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«chM« s« 8i>ÄiE Tharandt, Aossen, Sieöentehn und die Amgegenden. Amtsblatt M die Rgl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff- sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkmrdtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf Kaufbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, NeutanneberL MderwMcha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Keffelsdorf, Steinbach bei Mohorn Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, WeiStropp, Wildberg. — Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mkb4 Pf-, Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionspreiS 15 Pfg. vro viergespalteue KorpuSzelle. Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich in Wilsdruff. — Verantwortlich für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger, sirr Politik und die übrigen Rubriken: Hugo Friedrich. No. «8. Sonnabend, den 11. Juni 1864. 63. Jahrg. Wegen Reinigung bleiben die Geschäftsräume des unterzeichneten Amtsgerichts Freitag und Sonnabend, den 17. und 18 )nni 1Y04 geschlossen. An diesen Tagen werden nur dringliche Sachen erledigt. Wilsdruff, den 7. Juni 1904. Das Ronigliche Amtsgericht. Bekanntmachung. Es ist von Gewerbtreibenden diesiger Stadt darüber Beschwerde geführt worden, dah Schulkinder Gegenstände aller Art schon zu früher Morgenstunde in den Hausern feilbieten. Nach 8 42 der Reicksgewerbeordnung ist jedoch jeder Handel durch Kin der unter 14 Jahren auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen oder an öffentlichen Orlen oder ohne vorgängige Bestellung von Haus zu Haus verboten und es unter liegen daher Zuwiderhandlungen unnachsichtlicher Bestrafung. Wilsdruff, am 8. Juni 1904. Der Bürgermeister. 379. II. Kahlenberger. Jg^ Bekanntmachung. Nachdem der nachersichtliche !. Nachtrag zu den revidierten Bestimmungen der gemeinsamen Gemeindekrankenversicherung für den Amtsgerichtsbezirk Wilsdruff die Bestätigung der Königlichen Kreishauptmannschaft zu Dresden erlangt hat, so wird solches andurch bekannt gemacht. Wilsdruff, am 8. Juni 1904. Der gemeinsame Gemeindekrankenversicherungsverban-. 171. III. Kahlenberger, B., Jgr. Vorsitzender. I. Nachtrag. i. An Stelle des 8 19 treten folgende Bestimmungen: Die wöchentlichen Kassenbeiträge betragen 2,5 "/« des für die Klasse von Personen, welchen das Mitglied angehört, von der Königlichen Kreishauptmann schaft festgesetzten ortsüblichen Tagelohnes gewöhnlicher Tagearbeiter, bas ist a) für erwachsene männliche Personen ä 5 Pfg. p. Tag X 6 — 30 Pfg., b) für erwachsene weibliche Personen ü 2,5 Pfg. p. Tag X 6 — 15 Pfg., c) für männliche Personen unter 16 Jahren L 2 Pfg. p. Tag X 6 — 12 Pfg., ä) für weibliche Personen unter 16 Jahren L 2 Pfg. p. Tag X 6 — 12 Pfg. ll. Vorstehende Bestimmungen treten vom 1. Januar dss. Js. an in Kraft. Wilsdruff, am 28. April 1904. Die gemeinsame Gemeindekrankenversicherung (Q s.) im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff. Bürgermeister Kahlenberger, Jgr. Vorsitzender. Nr. 3420 IV. Die Königliche Kreishauptmannschaft hat den I. Nachtrag zu den revidierten Bestimmungen der gemeinsamen Gemeindekrankenversicherung für die Stadtgemeinde Wilsdruff und Umgegend vom 28. April 1904 genehmigt und hierüber gegenwärtiges Dekret ausgestellt. Dresden, den 10. Mai 1904. Königliche Kreishauptmannschaft. Ur. von Meyer.Klatsche. Zur Erkrankung König Georgs. Wie der Telegraph schon gemeldet hat, ist in dem Befinden des erkrankten Königs eine Besserung eingetreten, aber - so schreibt man dem „Freib. Anz." — wenn auch die schmerzhaften Kolikanfälle sich nicht wiederholt haben, so flößt die große Schwäche, unter der der greise, jetzt 72jährige Monarch leidet, seiner Umgebung noch Besorgnis ein zumal die Schwäche schon vor dem Auftreten der Ko'likbeschwerden deutlich bemerkbar war. Bei der Er öffnung der Kunstausstellung schon sagte der König selbst, er fühle sich zu matt, länger als für den Rundgang durch die Säle erforderlich, zu verweilen. Besonders an gegriffen sah er bei der Beisetzung der Prinzessin Johann Georg aus, wo er sich in einer Nische der Kirche auf «inen Stuhl niederlassen mußte. Auch das Halsleiden hat an der Kraft des Monarchen gezehrt und eine starke Nervosität hervorgerufen. Nach dem letzten Bulletin ist es noch nicht behoben. Sonst pflegte der König täglich die seinen schlichten, "ber herrlich gelegenen Sommersitz Hosterwitz umziehenden Anhohen zu ersteigen, dies Jahr fiel ihm das Gehen schwer und er machte, bis ihn die Kolikanfälle ans Bett fesselten, zu ebener Erde. Die Unterleibs- heschwerden daueren schon eine Reihe von Jahren zurück, wo fi^^ Sturze mit dem Pferde eine Quetschung durch den Steigbügel zuzog. Mandachte damals ^ne Operation, sah davon aber schließlich ab. Professor Curschmann hat dem hohen Patienten, zu dem er bekanntlich säwn einmal vor Jahresfrist berufen wurde, unbedingte Bettruhe verordnet, und o ist vor 14 Tagen UN die Emser Reise, die nun vielleicht ganz unterbleibt nicht zu denken. Der Landsitz Hosterwltz liegt drei Stunden von Dresden stromaufwärts. Er ist bekannt durch Karl Maria von Weber, der hier den „Freischütz komponierte. — Ueber die Wendung zum Bessern in dem Leiden des Königs weiß die „Chem. Allgem. Ztg." folgendes zu berichten: „Die günstige Wendung nach dem kritischen Sonntag ^d Montag vormittag spiegelte sich in den Ge- stuckern aller der Hofbeamtcn in Hosterwitz und Pillnitz, welche, fortgesetzt über den Zustand ihrers königlichen Herrn unterrichtet wieder. Fühlte sich der König doch am Nachmittag so weit gekräftigt, den soeben von Neustrelitz über Görlitz.Zittau nach Villa Wachwitz' zurückgckehrten Kronprinzen zu empfangen und sich über die Bei- setzung des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz Bericht erstatten zu lassen. Auch nahm Seine Majestät den Besuch der Königin-Witwe und des Prinzen Johann Georg in den Nachmittagsstunden entgegen. Die Prinzeß Mathilde weicht nicht von dem Krankenbett ihres Vaters und sucht ihn immer mit Aufmerksamkeiten, Vorlesen und Er quickungen zu erfreuen. Das herzliche Familienleben am sächsischen Königshofe tritt bei Anlässen, wie einen solchen die Krankheit des Familienoberhauptes jetzt darstellt, in besonders markanter Weise in die Erscheinung. Die innige Anteilnahme aller Familienglieder untereinander muß jeden Nebenstehenden, der Gelegenheit hat, Zeuge dieses von echter Liebe eingegebenen Familienverhältnisses zu sein, mit höchster Achtung und Freude erfüllen. König Georg hat in den letzten Tagen nur wenig, doch ausreichende Nahrung zu sich genommen. Man verabreicht dem hohen Kranken zumeist flüssige oder geschabte Speisen, um die Kräfte zu heben und die Verdauung zu fördern. Medizin ist dem Monarchen nur wenig verordnet worden. Der durch nervöse Ueberreizung hervorgerufenen schmerz, hasten Darmbewegung ist man nur durch Ruhe und sorg same Pflege begegnet und zwar so erfolgreich, daß am heutigen Dienstag auch nicht ein Anfall der Darmneuralgien zu verzeichnen war. Die Aerzte unterließen alle ein greifenden Prozeduren und hielten es nur für geraten, den Darm ruhig zu stellen. Nimmt die Krankheit auch fernerhin einen so günstigen Verlauf wie heute und gestern, so dürfte der König noch in dieser Woche das Bett ver lassen und als Rekonvaleszent wieder sein regelmäßiges Leben führen können." Gestern meldete das Königliche Hofmarschallamt über das Befinden des Königs: Seine Majestät haben gestern einigeStunden außerBett zugebracht und während der Nacht mit Unterbrechungen geschlafen. Der Appetit ist rege, aber der Kräftezustand läßt noch viel zu wünschen übrig. Auch ist eine Besserung der katarrhalischen Erscheinungen bisjetztnoch nicht eingetreten. — Wie weiter gemeldet wird, ist die Ab- reise des Königs nach Bad Ems vorläufig auf den 18. Juni anberaumt, vorausgesetzt, daß die Besserung im Be- finden des Monarchen anhält. Die Abreise der Köngin- Witwe nach Sybillenort wird einige Tage vorher erfolgen. Am 20. Juni gedenkt der Kronprinz sich mit seinen Söhnen auf einige Wochen nach Sybillenort zu begeben. Politische Rundschau. Wilsdruff, 10. Juni 1904. Deutsches Reich. Eine Abschaffung des Schwurgerichts. Es verlautet nach der „Vosstschen Zeitung", daß die Kommission im Reichsjustizamt, die über die Reform des Strafprozesses berät, ihr Gutachten für die Abschaffung des Schwurgerichts und seine Ersetzung durch ein große? Schöffengericht abgegeben habe. Dieses große Schöffen gericht solle die gesetzliche Bezeichnung als Schwurgericht erhalten. Sonderbares Verbot. Am Niederwald-Denkmal ist nach dem Wiesbad. Gen.-Anz. ein Plakat angebracht, auf dem zu lesen steht: „Die photographische Aufnahme des Denkmals ist verboten." Ganz abgesehen davon, daß es sich bei den Wegen um das Denkmal handelt, auf denen jedermann soviel photo graphieren kann, als es ihm Spaß macht, ist es für einen deutschen Staatsangehörigen aus dem Osten des Reichs, der sich von dem Denkmal der Nation ein selbstgefertigtes Erinnerungszeichen mitnehmen möchte, nicht gerade ein erhebendes Gefühl, wenn ihm dann von Polizei wegen zuge- rufen wird: „Hier darfst Du nicht photographieren!" Wäh rend der letzten Zeit kam es denn auch wiederholt zu leb haften Auseinandersetzungen zwischen Ausflügler» und den Aufstchtsbeamten über die Berechtigung dieses Verbots. — Das fehlte gerade noch, daß man neben jeden photo graphischen Apparat einen Schutzmann stellt, der die „Knipserei" kontrolliert. Schiller und Goethe als katholische Heilige. Aus München wird geschrieben: Zwei neue katholische Heilige gab es anläßlich Ler Fronleichnamsprozession in Vilshofen, einem Ort der tief dunklen bayerischen Oberpfalz. Die Magd des Schullehrers dort sollte den Straßenaltar vor dem Schulhause mit einem Ehristusbild und zwei Heiligenstatuen schmücken, wozu die Unschuld vom Lande dann Goethe und Schiller wählte, deren Büsten in der Stube des Lehrers standen. Und ohne daß die Welt