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WwM, Wv, Ziebeklehv vvd die WWMk. A w L s k <rt t 'für die Kql. AmLskauptmaunsHas! rn Meisten, das Kal- Umtsaericht und den SiadiraG M Mlsdmff. Erscheint Wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitag«. — Abannementvreis viernliäbrttw 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Mg-— Inserate werden Montags und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 1. Dienstag, den 3. Januar 1888. -MAam mm« Jahre 1888. Dys So kommst du denn in Jugendprangen, Ein Königskind mit goldnem Haar, Dom Winterhauch gefärbt die Wangen — Sei uns gegrüßt, du neues Jahr! Zieh' ein, die Thore stehen offen, Last leuchten uns dein erstes Licht Und laß mit Zagen und mit Hoffen Uns schauen in dein Angesicht! Kommst du in Frieden mit dem vollen Füllhorn, von reichem Segen schwer? Tönt es wie fernen Wetters Grollen Um deinen jungen Scheitel her? Wirst du auf goldnem Stuhle sitzen Und lächelnd auf die Völker seh'n? Wird es von wilden Waffen blitzen Und werden Reiche untergeh'n? Wohl hören wir die Glocken läuten Mit ahnungsvollem Fcierklang; Dock was ihr Tönen will bedeuten Für dieses Jahres ern ten Gang Wir mögen noch so lange fragen Mit ängstlich sorgenden Gemüth, Kein Menschenmund kann Antwort sagen, Und was geschehen soll, geschieht. Wir können nur die Hände falten Von heil'gem Schauer fromm durchweht, Und unser ganzes Tbi n und Walten Ist heute einzig ein Gebet: Was hilft uns bangen denn und zagen, , Du, Herr, allein weißt, was uns frommt, ! Gieb uns nur Muth und Kraft, zu tragen, ! Wenn über uns die Trübsal kommt! Laß sprossen uns des Friedens Reiser, Und halte deine Gnadenhand Ob unser'm greisen Heldenkaiser, Dem König und dem Vaterland! Doch w ll der Feind ! en Krieg entfachen, Und bricht hwein die 'Roth der Zeit, Dann laß d e alte Kraft erwachen Und sei mit uns auch in dem Streit! — Thut Jeder treulich nur das Seine, Soweit des Menschen Kraft es kann, Dann thust ou, lieber Gott, das Deine Und das ist allzeit wohlgethan. — So komm in deinem Jugendprangen, Du Königskind mit goldnem Haar, Boni Winterhauch gefärbt die Wangen — Sei uns gegrüßt, du neues Jahr! (CH. Tgbl.) Bekanntmachung. Für den Monat November d. I. sind in dem Hauptmarktorte Meißen für den Lieferungsverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Meißen folgende Durchschnittspreise für Fourageartikel mit einem Aufschläge von fünf vom Hua Vent festgesetzt worden: 5 M. 77,5 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 67,5 - - 50 - Heu, 2 - 36,2 - - 50 - Stroh. Meißen, am 29. December 1887. Königliche Amtshauptmannschaft. v. «Kirchbach. Der vormalige Wirthschaftsbesitzer Ernst Wilhelm «Kirsten in Wilsdruff ist mittelst Beschlusses des unterzeichneten Königl. Amtsgerichts vom 2. dies. Mon. auf Grund der Vorschriften in 8 621 der Civilproceßordnung und § 81 1, des Bürger!. Gesetzbuchs für einen Verschwender erklärt unv wegen Verschwendung entmündigt woroen. Als Zustandsvormund für denselben ist der Wirthschaftsbesitzer Herr Ernst Wilhelm Starke in Burkhardtswalde am 21. dies. Mon. in Pflicht genommen worden, was hiermit antraggemäß veröffentlicht wird. Königliches Amtsgericht Wilsdruff, den 28. Dec-mber 1887. Ur. Gnngloff. Kommenden 4. Kanuair 1888 Nachmittags '^2 Uhr gelangen in RöhrSLorf 1 Zuchtkuh und 1 Schwein (Hauer) gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Bieterversammlung im Schüler'schen Gasthofe. Wilsdruff, am 31. December 1887. MattbeS, Gerichtsvollzieher. Bekanntmachung, die Anmeldung der Wehrpflichtigen zur RekrutirnnKsstammrolle betr. Auf Grund der Bestimmungen in § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 fordern wir alle am hiesigen Orte aufhält lichen männlichen Personen, welche im Jahre 1868 innerhalb des deutschen Reichsgebietes geboren sind oder deren Eltern oder Familienhäupter an irgend einem Orte desselben ihren Wohnsitz haben, sowie alle diejenigen, welche bei früheren Gestellungen vom Militärdienste zurückgestellt worden sind oder ihrer Militärpflicht überhaupt noch nicht Genüge geleistet haben, bei Vermeidung von Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu 3 Tagen andurch auf, in der Zeit vom 15. Januar bis zum 1. Februar 1888 unter Abgabe ihrer Geburts- oder Loosungsscheine sich persönlich zur Aufnahme in die Rekrutirungsstammrolle in der hiesigen Rathsexpedition anzu melden. Diejenigen Militärpflichtigen, welche keinen dauernden Aufenthalt haben, oder von hier, als dem Orte, wo sie ihren dauernden Aufenthalt haben, zeitig abwesend sind — wie am der Reise begriffene Handlnngsdicner oder auf der See befindliche Seeleute u. s. w. — sind von ihren Eltern, Vormündern, Lehr-, Brod- oder Fabrikherren, lei Vermeidung der angedrohten Strafen, während des oben festge bellten Zeitraumes zur Stammrolle anzumelden. Wilsdruff, am 31. December 1887. Der Stadtgemeinderath. —Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung. In Gemäßheit des Gesetzes vom 18. August 1868, die allgemeine Einführung einer Hundesteuer betreffend, hat behufs Erhebung dieser Steuer am 10. Januar jeden Jahres eine genaue Consignation aller steuerpflichtigen Hunde zu erfolgen. Es werden demgemäß alle hiesigen Bewohner, welche im Besitz von Hunden sind, hierdurch aufgefordert, dieselben bei Vermeidung der auf die Hinterziehung gesetzten, auf dcn dreifachen Betrag dieser Steuer sich belaufenden Strafe am 1b Januar 1888 in der hiesigen Stadtkämmerei anzumelden. Wilsdruff, am 31. December 1887 Der StMgemeinderath. Ficker, Brgmstr.