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MMUt!« M>HM Warandt, Wossen, SieöenLeßn und die Amgegenden. Amtsblatt Mr die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. , Lokalblatt für Wilsdruff, « ^ttanneberq, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkmrdtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdorf« Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — JnsertionspreiS 15 Pfg. pro diergespaltene KorpuSzeile. Druck und Verlag von Martin Berger iu Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Marttu Berger daselbst. Ro 14. Dienstag, Ve« 2. Februar 1904. 83. Fahrg. Bekanntmachung. Die hierseitigen Bekanntmachungen vom 27 April 1896 und 1. Dezember 1900, wonach das Verunreinigen der Trottoirs und Plätze im allgemeinen, wie im oezonderen vor den Schanklokalen verboten ist, wird mit dem Hm- .ufügen m Erinnerung gebracht, vaß Zuwiderhandlungen unnachfichtlich bestraft werden. Wilsdruff, am 1. Februar 1904. Dev Bürgermeister. Kahlenberger. Freibank Wilsdruff. Dienstag, den 2. Februar ac- — von vorn», t) Uhr ab, Fortsetzung des Verkaufs rohen Rindfleisches, sowie Berpfundung eines Schweines im gekochten Zustande. Preise: Rindfleisch 45 Pfg., Schweinefleisch 35 Pfg. pro Pfund. Wilsdruff, am 1. Februar 1904. Der Stabtrat. Nahlenberger. Jie ÄtWiWg mMtz IerWckr. Der Gesetzentwurf über die Enischävigung für un schuldig erlittene Untersuchungshaft ist samt Begründung am Freitag abend dem Reichstage zugegangen. Danach können Personen, die im Strafverfahren freigesprochen oder durch Beschluß des Gerichts außer Ver folgung gesetzt sind, für erlittene Untersuchungshaft Ent schädigung aus der Staatskasse verlangen, wenn das Ver fahren ihre Unschuld ergeben oder dargetan hat, daß gegen f'» ein begründeter Verdacht nicht vorliegt. Außer dem ^rbnsfeten haben diejenigen, denen gegenüber er kraft r-'se«es unterhaltungspflichtig war, Anspruch auf Ent- scd'ädiaung Indessen ist ein solcher ausgeschlossen, wenn der Verhaftete die Untersuchungshaft vorsätzlich herbeige führt oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldet hat. Der Anspruch kann ausgeschlossen werden, wenn das zur Untersuchung gezogene Verhalten des Verhafteten gegen die guten Sitten verstoßen hat. Der Anspruch soll auch dann ausgeschlossen werden können, wenn der Verhaftete entweder wegen Verbrechens oder wiederholt wegen Ver gehens oder Uebertretung des 361 Nr. 3 bis 8 des Strafgesetzbuchs (wegen Landstreichens, Bettelns, Müßig gang, Arbeitsscheu usw.) zu Freiheitsstrafe verurteilt worden st und seit der Verbüßung der letzten Strafe bis zurVer- zaftung fünf Jahre verflossen sind. Gegenstand des dem Verhafteten zu leistenden Ersatzes ist der für ihn durch die Untersuchungshaft entstandene Vermögensschaden. Unter haltungsberechtigten ist insoweit Ersatz zu leisten, als ihnen durch die Verhaftung der Unterhalt entzogen worden ist. Ueber die Verpflichtung der Staatskasse zur Ent schädigung wird von dem Gerichte gleichzeitig mit seinem den Verhafteten freisprechenden Urteile durch besonderen Beschluß Bestimmung getroffen. Er unterliegt nicht der Anfechtung durch Rechtsmittel. Auf Grund des Beschlusses ist der Anspruch binnen drei Monaten durch Antrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft geltend zu machen. Ueber ihn entscheidet die oberste Landesjustizbehörde, und gegen diese Entscheidung ist die Berufung auf den Rechts weg zulässig. Diese Vorschriften sollen entsprechende An wendung finden, wenn der Verhaftete durch Beschluß des Gerichts außer Verfolgung gesetzt wird. Die Entschädigung wird aus der Kasse des Bundesstaats gezahlt, bet dessem Gerichte das Strafverfahren in erster Instanz anhängig war. Im militärgerichtlichen Verfahren soll dies Gesetz entsprechende Anwendung finden. An die Stelle der Staats kasse tritt im Heer die Kasse desjenigen Kontingents, bei dessen Gericht das Strafverfahren in erster Instanz an hängig war, in der Marine die Reichskasse. In der Begründung wird hervorgehoben, daß im Rahmen des Entwurfs keine Berücksichtigung finden die Fälle, in denen das Verfahren durch Verfügung der Staats anwaltschaft eingestellt wird. Ein Entschädigungsanspruch könne nur dann in Frage kommen, wenn das Strafver fahren bereits bis zu einer gerichtlichen Entscheidung gediehen ist Im Anschluß an das Gesetz über die Ent- fchadigung der im Wiederaufnahmeverfahren freigesprochenen Personen ist in dem Gesetzentwurf daran festgehalten, empfiehlt, den Entschädigungsanspruch s»/ A^A^EMkeit auszuschlteßen. Erfahrungsgemäß sei die Untersuchungshaft gerade von Unschuldigen nicht selten durch ein unbesonnenes Verhalten verschuldet, zu dem sie sich in unbegreiflicher Furcht und Bestürzung leicht verleiten lassen. Die Entschädigung auch hier zu versagen, würde eine unbillige Härte sein. Nach der Begründung will der Gesetzentwurf die Gewährung einer Entschädigung ausschließen, wenn sie mit dem Rechtsbewußtsein in offen baren Widerspruch treten würde. Es sei nicht ausgeschlossen, daß ein Angeklagter im Rechtssinn unschuldig ist und des halb freigesprochen werden muß, daß aber gleichwohl, weil sein zur Untersuchung gezogenes Verhalten gegen die guten Sitten verstößt, ein solcher Makel an ihm haften bleibt, daß es das Rechtsgefühl schwer verletzen würde, wenn ihm für eine erlittene Untersuchungshaft auch noch aus öffentlichen Mitteln eine Entschädigung gewährt werden müßte. Dahin gehöre unter Anderem der Fall, daß der Verhaftete bei der Veranstaltung eines Einbruchsdiebstahls gefaßt und wegen Versuchs dieses Verbrechens angeklagt worden ist, aber sreigesprochen wird, weil nach dem Be weisergebnis der Tatbestand nur eine nach dem geltenden Recht straflose Vorbereitungshandlung zum Diebstahl darstellt. * Oslitische Rundschau. Der Kaiser konferiert jetzt wieder täglich mit dem Reichskanzler Grafen Bülow, auch am Freitag und Sonn abend hatte der erlauchte Monarch wieder längere Unter redungen mit dem leitenden Staatsmanne des Reiches und Preußens. Am Freitag mittag waren die fünf Offi ziere, welche nach Deutsch-Südwestafrika infolge des He rero-Aufstandes gehen, vom Kaiser im Berliner Residenz schlosse empfangen worden. In der zwölften Abendstunde des Freitags reisten die betreffenden Offiziere von Berlin nach Hamburg ab, wo sie sich am nächsten Tage mit einem weiteren Teile des Expeoitionskorps für Deutsch- Südwestafrika nach dem fernen Ziele der Fahrt einschifften. — Der „Reichsanzeiger" veröffentlicht einen warmen Dankerlaß des Kaisers anläßlich der ihm zu seinem jüngsten Geburtsfeste besonders zahlreich zugegangenen Beglückwünschungen. Im Reichstage kam es am Freitag bei der Fort setzung der Spezialberatung des Etats des Reichsamtes des Innern nochmals zu einer ausgedehnten Debatte über den Streik in Crimmitschau. Der nationalliberale Leh- mann, Vertreter des Wahlkreises Jena, legte die Verhält nisse bei diesem Streik gegenüber den Uebertreibungen und Verdrehungen von sozialdemokratischer Seite noch einmal klar dar, wobei er allerdings von den Sozialdemokraten häufig durch lärmende und sogar mitunter beleidigende Zurufe unterbrochen wurde. Auch der nachfolgende Redner, der Antisemit Gräfe, beleuchtete scharf die rücksichtslose Ausbeutung des Crimmitschauer Streikes seitens der So zialdemokratie für ihre Zwecke, was ihm ebenfalls lärmende Unterbrechungen von den Reihen der Sozialdemokraten eintrug. Abg. Gerlach (fr. Verein.) nahm iu seiner Be sprechung des Crimmitschauer Ausstandes Stellung gegen die Fabrikanten, denen er vorwarf, die Einigungsversuche mit den Arbeitern vereitelt zu haben. Im übrigen trat Abg. Gerlach für die Hebung der gedrückten Lage der Landarbeiter ein, was den konservativen Abgeordneten Droescher veranlaßte, seine Ansichten über diesen Punkt zum besten zu geben. Der Nationalliberale Dr. Beumer richtete gleich seinem Fraktionsgenossen Lehmann und dem Antisemiten Gräfe ebenfalls scharfe Angriffe gegen die Sozialdemokratie wegen deren Stellungnahme im Crim mitschauer Streik, im weiteren verbreitete er sich nament lich über die Frage der Regelung der Arbeitszeit. Dann kam auch ein Sozialdemokrat zu Wort, Abg. Fräßdorf, welcher die Vorgänge in Crimmitschau selbstverständlich durchaus vom sozialdemokratischen Standpunkte aus er örterte. Im ferneren beschäftigte sich Abg. Fräßdorf haupt sächlich mit den Streitigkeiten zwischen den Krankenkassen und den Kassenärzten. Zuletzt ließ sich noch Staatssekretär Graf Posadowsky vernehmen, er besprach wiederum man cherlei, vornehmlich die Lage des Handwerks, sowie die angeregte Einbeziehung der landwirtschaftlichen Arbeiter und der Dienstboten in die staatliche Krankenversicherung. Am Sonnabend erörterte das Haus die Interpellation des Zentrumsabgeordneten Trimborn betreffs der Rechts- fähigkeit der Berufsvereine. In der Sonnabendsitzung des Reichstages erklärte Staatssekretär Graf Posadowsky bei Beantwortung der Zentrumsinterpellation betreffs der Regelung der Rechts verhältnisse der Berufsvereine und Errichtung der Arbeits- kammern, daß die verbündeten Regierungen nicht abgeneigt seien, auf diese sozialpolitischen Forderungen einzugehen. Indessen betonte der Regierungsvertreter, daß hierbei die in Reichs- und Staatsbetrieben beschäftigten Arbeiter aus genommen werden müßten und daß die Berufsvereine sich bei Vertretung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter nicht von den staatlichen und gesetzlichen Grundlagen ent fernen dürften. In der Debatte sprachen sich mehr oder weniger entschieden im Sinne der Interpellation die Abge ordneten Legien (soz.), vr. Hieber (nat.-lib.), Ablaß (fr. Verein.), Brejski (Pole), Stöcker (wirtsch. Vereinig.), Pott hof (fr. Verein.) und Trimborn (Zentr.), welch letzterer die Interpellation überhaupt eingebracht hatte. Erhebliche Bedenken gegen die erwähnten sozialpolitischen Forderungen äußerten nur die Abgeordneten v. Richthofen (kons.) und von Kardorff (Reichsp.). In der nächsten Sitzung am Mittwoch steht zunächst die zweite Lefung der Vorlage über die Verlängerung des Gesetzes über die Friedens präsenzstärke des Reichsheeres auf der Tagesordnung des Reichstages. Die Budgetkommission des Reichstages setzte am Freitag die Erörterung des Militäretrts fort. Bei der Debatte über die Mehrforderung für 205 Oberstleutnants trat Vertagung bis 3. Februar ein. Am Sonnabend mittag hat ein weiterer Truppen transport für Deutsch-Südwestafrika, hauptsächlich auS Freiwilligen bestehend, die Ausreise an Bord des Dampfers „Adolf Wörmann" von Hamburg an angetreten. Aus Südwest-Afrika. Für diese Woche können wir nun mehr ein angriffsweises Vorgehen unserer Streit kräfte erwarten und damit wird dann für die eingeschloffenen Garnisonen und Stationen die Zeit der Befreiung heran kommen. Major von Leutwein, der mit dem Gros der Schutztruppe auf dem Heimweg aus dem Süden der Ko lonie ist, wird heute Dienstag in Windhoek erwartet. Die dort stehenden Hereros dürften dann die Belagerung auf geben; am Mittwoch werden die Ablösungs-Mannschaften für die Schutztruppe in dem Hafen von Swakopmund eintreffen und können dann sofort nach Karibik befördert