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e e e e s il n i. s d f r i > » «iislri Hkarandt, Mossen, Sieöentehn und die Umgegenden. Amtsblatt Mr die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrach zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Hrrzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu» mnneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 10 Pfg. pro viergespaltene Corpuszeile. Tunick und VeNny von Markin Borger in Wilsdnm. — Verantwortlich nir die Redaktion Martin Borger daklbst. No 7S. Sonnabend, den 7. Juli 1SW. 58. Jahrg. 3000 Mark wird aufgehoben. III. 10591. (l-. 8.) Gegenwärtiger Nachtrag tritt mit dem 1. Dezember 1899 in Kraft. Wilsdruff, am 30. November 1899. Der Schulvorstand. Bürgermeister Bursian, Norsitzender. Jeder ständige Lehrer erhält einschließlich Wohnungsgeld einen jährlichen Mini malgehalt von 1500 Mark. Mit Antritt des dritten ständigen Dienstjahres wird dieser Gehalt um 100 Mark und sodann durch aller 3, 4, 5 und 2 Jahre zu gewährende Zu lagen von je 150 Mark bez. 200 Mark bis zum Antritt des 34. Dienstjahres auf Mark erhöht. Abstufung dieser Gehalte. Anfangsgehalt des Lehrers einschließlich Wohnungsgeld 1500 i io Genehmigt! Meißen, am 20. Juni 1900. Köntgl. Bezirks-Schul-Jnspektion. von Schroeter. (l, 8 ) vr. Gelbe. hiermit zur öffentlichen Kenutniß gebracht. Wilsdruff, den 28. Juni 1900. Der Schulvorstand. Bürgermeister Bursian, Norsitzender. IV. Nachtrag zur Lskalschulsrdnung für den Schulbezirk Wilsdruff vom 26. Oktober 1891. I. Der 8 25 der Lokalschulordnung für Wilsdruff erhält folgende Fassung: 8 25. Besoldung der Lehrer. ». Gehalte des Direktors und des Oberlehrers. Die Stelle des Direktors der städtischen Schulen, welcher zugleich die Fortbildungs schule zu beaufsichtigen und zu leiten hat, ist init einem jährlichen festen Minimalgehalte von 3400 Mk, einschließlich Wohnungsgeld, verbunden. Dieser Gehalt steigt durch von 5 zu 5 Jahren zu gewährende Zulagen von je 300 Mk. bis zur Höhe von 4600 Mk. Die Stelle des Oberlehrers ist mit einem Anfaugsgehalt von 2000 Mk, ein schließlich Wohnungsgeld ausgcstattet und steigt durch von 3 zu 3 Jahren zu gewährende Zulagen von je 200 Mk. bis zur Höhe von 3200 Mk. Abstufung dieser Gehalte. Anfangsgehalt des Direktors 3400 Mark Bekanntmachung die Anmeldung zum einjährig-freiwilligen Militärdienste betreffend. Bei der unterzeichneten Königlichen Prüfungskommission werden in Gemäßheit der Bestimmung in - Z 91 der Wekrordnung vom 22. November 1888 im Laufe des Monats September d. I. die Herbstpriistmgen über die wissenschaftliche Befähigung für den ciujähng-fmivilligen Militärdienst abgehallen werden. Junge Leute, welche das 17. Lebensjahr vollendet haben und im Bezirke der unterzeichneten König lichen Pnisungskommission nach ß? 25 und 26 der Wehrordnung gestellungspflichtig sind, haben ihr Gesuch um Zulassung zu der Prüfung an die unterzeichnete Stelle spätestens bis zum 1. August d. I. sebriltüch gelangen zu lassen. Nacb diesem Tage eingehende Gesuche sind nicht zu berücksichtigen. Dem mit genauer Vkobnungsangsde zu versehenden Gesuche sind beizufügen: a., ein Geburtszeugniß: ...... ... . b., die Einwilligung des geschlichen Vertreters mit der Erklärung, daß für die Dauer des myührigeu Dienstes die Kosten des Unterhaltes, mit Einschluß der Kosten der Ausrüstung, Begleitung und Wohnung, von dem Bewerber getragen werden sollen: statt dieser Erklärung genügt die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder eines Dritten, daß er sich dem Bewerber gegenüber zur Tragung der bezeichneten Kosten verpflichte und soweit die Kosten von der Militärverwaltung bestritten werden, er sich dieser gegenüber sür die Ersatzpslicht des Bewerbers als Selbstjchuldner verbürge. Die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters und des Dritten sowie die Fähigkeit des Bewerbers, des Amwters oder des Dritten zur Bestreitung der Kosten ist odrigicsitlieh ru bescheinigen. Uebcr- lo - oeieptiche Vertreter oder der Dritte die in dem vorstehenden Absätze bezeichneten Verbindlichkeiten, der gsriobttioko^ Hesepes zur Gewährung des Unterhaltes verpflichtet ist, sien Obeneahchnkm^P^ stir Zöglinge von höheren Schulen ,Gymnasien, Realgymna- f.. r" .. -progvwnane», Nenhcvnlen. Nealpvc.g»mna,ic„, lwberen ,,„s Utoio,,» NNÜtarbcrechtigten ^eyrnnstottent durch den Direktor der LehransMN, für og, " ' „ . f Polizeiobrigkeit oder ihre vorgesetzte Dienstbehörde anszusteiten ist. Der Nnchwev-, 8^* -.eilte durch die Zeit vom 12. l-edensjabre sn bis rum läge äer ^nmelNung zu umfassen. nbcuhvltenhett hat die Sämmtliche Papiere sind im Originale einznreichen. In den ZulassungSgesuchen ist mein. > anzugeben, in welchen rvvei fremden Sprachen (der lateinischen, griechischen, franzosstchen oder ena, sich Meldende geprüft ui werden wünscht. Auch hat derselbe einen selbstgeschriebenen Lebenslauf beuuMaen An die zur Prüfung zuzulasseudeu Bewerber wird rechtzeitig schriftliche Vorladung ergehen Im Uebrigen wird bezüglich des Umfanges der Prüiung und der an die Prüflinge zu stellenden "in spruche aus den Inhalt der der Wehrordnung als Anlage 2 zu 8 91 beigesüqteu prükungsoräirung -um 'ein jährig-freiwilligen Dienste hingewieien. Dresden, den I. Juli 1900. Königliche Prüfungskommission für Einjährig-Freiwillige. vr. Kenttis, Ober Negieruugsrath. krosse Oberstleutnant. Habenicht. Konkursverfahren! - das Vermögen des Schmiedemcifters Rudolf Albert Bruno Scholz cröffnel^Är^ ^"0, Vormitungs -Z9 Uhr das Konkursverfahren " ^nknrS>a!d^ Wilsdruff wird zum Nonknrsverwaltcr ernannt. hionkur widernngen >md bk^ znm 2r>. <znli 1900 bei dem Gerichte anzumelden. Es wird znr Beschlumastung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahi eines anderen Verwalters sowie über die Bestell.-ug eines Gläubiges trttmimFMch iid-l t« m ,l» dn«o„!mz°rd,„m,, den 28. A»l, vwn, vsrmittags IO Nbr — nnd zur Prüfung der angemeldelen H-ordettlngen auf den August 1900, Vormittags m Nhr — vor dem nnt.rzeichneten Gerichte Termin anberaunit. Allen Personen, die eine zur Kionkursmaffe gehörige Sache in Besitz haben oder zur Koukursmasfe etwas schuldig sind, wird ausgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpsuchlung auferlegt, vou dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für die sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 20. ^nst 1900 Anzeige zu machen. ALniglich«- Amtsgericht zu Wilsdruff, den 5. Juli 1900. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Lungwitz. — k. Gehalte der Hilfslehrer. Jeder Hilfslehrer erhält einen jährlichen Gehalt von 1100 Mark einschließlich Wohnungsgeld und Heizungsäquivalent. Oberlehrer, Lehrer und Hilfslehrer sind verpflichtet, Stunden auch an der mit den Bürgerschulen verbundenen höheren Fortbildungsschule zu ertheilen. Der 1. Nachtrag zur Lokalschnlordnung für Wilsdruff vom 16. Dezember 1896 Der Grundstücksbesitzer Paul Nötzold iu Briesnitz beabsichtigt, auf dem unter Nummer 850 des Flurbuchs für Wilsdruff gelegenen Grunditucke einen Ziegelofen zu errichten. In Gemäßheit tz 17 der Reichsgeweibeordnung vom 21. Juni 1869 wird dies mit der Aufforderung hierdurch bekannt gemacht, etwaige Einwendungen hier gegen, so weil sie nicht auf besonderen Privatrechts-Titeln beruhen, bei deren Verlust binnen 14 Tagen, vom Erscheinen dieser Bekanntmachung an gerechnet, allhier anzubringen. Meißen, am 2. Juli 1900. Die Königliche Amtshauptmannschaft. I A Nr. 1385D. vi-. Müller. Vekmmtmtlebrina. Der nachcrsichtliche N. Nachtrag zur hiesigen Lokalfchulordnuug wird nach erfülltem 5. Dienstjahre 3700 „ // 10. „ 4000 1?) 4300 „ „ 20. 4600 „ Anfangsgehalt des Oberlehrers 2000 Mark nach erfülltem 3. Dienstjahre > 2200 „ kk ,, 0. „ 2400 „ ,/ k, „ 2600 „ 2800 „ 1 3000 „ ,/ 1^. 3200 „ b. Gehalte der ständigen Lehrer. mit Antritt des 3. Dienstjahres 1600 „ 6. 1750 k/ 9. 1900 12. 2050 k/ 16. 2200 20. 2350 25. 2500 30. 2650 32. 2800 ,, 34. 3000