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MMM sd MisSnli! Tharandt, Nollen, Sieöentehn und die Umgegenden. Druck unv Verla« vvn Martin Berger tu MSdruft. — Verautwortltch sür die RedaMau Martin Berger daseM. No 22 «S. Jahr« Sonnabend, den 2«. Februar 1994. 3. 4. 5. 6. 7. Alle diese Mannschaften, welche auf Grund von nung in der Fassung vom 22. Juli 1901 (S. 191 des vom Jahre 1901) auf Zurückstellung wegen vorgedachter Verhältnisse Anspruch erheben Endlich werden die Ortsbehörden auch auf die nach 8 62 der Wehrordnung ihnen obliegende Pflicht, für nochmalige Vorladung und rechtzeitige Gestellung der Militärpflichtigen zu sorgen, sowie noch darauf hingewiesen, daß Zeugnisse, welche wegen erbetener Zurückstellung von ihnen ausgestellt beziehentlich in das vorstehend unter 3 gedachte Formular eingetragen werden, entweder auf eigene genaue Kenntnis der Verhältnisse des darin Nachsuchenden oder auf das Ergebnis eingezogener sorgfältiger Erkundigungen darüber sich gründen müssen, und daß eine bloße Beglaubigung anderer Atteste, mit Ausnahme der oben erwähnten Beglaubigung ärztlicher Zeugnisse, hierzu nicht ausreicht. Meißen, am 16. Februar 1904. Der Civil Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Nossen. 92 L. Lossow. G. für die Militärpflichtigen aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes'Nossen: Kmßa, Leschen, Luttewitz Mahlitzsch, Maltitz, Markritz, Mergenthal, Mutzschwitz, Niedereula, Noßutz, Obereula, Obergruna, Oberstößwitz, Petersberg, Pinnewitz, Priesen, Radewitz, Raußlitz, Remsberg mit Drehselb und Wolfsgrün, Rhäsa, Rüsseina, Saulitz, Schrebnitz, Stahna, Starrbach, Wendrschdora, Wetterwitz, Wölkau, Zella und Zetta mit Gallschutz ebenfalls im Gasthose „zum Deutschen Haus" tu Rosten; Donnerstag, den 24. März 1»94, von vormittags 8 /2 Uhr an Losungstermin für den gesamten Aushebungsbezirk Nossen im Gasthose „zum Deutschen Haus" in Rosten. Die Königliche Ersatz-Kommission des Aushebungsbezirkes Nossen wird im Anschlusse an das diesjährige Musterungsgeschäft über etwaige Anträge Von Mann schaften der Reserve, Marinereserve, Landwehr, Seewehr, Ersatzreserve und Marine-Ersatzreserve, sowie von ausgebildeten Landsturmpflichtigen des zweiten Aufgebots auf Zurückstellung wegen häuslicher, gewerblicher und Famttten- verhältnisse Donnerstag, den März d. vormittags 1«Vz Uhr, im Gasthsfe „zum Deutschen Haus" in Nsfsen Entschließung fassen. 8 122 der Deutschen Wehrord- Ges.« und Verordngs.-Blattes Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene KorpuSzeile. Sämtliche in dem Aushebungsbezirke Nossen aufhältliche Militärpflichtige der Altersklasse 1884/1904, ingleichen die zurückgestellten früherer Altersklassen einschließlich der bei den früheren Aushebungen überzählig gebliebenen Mannschaften, ferner die Militärrestanten und überhaupt solche, über deren Militärverhältnis noch nicht ent- gültig entschieden worden ist, oder welche von der Wiederholung der Gestellung nicht ausdrücklich entbunden worden sind, haben sich bei Vermeidung der in 8 33 des Reichs- Militär-Gesetzes vom 2. Mai 1874, verbunden mit 8 26, Punkt 7 der Deutschen Wehr ordnung vom 22. Juli 1901 angedrohten Strafen und sonstigen Nachteile in den vor gedachten Musterungsterminen pünktlich zu erscheinen. In Fällen, in welchen die persönliche Gestellung eines vorgeladenen Militär- von vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigenOrtschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Obersteinbach, Röhrsdorf, Roitzsch b. W., Rothschönberg, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach b. K., Unkersdorf, Weistropp und Wildberg ebenfalls - W im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Montag- den 21. März 1W4, - kW von vormittags 8 /, Uhr an für die Militärpflichtigen aus den Städten Nossen und Siebenlehn im Gasthofe „zum Deutschen Haus" in Rosten; Dienstag, den 22. März 1994, von vormittags 8Vs Uhr au für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Noffen: Abend, Augustusberg, Bieberstein, Bodenbach, Breitenbach, Burkersdorf, Choren-Toppschädel, Deutschenbora, Dittmannsdorf, Elgersdorf, Göltzscha, Gohla, Gotthelffriedrichsgrund, Gruna mit Jlkendorfer Lehden, Hirschfeld, Höfgen, Hohentanne, Ilkendorf, Karcha, Katzenberg und Klessig ^^^hofe „zum Deutschen Haus" in Rosten; Mittwoch, -cn 23. März 1994, . Vormittags 8^ Uhr an für die MlütarpM aus den übrigen Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes'Nossen: von vormittags 8 /2 Uhr au für die Militärpflichtigen aus der Stadt Lommatzsch und aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Lommatzsch: Albertitz, Altlommatzsch, Altsattel, Arntitz, Badersen, Barmenitz, Beicha, Berntitz, Birmenitz, Churschütz, Daubnitz, Dennschütz, Dobernitz, Dobschütz, Dörschnitz, Dösitz, Domselwitz, Eulitz, Gleina, Graupzig mit Gödelitz, Ibanitz, Jessen, Klappendorf, Käbschütz, Krepta, Lautzschen, Leippen mit Lindigt, Schänitz und LeM, Leuben mit Ketzergasse und Löbschütz im Schietzhause zu Lommatzsch; Donnerstag, de« 17. März 1S94, von vormittags 8 /2 Uhr an für die Militärpflichtigen aus den nachstehenden übrigen Ortschaften des Amtsgerichts bezirkes Lommatzsch: Lossen, Marschütz, Meila, Mertitz, Messa, Mettelwitz, Mögen, Neckanitz, Nelkanitz, Niederstaucha, Niederstößwitz, Oberstaucha, Paltzschen, Petzschwitz, Pitschütz, Planitz, Poititz, Praterschütz, Pröda, Prositz b. Sch., Prositz b. St., Raßlitz, Rauba, Roitzsch, Scheerau, Schleinitz mit Perba, Schweimnitz, Schwochau, Sieglitz, Steudten, Striegnitz, Treben, Trogen mit Grauswitz, Wachtnitz, Wahnitz, Wauden, Weitzschenhain, Wilschwitz, Wuhnitz, Ziegenhain, Zöthain, Zscheilitz und Zschochau ebenfalls im Schietzhäuse zu Lommatzsch; Frettag, de» 18. März 1994, vou vormittags 8 /2 Uhr au für die Militärpflichtigen aus der Stadt Wilsdruff, sowie aus nachstehenden Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Wilsdruff: Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Helbigsdorf und Herzogswalde im Gasthofe „zum Adler" in Wilsdruff; Sonnabend, den 19. März 1994, der Untersuchung durch den diensttuenden Militärarzt vorzustellen. Ist dies untun lich, so ist ein Zeugnis des Bezirksarztes über den Gesundheitszustand, beziehungs weise über die behauptete Arbeits- und Aufsichtsunfähigkeit der betreffenden An gehörigen beizubringen: daß Zurückstellungs-Anträge, zu welchen nicht das dafür bestimmte Formular verwendet worden ist, als formell unzureichend zurückgewiesen werden müssen; daß aus alle Zurückstellungs-Anträge, welche erst nach beendigter Musterung ein gereicht werden, von der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission in Gemäßheit der Bestimmung in 8 63, Punkt 7, Absatz 2 der Wehrordnung nur dann entschieden werden wird, wenn die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigtem Musterungsgeschäft eingetreten ist; daß Rekurse gegen die Entscheidung der Königlichen Ersatz-Kommission an die Königliche Ober-Ersatz-Kommission, sowie gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission -an die Königliche Ersatzbehörde m Instanz gelangen, und daß Beschwerden gegen die Entscheidung der Königlichen Ober-Ersatz-Kommission, da dieselben anordnungsgemäß spätestens bis zum 31. August der Königlichen Ersatzbehörde m. Instanz mit der erforderlichen Begründung vorzulegen, zu dem Ende einige Zeit vorher bei der Königlichen Ersatz-Kommission einzureichen sind, und haben die Ortsbehörden diejenigen Gestellungspflichtigen ihres Ortes, deren Familienverhältnisse eine Zurückstellung derselben nötig erscheinen lassen, an das zu erinnern, was sie der deshalb einzuwendenden Reklamation halber zu beachten und zu tun haben; daß wer an Epilepsie zu leiden behauptet, auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis des Bezirksarztes beizubringen hat. Die Abhörung der Zeugen ist tunlichst einige Zeit vor der Musterung hier zu beantragen. Amtsblatt Mr die Agl. Amtshauxtmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^tadtrat zu Wilsdruff-, sowie für das Agl. Zorstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkmrdtswalde. Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Hühndorf, Kaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz.Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, OberhermSdors« Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bei Mohorn« Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. der Ortspolizeibehörde zu beglaubigen sind, beizubringen (8 62, Punkt 4 der Wehrordnung). Das Erscheinen im Losungstermine seiten der Losungsberechtigten ist frei gestellt, da für die Abwesenden ein Mitglied der Ersatz-Kommission losen wird. Die Herren Gemeindevorstände und von seiten der Stadträte und bezw. Stadtgemeinderäte je ein Ratsmitglied bez. Beamter der Behörde haben zu den Musterungsterminen sich mit einzufinden und behufs etwaiger Auskunfterteilung über die Verhältnisse der Gestellungspflichtigen auch während des Termines anwesend zu sein. Zugleich werden die Militärpflichtigen darauf aufmerksam gemacht, 1. daß jeder Militärpflichtige sich im Musterungstermine freiwillig zum Diensteintritte melden darf, ohne daß ihm jedoch hieraus ein besonderes Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppenteils erwächst (8 63, Punkt 8 der Wehrordnung); 2. daß alle etwa wegen bäuslicher Verhältnisse oder sonst anzubringenden An träge auf Zurückstellung einige Zeit vor dem Beginne der Muste ruug und spätestens im Musterungstermine selbst unter Beifügung der nötigen Nachweise und Bescheinigungen einzureichen sind, da auf die Verheißung eines nach träglich zu führenden Beweises keine Rücksicht genommen werden darf. Insbesondere sind, wenn das Gesuch mit Krankheit der Angehörigen begründet werden soll, die Letzeren der Königlichen Ersatz-Kommission in dem Musterungstermine zum Zwecke Das diesjährige Musterungsgeschäft im Aushebungsbezirke Nossen wird I pflichtigen krankheitshalber untunlich ist, sind zur Entschuldigung des Außenbleibens in der nachstehend bemerkten Weise stattfinden: i ärztliche Zeugnisse, welche, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, von Mittwoch, den 16. März 1604,