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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Sicbenleh» und die Umgegenden. Amtsökall für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Stadtrath daselbst. Dieses Blatt erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags und kostet vierteljährlich 10 Ngr. — Jnseratenannahme bis Montag resp. Donnerstag Mittag. Hk Freitag, den 22. August 1873 Tagesgeschichte. Wilsdruff, am 22. August 1873. Mit wahrem Stolze können wir heute bezüglich der Feier des 2. September auf das in heutiger Nummer stehende Programm Hin weisen, denn wenn dieses Programm zur Ausführung gelangt, wird sich Wilsdruff größeren Städten würdig zur Seite stellen können und es bleibt für uns fast gar nichts übrig, auf was wir noch besonders aufmerksam zu machen hätten; nur Eines wollen wir den lieben Müttern hier noch wissen lassen, nämlich, daß auch ihre noch nicht schulpflichtigen Kinder, natürlich unter besonderer älterlicher Aufsicht, an dem Kinderfeste Antheil zu nehmen berechtigt sind. Daß auch diesmal die Geschenke sür die lieben Kleinen reichlich fließen werden, sind wir im Voraus überzeugt, es gilt ja denen eine Freude zu be reiten, an denen unsere Herzen Haugen und unsere Augen sich weiden. Und so möge denn der für uns Alle hochwichtige 2. September heran nahen, wir werden Alle, Alt und Jung, gerüstet sein zur Feier des selben, gewiß werden königliche und städtische Expeditionen sowohl als die Werkstatt des Handwerkers für diesen Tag geschlossen und der Landmann, der seine gesegnete Ernte unter günstiger Witterung eingeheiinst, wird den Ackerpflüg ruhen lassen, um Theil zu nehmen an dieser patriotischen Erinnernngs- und Frendcnfeier. Dresden. Im Einverständnisse mit den übrigen betheiligten Ministerien hat das Finanzministerium bei allen Staatskassen ohne Unterschied nunmehr auch die Annahme österreichischer '/^-Guldenstücke verboten, auch gleichzeitig die zeither den Verwaltungen bei fiskalischen Unternehmungen ertheilte Ermächtigung zu Annahme dieser Münzen zurückgezogen. Die Regierung sucht im „Dr. I." dieses Verbot so zn rechtfertigen: „Nach den in neuester Zeit aus verschiedenen Distric- tcn des Landes eingegangenen Nachrichten ist die Wahrnehmung ge macht worden, daß das Publikum die österreichischen V^-Guldcnstücke gar nicht mehr oder nur nach dem jeweiligen Tagcscurse der 1-Gul- denstücke annimmt, dagegen ein Zuströmen jener Münzen nach den Staatskassen statlfiudet, welche sich derselben nur mit Verlust wieder entäußern können. Zu Vermeidung fortdauernder pecuniärer Nach- thcile für den Staat ist daher die Nothwendigkeit eingetrcten, auch die Annahme der österreichischen V» Guldenstücke bei den Staatskassen zu verbieten. Auf andere öffentliche Kassen ist dies neuere Ver bot nicht ausgedehnt worden; die Verwaltungen solcher Cassen werden daher selbst darüber zu beschließen haben, ob ihnen durch die Annahme der fraglichen Münzen Verluste entstehen können." Darüber jedoch schweigt 'ich die Negierung vollständig aus, wie das Publikum dazu kommt,'Verluste an den Geldstücken des österreichischen Gulden fußes zu erleiden, nachdem bis vor Kurzem die Regierungskassen selbst ihre Verbindlichkeiten in dieser Geldsorte erfüllt haben. Zur beschleunigten Durchführung des Reichsmüuzgesetzcs ist sei tens der Rcichsregierung nunmehr an alle diejenigen Einzelregierungcn, welche im Besitze von Münzstätten sind, Has Ersuchen gerichtet wor den, baldlhunlichst Mittheilung darüber an das Retchskanzleramt ge langen zu lassen, ob sie geneigt sind, außer Neichsgoldmünzcn auch Reichs-Silber-, Nickel- und Kupfermünzen auf ihren Münzstätten aus prägen zu lassen, und welche Leistungsfähigkeit sie sür die einzelnen Münzstätten und Münzsorten in Aussicht stellen können für den Fall, daß die Goldauspräguug in dem seitherigen Umfang fortgesetzt oder aus die Hälfte beschränkt wird. — Nachdem durch Bundesbeschluß des Bundesrathes die Annahme österreichischer Ein- und Zweiguldenstücke sowie Niederländischer Ein- und Zweieinhalb-Guldenstücke bei allen Staats- und sonstigen öffentlichen Cassen verboten worden und dem entsprechend die Einzelregierungcn mit Anweisung versehen worden sind, ist nunmehr an die letzteren das weitere Ersuchen gerichtet wor den, sich darüber zu äußern, ob einem auf Grund des Artikel 13 des Münzgesetzes zu erlassenden allgemeinen Verbot dieser Münzen ent- gegcnstehen und ob und inwieweit ein Bedürfniß bestehe, ausländische Münzen bei Reichs- oder Landeskassen zu einem festen Course anzu- nchmen, und welcher Cours für die etwa zu bezeichnenden Münzen festzusetzen sein würde. In den 14 Tagen vom 28 Juli bis 10. August sind von Bodenbach nach Dresden 4023 Eisenbahnwagen mit 804,660 Centnern Braunkohlen transportirt worden. Dies ist die stärkste Frequenz in Braunkohlen, die je auf der sächsisch-böhmischen Staats bahn stattgcfunden hat. Vom Wagenmangel war dabei nicht die Rede. Am frühesten Morgen des 16. d. M. schoß ein Forstbeamier des Kreyer Revieres in der Nähe von Moritzburg einen un- graden ScchSzchner, einen Hirsch von so bedeutender Schwere, wie in Sachsen nur äußerst selten noch welche anzutreffen sein dürften. Aus Riesa wird folgender traurige Fall gemeldet: Auf dem dortigen Schießübungsplatze hatten sich am 13. d. M. Nachmittags .mehrere Mitglieder der Schützengcsellschaft zusammcngcfunden, um die üblichen Hebungen anzustellen. Um die Lage eines Chassepotgewehres zn prüfen, tritt der eine der Schützen an die Eingangsthür des Schießstandes und richtet das Gewehr nach dem in der Nähe befind lichen Trockenplätze. Plötzlich, ohne Absicht des Schützens, geht das Gewehr los und die Kugel trifft unglückseliger Weise eine auf dem Trockenplätze beschäftigte 32 Jahr alte unverheirathete Schwester des dortigen Mchlhändlers Hebestreit und so kräftig in die rechte Brust seite, daß sie sofort zusammenstürzte und am 14. d. M. Morgens unter heftigen Schmerzen gestorben ist. Heiße Sommer. Wenn es bei der seitherigen Hitze ein Trost ist, zu erfahren, wie die Leute auch in früheren Jahrhunderten von dem Uebcrmaß an Sonnenhitze sind geplagt worden, so mag eine kleine Liste heißer Sommer älterer Zeiten folgen: Im Jahre 627 herrschte in Deutschland und Frankreich eine solche Hitze, daß die Quellen versiegten und viele Menschen verschmachteten. Im Jahre 879 war es vor Hitze unmöglich, ans den Feldern zu arbeiten; wer dennoch aushielt fiel bald vom Schlage gerührt oder vom Sonnen stich befallen zusammen. Im Jahre '993 wurden die Nutzpflanzen auf den Feldern von der Sonne geröstet, als wären sie in einem Backofen gewesen. Das Jahr 1000 war für Frankreich ein besonders heißes, die Flüsse trockneten aus, der Gestank der dadurch getödteten und verwesenden Fische rief die Pest hervor. Im Jahre 1132 klaste vor Hitze die Erde und der Rhein vertrocknete. Der Sommer des Jahres 1705 brachte im Juli eine Backofenhitze, so daß zwischen 12 und 4 Uhr sich nicht leicht Jemand aus den Häusern wagte. Ueber die Ursache des Todes von Soldaten bei Märschen schreibt ein Arzt der „Fr. Ztg." Folgendes: „So oft bei großer Hitze Truppen ausmarschiren, ebenso ost hört mau auch, daß eine nicht geringe Anzahl gesunder, rüstiger junger Männer das Opfer dieses Unternehmens wird. Der unbefangene Menschenverstand fragt mit Recht: „Wie ist das möglich? Was ist die Ursache dieser aus fallenden Erscheinung? Ziehen nicht ganze Karavanen durch die Wüste? Arbeitet nicht eine Menge Menschen im Felde, in der Küche, auf Dächern, am Feuer bei noch viel höherer Temparatur und grö ßerer Muskelanstrengung, ohne daß so häufige Todesfälle die Folge davon sind?" Diese Erscheinung muß also wohl in Verhältnissen begründet sein, welche bei militärischen Märschen Vorkommen und sonst nicht zur Geltung gelangen. In der That glaube ich, die besondere Ursache, welche die militärischen Märsche so verderblich macht, aufge funden zu haben. Ich hatte als Arzt Gelegenheit, die Leichen solcher Unglücklichen zu untersuchen und habe, wie bei der Cholera, Eindick ung des Blutes, also Mangel an Flüssigkeit im Körper, als Todes ursache aufgefunden. Bei dem Militär besteht aber die verderbliche von einem traurigen Jrrwahne getragene Vorschrift, daß der erhitzte Soldat nicht trinken soll. Kommt die erhitzte, nach Wasser lechzende