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MMiltt siil KilsSrE Tharandt, Wassen, Sieöenlehn und die Amgegendm. Amtsblatt für die Rgl. Tlmtshauptmannschaft Aleißen, für das Rgl. Tlmtsgericht und den Stadtrath zu Milsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Älttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzosgwalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphaufen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Nru- tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rshrsdorf bei Wilsdruff, Noitzsch, Nothschönberg mit Perne, Sachsdort Schmiedewalde, Lora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Pou bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. - Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. No 132. 5ruck und Bcrlaq von Marlin Bcrqer in Wilsdruff. — Beranlworliich tür die Redaktion Marlin Berqer daselbst. Dienstag, den 23. Dezember, 1. Weihnachtsfeiertag 1WS. 38. Jahrg. Weihnachten! HiMeihnachten ,Mrinals, Weih- nachten, dies herrlichste christliche Fest wenigstens in deutschen Landen! Umflossen vom Glanze der Poesie, umhüllt vom Zauber frommer Sage wie kein an deres deutsches Fest, zieht Weihnachten bei uns ein, als verjüngte Auflage des uralten heidnisch-germanischen Julfestes, aus dessen grauer Vergangenheit ja noch heute so manche Sitten und Bräuche unser deutsches Weihnachtsfest anmuthig umranken. Aber wenn auch so mancke Aeußerlichkeiten von demselben noch zurückgehen in die Zeit des Festes der Wintersonnenwende unserer heid nischen Vorvodern, so unterscheidet es sich doch in seinem ganzen Kern und Wesen gewaltig von dem Weihnachten des alten Germanenthums, ist doch Weihnachten für uns vor Allem das hehre Fest der Geburt des Herrn und Heilands, und in düsem hohen, heiligen Sinne feiert daher die ge jammte christliche Welt schon seit langen Jahrhunderten ihr gemeinsames Weihnach ten. Und das christliche Weihnachtsfest ist zudem getragen und verklärt vom Geiste jener Milde, Liebe und Versöhnung, jener Barmherzigkeit und Mildthätigkeit, welche der göttliche Stifter der christlichen Religion bei seinem Erdenwallen immer und immer wieder predigte und lehrte, und durch welche Eigenschaften schliesslich die Lehre des „großen Nazareners" über dos Heiden- thum wie über das Judenthum und den Islam triumphirte, so zur wahren eigent lichen Weltreligion werdend! Aber unser deutsches Weihnachten haben wir Deutsche allerdings allein, nicht einmal bei den anderen germanischen Völkern ist Weih nachten, abgesehen von seinem religiösen Eharakier, dergestalt eine Familienfeier voll Innigkeit, voll häuslicher Gemüthlichkeit und glückseliger Fröhlichkeit geworden, wie es im deutschen Vaterlande der Fall ist, während zugleich unsere deutsche Weih nachtsfeier von jahrtausendalten Gebräuchen sinnig umrahmt wird, als deren bedeutungs vollster und schönster stets erneut der lichter flammende, reichgezierte Tannenbaum oder Fichtenbaum erscheint. Nicht immer jedoch decken sich die friede kündenden, beseligenden Eigenheiten des Weihnachtsfestes mit dem Gange des öffent lichen Lebens, nickt immer entsprecken die Stille und das Glück der weihnachtlichen Feier dem Stande der öffentlichen Begeben heiten und namentlich der Weltpolitik sondern nur zu häufig drohen Stürme von außen die Ruhe der Weihnachtsoase im Hasten des täglichen Daseins zu beeinträch tigen. Auch diesmal bleibt unser deutsches Weihnachten nicht ganz unberührt vom un aufhörlich fluthenden Strome der Zeiter eignisse, tausende von Deutschlands Söhnen sind auf des Kaisers Befehl nach dem fernen Osten gezogen, uni dort die Interessen, die Ehre und das Ansehen ihres Vaterlandes zu schützen, und nicht wenige von ihnen haben am Peiho bereits mit ihrem Blute die treue Ausübung der Pflichten gegen Kaiser und Reich besiegelt. Wohl, tausende von Meilen von. der Heimath entfernt, müssen die deutschen Chinakämpfer das schönste heimathliche Fest inmitten der Wirr nisse eines seltsamen Krieges, unter mannich- facheu Entbehrungen und Mühsalcn, stetig bedroht von einem grausamen und heim tückischen Feind, begehen, und so sei ihnen denn der innige Weihnachtswunsch gespendet, daß wenigstens der Lohn für ihre Tapfer keit und die erduldeten Beschwerden nicht ausbleibcu, daß die kriegerische Mission, zu deren Erfüllung sie ausgeschickt wurden, ihre Früchte tragen möge. Und noch ein anderer weihnachtspolitischer Wunsch durchzittert gewiß tausende und abertausende deutscher Herzen, derjenige, daß der Riesenkampf, den ein uns Deutschen rasseverwandtes kleines Volk im Süden Afrikas gegen die britische Weltmacht noch immer mannhaft weiterkämpft, endlich doch noch jenen Aus gang finden möge, wie er der unvergäng lichen Gerechtigkeit im Völkerleben ent sprechen würde; möge dem wackern Boeren- stamme, dessen ehrwürdigem erstem Re präsentanten ganz Deutschland vor Kurzem im Geiste zujuvelte, ein wahres politisches Weihnachten, die Erhaltung seiner nationalen Freiheit, beschieden sein! Zwangsinnung für das Müllerei-Gewerbe betreffens. Von den Mühlenbesitzern im Amtsgerichtsbezirke Wilsdruff ist beantragt worden, anzuordnen, daß innerhalb des Bezirkes des Amtsgerichtes Wilsdruff, sowie aus den Orten Pohrsdorf, Mohorn mit Gruna und Wunschwitz sämmtliche Gewerbtreibenden, welche das Müllerei-Gewerbe ausüben, der neu zu errichtenden Müllerei-Innung ange hören müssen. Von der Königlichen Kreishauptmannschaft Dresden mit der kommissarischen Vorbereitung deren Entschließung beauftragt, wird hierdurch bekannt gemacht, daß die Aeußerungen für oder gegen die Errichtung dieser Zwangsinnung schriftlich oder mündlich in der Zeit vom 2. bis 12. nächsten Monats hier abzugeben sind. Die Abgabe der mündlichen Erklärung kann während des angegebenen Zeit raumes werktäglich von 9 bis 12 Uhr in den Diensträumen der Königlichen Amtshaupt mannschaft Meißen erfolgen. Es werden hierdurch alle Handwerker, welche in dem obengenannten Bezirke das Müllerei-Gewerbe betreiben, zur Abgabe ihrerAußerung mit dem Bemerken aufgefordert, daß nur solche Erklärungen, welche erkennen lassen, ob der Erklärende der Errichtung der Zwangsinnung znstimmt oder nicht, gültig sind. Bei Entscheidung der Frage, ob die Mehrheit der Betheiligten zustimmt, werden nur die innerhalb des behördlich geordneten Verfahrens und Zeitraumes hier einge gangenen Aeußerungen für oder gegen die Zwangsinnung gezählt werden, und es wird demnach von Erlaß der Zwangsverfügung auch dann avzusehen sein, wenn auf die gegenwärtige Bekanntmachung innerhalb der gestellten Frist Aeußerungen Betheiligter überhaupt nicht eingehen. Meißen, den 19. Dezember 1900. Königliche Amtshauptmannschaft. Nr. 4931A. von Schroeter. Schreiber.