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Tharandt, Nasen, Menlkhn nnd die Umgegenden. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. - Abonnem e ntprcis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg. — Inserate werden MontagS und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. für die König!. Amtshauptmannschaft zu Meißen, das König!. Amtsgericht und den Stadtrath zn Wilsdruff. 44. Nr. 86. Freitag, den 3. October 1884. Verordnung, die Ernennung -er Wahlcommissare zu den bevorstehenden Reichstagswahlen betreffend. Aus Anlaß der durch Kaiserliche Verordnung vom 18. laufenden Monats auf den 28. October dieses Jahres festgesetzten Wahlen für den Reichstag hat das Ministerium des Innern für die Wahlkreise des Landes die nachstehend unter D namhaft gemachten Wahlcom- missare ernannt. Indem dies unter Bezugnahme auf die Verordnungen des Ministeriums des Innern, die Wahlen zum Reichstage betreffend, vom 1. und 22. laufenden Monats hierdurch zur Nachachtung bekannt gemacht wird, ist zugleich darauf aufmerksam zu machen, daß die Wahlkreise für die bevorstehenden Wahlen ganz in derselben Zusammensetzung Ivie früher und namentlich bei den Wahlen im Jahre 1881 verbleiben. Im Uebrigen ist bezüglich der bevorstehenden Wahlen allenthalben den vorerwähnten Ministerialverordnungen, sowie den Vorschriften des Wahlgesetzes vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt Seite 145 ftg.) und des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (Bundesgesetzblatt Seite 275 flg.) nachzugehen. Dresden, am 23. September 1884. Ministerium des Innern, v. Nostitz-Wallwitz. O Paulig. Zu Commiffaren für die Wahlen zum Deutschen Reichstage s 1. Wahlkreis: der Amtshauptmann von Schlieben zu Zittau, 2. - der Regierungsrath von Witzleben zu Löbau, 3. - der Commissionsrath Tupfer zu Bautzen, 4. - der Amtshauptmann von Metzsch zu Dresden- Neustadt, 5. - der Stadtrath Bönisch zu Dresden, 6. - der Amtshauptmann Or.iur. Schmidt zu Dresden- Altstadt. 7. - der Amtshauptmann von Bosse zu Meißen, 8. - der Amtshauptmann Le Maistre zu Pirna, 9. - der Amtshauptmann vr. gur. Fischer zu Freiberg, 10. - der Bezirksaffessor Schmöger zu Döbeln, 11. » der Amtshauptmann vr. für. Schnorr von Ea rolsfeld zu Grimma, 12. - der Stadtrath Heßler zu Leipzig, Durchschnittspreise fü >d ernannt worden für den 13. Wahlkreis: der Amtshauptmann Geheimer Regierungsrath vr. für. Platzmann zu Leipzig, 14. - der Amtshauptmann vr. für. Forker-Schnbaner zu Borna, 15. . der Amtshauptmann vr. zur. Gehe zu Flöha, 16. - der Oberbürgermeister vr.fur. AndrS zu Chemnitz, 17. - der Amtshauptmann vr.fur.Wäntigzu Glauchau, 18. - der Amtshauptmann von Bose zu Zwickau, 19. - der Regierungsrath Ficker zu Zwickau, 20. - der Amtshauptmann v. «Kirchbach zu Marienberg, 21. - der Amtshauptmann vr. zur. von Mayer zu Annaberg, 22. . der Amtshauptmann von Polenz zu Auerbach, 23. - der Amtshauptmann Freiherr v. Welck zu Pl auen. Marschfourage betr. Die Königliche Kreishauptmannschaft Dresden hat die Durchschnittspreise für Marschfourage in dem Hauptmarktorte des hiesigen Bezirks, der Stadt Meißen, auf den Monat August dieses Jahres folgendermaßen festgestellt: 8 Mark 20 Pf. für 50 Kilo Hafer, 3 - 70 - - 50 - Heu, 2 - 29 - - 50 - Stroh. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 25. September 1884. v. Bosse. Der Stadtrath. Ficker, Brgmstr. Bekanntmachung Der diesjährige hiefige Herbstjahrmarkt wird Donnerstag, den 16. Freitag, den 17. Oktober abgehalten. Wilsdruff, am 29. September 1884. Dagesgeschichte. Mit dem immer näher'heranrückenden Termine für die Reichs tagswahlen macht sich auch die Frage nach den Aufgaben der nächsten Reichstagssession mehr und mehr geltend. In dieser Beziehung ver lautet nun, daß sich der Reichstag, dessen Zusammentritt man bestimmt für Mitte November entgegensieht, zunächst lediglich mit dem Etat zu beschäftigen haben werde und sei die Eledigung desselben bis Weih nachten zu erwarten; andere Vorlagen außer dem Etat sollen für diesen Sessionsabschnitt nicht zu gewärtigen sein. Nur die Wiedereinbringung der Dampfervorlage steht in Rücksicht auf die Zeit, in welcher dieselbe in Giltigkeit treten soll, mit Sicherheit in Aussicht. Es ist aber bei der größten Einmüthigkeit, mit welcher alle Kreise des Volkes den der Vorlage zu Grunde liegenden Gedanken begrüßt haben, zu erwarten, daß die Berathungen des Reichstages, selbst wenn die Vorlage, wie wahrscheinlich, unter Hinblick auf die Ereignisse an der westafrikanischen Küste eine Erweiterung erfahren sollte, keinen großen Zeitaufwand er fordern werden. Alle übrigen Vorlagen werden erst in der zweiten Hälfte der Session eingebracht werden, was auch schon deshalb ange zeigt erscheint, weil es so möglich ist, über die wichtigsten derselben zuvor die Begutachtung des preußischen Staatsrathes einzufordern. Am Freitag haben sich auf spezielle Einladung des Reichskanz lers die hauptsächlichsten Vertrerer der in Westafrika engagirten Ham burger Firmen nach Friedrichsruhe begeben. Der Kanzler soll diesel ben eingeladen haben, um deren Ansichten über die zukünftige Rege lung der Verhältnisse der deutschen Niederlassungen in Westäfrika zu hören. Zugleich verlautet, daß mit Frankreich und England über die Gestaltung der nachbarlichen Beziehungen Deutschlands an der West küste von Afrika Unterhandlungen schweben, die alle Aussicht auf ein, freundschaftliche Verständigung über die etwa möglichen Streitpunkt, versprechen. Ein deutsches Geschwader wird nach Westafrika entsandt werden. Kontreadmiral Knorr ist zum Kommodore desselben ernannt und wird seine Flagge auf den „Bismarck" aufhissen. Andere Schiffe des Ge schwaders sind: „Gneisenau", „Olga", „Ariadne". Der Prozeß des k. bayerischen Kriegsministeriums gegen den be kannten Redacteur des „Bayerischen Vaterland" Dr. Sigl wurde dieser Tage vor dem Reichsgericht zu Leipzig verhandelt. Der Ange klagte ist vom Schwurgericht bei dem k. Landgericht München wegen verleumderischer Beleidigung des bayerischen Kriegsministers und in vier Fällen begangener Beleidigung bayerischer Generalstabsoffiziere zu einer Gesammtstrafe von 9 Monaten Gefängnitz verurtheilt. Diese verschiedenen Vergehen sind dadurch begangen worden, daß Dr. Sigl in der Nummer vom 4. April d. I. des von ihm redigirten Blattes einen Artikel, betreffend die Avancementsverhältnisse im bayerischen Heer, veröffentlicht hat, in welchem die Behauptung ausgesprochen worden ist, daß in diesem Heere eine Protektionswirthschaft herrsche, und gegen vier mit Namen genannte Offiziere des bayerischen General stabs die Beschuldigung erhoben wird, daß sie solche „Protektionskin der" seien. Dr. Sigl erzielte mit seiner Revisionsbeschwerde keinen Erfolg, denn der Gerichtshof erkannte, daß die Revision zu verwerfen