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MMll s« NiÄnlff Hharandt, Wassen, Siebenkehn und die Umgegenden Bedingungen verpachtet werden. Meißen, den 4. Juli 1904. Ronigl. Strafen- und Wasser-Vauinspektisn H Linie mit Rücksicht darauf angezweifelt, daß deren Ahnfrau Modeste von Unruh nicht von hohem Adel stamme. Dazu teilt nun die „Magdeb. Ztg." mit: Sämtliche Mitglieder der Linie Schaumburg stammen aus einer 1722 geschlos senen Ehe des Grafen Friedrich Ernst mit einem Fräu lein von Friesenhausen, die erst 30 Jahre nach geschlossener Ehe, da Hessen-Kassel als Lehnsherr die Erbberechtigung der Nachkommen anfocht, vom Kaiser zur Reichsgräfin erhoben wurde. Ebenbürtig hätte eine solche Ehe nicht durch die kaiserliche Standeserhöhung allein, sondern nur durch die Zustimmung der Agnaten werden können. Man hat denn auch bis in die neueste Zeit behauptet, die Zu stimmung der Agnaten sei im Falle Friesenhausen erteilt Worden. Weitere Untersuchungen, besonders im Marburger Archiv, haben nun aber dargetau, daß eine solche Zustim mung der lippeschen Agnaten nie erfolgt ist, ein Teil von ihnen sogar gegen die Ehe den heftigsten Einspruch erhoben hat. Die Ehe ist also niemals durch Zustimmung der Agnaten ebenbürtig geworden. Das Vorgehen von Reust j. L., Prämien fürUnteroffiziere zu stiften, die sich keiner Soldaten- Mißhandlungen schuldig gemacht haben, scheint in mili tärischen Kreisen außerhalb von Reuß keine Zustimmung zu finden. Der häufig aus Berlin offiziös bedienten Münchener „Allg. Ztg." wird geschrieben, daß Belohnungen immer nur für positive Leistungen ausgesetzt werden sollten, nicht aber für die einfache Befolgung der gesetzlichen Vor schriften. Es sei möglich, daß durch die von Reuß gestif teten Prämien vielmehr etwas gefördert wird, was viel leicht noch schlimmer ist, als die Soldatenmißhandlungen, nämlich die Verleitung der Soldaten dazu, von ihrem Beschwerderecht keinen Gebrauch zu machen, oder, was das Aberschlimmste ist, im Falle von Beschwerden unwahre Aussagen zu machen. Es liege auf der Hand, daß sich die Unteroffiziere zu solchen bedenklichen Machenschaften viel leichter verlockt sehen können, wenn es sich für sie nicht darum handelt, der Bestrafung zu entgehen, sondern auch noch einer Belohnung teilhaftig zu werden. Dreiherr v. Mirbach, der Oberhofmeister der Kaiserin, ist nach der „Franks. Ztg. am Dienstag von Homburg v. d. H. mit der Fa milie nach Antwerpen gereist. Dem „Potsd. Jntelligenz- blatt Zufolge hat er sein Abschiedsgesuch nicht ein gereicht. Von angeblich informierter Seite wird dem Blatt mitgeilt, daß der Oberhofmeister gar nicht daran denke, sein Entlasfungsgesuch einzureichen, und daß auch Die diesjährige Obstuustung auf Abt. 2 bis 4 der Meißen-Wilsdruffer und Abt 1 bis 3 der Kesselsdorf-Nossener Straße soll Donnerstag, den 14. Inti dss. JA. vg» nachm. Vsl Uhr an im Gasthause „Zum goldnen Löwen" in Wilsdruff VolksbibUothekLn "sind^^^""^" zur Gründung, Unterhaltung und Erweiterung von s gegen sofortige Barzahlung und unter den vor der Ausbietung bekannt zu gebenden Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnfertionspreiS 15 Pfg. pro diergespLÜene KorpuSzeile^ politische Rundschau. Wilsdruff, 8. Juli 1904. Deutsches Reich. Der Kaiser tritt seine Nordlandsreise an. Am Donnerstag morgen 7 Uhr hat der Kaiser an Bord der „Hohenzollern", gefolgt von dem Torpedoboot „Sleipner" und dem kleinen Kreuzer „Hamburg", von Swinemünde aus die Nordlandsreise angetreten. Die Matrosen der Jacht „Iduna" brachten ein dreifaches Hurra aus, die Forts schossen Salut. — Die Kaiserin ist am Mittwoch abenv von Swinemünde nach Cadinen gefahren. „Der Kaiser bin ich." Viel Heiterkeit erregte im Travemünder Kurhause ein Vorfall, der sich gelegentlich der Preisverteilung nach einer Segelwettfahrt ereignete. Ein Jachtbesitzer hatte einen Herrn beauftragt, den von ihm gewonnenen Preis in Empfang zu nehmen. Dieser, mit den Geflogenheiten einer Preisverteilung, welcher der Kaiser beiwohnt, wohl nicht recht vertraut,, stellte sich, anstatt dem Kaiser, dem Efitzenden des betr. Segelvereins vor und gedachte auch Dn Hand den Preis in Empfang zu nehmen. A d" Kaiser auf die Schulter und sagte lanae Kaiser bin ich". Der Vorfall wurde noch lange unter den Anwesenden besprochen, hatte doch auch der Schluß dieser Szene, als der betreffende Herr mit Verbeugungen vor der Korona abtrat, noch dazu beme- tragen, das Komische der Situation zu erhöhen. " Die Wertschätzung bayrischer Minister kommt in einer wundervollen Geschichte zur Geltung, die gegenwärtig in München kolpouiert und mit Entzücken ausgenommen wird, soweit es sich nicht um ultramontane Kreise handelt Trifft da vor wenig Tagen eines der charmantchen und klügsten Mitglieder des Staats ministeriums auf der Theatinerstraße emen Studienfreund zum ersten Male nach vielen, vielen Jahren wieder. Natürlich gegenseitiges Händeschütteln und gemeinsames Weiterwandern. Respektvoll strebt dabei der Studienfreund nach der linken Seite des Ministers. „Aber so laß doch diese Förmlichkeit," dstser, worauf der Freund erklärt: „Nein, mein Lieber, sonst meinen die Leute, ich sei ern Zentrumsabgeordneter." Der tippest Erbfolgestreit nimmt eme neue eigenartige Wendung. Die schaumburg- tippesche M.e hat die Ebenbürtigkeit der Biesterfelber bis zum 31. Juli dss. Js. anher einzureichen. Die Gesuche sind tabellarisch einzurichten, wie dies das nachstehende Schema unter G an die Hand gibt. Meißen, am 4. Juli 1904. Königliche Amtshauptmanuschaft. 672 c. Lossow. gar keine Veranlassung vorliege. — So soll DaS ist schließlich Charaktersache! Neber deutsche uud französische Militärlasteu schreibt die „Nationalzeitung": „Als im Reichstage vor kurzem die Einführung einer Wehrsteuer vorgeschlageu wurde, wurde dieser Vorschlag mit dem Hinweis abge wiesen, daß mit ihr die „besonders Hilfsbedürftigen" ge troffen würden. In Frankreich besteht seit 1889 die Wehr steuer, die im Durchschnitt 2,3 Millionen jährlich gebracht hat; jetzt verdoppelt man die Steuer, deren Durchführung ohne jede Härte möglich ist. Dabei muß man zum Ver gleich der deutschen und französischen Verhältnisse folgen des berücksichtigen: 1. Während bei uns etwa 29 Prozent der Gestellungspflichtigen alljährlich zum Dienste im Heere erhoben werden, geschieht dies in Frankreich mit fast 70 Prozent. 2. Während bei uns die häuslichen Verhält nisse in weitgehendster Form berücksichtigt werden, wird in Frankreich in Zukunft jeder brauchbare Mann ohne jede Ausnahme zum zweijährigen Heeresdienste herange zogen. 3. Von den körperlich vollkommen Brauchbaren bleiben bei uns alljährlich 15000 bis 18000 Mann über zählig, während in Frankreich noch 7000 Mann aus den mit geringen körperlichen Fehlern behafteten zum Dienst (Service Luxillmrs) herangezogen werden muffen, um die Effektivstärke der Armee zu erreichen. 4. Während bei uns alljährlich etwa 180000 Mann (gleich 18 Prozent der Gestellungspflichtigen) zur Ersatzreserve und zum Land sturm überwiesen werden, die also im Frieden zu keinem Dienste verpflichtet sind, geschieht dies in Frankreich nur mit 27000 Mann (gleich 7 Prozent der Gestellungspstich- Ligen). In Zukunft werden nur etwa 20000 Mann all jährlich dem Service Luxiliairs überwiesen und hiervon müssen etwa 16000 Mann Wehrsteuer zahlen. 5. Nach der letzten Volkszählung sind von der männlichen Bevöl kerung des Deutschen Reiches, die sich zwischen dem 30. und 40. Jahre befindet, 656000 ledig, während sich diese Zahl für die Jahre 35 bis 45 auf 379000 stellt. Die Zahl der nach französischem Muster zu einer „Jungge sellensteuer" Heranzuziehenden ist also eine ganz beträcht liche. Vergleicht man alle die Zahlen miteinander, so muß man zu der Ueberzeugung kommen, daß die persön lichen und materiellen Lasten, die das französische Wehr gesetz dem französischen Bürger auferlegt, unverhältnis mäßig schwerer sind, wie die, die der Deutsche zu tragen hat." Einer der wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben, der Säuglingssterblichkeit, entgegeuzuwirken, wendet sich Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, « A^vneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswaloe Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesfelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirche», Neutannebera, Mederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmirdewalde, Sora, Ste^ ch bei Keffelsdorf, Steinbach bei Rohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildoerg. Die Lieferung von 20« IN gute böhmische Vraunkshle sswie 25 Raummeter gutes weiches Scheitholz für das hiesige Amtsgericht wird zur Ausschreibung gebracht. Schriftliche Angebote hierauf sind bis zum 23. Juli 1904 hier einzureichen. . Die Lieferungen haben frei bis in das hiesige Gerichtsgebäude zu erfolgen und bleibt die Wahl unter den Bewerbern Vorbehalten. Wilsdruff, den 6. Juli 1904. Aonigliches Amtsgericht. Bekanntmachung. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume des hiesigen Rathauses Dienstag, den 12. nachmittags und Mittwoch, den Juli dieses Jahres geschloffen. Dringliche Angelegenheiten kommen Mittwoch, den 13. dieses Monat» vormittags von 11—12 Uhr zur Erledigung. Wilsdruff, am 8. Juli 1904. Der Stadtrat. Kahlen berger. No. 80. oc HrieoriH IN Misoruss. — nciamworma) sur dermales uno oen Hlyeralemeu: rvcarnn Verger, für Pomu uno ore uongen nuorue Sonnabend, den 9. Juli 1904. n: Hugo ArieoriH. ! «3. Jahr«. Bezeichnung der Nachsuchenden. Die Bibliothek Mittel zur Unterhal tung der Bibliothek. Bemerkungen. der zu unterstützenden Bibliothek. umfaßt Bände. wurde gegrün det wurde benutzt. Bisheriger Beitrag der Gemeinde. Bisher bewilligte Staat's- beihilse.