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Birkenhain, den 30. August 1868. Der Jagdvorstand. 287 Amtliche Bekanntmachungen und Anzeigen vermischten Inhalts. Lslrauvtivaolvurs. In der Nacht vom 1. zum 2. dies. Monats sind 1. aus einem Gute in Sachsdorf 1. ein Paar rindlederne Stiefel mit Doppelsohlen, 2. ein Paar dergl. mit einfachen Sohlen, 3. Weißbrod, 4. 3V« Kanne Butter, 5. zwei thönerne Töpfe, 6. eine graumelirte Jacke, mit einer blauen Unterjacke gefüttert, vorn mit 4 gelben Knöpfen, 7. ein altes Cigarrenetui, und 8. ein Paar blaue Militärhofen mit rothem Paßpoil. 2. aus einem Gute in Nieder-Grumbach 1. ein Paar zweinäthige rindlederne Stiefel, 2. V« Schwarzbrod, 3. eine alte Tabackspfeife, Horngestelle mit Holzkopf, 4. ein alter grauer Tabacksbeutel, 5. ein halbes Pfd. Rollentaback, k- ein braun- kattunesTuch mit brauner Kante, und 7. ein weißbodiges, blau carrirtes Tuch mittelst Einbruch spurlos entwendet worden. Dies zur öffentlichen Kenntniß. Königl. Gerichts-Amt Wilsdruff, am 9. September 1868. Leonhardi. Jagd Verpachtung. Die Jagdnutzung auf den ohngefähr 446 Acker umfassenden Fluren der Gemeinde Birkenhain mit Lotzen, soll auf Eitere 6 Jahre, und zwar vom 1. September 1869 bis 31. August 1875 den 17. September 1868, Nachmittags 4 Uhr >nder Schankwirthschaft zu Birkenhain, unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen im Wege des Meist- zebots verpachtet werden. Bekanntmachung. Am 30. vor. Mts. ist auf Helb igsdorfer Flur unter einer Schleußt ein Paquet Sachen, unter Anderm enthal tend eine blaue Männerfchürze ohne Zeichnung, eine weißbodige dunkelgewürfelte Weste und ein alter Rock von schwarzem Mobair und schwarzem Futter durch eine Frau aufgefunden und anher abgegeben worden. Mit dem Bemerken, daß diese Gegenstände jedenfalls gestohlen sind, wird Jedermann, der im Betreff derselben Lachdienliches anzugeben vermag oder Ansprüche an dieselben zu haben vermeint, hierdurch aufgefordert, sich ungesäumt an hiesiger Gerichtsstelle zu melden. Königliches Gerichtsamt Wilsdruffs den 9. September 1868. Die Zagdvorstände. Jagd Verpachtung. Die Jagdnutzung auf den ohngefähr 1280 Acker umfassenden jagdbaren Fluren des Dorfes Blankenstein, soll l weitere 6 Jahre und zwar vom 1. September 1869 bis 31. August 1875 den 25 September 1868 Nachmittags 3 Uhr hiesiger Brauschänke unter den im Termine bekannt zu machenden, und beim Vorstand des 1. Jagdbezirkes einzusehenden dmgungen, in 2 Abtheilungen zuerst, und dann zusammen im Wege des Meistgebotes, und mit Auswahl unter den Lici- lten verpachtet werden. ' Blankenstein, den 8. September 1868. Für die angehende Herbstzeit empfiehlt b»MN - .lacken Nini laqiikk in 8l«rlren 8tvKvn und US8Ü1LVN zu rssllsv diLisov Preisen „ 6arl LirsoLt in Wilsdruff Zn bevorstehender Herb» - Saison Und Hosen Stoffe, Double in den neuesten Farven, Ivwic r.»,»» , Biber und Barchente. Herren - Garderobe, Damen- " LmLI wird ,chn-u nach Maaß -«e Um Mg- »--chtung b« o-choch M-p Oarl Müller, TucMMcr. X XrtS6vL6i1s.Qsts.lt: SA Vrsssrstr. 42.