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für Wilsdruff, Tharandt, Rossen, Siebentel)» und die Umgegenden. Amtsblatt für das Königliche Gerichtsamt Wilsdruff und den Dtadtrath daselbst. vierteljährlicher Pränumeratioiispreis 10 dtgr. — Insertionsgebkivreii für den Ramu einer gespaltenen Corpuszeile 8 Pf. — Nnnahuie von Inseraten bis Montag resp. Donnerstag Mittag. — Etwaig« Beiträge, welche der Tendenz des Blattes entsprechen, werden mit großem Danke angenommen, nach Befinden bononrt. 82. Areilag, den 4. Iccember I8P8. Bekanntmachung. Zu>n Ersätze des init Ablauf dieses Jahres ausscheidenden Drittheils der hiesigen Stadtverordneten und Ersatzmänner sind drei Stadtverordnete und zwei Ersatzmänner zu wählen. Diese Wahl hat durch Wahlmänner zu geschehen, davon dieses Mal überhaupt achtzehn, darunter wenigstens zwölf ansässige, zu ernennen sind. Nachdem zur Sammlung der Abstimmungen Behufs der Ernennung der Wahlmänner Montag, der 21. December dieses Jahres, bestimmt worden ist, so werden unter Hervorhebung der Verschläft in F. 11 des hiesigen Localstatuts und mit Hinweis auf die im Rathhause hier aushängende Wahlliste alle stimmberechtigten Bürger hiesiger Stadt aufgefordert, an gedachtem Tage in den Stunden von früh 9 bis 12 Uhr Mittags an Rathhausstelle hier vor der Wahldeputation, bei Verlust des Stimm rechtes für gegenwärtigem Fall, persönlich zu erscheinen und ihre Stimmzettel abzugeben, indem Bevollmächtigte oder schrift liche Anmeldungen und Eingaben, welche nicht mit eigenem persönlichen Erscheinen des Abstimmenden verbunden sind, nicht zugelassen werden. Jeder Stimmberechtigte hat neun wählbare Bürger, unter denen mindestens sechs ansässige sein müssen, auf seinem Stimmzettel zu bemerken und es ist auf dieses Verhältnis; bei Abgabe der Wahlstimmen sorgfältig Rücksicht zu nehmen, da mit nicht etwa, wenn bei der Stimmenzählung sich fände, daß zu wenig Ansässige Stimmen erhalten hätten, eine nach trägliche Wahl erforderlich werden müßte. ' Etwaige Einsprüche gegen die Wahlliste sind wenigstens acht Tage vor dem Wahltage zur Kenntniß und Entschei dung des Stadtraths zu bringen. Wilsdruff, am 3. December 1868. Der S t a d t r a t h. Kretzschmar. . Jagd Verpachtung. Die Jagdnutzung auf den circa 399 Acker umfassenden jagdbaren Fluren des Dorfes Huhndorf, soll auf weitere 6 Jahre, und zwar vom 1. September 1869 bis 31. August 1875 den 12. December 1868, Nachmittags 2 Uhr im Gasthofe zu Hühndorf, im Wege des Meistgebots verpachtet werden. Die Bedingungen werden vor der Auction öffent lich bekannt gemacht. Hühndorf, den 25. November 1868. Der Jagdvorstand. „R o rckstsrn," Lebens - Versicherungs - Actien - Gesellschaft in Berlin. 1/4 Nlilliai» Die Gesellschaft gewährt bei schneller Ausfertigung der Policen und prompter Auszahlung der Vcrsicherungskapitalicn, gegen feste billige Prämien Lebens-Versicherungen jeder Art, einschliehlich Begräbnitzgeld-Versicherungen, "daun Renten-, Aussteuer- und Pensions- Versicherungen. — Lebens-Versicherungen werden auch in der Weise abgeschlossen, daß die gezahlten Prämien, falls die Fortzahlung der selben eingestellt wird, nach dem Tode zurückgegeben werden, während bei Aussteuer-Versicherungen, wenn das Kind den Termin der Kapitalsauszählung nicht erlebt, die Rückzahlung der Prämien sofort nach dem Tode erfolgt. Prospecte und Antragsformulare unentgeldlich bei IU«rini»nn LLiinlIi^r in Zur gütigen Aeachtung! Einem geebrten Publikum von HNxiIrnIk und empfehle ich zu dem bevorstehenden und zu außergewöhnlich billigen Preisen «tollt« in ILntinö, Llovo»»« und Ido«»!« zu Rlod«rLivk< rii, sowie.loppon und LTo««i» in verschiedenen geschmackvollen Mustern. Eine Partie toitiA« LI «Ir o 1 « io I» « r in moderner Fa^on n Stück von 7—18 Thlr., ,F»o<tNot« von 3'/>r Tblr. an. Nicht passende Kleidungsstücke werden zu den nämlichen Preisen in kürzester Zeit geliefert. vsrvr. Dorens i» Wilsdruff, HW" Dresdner Straße vor der Brücke. "W8