem sie von Herrn Reichstagsabgeordneten Dr. bon Frege - Altnaundorf bei Leipzig näher begründet worden war. Die Resolution lautet: „Die zum ersten sächsischen Bauerntag zu Geithain ver- lammelten Landwirthe erklären unverändert festzuhalten an der nationalen Mrthschaftspolitik der verbündeten Regierungen, ersuchen aber angesichts der dauernden Krisis und des von Jahr zu Jahr zunehmenden Nieder- ganges der deutschen Landwirthschaft die berufenen Organe des Reichs und der Einzelstaaten, mit allen Mitteln einzutreten für die Basis des VvlkSwohleS, den Bauernstand, und den Schutz seiner Produkte durch höhere Zölle aus die landwirthschaftlicken Einfuhrartikel des Auslandes und Förderung normaler Preisverhältnisse durch Wiedereinsetzen des Sil- Hers als internationalen Werthinessers." Nachdem noch Graf zu Schulenburg über „Der deutsche Bauernbund und seine Ziele" gesprochen und zum Beitritt in denselben aufgefordert hatte, beschloß die Versammlung, folgendes Telegramm an Se. Durchlaucht Reichskanzler Fürsten von Bismarck abzusenden: „Der erste sächsische Bauerntag zu Geithain gedenkt dankbar des ürstlichen Wortes Eurer Durchlaucht: „Die 20 Millionen deut schen Bauern lassen sich nicht ruiniren" und erhofft weiteren Schutz und Berücksichtigung der bäuerlichen Interessen als sicherste Basis nationaler Kraft." Mit einem Hoch auf Se. Majestät König Albert von Sachsen wurde der erste sächsische Bauerntag geschlossen. Die „Regelung der Gewerbe". „Regelung der Gewerbe" ist für viele Handwerker unserer Tage eine Zauberformel geworden, um unliebsame Erscheinungen der Konkurrenz und Pfuscherei wieder zu beschwören. Sie glauben, daß einige neue GesetzeS- paragraphen, wenn auch nicht die ganze alte Zeit, doch einige gute Seiten derselben zurücksühren würden. Sie übersehen, daß der Staat selbst schon vor der Einführung der Gewerbefreiheit die vielgepriesenen alten Ordnungen des Gewerbelebens langsam zerstören half, weil er von der modernen Tech nik und Weltwirthschast dazu gezwungen wurde. Ohne daß der Hand werkerstand es merkte, ertheilte der Staat schon seit zwei Menschenaltern eine Konzession nach der andern an Handwerker auf dem Lande und an Fabrikanten in der Stadt, welche sechs und mehr Gewerbe auf einmal fabrikmäßig betrieben, ohne auch nur ein einziges zünftig gelernt zu haben. Die konzessionirte Großindustrie blühte auf in der neuen Freiheit und das Kleinhandwerk siechte dahin in der alten Gebundenheit. Jetzt sind doch wenigstens auch die Handwerker derselben Freiheit theilhaftig geworden, wie die Fabrikanten. Sie brauchen nicht mehr kostspielige unverkäufliche Meisterstücke anzufertigen, können ebenso, wie der ungeprüfte Fabrikant, gelemte und ungelernte Arbeiter beschäftigen, können sechs und mehr ver wandte oder nicht verwandte Handwerke nebeneinander betreiben und auch Fabrikate verkaufen, die sie gar nicht selbst gefertigt haben. Aber die Ge werbefreiheit hilft nicht Allen und ist vielen unbequem, sie bringt nicht blos Licht, sondern wirft auch Schatten. So ist man denn daran, es wieder einmal mit dem Zwange und der Bevormundung zu versuchen. In Oesterreich hat man vor vier Jahren wieder mit dem Befähig ungsnachweis angefangen und was ist die Frucht? Die neueste Nummer des „Oesterreichischcn Oekonomist" Nr. 26 beschreibt in einem Aufsatze unter dem Titel: „Vom Befähigungsnachweise" einige wichtige Erfahrungen der letzten Jahre. Danach zeigt sich als Frucht der Einführung des Be fähigungsnachweises in Oesterreich und zwar als stark hervortretende Er scheinung der Kampf der befugten Gewerbtreibenden untereinander, der nicht mehr einzeln, sondern in Masse von Handwerk gegen Handwerk ge führte erbitterte Streit um die sogenannten Gcwerberechte. Man nennt das „Regelung der Gewerbe", obwohl nur Unkenntniß und Selbsttäuschung es so heißen können. Manche bestehende Gewerbegenossenschaft betreibt diesen Kampf mit einer Energie, als ob sie ihn als ibren Hauptzweck an sehen würde, und bei mancher neugebildeten Genossenschaft ist er fast das erste Lebenszeichen, die auf seine Erfolge gesetzte Hoffnung der Anreiz, welcher die Abneigung gegm den Beitrittszwang überwinden helfen muß. „Sollte sich einmal, so schließt der Verfasser, die Einsicht Bahn brechen — und sie muß es —, daß auf diesem Wege doch nur blutwenig zu er reichen, eine durchgreifende und definitive Regelung des Umfanges der Ge werbe jedoch mehr als je ein Ding der Unmöglichkeit ist, dann werden voraussichtlich die Gewerbtreibenden von dem aufreibenden Brudrrkampfe abstehen. Dann wird aber auch der Befähigungsnachweis in ihren Augen seinen Werth verloren haben, weil er sich ihnen als eine zwar Viele« hinderliche, Wenigen aber förderliche Einrichtung enthüllt, und namentlich weil er sie in der eitlen Hoffnung auf die „Regelung der Gewerbe", auf eine Abgrenzung der Gewerberechte, so wie Jeder sich dieselbe von seinem Standpunkte eben wünscht, getäuscht haben wird." (CH. Tgbl.) DageSgeschichte. Gutem Vernehmen nach wird die Bewaffnung der gesammten In fanterie des deutschen Heeres mit dem Repetirgewehr am 1. Oktober d. I. beendet sein.