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WtMM siir MlÄrU Warandt, Nossen, Sieöentehn und die Hlmgegendm. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkdardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu« lanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Nöhrsdorf bei Wilsdruff, Noitzsch, Nothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedeivaloe, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Moborn, Seeligstadt, Svechtshauien, Paubenbeun, Unkersdorf, Weistrovv. Wildbera. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Po,, bezogen t Mk. 55 Pf. Inseruie werden Mmnuav. MiNwows und »vrenaus ois .pmenens Mmags lla tnwruonsvreis »" 0tg. pro viergespaltene Eorpuszeile. No 4. Druck und BeNag von Marlin Berqcr in Wilsdniss. — Bernntwortlich für die Redaktion Marlin Berqer daselbst. Dienstag, den S« Januar 1WV. S8. Jahrg. Zwangsversteigerung. Die im Grundbuchc auf den Namen Arthur Gast eingetragenen Grundstücke, bestehend aus 1., Wohnhaus mit Gasthofsgerechtigkeit, Scheune, Hofraum, Garten, Feld und Wiese, Folium 9 des Grundbnchs, Nr. 9 des Brandkatasters, Nr. 31a, 32, 33a b, 34, 35, 156, 157, 158b und 202 des Flurbuchs für Lampersdors, 1 ba 29,2 ar groß, mu 83,26 Steuereinheiten belegt und geschätzt auf 9000, 2., Feld und Wiese, Folium 45 des Grundbuchs, Nr. 158a und 159 des Flurbuchs für Lampersdorf, 1 ba 59,7 ar groß, mit 25,02 Steuereinheiten belegt und geschätzt auf 5500 Mk. sollen iin hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und es ist der 44. Februar 190«, Vormittags 40 Uhr x als Anmeldeterurin, ferner der r. Viarz 4900, Vormittags 10 Ahr >0 E als Versteigerungstermin, der 45. Atärz lyaa, Vormittags 10 Ahr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans Änberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgesordert, die auf den Grundstücken lastenden Rückstände an wiederkchrenden Leistungen sowie Kostenforderungen spätestens im An meldetermine anzumelden. .... llebersicht der auf den Grundstücken lastenden Ansprüche und ihres Rang- verhaltmsses kann nach dem Anmeldctermine in der Gerichlsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingeseben werden. Wilsdruff, den 2. Januar 1900. Aonigliches Amtsgericht. —- Ass. Heintz. Friedrich. Hundesteuer. Im Laufe dieser Woche wird jedem Grundstücksbesitzer eine Liste zu- gefertigt werden, in welche alle diejenigen Hausbewohner einzutragen sind, die am 10. Januar dieses Jahres einen oder mehrere Hunde, gleichgültig, ob solche zu versteuern sind oder nicht, halten. Cs sind in dieser Liste ferner alle Hunde (auch junge) zu verzeichnen; außerdem ist darin anzugeben, ob die aufgesührten Hunde solche sind, die lediglich als Zug- oder Kettenhunde verwendet werden. Hierbei wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, daß als Kettenhunde nur solche Hunde betrachtet werden können, die mindestens nnausgesetzt während des Tages bis zur eingebrochenen Nacht an der Kette gehalten werden. Wenn kein Hausbewohner einen Hund hält, so ist dies auf der Liste aus drücklich zu bemerken. Der Hausbesitzer, oder der ihn vertretende Hausverwalter ist verpflichtet, alle Eintragungen in die Liste wahrheitsgetreu zu bewirken. Es werden deshalb später Revisionen darüber gehalten werden. Für jeden Stenerverlust, welcher durch wissentlich gemachte oder durch grobe Fahrlässigkeit verschuldete unrichtige Angaben der Stadt erwächst, haftet der Hausbesitzer «eben dem Hausbewohner als Selbstschuldner und verfällt außerdem für jeden Zuwiderhandlungsfall dieser Art in eine Geldstrafe von Drei Mark. Eine Woche nach erfolgter Zustellung der Lifte, spätestens aber bis zum 18. Januar 19ttü, ist dieselbe, in Gemäßheit der obigen Bestimmung aus gefüllt und unterschrieben, in der Stadtkaffe einzureichen. Diejenigen, welche dieser Anordnung znwiderhandeln, werden auf ihre Kosten an die Erfüllung ihrer Schuldigkeit gemahnt, bei weiterer Säumniß mit einer Ordnungsstrafe von 3 Mark belegt und für die durch ihre Säumniß entgangenen Stenerbeträge haftbar gemacht werden. Wilsdruff, 2. Januar 1900. Dev Stadtrat h. Bnrsian. Falb and das Wetter im ersten Halbjahre 490«. Rudolf Falb, der jedem bekannte „Wetterinacher", hat sich, wenn er auch vor nicht zu langer Zeit, am 14. und 15. November v. I., durch das Ausbleiben des von ihm vor ausgesagten Weltunterganges, mit seiner Theorie mächtig Schiffbruch erlitt, nicht abhalten lassen, vor Beginn dieses Halbjahres seinen „Kalender der kritischen Tage mit Bezug auf Witterungserscheinungen, Erd beben und Schlagwetter" herauszugeben. Gefürchtet von vielen sind seine kritischen Tage. Das sind solche Tage, an denen die Fluffaktoren ver stärkend zusammenwirken. Flutfaktoren nennt er die verschiedenen Standortsverhältnisse von Sonne und Mond zur Erde. Bei Erdnähen wirken sie verstärkend, bei Erd fernen abschwächend. Man kann jeden Neu- und Voll mondstag als kritischen Tag betrachten. Die kritischen Tage erster Ordnung fallen mit der Erdnähe der Sonne und des Mondes zusammen. An diesen Tagen sollen niedriger Barometerstand, Wirbelstürme und vermehrte Niederschläge, Gewitter iin Winter, die ersten Gewitter im Frühjahre, Strichregen, häufiger Wechsel von Sonnenschein und Regen eintreten. Einen wissenschaftlichen Nachweis dieser Behauptungen hat Falb nicht erbracht. Dagegen haben andere Untersuchungen viel Falsches seiner Theorie ergeben. So ist es vielfach vorgekommen, daß die kritischen Tage sanft wie ein Bächlein verliefen. In seinem kürzlich erschienenen Kalender ist der 1. März nicht nur als kritischer Tag erster Ordnung, sondern der Stärkenmessung nach als allerkritischster des ganzen Jahres bezeichnet. Den Weltuntergang haben wir, ohne in die leichtesten Kollisionen zu gerathen, glücklich über standen. Schrecklicher als ein Weltuntergang kann daher auch der 1. März nicht werden. Zu erzittern brauchen wir nicht vor ihm, sintemal sich auch das neue Jahr mit dem Wettergotte friedlich vertragen will. Einen milden Winter und ein kühles Frühjahr bringen uns nämlich Falbs Prophezeiungen. So schreibt er vom Januar viel Günstiges: . . . . Während die erste Woche verhältnißmäßig ziemlich mild verläuft, (wie es thatsächlich bereits eingetreten ist), sind in der zweiten einige sehr kalte Tage wahrscheinlich, wogegen für die dritte ein hohes Ansteigen über das Mittel zu er warten ist. Die letzte Woche verläuft wahrscheinlich nor mal. . . . Diese Prognose für den Januar will auch die alte Bauernregel wieder zu Ansehen bringen: „Schön an Pauli Bekehrung (25. Jan.) bringt allen Früchten Besserung." Der Februar soll seinen trockenen Charakter nicht verleugnen, nur soll iu den letzten Tagen unter dem Ein flüsse des starken kritischen Termines vom 1. März ein förmlicher Wettersturz wahrscheinlich sein. Vom März gilt die Regel: „Jst's Marien schön und rein «.25. März) wird das Jahr recht fruchtbar sein." Der kommende März wird, wenns nach Falb geht, seinem Rufe, die ersten Veilchen zu bringen, treubleiben; denn die Temperatur soll den ganzen Monat, mit Ausnahme der ersten Tage ganz normal verlaufen. Auffallend sind zahl reiche Gewitter am Ende des Monats. Der wetterwendische April scheint jedoch kein guter Geselle zu werden. Zahlreiche Schneefälle sollen in der ersten Hälfte des Monats eintreten. In der dritten und vierten Woche wird es sehr kalt. Die letzten Monatstage aber sind verhältnißmäßig warm. Allzu wonnig scheint freilich der Mai nicht werden zu wollen; denn: . . . „mit Ausnahme der letzten Tage steht die Temperatur meist unter dem Mittel, wiederholt sogar recht bedeutend, doch sind Schneefälle nur in der dritten Woche wahrscheinlich. . . . Für die Landwirthschaft ist bekanntlich ein kühler Mai ein günstiges Omen." Wir müssen also abwarten, ehe wir von der Güte des heurigen Weines reden können. Gills doch allgemein: Ist St. Pankratius schön (12. Mai), wird guten Wein man sehn. Freuen muß sich der Landmann auch, wenn er das liest, was Falb vom Juni schreibt; denn Mai kühl, Juni naß, füllt dem Bauern Scheune und Faß. Es heißt von ihm: „Der Juni ist überaus reich an Niederschlägen. . . . In den ersten zwei Dritteln sind die Gewitter ganz be sonders zahlreich. Die Temperatur liegt in diesem Zeit räume meist über dem Mittel. Das dritte Drittel jedoch mutz als kühl, zum Theil als kalt bezeichnet werden. Es wird also in diesem Sommer viel Futter und schönes Stroh geben." Schöner können wirs nicht verlangen. Ach, wenn sich nur Herr Falb nicht verrechnet hat, so sehr wir auch neu lich vor dem Weltuntergänge das Gegentheil erhofften. Das wäre ja ein Jahr, wie es für den Landmann nicht günstiger gedacht werden kann. Herr Falb, wir wünschten, Sie kämen zu Recht! X. j>slitische Rundschau. Die innere politische Lage im neuen Jahre. An einem und demselben Tage, am 9. Januar, nehmen bekanntlich der deutsche Reichstag wie der preußische Land tag ihre Thätigkeit wieder auf; ersterer setzt jetzt allerdings nur seine durch die Weihnachtsferienpause unterbrochenen Arbeiten einfach fort, während letzterer in eine neue Session eintritt. Für beide Parlamente aber steht der anhebende neue Abschnitt ihrer Wirksamkeit unter einem großen Frage zeichen, welches für den Reichstag durch die signalisirte Flottenvorlage, für den Landtag durch die in Umarbeitung begriffene, in der vorigen Session gescheiterte Canalvorlage repräsentirt wird. Ueber das wuthmaßliche parlamentarische Schicksal des neuen Flottengesetzes läßt sich freilich schon deshalb noch durchaus nichts Bestimmtes sagen, weil der Entwurf desselben dem Reichstage noch nicht zugegangen ist. Zwar wurde daselbst bei der allgemeinen Etatsdebatte die aufgeworfene Frage der abermaligen Flottenverstärkung ziemlich eingehend berührt, schließlich haben jedoch die be treffenden Erörterungen über die Stellungnahme der deutschen Volksvertretung gegenüber dem schwebenden Flotten- projecre nichts Greifbares gezeitigt, und vermochten sie dies auch garnicht, eben, weil der Reichstag über eine Vorlage, die er noch nicht kennt, sich nicht im Prinzip äußern kann. Nur oas eine darf schon als gewiß gelten, daß der Reichs-