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MM« » MW Tharandt, Mosten, Sieöentehn und die Mmgegenden. Amtsblatt «rr die Rgl- Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu IVilsdruA sowie für das Rgl. Zorstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Äluanurderg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk arolSDüwe Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mshoru, Helbigsdorf, Herzogswaldt mü Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, LimvaH, Lopen, Mohorn, Miltitz-Rottzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mir Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshaufen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wtlvoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezog» 1Mk.54 Pf., Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen — JusertionsvreiS 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeile. Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. Ro. 115. j Donnerstag, den 2S. September 1904. «3. Jahrg. Aorksiuniisfisn betr. Zu Mitgliedern der Körkommission für den amtshauptmannschaftlichen Bezirk sind auf die folgenden 6 Jahre unter Zustimmung des Bezirksausschusses die Herren Geheimer Oekonomierat Steiger auf Leutewitz und Gutsbesitzer Dietrich in Nimtitz und als deren Stellvertreter die Herren Rittergutspachter Steiger in Löthain und Rentner Spalteholz in Meißen ernannt worden. Meißen, am 20. September 1904. Königliche Amtshauptmannschaft. I. B. ' 0r Heerklotz. Reg.-Ass T. Vekanntn»a<hung. Den 30. dieses Monats wird der s. Termin Landrente und Landeskulturrente, sowie der 2. Termin Staatseinkommen- und der 2. Termin GrgLnznngssteuer, ferner den 1. nächsten Monats -er 2. Termin Ininrobittar-VrandkaiienbeitrSge nach 1 Pfg. beziehentlich der Beitrag der freiwilligen Versicherungsabteilung nach 1'/, Pfg für die Beitragseinheit und das 3. Vierteljahr Schulgeld fällig. Die Renten sind spätestens bis den 4., die Brandkassenbeiträge und das Schulgeld bis 14. und die Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer spätestens bis 21. nächsten Monats an die Stadtsteuereinnahme zu entrichten. - Nach Ablauf der festgesetzten Zahlungsfristen wird das Mahn-, eventuell Zwangs- vollstreckungsverfahren gegen säumige Zahler eingeleitet. Bezüglich der Staatseinkommen- und Ergänzungssteuer wird noch darauf hinge- wiesen, daß nach sj 47 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes vom 24. Juli 1900, bezw. 8 29 Abs. 1 des Ergänzungssteuergesetzes vom 2. Juli 1902 derjenige, welcher im Laufe des Jahres beitragspflichtig wird, dies binnen 3 Wochen, vom Tage des die Beitrags- Pflicht begründenden Verhältnisses an gerechnet, der Gemeindebehörde anzuzeigen und ihr auf Erfordern die zur Feststellung seines Steuerbetrages nötigen Angaben zu machen hat und daß nach 8 72 des Einkommensteuergesetzes bezw. 8 44 des Ergänzungssteuer gesetzes mit Geldstrafe bis zu 50 Mark belegt werden kann, wer die vorgeschriebene Anzeige seines Eintritts in ein die Beitragspflicht begründendes Verhältnis unterläßt. Wilsdruff, am 28. September 1904. Dev Stadtrat. Kahlenberger. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen auf das „Wilsdruffer Wochen blatt" für das 4. Quartal 1904 entgegen, — in Grum bach, Kaufbach, Klipphausen, Sachsdorf, Röhrs dorf, Birkenhain, Limbach, Helbigsdorf, Blanken stein und Herzogswalde außerdem die Ausgabestellen, die den Lesern das Blatt noch am Abend des Erscheinens zustellen, — und in Wilsdruff die Geschäftsstelle, Zellaer- straßr. Verlag -es Wilsdruffer Wochenblattes. politische Rundschau. Wilsdruff, 28. September 1904. Deutsches Reich. Der Graf-Regent Ernst von Lippe ist im Alter von 62 Jahren gestorben. Laut eines vom Minister gegengezeichneten Erlasses hat Graf Leopold als ältester Sohn des Heimgegangenen Graf-Regenten die Regentschaft übernommen. (Bekanntlich wurde der Linie Lippe-Biesterfelo von der regierenden mit dem Detmolder Fürstenhaus entfernter verwandten Linie deshalb be- stntten, weil ern W Ernst vor etwa 200 Jahren eine angeblich nicht ebenbürtige Heirat mit Modeste von Unruh elngegangen ist, deren Adel nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kannte Nash dem Tode des Fürsten Woldemar zu Lippe im Marz 1896»^^^ zunächst Prinz Adolf von Schaumburg-Lippe die Regentschaft da der letzte Sprosse der ltpptschen Hauptlinie, ein Bruder ^Fürsten Woldemar, nunmehnge FE Alexander, geisteskrank ist Erst durch ein Schiedsgericht unter dem N^^es Königs Albert von Sachsen wurde am 2^ 1897 der Nebenlinie Lippe-Biesterfeld das Thronfolgerecht Machen, worauf Graf Ernst die Regentschaft des Landes übernehmen konnte. Die Linie Schaumburg-Lippe hat jedoch ihre Ansprüche noch nicht aufgegeben und den Lersuch unternommen, den erwähnten Schiedsspruch um- zustoßen. Außerdem macht sie geltend, daß Graf Ernst selbst eine nicht ebenbürtige Ehe eiugegangen sei und daher ein Thronfolgerecht seiner Söhne auch bei Geltung des Schiedsspruchs nicht in Betracht kommen könne. Der Versuch, die Thronfolge durch Landesgesetz festzulegen, ist gescheitert. Voraussichtlich wird daher der Thronfolge streit aufs neue heftig entbrennen.) Etn ministerieller Rüffel, und zwar ein wohlverdienter, ist Bürgermeistern und Magistrat der Stadt München gemeinsam vom Ministerium des Innern und des Verkehrs zuteil geworden wegen der nachgerade zu einem öffentlichen Skandal ge- wordenen, unaufhörlichen Unterbrechungen der Straßen bahn durch Streckenarbeiter. Ein Kulturbilv aus der Wafferpolackai. In dem Wahlkreise des Grasen Ballestrem, in dem Dorfe Sandowitz bei Groß-Strelitz, ist wieder einmal die Mutter Gottes erschienen, wenigstens wie zwei alte Weiber entdeckt und alle übrigen Dörfler für richtig befunden haben wollen. Von jenen alten Weibern machte nämlich, wie die „Volksztg." erzählt, vor einiger Zeit die eine die andere auf eine seltsame Spiegelung aufmerk sam, die die untergehende Abendsonne auf einem Giebel fenster des Schulhauses heroorbrachte. Die beiden frommen Alten wurden sich bald darüber einig, daß hier nur eine Erscheinung der Mutter Gottes in Frage kommen könne. Und siehe, kaum war ihnen dieser Gedanke gekommen, da unterschieden sie schon deutlich in bunten Konturen die heilige Mutter mit dem Jesuskindlein auf dem Schoße. Ein goldiger Kranz wob sich schillernd um das heilige Bild; Kirchturmspitzen und Heiligensarko phage erschienen im Hintergründe. Und betend knieten die beiden Frauen an der geheiligten Stätte nieder. Wie ein Lauffeuer durcheilte die Kunde von der Erschei nung das polnisch-katholische Dors, und im Umsehen waren Hunderte von Gläubigen vor dem wurderbaren Fenster versammelt und ließen ihre frommen Lieder gen Himmel steigen. Auch der Erzpriester des Sprengels kam herbei und trat mit dem Lehrer in den Schulraum, dessen Fenster das wunderbare Bild zeigte. Und siehe, es zeigte sich, daß die Abendsonnenstrahlen, schräg auf ein buntes Bild der deutschen Kaiserin auffallend, sich farbig in der Fensterscheibe brachen und so einen eigentümlichen Reflex schufen, aus dem gläubige Seelen allerlei heraus zulesen vermochten. Der geistliche Herr legte der harrenden Menge die Sache klar — doch wüstes Murren schallte ihm entgegen. Seine Worte verhallten im Winde. Und stundenlang harrten die Scharen der Gläubigen vor den »'Astern. Aus allen Dörfern strömten sie herbei. Da j^te der Lehrer in guter Meinung dem Irrwahn ein machen und nahm das Bild der Kaiserin von der Wand herunter, um es an anderer Stelle wiederauf zuhangen. Doch er mußte es schleunigst wieder an seinen alten Platz bringen, wenn er von der empörten Menge nicht gesteinigt werden wollte. Wundertaten sind bis jetzt noch nicht zu verzeichnen, aber trotzdem nimmt der Strom der Wallfahrer von Tag zu Tag zu. Der Schankwirt der kleinen Dorfes aber, der vorher kaum 3 Mark Tages- Umsatz hatte, nimmt jetzt jeden Tag durchschnittlich 500 Mark ein. Dt- Affäre der ehemaligen Kammerfrau der verstorbenen Prinzessin Amalie von Schleswig-Holstein, Anna Milewski, wurde der Prüfung der Strafkammer des Landgerichts II Berlin unterstellt. Die Angeklagte ist beschuldigt, zahlreiche Schmuckgegenstände aus dem Besitze der Prinzessin sich widerrechtlich angeeignet zu haben, was sie ent schieden bestreitet. Die Angeklagte gab bei ihrer Ver nehmung an, daß sie einzelne der Schmuckstücke während der Weltausstellung in Paris gekauft, andere aber von der Prinzessin Amalie geschenkt erhalten habe. Die erste Zeugin, Kammerfrau Petersen, die gleichzeitig mit der Angeklagten in Diensten der Prinzessin Amalie gestanden, belastete sie auf das schwerste. Verhaftung von Mädchenhändlern. Nach russischen Blättern erfolgten in den letzten Tagen Verhaftungen verschiedener internationaler Mädchenhändler in Russisch-Polen. Einige der verschleppten Mädchen wurden den Eltern wieder zugeführt. Vom Herero-Aufstand. General Trotha meldet aus Oparakane unter dem 19. September: Die 7. Kompagnie des Feldregiments Nr. 2. erreicht voraussichtlich am 20. September Gobabis. Eine dorthin entsandte Patrouille fand nirgends Spuren von Hereros. Unter dem 21. September meldet Trotha ferner: Die nach Ganas bestimmten Postterungen Deimlings müssen Wassermangels wegen nach Kalkfontein zurück kehren. Eine stärkere, mit Wasserwagen versehene Auf- klärungs-Abteilung ist dorthin unterwegs, da nach Aussage Gefangener bei Oljimingombe und Ganas starke Herero- banden sich befinden. Ausdehnung, Landetappenlinie, so wie starker Ausfall an Zugtieren bei an sich geringem Fuhrwerk erschwert ungemein den Nachschub. Mehrfach kleine Gefechte mit unter starken Verlusten zersprengten Hererobanden. Diesseits keine Verluste. Auslan d. Zur Affäre Hervah. Wie aus Wien gemeldet wird, ist die Witwe des Bezirkshauptmanns von Leoben, Frau v. Hervay, die Tochter Bellachinis, die wegen Bigamie und Urkunden fälschung in Strafuntersuchung steht, und deren Gatte sich wegen der Affäre erschoß, zur Untersuchung ihres Geistes zustandes nach Leoben gebracht worden. Schon vor ge raumer Zeit hatten die Gerichtsärzte ihren erschütterten Gemüts- und Gesundheitszustand festgestellt.