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Wochenblatt für für für die König!. Amtshauptmmmschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff. Erschein! wöchentlich S Mal Dienstag und Freitag Abonnemem»Prri» vierteljährlich 1 Rark Eine einzelne Nummer kostetet) Pf. Jnseratenannnhme Msntagr u. Donnerstag« bi« Mittag IS «br. Erscheint wschentlrch S Mal Dienstag un» Freitag. Lbinnementspreik vierteljährlich 1 Mark. Eine einzelne Nummer kostet^lO Pf. Znseratenannabme Monta,» ». Donnerttag« bi» «itta« 1S Ubr. Wilsdruff, Tharandt, Nossen, Siebenlehn und die Umgegenden Nr. 21. Dienstag, den 11. März I884. —" Bekanntmachung, das Musterungsgesäiäft im Aushebungsbezirke Nossen betr. am 15. April dieses Jahres In Bezug ans daS diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird nach Maßgabe von Z 61,2 der Ersatz-Ord nung Folgendes bekannt gemacht: ES kommen zur Musterung von Vormittags '^9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch sowie aus sämmtlichen Ortschaften de» Nmt»- gerichtGbezirk» Lommatzsch im LaUrkavtse m I-omraalLsvIi; am 16 Aprl dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff und aus sämmtlichen Ortschaften de» Nmt»ge- richt»bezirr» Wilsdruff im (raslbole mm ^älvr ir» ^LIsäruK; am 17. April dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an die Gestellpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn sowie aus nachstehenden Ortschaften des VmtSgerichtSbezirkS Nossen: Augustusberg, Abend, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf und Choren-Toppschädel im Lasikoke mm Verrlsekevt Lause in Lossen und am 18 April dieses Jahres von Vormittags 9 Uhr an aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Nossen: Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfchen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg, Klessig, Kreißa, Leschen, Liittewitz, Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßlitz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Reinsberg mit Wolfsgrün und Drehfeld, Rhäsa, Rüsseina, Saultitz, Schrebitz, Stahna, Starrbach, Wendischbora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschütz ebenfalls 1m «um I Lu Die lämmtlichen zur Gestellung verpflichteten Blanuschasten, iugleicheu diejenigen Militärpflichtigen des Aushebungsbezirks Nossen, welche noch keine endgültige Entscheidung über ihr Militärverhältniß erhalten haben, werden hiermit zum pünktlichen Erscheinen in den vor gedachten Musterungstcrminen, zu Vermeidung der in Z 24,7 der Erfatz-Ordnung angedrohten Strafen und Nachtheile aufgefordert. Militärpflichtige, welche durch Krankheit an der Gestellung behindert sind, haben bis zum Musterungstermine ärztliche Zeugnisse über ihren Gesundheitszustand beizubringen. Diese sind von der Polizeiobrigkeit zu beglaubigen, wenn der aüsstellende Arzt nicht amtlich an gestellt ist. Die Stadträthe, Stadtgemeinderäthe und Gemeindevorstände haben die bei denselben zur Stammrolle angemeldeten und in ihrem Orte gestellpflichtigen Mannschaften zu den Musterungsterminen gemäß § 61,1 der Ersatz-Ordnung rechtzeitig vorzuladen und für d,ren pünktliche Gestellung Sorge zu tragen. Auch haben sich die Herren Gemeindevorstände behufs etwaiger Auskuuftsertheilung mit einzufinden. Zum für die Militärpflichtigen aus dem Geburtsjahre 1864, ingleichen für diejenigen Mannschaften früherer Jahrgänge, welche ohne ihr Ver schulden noch nicht geloost haben, ist der 19. April dieses Jahres Vormittags S Uhr IM Kasllwfk rum 06Ul8eKkN H3U86 m ^V886N bestimmt worden, und wird den Militärpflichtigen das persönliche Erscheinen dazu überlassen. Für die Mannschaften, welche bei Aufrufung im Loosungslocale nicht anwesend sind, wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission das Loos gezogen. Gesuche um Zurückstellung oder andere Vergünstigungen sind einige Zeit vor Beginn der Musterung, spätestens aber im Muster unastermine selbst in der gehörigen Form anzubringen und durch obrigkeitliche Zeugnisse zu bescheinigen. Reclamationsanträge, welche der Ersatz-Commission zur Prüfung und Begutachtung nicht vorgelegen haben, werden von der Königl. Ober-Ersatz-Commission in der Regel zurückgewiesen, wenn nicht etwa die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Ersatz-Geschäft entstanden ist. Wenn Gesuche um Zurückstellung als Ernährer erwerbsunfähiger Angehöriger angebracht werden, so haben sich die Letzteren in der Regel und soweit möglich, vor der Ersatz-Commission mit einzufiuden. Die Herren Gemeindevorstände haben diejenigen Gestellpflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nöthig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beobachten und zu thun haben. Die Entscheidungen der Ersatz-Commission auf angebrachte Reklamationen werden den dritten Tag darauf, Mittags 12 Uhr, als be kannt gemacht angesehen, auch wenn die Reklamanten sich zur Anhörung derselben nicht eingefunden haben. Necurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission, sowie gegen die Entscheidung der Ober-Ersatz- Commlision an die Ober-Rekrutirnngsbehörde müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen, von dem Tage angerechnet, wo die Entscheidung für publtcirt anzusehen ist, unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen. I.). «"^Pflichtige der jüngsten Altersklasse kann sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden. MtlnarpsUchnge, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit bei der Cavallerie verpflichten, erlangen die Vergünstigung, daß sie anstatt 5 Jahre nur 3 Jahre in der Landwehr zu dienen haben und in der Regel zu Reserveübungen nicht heran gezogen werden. Wer als 4jährig Freiwilliger bei der Cavallerie einzutreten beabsichtigt, hat die Einwilligung des Vaters bez. Vormundes beizu bringen. Meißen, am 7. Marz 1884. Der Civilvorsitzende der König!. Ersatz-Commission des Anshebungsbezirks Nossen. v. Bosse. Bekanntmachung, die Zurückstellung von Mannschaften der Reserve, Landwehr, Seewehr und Ersatz-Reserve I. Classe wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse betr. Die Ersatz-Kommission des Aushebungs-Bezirks Nossen wird im Anschluß an das diesjährige Musterungsgeschäft über etwaige An träge von Reservisten, Landwehr- und Seewehrleuten sowie Ersatz-Reservisten I. Kl. auf Zurückstellung wegen ihrer häuslichen, gewerblichen und Familienverhältnisse