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MDM ft WilsSW Marandt, Mossen, SieöenkHn und die Mmgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff- sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. l 63. Jahrg No. 8. Dienstag, den 19. Januar 1964. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk mrdtswalde Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeile. Druck uns Verlag von Marlin Berger m Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Martin Berger daleibst. Den einiährig-freiwiüigen Militärdienst betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in § 91 der Wedrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats März dieses Jahres die Frühjahrsprüfungen über die wissenschaft liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst abgehatlen werden- Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben, und im Bezirke der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission nach M 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unter- zeichnete Stelle spätestens den 1. Februar dieses Jahres schriftlich gelangen zu lassen. Nach diesem Tage eingehende Gesuche sind nicht zu berücksichtigen. Dem mit genauer Wohnungsangabe zu versehenden Gesuche sind beizufügen: u. Ein standesamtlicher Geburtsschein. b. Die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des einjährigen Dienstes die Kosten des Unterhalts, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Bekleidung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen; statt dieser Erklärung genüge dk Euüruug des gesetz lichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte, und daß, soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber für die Ersatzpflicht des Bewerbers als Selbstschuldner verbärge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters mw des Dritten, sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des gesetzlichen Vertreters oder des Dritten zur Beineilung der Kosten ist obrigkeitlich zu bescheinigen. Uebernimmt der gesetzliche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, so bedarf seine Erklärung, sofern er nicht schon krait Gesetzes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, der gericht lichen oder notariellen Beurkundung. o. Ein UnMicholttnyettszeuguiS, welches für Zöglinge von höheren Schulen (Gymnasien, Realgymnasien, Oberrealschulen, Progymnasien, Realschulen, Realprogymnasien, höheren Bürgerschulen und den übrigen Militär berechtigten Lehranstalten) durch den Direktor der Lehranstalt, für alle übrigen jungen Leute durch die Polizciobrigkcit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde auszustellen ist. Der Nachweis der Unbescholtenheit hat die Zeit vom 12. Lebensjahre an bis zum Tage der Anmeldung zu umfassen. ä. Ein vom Gesuchsteller selbst geschriebener Lebenslauf. Die Papiere unter a bis c sind im Originale einzmeichen. In den Zulaflungs- gesuchen ist anzugcbcn, in welchen zw-t fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, französischen oder englischen bez. ruffischen) der sich Meldende geprüft zu werden wünscht, und ob, wie oft, und wo er sich einer Prüfung über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst vor einer Prüfungskommission bereits unter zogen hat. An die zur Prüfung zuzulassenden Bewerber wird von hier aus rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen. Im übrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüfung und der an die Prüflinge zu stellenden Ansprüche auf den Inhalt der der Wedrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beigefügten Prüfungsordnung zum einjährig-freiwilligen Dienste hingewiesen. Glerchzeütg werden die im Jahre 1884 geborenen jungen Männer, welche sich im Besitze eines den Vorschriften in 8 90 der Wehrordnung entsprechenden Zeugnisses über ihre wissenschaftliche Befähigung befinden, aufgefordert, bei Verlust des An rechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zu obengeoachlem Tage ihr Gesuch um Erteilung des Berechtigungsscheines unter Beifügung der oben unter a bis c bezeichneten Papiere und des fraglichen Befähigungszeugnisses schriftlich hier einzu- reichen. Schließlich wird noch bemerkt, daß die im Jahre 1884 geborenen Schüler höherer Lehranstalten, welche auf Grund der bei den letzteren abzuhaltenden nächäen Osterprüfung ein derartiges Befähigungszeugnis zu erlangen boffen, gleichfalls bei Verlust des Anrechtes zum einjährig-freiwilligen Militärdienste bis zum 1 Februar dieses Jahres lyr Geiuch um Erteilung des Berechtigungsscheines unter Beilegung der vorerwähnten Zeugnisse schriftlich hier einzureichen und Vor dem 1. April dieses Jahres das gedachte Befähigungszeugnis beizubringen haben. Dresden, den 2. Januar 1904. Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. Manitz, Werner, Oberregierungsrat.Major. Dev Aufstand der Lereres in Deutsch-Sudwestafrika. Weitere Meldungen aus Deutsch.Südwestafrika über den Aufstand der Hereros lauten unerfreulich. Es ist zwischen den über das weite Gebiet zerstreuten Abteilungen unserer Schutztruppe und den Eingeborenen zu lebhaften Kämpfen gekommen, ohne daß die Massen der Hereros ernstlich zurückgeworfen wären. Okahandja, wo der Auf. stand begann, ist schwer bedroht. Dieser Platz liegt 70 Kilometer nördlich von Windhuk, dem Ausgangspunkt der Eisenbahn von Swakovmund. Entsatzversuche von Windhuk aus waren gescheitert, dieser Ort ist selbst bedroht. In den lebhaften Gefechten kam es zu erheblichen Verlusten, da die Aufständischen durch Plünderung der deutschen ver- einzelten Ansiedlungen viel Waffen und auch Pferde erbeutet Haden. Einqefchlossen ist auch die etwa 20 deutsche Meilen Von Winohuk gelegene Station Otjimbingwe, zu deren Entsatz Leutnant von Zülow abmarschiert ist; er ist aber mit seinen 120 Mann nur bis Waldau, vier deutsche Meilen von Windhuk, gekommen, wo er von weit über legenen Massen Aufständischer angegriffen wurde. Der Landsturm Ist überall aufgeboten, das KciegSrecht erklärt. Darnach^ itt also das ganze Gebiet der deutschen Eisen bahn von Zwakopmund b>s Windhuk in Mitleidenschaft gezogen. Dieser plötzliche allgemeine Aufstand ist vollständig überraschend gekommen. Der Gouverneur von Leutwein hielt das Gebiet für so nachhaltig beruhigt, daß er süd- wärls zog, ohne Sicherheilsmaßregeln für das Hereroland zu treffen. Allerdings ist dort die Ruhe auch feit Jahren nicht mehr unterbrochen. . Es bleibt zu hoffen, daß sich tue Stationen bis zur Ankunft der nahenden Verstärkungen halten werden, ^in den nächsten Tagen kann freilich nur das Kanonenboot »Habicht" in Swakopmund eintreffen, das 5 O fiziere und -i30 Mann au Bord hat. Das große Ablösungs-Kommando suc die Schutztruppe kann erst in 2'/, Wochen an Ort und Stelle sein. Die Schutztruppe ist 34 Offiziere und 785 Mann stark. Dazu kommen an gedienten deutschen An siedlern 780 Mann. Die Stationen sind alle stark be festigt, man kann also wohl annehmen, daß sie eine ganze Zeit lang aushalten können. Am schlimmsten steht es um die einzeln liegenden Ansiedlungen, von welchen schon eine ganze Anzahl geplündert sind. Die Reichsregierung hat bereits die nötigen Schritte getan, um eine starke Abteilung aus Deutschland nach der Kolonie zu senden. Sie soll aus Freiwilligen zusammen gesetzt werden, die bei den Infanterie-Regimentern äugen- blicklich ihrer Dienstpflicht genügen und sich für die Expe- dition melden. Für die Offizierstellen wird man in erster Linie die Anwärter auf den Dienst in der Schutztruppe berücksichtigen, die bereits vorgemerkt sind. Nach den Er- fahrungen, die beim China-Feldzug gemacht wurden, läßt sich diese Truppe in wenigen Tagen schlagfertig aufstellen, sodaß die Abreise aus Hamburg spätestens Ende Januar erfolgen könnte. Bemerkt sei noch, daß die Nachrichten- Vermittlung im Schutzgebietdurch Heliographen (Lichtspiegel), deren sich die Engländer im Boeren-Krieg zuerst bedienten, erfolgt. Die Heliographen-Stationen werden von Mann- schäften der Schutztruppe bedient. ^olitiiche Nun-schau. Im Berliner Residenzschlosse wurde am Sonn- lag das alljährliche Krönungs- und Ordensfest in dem herkömmlichen glanzvollen Rahmen begangen. Um 11'/, Uhr fand die Kour aller Festteilnehmer vor dem Kaiser paare im Riltersaale statt, wobei die Prinzessinnen des Königlichen Hauses rechts, der Kronprinz und die Prinzen links vom Trone Aufstellung genommen hatten. Der Kour folgte Gottesdienst in der Schlogkap^lle nach. Um 1 Uhr begann im weißen Saale die große Galatafel. Auch am Freitag fand im Reichstage, wie schon in den letzten voran gegangenen Sitzungen, eine Inter- pellationsdepatte statt. Sie galt der von den National- liberalen gestellten Interpellation, betr. den ZeugmSzwang gegen Redakteure. In der Begründung der Interpellation führte der nationalliverale Abgeordnete Dr. Jänecke, Ver leger des „Hannov. Kouriers", die Gründe an, welche die endliche Abschaffung des Zeugniszwangsverfahrens gegen Redakteure so dringend wünschenswert machen, und be zeichnete den jetzt in dieser Beziehung bestehenden Zustand als geradezu unhaltbar. In seiner Erwiderung stellte der Staatssekretär des Reichsjustizamtes, Dr. Nieberding, eine ernste Prüfung dieser Frage seitens der Regierung in Aussicht, betonte indessen, daß eine völlige Aufhebung des Zeugniszwanges die Zustimmung der Regierung nicht finden würde. In der Besprechung dec Interpellation sprachen sich sämtliche Redner aus dem Hause im Sinne der Aufhebung des Zeugniszwangsverfahrens aus; re gierungsseitig ergriff hierbei nur der sächsitche Bundes« ralsbevollmächtigte Börner das Wort, um sich wiederholt in Angelegenheiten der „Leipziger Volkszeitung" zu äußern. Am Sonnabend pausierte der Reichstag wegen Eröffnung des preußischen Landtages. Die Budgelkommission des Reichstages trat am Freitag in die Erörterung des Postetats ein, es wurden eine Reihe von Abstrichen an demselben gemacht. Der im vorigen Jahre neugewählte preußische Landtag ist am Sonnabend mittag vom Kaiser und König mittels Thronrede eröffnet worden. Dieselbe ver leiht zunächst dem Danke des Monarchen an die Vorsehung für seine rasche Genesung und ferner an sein Volk für dessen innige Teilnahme an seiner Krankheit Ausdruck. Dann berührt die Thronrede die Finanzlage des preußischen Staates und hebt deren wieder eingelcetene güniligere Ge staltung hervor, betonend, wie infolgedessen die Herstellung des Gleichgewichts zwischen Ausgaben und Einnahmen im Etat für 1904 möglich gewesen sei. Die Thronrede erklärt weiter, daß für die AusgMaltung des Staaisbahnnetzes und die Vermehrung der Betrieffsmittel reich.iche Mittel vorgesehen seien. Sie kündigt im Anschlusse hieran eine Gehaltsaufbesserung für die Bahnwärter und eine neue Vorlage betreffs der Verbesserung der Wohnungsverhältuisse in den Staatsbetrieben beschäftigter Arbeiter und der gering besoldeten Beamten an, und gedenkt im witeren der ver heerenden Hochwasserkalastrophen in den östlichen Pi vvinzen, namentlich in Schlesien. Hierauf kündigt die Thronrede Vorlagen an, welche sich auf eine Verbesserung der Volflut au der unteren Oder und Havel, sowie an der Spree, auf die Regelung der Hochwafseroechällmsse an der oberen