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UchMMckff WM, Wjsc«, MMii inid die WWüdkii. Amts L» LcrtL für die «Kgl. AmtshauptmannschafL zu Meißen, das Kgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Pfg.— Inserate werden Ment«»» und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 104. Freitag, den 28. December 1888. Er l a H an die Herre« Standesbeamten, die Einreichung innengedachter Verzeichnisse betreffend. Unter Hinweis auf § 45,7 der Ersatz-Ordnung (Gesetzblatt vom Jahre 1876 Seite 43) werden die Herren Standesbeamten des hiesigen Verwaltungsbezirkes veranlaßt, bis zum 13. Januar 1889 ein Verzeichniß der innerhalb ihres Bezirkes im Jahre 1888 verstorbenen männlichen Personen, welche das 25. Lebensjahr noch nicht erfüllt haben, anher einzureichen. Aus diesem Verzeichnisse muß Vor- und Zuname, Geburtstag und Geburtsort sowie Sterbetag und Sterbeort ersichtlich sein. Meißen, am 19. December 1888. Königliche Amtshauptmannschaft. v. Kirchbach. Erlaß an die Ortsbehörden, die Einreichung der Rekrutirnngs-Siawmrollen betreffend. Die Ortsbehörden des hiesigen Verwaltungsbezirkes werden wiederum darauf aufmerksam gemacht, daß die Militärpflichtigen durch öffent lichen Anschlag, öffentliche Bekanntmachung oder auf andere ortsübliche Weise unter Androhung der auf die Versäumniß gesetzten Strafen zur recht zeitigen Anmeldung zur Rekrutirungs-Stammrolle, welche nach § 23,1 der Ersatz-Ordnung in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar erfolgen muß, aufzufordern sind. Die Rekrutirungs - Stammrollen sind nach erfolgter Eintragung der Militärpflichtigen in alphabetischer Reihenfolge mit den Geburts-Listen, Geburts-Scheinen, Loosungs-Scheinen und sonstigen Unterlagen bis zum 5. Februar 1889 hier einzureichen. Ueber etwaigen Abgang und Zugang Militärpflichtiger nach erfolgter Einreichung der Stammrollen ist sofort Anzeige bez. unter Bei fügung eines Stammrollen-Nachtrages anher zu erstatten. Meißen, am 19. Dezember 1888. Königliche Amtshauptmannschaft. v. «Kirchbach. Bekanntmachung Die rückständigen Krankenkaffenbeiträge sind bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung nunmehr bis spätestens den 31. dieses Monats anher abzuführen. Wilsdruff, am 27. Dezember 1888. Der Stadtgemeinderath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. Nachdem der bisherige Stadtverordnete Herr Amtsrichter vr. jur. Gangloff von hier als Stadtrath auf Zeit verpflichtet und eingewiesen worden ist, wird solches andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Wilsdruff, am 24. Dezember 1888. Der Stadtgemeinderath. Fick-r, Brgmstr. DageSgefchichte. Wohl nur dem kleineren Theile der deutschen Leser wird, als er in diesen Tagen von der Erbschaft las, die Ihrer Maj. der Kaiserin Friedrich an dem gewaltigen Vermögen der Herzogin von Gallier« zugefallen sei, die ganze innere Bedeutung dieser Nachricht zum Verständ- niß gekommen sein. Die Verstorbene ist in Deutschland weniger bekannt geworden, als in England, Frankreich und Italien, und doch muß man von dieser in ihrer Art wohl einzig in der Welt dastehenden Frau Ge naueres wissen , um zu begreifen, was es heißt, daß gerade die Gemahlin Kaiser Friedrichs zu ihrer Testamentsvollstreckerin ersehen worden ist. Wie schon der Name besagt, war die Verstorbene italienischen Ursprungs; wer die stolzen Paläste Genuas kennt, weiß, daß einer der schönsten und künstlerisch reichsten unter ihnen der Palazzo Gallier« ist. Der Vater der Herzogin war viele Jahre Gesandter des Königreichs Sardinien in Paris. Sie selbst hatte eine französische Erziehung empfangen, doch machten ihre Verbindungen mit der aristokratischen Welt Oesterreichs, Englands und auch Deutschlands sie frei von jeder nationalen Voreinge nommenheit; die geistige und soziale Stellung dieser Frau war eine inter nationale im besten Sinne des Worts. Acußerlich wurde sie zumeist be kannt durch ihr riesenhaftes Vermögen, dessen Dimensionen an den mär chenhaften Grafen Monte Christo zu erinnern schienen und in dessen Be sitz sie durch eine Heirath gelangt war. Man erhält von dem Umfange dieses Vermögens einen Begriff durch die Thatsache, daß, als beispiels weise die Stadt Genua einen neuen Hafen bauen mußte, um ihren alten Ruf als Seestadt zu behaupten, aber weder der Staat noch die Stadtver waltung die dazu nöthigen 25 Millionen beschaffen konnten, die Herzogin von Galliera die Bausumme der Stadt auf einem Billet zum Geschenk anwies. Seit dem Tode ihres Mannes war sie Alleinbesitzerin dieses Vermögens von ungezählten Millionen geworden, und nun erst begann ihre eigentliche Lebensthätigkeit, die ihr ein unvergängliches Denkmal er richtet hat, nämlich die Vertheilung und möglichst zweckmäßige Verwen dung dieser Millionen — im Dienste der Armen. Wohl noch nie hat der Reichthum in einer einzelnen Hand eine sozialpolitische Aufgabe von solchem Umfange zu erfüllen vermocht, wie es die Herzogin von Galliera mit dem ihr anvertrauten Gute verstand. In den letzten zwölf Jahren ihres Lebens hat diese Frau fast nur den Armen und Elenden gelebt; die Summe, die sie sür dieselben gespendet hat, wird auf etwa zweihundert Millionen berechnet. Man könnte diese Ziffern für unglaublich halten, aber allein die von der Herzogin errichteten Anstalten für Leidende und Arme legen Zeugniß für die Summen ab. Außer großen Beträgen zu wissenschaftlichen Zwecken, die in Italien besonders der Universität Bologna, in Frankreich der Schule der politischen Wissenschaften zuflossen, ließ sie in Paris ein eigenes Museum erbauen, das bestimmt ist, nach ihrem Tode alle von ihr gesammelten Kunstschätze zu vereinigen. Daneben aber ver danken in Paris wie in Genua ganze Arbeiterviertel ihr Entstehen der Herzogin von Galliera. Hier sollten beschäftigungslose Männer Unter kunft und Gelegenheit zu neuem Erwerbe, arme Mädchen Schutz vor den ihnen drohenden Gefahren finden. Es wurden Anstalten von ihr geschaffen, in denen hülflose Mädchen zu ehrlichen Frauen erzogen wurden, und nachdem der Versuch an kleineren Orten gelungen, ließ die Herzogin noch