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WWNMlMU WM, WM, Äckiichil md die KUWudkL Amts b tatt für die Kgl. Amtsbauptmunnschüft .^u Weiten, das Hqt- UmtsgerilLt und den Zkadtrath M Wlsdmst. Erscheint wöchentlich zweimal, Dienstags und Freitags. — Abonnementpreis vierteljährlich 1 Mark. Einzelne Nummern 10 Psg.— Inserate werde» M»«t«t< und Donnerstags bis Mittags 12 Uhr angenommen. Nr. 21. Dienstag, den 13. März 1888. Bekanntmachung. Nachdem es dem Allmächtigen gefallen hat, Se. Majestät den Deutschen Kaiser Wilhelm !., König von Preußen rc., aus dem irdischen Leben abzurufen, haben Se. Majestät der König zu befehlen geruht, daß 1. tägliches Trauerlautcn Mittags von 12 bis 1 Uhr in der Dauer einer Woche, vom Todestage an gerechnet, 2. Abkündigung des Trauerfalles von den Kanzeln herab bis zur erfolgten Beisetzung, 3. Einstellung von Kirchenmusik mit Instrumentalbegleitung innerhalb derselben Frist, 4. vie Einstellung öffentlicher Lustbarkeiten und Musik bis zur erfolgten Beisetzung stattzufinden, auch 5. alle Behörden bis auf weitere Anordnung schwarzer Siegel sich zu bedienen haben. Dresden, den 9. März 1888. Lämmtliihe Ministerien. Graf von Fabrice, von Nostitz-Wallwitz, von Gerber, von Abeken. Freiherr von Könneritz. Meister. Erlag, Erhebungen über dell Zug -er Hagelwetter betr. Laut Mitteilung des meteorologischen Institutes zu Chemnitz scheint die Verordnung vom 2. Juni 1885 (Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 50), nach welcher alsbald nach Auftreten eines Hagelwetters die Bürgermeister, Gemeindevorltände und Gutsvorsteher die ihnen von gedachtem Institute zuzustellenden Fragekarten auszuiüllcn und an Letzteres zurückzusenden haben, in letzter Zeit nicht mehr gehörig befolgt worden zu sein. Die Königliche Amtshauptmannschast nimmt hieraus Veranlassung, den ihr unterstellten Ortsbehörden die genaue Befolgung jener Verord nung von Neuem mit dem Bemerken einzuschärfen, daß die Fragckarten (Hagelmeldekarten) im Bedarfsfälle direkt von dem meteorologischen Institute zu beziehen sind. Meißen, am 8. März. 1888. Königliche Amtshauptmannschast. v. Kirchbach. Bekanntmachung. Für den Monat Januar d. I. sind in dem Hauptmarktorte Meißen für den Lieferungsverband der Königlichen Amtshauptmannschast Meißen folgende Durchschnittspreise für Fourageartikel mit einem Aufschläge von fünf vom Hundert festgesetzt worden: 6 Ml. 14,2 Pf- für 50 Kilo Hafer, 3 - 72,2 - - 50 - Heu, 2-12 - - 50 - Stroh. Meißen, am 10. März 1888. Königliche Amtshauptmannschast. v. «Kirchbach. Konkursverfahren. Ucbcr das Vermögen des Rittergutsbesitzers «Karl Heinrich Hugo Kayser in Neakirchen wird heute am 8. März 1888 Nach mittags '/,6 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Der Herr Rechtanwalt vr. Zerener in Dresden wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum AI. April 1888 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Wahl eines anderen Verwalters, sowie über die Bestellung eines GläubigerausschusseS und eintreten den Falles über die in § 120 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände — auf de« 31. März 1888 Vormittags 1» Uhr — und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 17. Mai 1888, Vormittags 9 Uhr — vor dem Unterzeichneten Gerichte Termin anbcraumt. Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig sind, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie au- der Sache abgesonderte Befriedigung iu Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 7. April 1888 Anzeige zu machen. Königliches Amtsgericht zu Wilsdruff, d,n s. M-,, i««». vr vrmxlofk. Bekannt gemacht durch: Lugvd, Ger.-Schrbr. Auktion. Auf dem Rittergute Neukirchen bei Dentfebenbora gelangen Sonnabend, den 17. März 1888, Nachmittag» von I Uhr an, SO Zuchtkühe, lO Zugpferde uud 1 Lokomobile mit Zubehör gegen sofortige Baarzahlung zur Versteigerung. Wilsdruff, am 10. März 1888. Der Gerichtsvollzieher des K. Amtsgerichts. Matthe». DageSgefchichte. Das deutsche Kaiserhaus und das preußische Königshaus, die Fürsten Deutschlands und die gesammte deutsche Nation sind durch den Tod S r. Majestät des Hcldenkaisers Wilhelm in tiefste Trauer versetzt. Der preußische „Staatsanzeiger" bringt folgende Bekanntmachung: Berlin, 9. März. „Es hat Gott gefallen, Se. Majestät den Kaiser und König, unseren allergnädigsten Herrn, nach kurzem Krankenlager heute 8'/r Uhr Morgens im 28. Jahre seiner reichgesegneten Regierung aus dieser Zeitlichkeit abzurufen. Mit dem königlichen Hause betrauert unser gesammtes Volk den Hintritt des allgeliebten ehrwürdigen Herrscher-, dessen Weisheit so lange über seinen Geschicken in Krieg und Frieden ruhmreich gewaltet hat." Das Staatsministerium. Ueber die letzten Stunden des Kaisers wird berichtet: Es ist un richtig, daß der Kaiser am Donnerstag einen Ohnmachtsanfall gehabt hat. Nachmittags 6 Uhr setzte der Puls aus. Die Aerzte waren in der äußersten Besorgniß und glaubten an eine bereits eingetretene oder bevor stehende Katastrophe. Darauf verbreitete sich das Gerücht von dem Ab leben. Als der Pul« wieder einsetzte, sprach Oberhofprediger Dr. Kögel