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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Erschein, wöchentlich 8 Mal Dienstag und Freitag AbonnememspreiS vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet 10 Pf. Jnseratenannahme MontagS u. DoanerStagS bis Mittag 18 Uhr. Erscheint Wicheutltch 2 Mal Dienstag und Freitag. TbennementSpreiS vierteljährlich 1 Mark. Sine einzelne Nummer k.stet^O Ps. Znseratenannahme Montag- ». Donnerstags bi» Mittag 18 Uhr. für die Königl. Amtshauptmannschast zu Meißen, das Königl. Amtsgericht nnd den Stadtrath zu Wilsdruff. Bierun-vierzigster Jahrgang. Nr. 12. Freitag, den 8. Februar 1884 Unser allgeliebtes Königshaus und mit ihm Sachsens gesammte Bevölkerung sind in tiefste Trauer verseht worden. Am Dienstag Abend kurz vor 11 Uhr ist Ihre königliche Hoheit die Frau Prinzessin Georg verschieden. Die Prin zessin entschlief ruhig und schmerzlos. Der König und die Königin umarmten thränenden Auges den so jäh verwittweten königlichen Bruder und die mutterlos gewordenen Neffen und Nichten. Die hohe Verblichene stand im 41. Lebensjahre. Sie war am 21. Juli 1843 geboren als Tochter der regierenden Königin Marie II. von Portugal und ihres Gemahls des Prinzen Ferdinand August von Sachsen-Coburg-Gotha, der später als König Ferdinand die Regentschaft für den verstorbenen König Pedro V. führte und heute noch lebt. Prinzessin Georg ist die Schwester des jetzt regierenden Königs Ludwig von Portugal und der Prinzessin Leopold von Hohenzollern. Die hohe Entschlafene hinterläßt ihrem fürstlichen Gemahl sechs Kinder: Prinzessin Mathilde, Prinz Friedrich August, Prinzessin Maria und die Prinzen Johann Georg, Max und Albert. Zwei Kinder sind gestorben. Der älteste Sohn, Prinz D Friedrich August, geb. 1865, ist der präsumtive Thronerbe Sachsens. Welche trefflichen Eigenschaften die Prinzessin auszeichneten, dessen ist das ganze Land Zeuge gewesen. Mit der strengsten 8 Gewissenhaftigkeit kam die treffliche Frau ihren Pflichten als Gatlin und Mutter nach; ihre Kinder waren ihr Stolz und ihr ganzes Glück; persönlich leitete und überwachte sie die Erziehung ihrer Kinder. Es war ein wahrhaft christlicher Hausstand, dem die fürst liche Frau Vorstand. Tiefe Religiosität und ächte Frömmigkeit beseelten sie; ein mitleidiges Herz schlug in ihrem Busen und gleich unserer geliebten Königin übte sie in der Stille unzählige Wohlthaten und lehrte auch ihre Kinder die Tugend des Wohlthuns. Nun steht das Herz, das so zärtlich ihrem Gatten schlug, still und ein treues Mutterauge hat sich geschlossen. Die stille Ueberführung der sterblichen Hülle der Frau Prinzessin Georg vom Trauerpalais der Langestraße nach dem Prinzenpalais hat Mittwoch Abend lO Uhr stattgefunden. Die feierliche Beisetzung in der katholischen Kirche^'findet Freitag statt. Busch, G.-Schr. In dem preußischen Landtage waren die deutschen Univer sitäten an der Reihe oder vielmehr die Studenten Schenn die Pro fessoren kamen ziemlich ungerupft davon. Windthorstj Reichensperger und andere Redner warfen den Studenten vor, sie tränken zu viele Frühschoppen, studirten zu wenig und duellirten sich drauf und drein. Die Frühschoppen, sagte Windthorst, verdummen die Leute und sind ansteckend; sie haben die Kommis, die Referendare und sogar die Richterkollegien angesteckt, die extra eine Schoppenpause machen. Von den Abendschoppei/ sagte er, Jeder meint nicht zu viel getrunken zu haben und auf einmal liegt er unter dem Tische. Der Kulmsminister v. Goßler gab zu, daß die Frühschoppen „eine bedenkliche Quelle der Arbeitsunlust" seien und empfahl den Studenten tüchtige körperliche Hebungen. Die Studenten, fuhr Windthorst fort, sind nicht fleißig; wenn das Examen herankommt, lassen sie sich ihr bischen Wissen von ^agesgeschichie. Berlin, 6. Februar. Der Kaiser empfing heute früh den am hiesigen Hofe beglaubigten sächsischen Militärbevollmächligtcn, Major von Schlieben, welcher die Trauerkunde von dem Ableben I. Königl. Hoheit der Frau Prinzessin Georg von Sachsen überbrachte. Der hiesige Hof legt Trauer auf 14 Tage an. Der auf morgen angesetzte Ball bei dem Kronprinzenpaare ist sofort abgesagt worden. Die „Kreuzzeitung" sagt anläßlich der Trauerknnde; Weit hinaus über den Bereich der fürstlichen Höfe ruft dieser Todesfall inniges Bedauern und herzliche Theilnahme hervor. Mit dem vielgeprüften sächsischen Königshause und seinem Volke betrauern namentlich im übrigen Deutsch land viele mitfühlende Herzen das Hinscheiden einer edlen Fürstin, der treuen Mutter, die so frühzeitig ihrer Familie entrissen worden und der menschenfreundlichen Helferin der Armen und Bedrängten. Bekanntmachung, Durchschnittspreise für Marschfoürage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meißen, auf den Monat Dezember vorigen Jahres folgendermaßen festgestellt: 7 Mark 28 Pf. für 50 Kilo Hafer, 4 - 41 - - 50 - Heu, 2 - 79 - - 50 - Stroh. Königliche Amtsbauptmannschnft Meißen, a», 2 Februar 1884 I. V. Gilbert, Bez.-Ass. Vormittags 9 Uhr zum Aufgebotstermin bestinimt worden. Es werden daher der genannte Verschollene und dessen Erben hiermit aufgefordert, spätestens in dem Aufgebotstermine zu erscheinen über ihre Personen sich auszuweisen, bez. ihre Ansprüche und Rechte anzumelden/widrigenfalls der Verschollene aui Antrag für todt erklärt und dessen Vermögen den sich legitimirenden Erben oder deren Rechtsnachfolgern ausgeautwortet werden wird. Wilsdruff, am 12. Oktober 1883. Das Königliche Amtsgericht. vr. Gangloff. Aufgebot Von dem unterzeichneten Amtsgerichte ist behufs Erlangung der Todeserklärung des Müllergesellen Friedrich Wilhelm Hämmifch ans Birkenhain, welcher am 23. Januar 1823 geboren nnd im Jahre 1847 nach Amerika ausgewandert ist, von wo er das letzte Mal mittelst Briefs vom 24. Februar 1850 Nachricht gegeben hat, auf Antrag der Wilhelmine verw. Geißler in Paulsmühle und Gen. der ». April !884 Bekanntmachung, die städtischen Anlagen betreffend. Das für das Jahr 1884 aufgestellte Anlage-Calaster der Stadt Wilsdruff liegt in hiesiger Stadtkämmerei zur Einsicht für die be- theiligten Anlagepflichtigen, für diesmal einschließlich der sämmtlichen Gewerbsgehilfen und der Dienstboten und Wirthschaftsgehilfen, aus und sind etwaige Reklamationen gegen die darin ausgeworfenen Beträge binnen 14 Tagen, vom 9. dieses Monat angerechnet,bei dem un terzeichneten Stadtgemeinderathe anzubringen. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, daß Reklamationen gegen die Höhe der im gedachten Cataster angesetzten^Anlagebe- ""lle nicht die Wirkung eines Aufschubes der Bezahlung derselben haben können und daß der erste Termin der städtischen Anlage nach Maß gabe des eingangsgedachten Katasters in der Zeit r vom 13. bis mit 29. dieses Monats an die hiesige stadtkämmerei zu entrichten ist. Wilsdruff, am 6. Februar 1884. Der StMgemeinderatl). Ficker, Brgmstr.