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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebenlehn und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitag? und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bi? Montag resp. Donnerstag Mittag. 101. Dienstag, den 23. December 1873. Ms MeihMchtsfest. Siehe, es nahet die heilige Zeit, mit kindlicher Freude Schauet der Kleinen Gemüth nach dem segenspendenden Füllhorn, Das zu keiner Zeit des rinnenden Jahres so reichlich Spendet, als wenn Christkind der Menschheit Sehnsucht erfüllet. Noch bekleidet unschuldig Gewand das Denken der Kleinen, Rein ist die Freude, die ach! im späteren Alter getrübt wird! Auch wir seh'n uns verjüngt, wenn rings um den strahlenden Christbaum Um das Sinnbild des Herrn, der einstmals Mensch ist geworden, Sitzt die kindliche Schaar, froh wartend der Gaben der Eltern. Jst's doch Christkind, dem sie das Fest und die Gaben zu danken Nicht unterlassen, welch' himmlisches Glück für die fröhlichen Kleinen! Darum Ihr Eltern und Sorger der Kinder, denen die Pflicht gab Gott, zu erziehen im christlichen Geist die Herzen der Euren, Pflanzet den Keim zum Wahren und Guten, soweit cs noch Zeit ist. Ein in ihr schuldloses Gemüth, auf daß sie die Pfade des Lasters, Die im ros'gen Gewand, dem Mantel nichtiger Freuden, Früher oder später sich nah'n, mit fester Tugend vermeiden. Einmal nur mähret die Zett der frohen, kindlichen Einfalt, Denn gar pfeilschnell naht des Lebens ernstere Seite! Uns auch zündeten einst die Eltern den flammenden Christbamn An in der heiligen Nacht, zu Ehren des Christkindes Jesu. Darum Ehre fei Gott, dem Lenker und Schöpfer der Welten, —v. Friede dem Menschengeschlecht und Wohlgefallen auf Erden. K. D. Bekanntmachung. Zur Vermeidung von Mißverständnissen wird im Anschluß an die Bekanntmachung des Kriegs-Ministeriums vom 8. dieses Monats, die Anmeldungen zur Königlichen Untcrosfizierschule zu Marienberg betreffend, noch bekannt gegeben, I. daß die Schüler der vorbezeichneten Anstalt, sobald sie das 17. Lebensjahr erreicht haben, vollständig in die Bezüge eines Soldaten treten, daß denselben aber auch bis dahin die gesammte Verpflegung, Kleidung und Erziehung gratis gewährt wird, 2. daß mit Rücksicht auf das Osterfest die zur Aufnahme gelangenden Schüler am 13. April 1874 in der Königlichen Unteroffizierschule zu Marienberg ein zutreffen habe». Dresden, den 17. December 1873. Kriegs-Mini st erium. von Fabrice. Die Stücke 17, 18 und 19 des diesjährigen Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen — letzte Absendung am 17. December 1873 — enthalten: No. 124. Bckantttmacbung, da? Ableben weiland Sr. Majestät, Johann, Königs von Sachsen re. re. rc. betreffend; vom 29. October 1873. No. 125. Bekanntmachung, die über das allerhöchste Versprechen wegen Aufrechterhaltung der Verfassung ausgcfertigte Urkunde betreffend; vom 29. October 1873. No. 126. Verordnung, die Landestrauer für «e. Majestät, weiland König Johann betreffend; vom 29. October 1873. No. 127. Bekanntmachung, die Bewilligung einer im Regulative für die Sparkasse zu Schlettau enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 22. Octobcr 1873. No. 128. Verordnung, die Verunreinigung des zerstoßenen Zuckers durch Blei betreffend ; vom 23. October 1873. No. 129. Bekanntmachung, dem Sparvereine zu Auerbach bewilligte Stempelbefreiungen betreffend; vom 25. October 1873. No. 120. Bekanntmachung, den Wegfall der Asterlehnsherrlichkeit der Fürsten und Grafen, Herren von Schönburg und de? Pflugk'schen Geschlechts betreffend; vom 2. November 1873. No. 131. Verordnung, die Eröffnung des bei dem Appellationsgerichte zu Dresden als Lehnhof zu führenden Mitbelehntenregisters betreffend; vom 2. November 1873. No. 132. Bekanntmachung, die Richtungslinie der Muldcnthalbahn Glauchau-Wurzen betreffend; vom 5. November 1873. No. 133. Bekanntmachung, die Aushebung des Gerichtsamts Wermsdorf betreffend; vom 8. November 1873. No. 134. Bekanntmachung, die Nichtungslinie der Chemnitz-Aue-Adorfcr Eisenbahn betreffend; vom 11. November 1873. No. 135. Bekanntmachung, die Bewilligung einer vom Vorschußvereine für Possendorf und Umgegend erbetenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend; vom 13. November 1873. No. 136. Bekanntmachung, den einjährig freiwilligen Militärdienst der Medicincr betreffend; vom 17. November 1873. No. 137. Bekanntmachung, die von der Stadtgemeinde Meißen beschlossene Ausgabe von Jnhaberpapicren betreffend; vom 20. November 1873. No. 138. Gesetz, die provisorische Forterhcbung der Steuern und Abgaben im Jahre 1874 betreffend ; vom 29. November 1873. No. 139. Verordnung, die provisorische Forterhebung der Steuern und Abgaben im Jahre 1874 betreffend; vom 29. November 1873. No. 140. Decrct wegen Concessionirung der Leipzig-Dresdner Eisenbahn-Compagnie zum Baue und Betriebe der Sächsischen Strecke einer Eisenbahn zwischen Freiberg und Brüx; vom I. December 1873. No. 141. Verordnung, die Abtretung von Grundeigenthum zu Erbauung der Eisenbahn von Freiberg nach Brüx betreffend; vom 1. December 1873. No. 142. Verordnung, die Veranstaltung einer Neuwahl für die zweite Kammer der Ständeversammlung betreffend ; vom 1. December 1873. No. 143. Bekanntmachung, die Nichtungslinie der Zweigbahn von Zwönitz nach Stollberg und Lugau der Chemnitz - Aue - Adorscr Eisenbahn betreffend; vom 2. December 1873. .... , ... Gedeichte Stücke des Gesetz- und Verordnungsblattes liegen 14 Tage lang m hiesiger Nathscxpedttwn zur Einsicht auS. Wilsdruff, am 19. December 1873. Der Stadtrat h. Bürgermeister Adv. Ernst Sommer.