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i« KKnlii Hkarandt, Aossen, Sieömkeßn und die Hmgegendm. Amtsblatt Ar die Rgl. Amtshauptmannschaft Aleißen, für das Rgl. 2lmtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswaldc mit Landberg, Huhndorf, Kausbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Zachsdorf, Schmiedewalde, Zora, Steinbach bei Kesselsdors, Steinbach b. Moborn, Seeligstadt, Svechtshansen, Taubenbeim, Unkersdorf, Weistropv, Wildberq. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Po,^ bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Momags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnserlionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Druck und Verlaq von Martin Berger in Wilsdruff. — Verantwortlich für die Redaktion Marlin Berger dajeibsi. No 10. Dienstag, den 23 Januar 1900. 58. Jahrg. dreijährigem Dienst bei der reitenden Artillerie, oder zu oder zu Bestimmungen über den freiwilligen Eintritt zum zwei-, drei- oder vierjährigen aktiven Militärdienst. 1. Jeder junge Mann kann schon nach vollendetem 17. Lebensjahre freiwillig zum aktiven Dienst im stehenden Heere oder in der Marine einkcten, falls er die nothige moralische und körperliche Befähigung hat. 2. Wer sich freiwillig zu zwei- oder dreijährigem aktiven Dienst bei den Fußtruppen, der fahrenden Feldartillerie oder dem Train, drei- oder vierjährigem Dienst bei der Kavallerie melden will, hat vorerst bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Kommission seines Aufenthaltsortes ld. i. in Sachsen der Amtshauptmann) die Erlaubniß zur Meldung nachzusuchen. 3. Der Civilvorsitzende der Ersatz-Kommission giebt seine Erlaubnis; durch Ertheilung eines Meldescheins. Die Ertheilung des Meldescheins ist abhängig zu machen: s. von der Einwilligung des Vaters oder Vormundes, p. von der obrigkeitlichen Bescheinigung, daß der zum freiwilligen Dienst sich Meldende durch Civil- verhältnisse nicht gebunden ist und sich untadelhaft geführt hat. 4. Den mit Meldeschein versehenen jungen Leuten steht die Wahl des Truppcntheils, bei welchem sie dienen wollen, frei. Sie haben ihre Annahme' unter Vorlegung ihres Meldescheins bei dem Kommandeur des gewählten Truppentheis nachzusuchen. Hat der Kommandeur kein Bedenken gegen die Annahme, so veranlaßt er ihre körperliche Untersuchung und entscheidet über ihre Annahme. 5. Die Annahme erfolgt durch Ertheilung eines Annahmesch ei ns. 6. Die Einstellung von Freiwilligen findet nnr in der Zeit vom I. Oktober bis 31. März, in der Regel am Rekruten-Einstellungstenuin (im Oktober) und nur insoweit statt, als Stellen verfügbar sind. Außer halb der angegebenen Zeit dürfen nur Freiwillige, welche auf Beförderung zum Offizier dienen wollen, oder welche in em Militär-Musikchor einzutreten wünschen, eingestellt werden. Hierbei ist darauf aufmerksam zu machen, daß die mit Meldeschein versehenen jungen Leute, ganz belnnder» aber die, welche zum drei- oder vierjährigen aktiven Dienst bei der Kavallerie eintreten wollen, vor- masw ck dann Aussicht aus Annahme haben, lvenn sie sich, bei sonstiger Brauchbarkeit bis 31 März melden, aber nickt zu sofortiger Einstellung, sondern zur Einstellung am nächsten Rekmten-E mstcllimgstcrmmc. aber nicht ^ine Stellen offen sind, oder Freiwillige mit Rücksicht auf die Zett ihrer Meldung nicht eingestellt werden dürfen, so können die Freiwilligen angenommen und nach Abnahme ihres Meldescheins bis ru wrcr Einberufung vorläufig in die Heimath beurlaubt werden. . d 7. Die freiwillig vor Beginn der Militärpflicht — d. i. vor dem 1. Januar des Kalender,ahres, in welchem der Betreffende das 20. Lebensjahr vollendet — in den aktiven Dienst eingetretenen Leute haben den Vortheil, ihrer Dienstpflicht zeitiger genügen und sich im Falle des Verbleibens in der aktiven Armee und Erreichens der Unteroffiziers-Charge bei fortgesetzt guter Führung den Anspruch auf den Civilversorgungsschein bereits vor vollendetem 32. Lebensjahre und die Dienstprämie von 1000 Mark erwerben zu können. 8. Mannschaften der Fußtruppen, der fahrenden Artillerie und des Trains, welche freiwillig, und Mannschaften der Kavallerie und reitenden Artillerie, welche gemäß ihrer Dienstverpflichtung im stehenden Heere drei Jahre aktiv gedient haben, dienen in der Landwehr l. Aufgebots nur drei statt fünf Jahre. Dasselbe gilt auch sür Mannschaften der Kavallerie, welche sich freiwillig zu einer vierjährigen aktiven Dienstzeit verpflichten und diese Verpflichtung erfüllt haben. 9. Diejenigen Mannschaften, welche bei der Kavallerie freiwillig vier Jahre aktiv gedient haben, werden zu Hebungen während des Reserveverhältnisses in der Regel nicht herangezogen; ebenso wird die Land- wehr-Kavallene im Frieden zu Hebungen nicht einberufen. 10. Militärpflichtigen, welche sich im Musterungs-Termine freiwillig zur Aushebung melden, erwächst ein besonderes'Recht auf die Auswahl der Waffengattung oder des Truppentheils nicht. Dresden, den 8. Januar 1900. Kriegsministerium. von der Planitz. Dienstag, den 30. d. M., Borm. 11^ Uhr findet im hiesigen Vcrhandlungssaale öffentliche Sitzung des Bezirksausschusses statt. Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Königliche Amtshauptmannschaft Meisten, am 19 Januar 1900 von Schroeter. W. Die in Gemäßheit von Art. II 8 6 der Allerhöchsten Verordnung vom 21. Juni 1887 — Reichsgesetzblatt S. 245 flgd. — nach dem Durchschnitte der höchsten Tages preise des Hauptmarktortes Meißen im Monate Dezember v. I. festgesetzte und um fünf vom Hundert erhöhte Vergütung für die von den Gemeinden resp. Quartierwirthen innerhalb der Amtshauptmannschaft im Monate Januar d. Js. an Militärpferde zur Verabreichung gelangende Marschfourage beträgt 7 M. 35 Pf. für 50 Kilo Hafer 3 „ 27,6 „ „ 50 „ Heu 2 „ 10, „ „ 50 „ Stroh. Königliche Amtshauptmanuschast Meisten, am 18 Januar 1900 von Schroeter. G. z)slitische Rundschau. Vom Kaiser Hofe. Die sehr schwere Erkrankung der Mutter der Kaiserin wird, falls nickt bald eine ent- ickiedene Besserung eintritt, auch auf die Feier des Geburts- taaes des Kaisers im Berliner Schlosse einwirken. Schon heißt es, daß die Könige von Sachsen und Württemberg und andere Fürstlichkeiten nicht, wie sonst, zum Fest ein- treffen werden, und bei Ausbleiben einer wirklichen Besserung wird aus dem feierlichen großen Ceremoniell vielleicht nur eine stille Familienfeier werden. Letzten Sonntag fand das preußische Ordensfest statt. — Der Zustand der Her zogin Friedrich war am Sonntag unverändert. Die Nacht verlief abermals unruhig, ohne Schlaf, aber die Patientin fühlt fick doch leidlich kräftig. Von ernster Besserung ist leider noch keine Rede. Der Reichstag begann am Donnerstage die zweite Berathung des Etats der Reichs-Justizverwaltung. Der Abg. Bassermann (natlib.) erörterte die Aufgaben des Reichs-Justizamtes für die nächste Zukunft. Staatssekretär Dr. Nieberding erklärte, das Reichsjustizamt habe zur Frage der Bestrafung Minderjähriger Stellung genommen. Sobald die Aeußerungen der Bundesregierungen vorliegen, werde die Angelegenheit weiter behandelt werden. Ueber den Schutz der Bauhandwerker liege gegenwärtig ein neuer Entwurf der hierzu berufenen Kommission vor. Der Abg. Roeren fCtr.) stimmte dem Abg. Bassermann zu hinsichtlich der Wiedereinführung der Berufung gegen die Strafkammer- Entscheidung und erklärte eine reichsgesetzliche Regelung der bedingten Verurtheilung für dringend erwünscht. Abg. Oertel (kons.) erörterte ein Berliner Urtheil, welches den Redakteur des „Vorwärts" von der Anklage der Beleidigung des sächsischen Ober-Landesgerichts freigesprochen habe. Der Abg. Fischer-Sachsen (Soc.) vertheidigte das Urtheil. Staatssekretär Dr. Nieberding bestritt gegenüber einer Be merkung des Vorredners, daß jemals irgendwo das Ver theilen sozialistischer Wahlzettel an und sür sich von einem Gericht als strafbar empfunden worden sei. Es seien eben dann Nebenumstände vorhanden gewesen, die strafbar seien. Der Abg. Stadthagen (Socd.) wurde wegen einer Be- ^idigung der Konservativen zur Ordnung gerufen. Mehrere andere gegen das Königreich Sachsen gerichtete Angriffe desselben Redners wurden von Geheimrath Fischer,sächsischen Bundesraths-Bevollmächtigten zurückgewiesen. — Am Frei tage wurde die Interpellation über die Beschlagnahme deutscher Schiffe durch englische Kriegsschiffe berathen. Der Abg. Möller (natl.) begründete die Interpellation. Staatssekretär Graf Bülow erklärte die Erregung des deutschen Volkes für berechtigt. Die deutsche Regierung habe sofort ernste Verwahrung gegen die Beschlagnahme der Schiffe eingelegt und Schaden-Ersatz verlangt. Die englische Regierung habe befriedigende Erklärungen abge geben. Man dürfe hoffen, oaß die englischen Behörden in Afrika Hinfort nicht mehr in so unfreundlicher und über eilter Weise gegen deutsche Schiffe vorgehen, und daß die Rücksicht gewahrt werden werde, die zwischen befreundeten Nationen herrschen müsse, und auf die speziell Deutschland in der ganzen Welt Anspruch habe. Staatssekretär von Podbielski gab Auskunft über die ans Anlaß des Krieges von ihm getroffenen Maßnahmen. Eine eigenmächtige Oeffnung deutscher Briefbeutel sei mit den Bestimmungen des Weltpostvereins unvereinbar und werde in Zukunft nicht wieder Vorkommen. Ein Antrag des Abg. Liebermann von Sonnenberg (Antisem.) auf Besprechung der Inter pellation wurde abgelehnt. Bei der zweiten Lesung des Etats machte der Abg. v. Kardorff (Rp.) dem Reichskanzler den Vorwurf, zu entgegenkommend gegen die Sozialdemo kratie und das Großkapital zu sein. Der Reichskanzler, Fürst zu Hohenlohe, wies die gegen die Regierungs-Po litik gerichteten Angriffe zurück. Das Verbindungs-Verbot für inländische Vereine habe die Regierung aufheben müssen, wenn er sein Wort nicht brechen wollte. Er sei überzeugt, daß die Erhaltung Der Goldwährung für Deutschland eine Nothwendigkeit sei. Der Abg. Rickert sfr. Ver.) erklärte, mit der Aufhebung des Verbindungs-Verbots habe sich der Reichskanzler ein großes Verdienst erworben. Der Staatssekretär Graf Posadowsky wehrte den Vorwurf des Abg. v. Kardorff ab, daß die Regierung Complimente vor dem Großkapital mache. Gegenüber der Sozialdemo kratie müsse eine kluge Regierung zunächst die Lage der Massen zu heben suchen, um die irregeleiteten Massen von den Führern abzulenken. Für die Landwirthschaft geschehe, was geschehen kann. Der Abg. Liebermann von Sonnen berg (Antisem.) meinte, unsere Regierung hätte gegen Eng land einen ganz anderen Ton anschlagen müssen. Der Abg. Graf Oriola (ntl.) erklärte, zu einem Mißtrauensvotum gegen den Reichskanzler liege nicht der geringste Anlaß vor. Am Sonnabend wurde die Berathung fortgesetzt. Die Interpellation wegen Beschlagnahme der Postdampser hat einen Verlauf genommen, wie man sich ihn zu Nutzen des deutschen Ansehens nur wünschen konnte. Die Interpellation war von allen Parteien, mit Ausnahme der Sozialdemokraten, unterschrieben worden. Begründet wurde sie vom Abgeordneten Möller, der sich seiner Aufgabe mit ruhigem Ernste entledigte und der Verstimmung weitester Kreise gegen das englische Vorgehen einen würdigen Ausdruck gab, ohne noch Oel ins Feuer zu gießen. Den Erklärungen des Grafen Bülow war zu ent nehmen, daß sich die englische Regierung, die von vornherein das Vorgehen der Marinebehörden nicht als Seemachtfrage, sondern als See-Rechtsfrage behandelte, den deutschen Re klamationen in allen wesentlichen Punkten gefügt hat. Die ungehaltenen Postdampfer sind freigegeben, die Pflicht, volle Entschädigung zu leisten, ist anerkannt, und für die Zukunft sollen die deutschen Postdampser keinen ähnlichen ungerechtfertigten Belästigungen mehr unterliegen; außer dem hat Lord Salisbury sein Bedauern über das Vorge fallene ausgedrückt. Die Rede des Grafen von Bülow war streng sachlich und klar; er erkannte das Entgegen kommen des englischen Kabinets an, betonte aber aus drücklich, daß die deutsche Politik die freundlichen Be ziehungen zu England nur bei Wahrung vollster Gegen seitigkeit ausrecht zu erhalten wünsche. Diese Sprache fand den Beifall des Hauses, das gegen einige wenige Summen von Antisemiten und Vertretern des Bundes der Land- wirthe und des Alldeutschen Verbandes auf eine Besprechung der Interpellation verzichtete. Später bei Berathung des Etats des Reichskanzlers brachte der Vertreter der Anti semiten nocheine heftige Rede gegen England von seinem, wie er wiederholt betonte, unverantwortlichen Standpunkte aus an; les ging jedoch Niemand aus dem Hause und vom Bundesrathstische darauf ein, um den bei der Inter pellation erzielten Eindruck der Einmüthigkeit zwischen der