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«MW» sir «iWW Marandt, Nossen, Sieöenteßn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu MUsdruA sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wtlsvrnff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk mrdtswalde Groitzsch, Grumbach, Grund bet Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde unt Landberg, Hühndori, Kaufbsch, Kefselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lamversdorf, Limbach, Loyen, Mohw«, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf, Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdmff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Stcinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bet Mohorn, Seeligstadt, Svecktsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistrovv. Wilooer« Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.b4 Ps., Inserate werden Montags. Mittwocvs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen Fn'ertionsvreis 15 Pfg. vro viergespaltene KorpuSzelle. Druck und Verlag von Martin Berger Lc Friedrich in Wilsdmff. — Verantwortlich für Oeriliches und dm Inseratenteil: Martin Berger, für Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. No 98 Sonnabend, den 29. August 1904. 63. ,1abrg Mittwoch, den 2h. -ss. Mts., vormittags V,12 Uhr findet im hiesigen Rathause, Sitzungszimmer Nr. 32, Eingang Burgstraße, öffentliche Sitzung der Bezirksausschusses staLI. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge im Hausflur des amtShauptmannschaft- lichen Dienstgebäudes zu ersehen. Meißen, om 16 August 1901. Königliche Amtshauptmannschaft. Lossow. Ain Namen des Aonigs. In der Privalklagesache des R dakleurs Marlin Borger in Wilsdruff und des Redakteurs Hugo Friedrich in Wilsdruff, — vertreten durch den Rechtsanwalt Bursian in Dresden - Privalkläger. gegen den Lagerhalter Max Zschoke in Wilsdruff und den Tischler Kirsten genannt Jünger in Wilsdruff, — vertreten durch den Rechtsanwalt Max Rudolf in Dresden — Angeklagte, wegen Beleidigung, hat das Königliche Schöffen gericht zu Wilsdruff in der Sitzung vom 22 Juli 1904 für Recht erkannt: Der Piivat- kläger Hugo Friedrich wird auf die Widerklage wegen Beleidigung in einem Falle zu einer Geldstrafe von 40 — vierzig — Mk., an deren Stelle im Uneinbringlichkeitsfalle 4 — vier — Tage Haft zu treten Haden, verurteilt. Von den Kosten des Verfahrens werden dem Pcivalkläger Friedrich 2/z auferlegt. Dem Widerkläger Zschoke wird die Befugnis zugesprochcn, die Verurteilung Friedrichs durch Abdruck des erkennenden Teiles dieses Urteils, soweit er Friedrich betrifft, im Wochenblatt für Wilsdruff in den auf die Rechtskraft dieses Urteils folgenden zwei Monaten auf Kosten Friedrichs einmal bekannt zu machen. Willenberg, Assessor. Bekannt gemacht am 17. August 1904 Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts zu Wilsdruff, k 13/04. Bekanntmachung. Aus Anlaß des am nächsten Dienstag, den 23. dss. Mts. stattfindenden Schulfestes wird hiermit Folgendes bekannt gemacht: Das Sammeln zum Auszuge hat nachmittags von V,S Uhr ab auf dem Turnplätze zu erfolgen. Der Abmarsch rrfolnl Punkt s Uhr. Feuvroner werden gebeten, sich am Umzuge vollzählig mit zu beteiligen. Außerdem wird die hiesige Einwohnerschaft noch ersucht, durch Beflaggen der Häuser pp. ihrer Teilnahme am Feste Ausdruck zu geben. Wilsdruff, am 19. August 1904. Der Schulvorstand. Kahleuberger, B Vor,. Jgr. Bervachtnng der Grummet- und Pslanmennutzuug. Nächsten Mittwoch, den 24. d. Mts., nachmittags 5 Uhr, sollen im Ratssttznngssaale LR. ole Grummetnutzungen 1. im oberen Stadtparke mit sämtlichen Rändern am Bache und Mühlgraben, 2. der Wiese am Elektrizitätswerk nebst den Grasländern an der Freiberger Straße und 3. des unteren Stadtparkes mit dem Rand am Sachsdorfer Wege und an den Usern der Saubach; b. die diesjährige Pflaumennutzung unter den im Termin bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden ver pachtet werden. Wilsdruff, am 19 August 1904. Der Stadtrat. Kabl nnerger, B politische Rundschau. Wilsdruff, 19. August 1904. Deutsches Reich. Zu einer etwaigen Aendernng des Reichstagswahlrechts äußert sich das nanonanioeraie „Lelpz. Tagebl." da hin, wenn wirklich die Reichstagswahlen wieder und wieder neue Erfolge der Sozialdemokratie bringen sollten, so würde natürlich eines Tages die Aenderung des Wahl rechts eine absolute Notwendigkeit werden. Man werde doch schließlich dem herrschenden Regime keinen politischen Selbstmord zumulen dürfen. Die Bevölkerung des deutschen Reiches. Die Bevölkerung des Deutschen Reichs Wild in dem statistischen Jahrbuch nach dem Stande um Mitte m auf 59495000 geschätzt. Bei der letzten Volkszählung, die am 1. Dezember 1900 stattgefunden hat, ist eme Einwohnerzahl von 56367178 Köpfen fest, gestellt. Gegen das österreichische Ansfuhrverbot. Die matzgebeubeu Firmen oes Breslauer Futtermittel. Handels, sowie Vie Haubelskammerrichteten an die Regierung ein Petition, in welcher ne die Regierung zum Proteste gegen das österreichische Ausfuhrverbot für Futtermittel auffordern, weil dasselbe den deutsch-ösierreichischen Handels, vertrag verletzt. Das Geschwaderkriegsgericht in Kiel verurteilte den Oderleuluaul Riebel vom Mflenpauzer „Hilvevrano" wegen Mißhsndlung und vorschriftswidriger Behandlung von fünf Untergebenen zu 14 Tagen Kammerarrest. Der beleidigte Klingelbeutel. Wegen Beteivlgung oes Kungelveulkls lst auf Grund des Gotteslästerungsparagraphen des Strafgesetzbuches (8 166) dieser Tage in Heidelberg eine Verurteilung er folgt. Die Klage richtete sich gegen einen auswärtigen Makler, der in einer Wirtschaft schon ziemlich angetrunken die Aeußerung getan hatte: Handwerksburschen sperrt man ein, wenn sie betteln, in der Kirche aber darf ungestraft mit dem Klingelbeutel gebettelt werben, das ist eine feinere Bettelei." Der Sachverständige Stadtpfarrer Schmittheuer stellte in Abrede, daß der Klingelbeutel eine Einrichtung der evangelischen Kirche sei; in vielen Orten sei er schon längst abgeschafft, und in absehbarer Zeit werde dieses unmoderne, aufdringliche Instrument hoffentlich für immer aus der evangelischen Kirche verschwinden. Die Straf- kammer war jedoch der Meinung, daß ein Vergehen gegen 8 166 vorliege; der Angeklagte habe nicht den Klingel beutel an sich, sondern das Einsammeln von milden Gaben treffen wollen, und dies sei eine Einrichtung der evange- lischen Kirche. Das Gericht erkannte auf zwei Tage Ge fängnis. Gegenüber diesem Urteil erinnert das„Markgr. Tgbl." daran, daß die ultramontane „Ober!. Tagespr." vor etwa 5 Jahren die Bibel Luthers als gottesläster liches Buch bezeichnete. Die Staatsanwaltschaft erhob, da die Bibel keine „Einrichtung" der evangelischen Kirche sei, Anklage wegen groben Unfugs. Aber sowohl beim Schöffengericht, als bei der Strafkammer und beim Ober- landesgericht wurde der angeklagte Redakteur freigesprochen. In den Uneilsgründen wurde ungefähr ausgeführt, daß die Aeußerung des Blattes in großen Kreisen berechtigtes Aufsehen hervorgerufen habe, daß aber der Grobe Unfug- Paragraph nur auf solchen Unfug angewendet werden könne, der in der Oeffentlichkeit als eine Störung em pfunden würde. Wie stimmen die beiden Urteile zusammen? Die Zahl der polizeilichen Mißgriffe ist um einen «ehr krassen Fall, der sich tu Thorn zu trug, bereichert worden. An einem der letzten Abende ging die verheiratete Schauspielerin Jahn mit ihrem Manne die Straße entlang. Das Ehepaar, das übrigens in Kürze Familenzuwuchs erwartet, geriet unterwegs in Meinungsverschiedenheiten miteinander. Plötzlich trat ein L-chutzmann an die Frau heran und sagte ihr, sie sei eine liederliche Dirne und müsse ihm zur Wache folgen. Den Emwurf des Mannes, daß es seine Frau sei, wies der Schutzmann barsch zurück mit den Worten: Das ksnn jeder sagen! Trotz des Protestes beider Personen wurde die Frau auf die Polizeiwache geführt und mußte bis zum andernMorgen inPolizeigewahrsam bleiben. Am andern Morgen sollte Frau Jahn vom Polizeiarzt untersucht werden, der jedoch Abstand nahm, als die Inhaftierte ihm ihr Schicksal erzählte. Vom Polizei- inspcklor wurde die Frau dann entlassen. Bis heute ist noch keine Aufklärung des skandalösen Vorfalles erfolgt, trotzdem der Mißgriff offen zu Tage liegt. Vom Hereroaufstand. Ueber das Ergebnis oer vou General-Leutnant von Trotha eingeleiteten Verfolgung der Hereros nachdem Gefecht am Warterberg meldet der Oberbefehlshaber heute aus Hamakari folgendes: Der Feind ist nach dem Ge fecht am 11. August in voller panikartiger Flucht unter Zurücklassung von sehr vielem Vieh und Habseligkeiten und zahlreichen Leichen hauptsächlich in östlicher Richtung zurückgegangen. Wir verfolgten starke feindliche Kräfte mit den vereinigten Abteilungen Deimling und Mühlenfels mit Gewaltmarsch bis in die Gegend von Omutjadjewa, wo gänzlicher Mangel an Weide und Wasser und Trennung des Feindes die Einstellung der Verfolgung bedingte. Zahlreiches Vieh wurde erbeutet. Eitocff verfolgte den Feind, ihn von Norden umfassend, und schlug am 15. dieses Monats Hererobanden, die Omuramda abwärts zogen. Der Feind hatte große Verluste. Auf deutscher Seite tot: 5 Mann; verwundet Oberleutnant Bischof, Leutnant von Meien und 5 Manu. — Generalleutnant v. Trotha meldet: Leut nant Bodeuhausen und 8 Mann der 1. Komp. Rgt. 2 wurden am 6. auf der Rückkehr von einer Patrouille nach dem Waterberg überfallen und getötet. Die Leichen wurden am 7. aus halbem Wege zwischen Water berg und Osandjacheiberg gesunden und beerdigt. 2 Mann der Patrouille werben vermißt. Ausland. Ausfall der großen Manöver in Frankreich. Wie vckaant gegeben wiro, wcroeu die grogeü Manöver des 7. und 8. Korps, die im Departement Cote-d'Or stattfiuden sollten, wegen Wassermangels ausfollm. Vom russisch-japanischen Kriegsschauplätze liegen außer einigen amtlichen Meldungen über oen Ve»