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In Verfolg des Gesuches der Strohstofffabrik zu Kötitz um Verlängerung der ihr seinerzeit verwilligten Frist für Probirung der für das Sulfatvcrsahren neli hergestellten Apparate entschied sich im Hinblick auf das bezügliche Gutachten der königlichen Gewerbe-Inspektion vom 28. vorigen Monats begonnenen, aber noch nicht vollendeten Betriebsveränderungen innerhalb einer von, dieser Behörde noch festznstellenden Frist fertig zu stellens . 12. Neber die in Verfolg einer von dem Herrn Lor- bezichnnqsweise in Betrieb zu setzen und einen besonderen^ sitzenden vorgetragenen Ministerialverordnung etwa zu Motor für den Betrieb der Preßluftbläser und der Laugen- treffenden Maßnahmengegen den Kontraktbruch ausländischer verwerthungsanlage zu beschaffen. Unter der Bedingung ländlicher Arbeiter vermochte sich der Ausschuß zur Zeit t vor, zu Weg Nr. 632 als öffentlicher Fahr- imd Kommunikationsweg und der Weg Nr. 633 als öffentlicher Fußweg ausgebaut, die Wege Nr. 634 und 637 dagegen eingezogen werden möchten. Der Ausschuß trat diesem Vorschläge einstimmig bei. 3. Zu den als Uebernahme einer bleibenden Verbind lichkeit anzusehenden Verpflichtungen, zu welchen sich die Gemeinden Höfgen und Ziegenhain betreffs gewisser Wege- unterhaltungen und Duldung unterirdischer Röhrenlager aus Anlaß der Grundstücken-Zusammenlegung in Höfgen hcrbeigelassen haben, ertheilte der Ausschuß seine Zu- daß diesen Anforderungen fristgemäß entsprochen wird, soll das Gesuch um Verlängerung der Probebetriebszeit für das Sulfatverfahren auf die Dauer einer weiteren Frist — welche nach den einzuholenden Gutachten der königlichen Gewerbe-Inspektion uothwendig ist, um die Zweckmäßigkeit der angeordneten Betriebsveränderungen nach deren Her stellung und Inbetriebsetzung beurtheilen zu können — ge nehmigt werden. 8. Hiernächst sprach der Bezirksausschuß die Geneh migung ans, zu dem den Weinschank betreffenden Gesuche p. Strellers in Cölln an der Elbe, ferner zu deu auf den vollen Schank und das Tanzhalten sowie die Veranstal tung der in § 33 a der Reichsgewerbe-Ordnung gedachten Lustbarkeiten gerichteten Gesuchen der verehelichten May in Brockweu, p.'Wolfs in Niederjahna, Langes in Graupzig, Kannewnrfs (Kaisergarten) und Beyrichs (Weintraube) in Cölln an der Elbe und zu dem Gesuche Krauses inNeu- coswig den Schank, das Ausspannen und Krippcnsetzen betreffend, sämmtlich Uebcrtragungen. Bei dem die Fort- seyung des Schank- und Tanzbefugnisses in dem früher sohrfchm Grundstücke in Breitenbach betreffenden Gesuche Kunzes, welches ebenfalls nicht beanstandet wurde, erachtete man noch die baupolizeiliche Untersuchung der Gewerbs lokalitäten geboten. Dem Restaurateur Koch in Breiten bach (St. Romanus), welcher neue Lokalitäten erbaut hat, wurde die Uebertragung des Schankbetriebes auf dieselben genehmigt und außerdem zum Beherbergen Erlaubniß er- theilt, sowie auch gegen die Ausdehnung des Schankes seit il Fischers in Cölln auf ein neu hergestelltes Lokal unter gewissen Bedingungen Bedenken nicht erhoben wurden. Endlich befand man auch, daß dem wiederholten Schank gesuche der verwittweten Künzel in Coswig nunmehr stattzugeben sei. Abgelehnt wurden die Schankgesuche o) des Ziegeleibesitzers Krauspe in Kleina — betreffs dessen schon wegen der geringen Arbeiterzahl ein Bedürf nis nicht anznerkennen war —, Max Krauses in Leu be», da zu dem Fortbestehen des Schanklokals mit Rück sicht auf die ganz geringe Entfernung des Gasthauses und einer anderen Schankstätte kein Bedürfnis; vorliegt, c) ferner die Gesuche der Grundstücksbesitzer Schilling, Petzold und Clemenz in Ncucoswig, inglcichen des Konditors Hub in Cölln, betreffs deren ebenfalls die Bedürfnißfrage von dem Ausschüsse allenthalben verneint wurde. 9. Die geplante Zergliederung der Grundstücke Mülles und der verehelichten Schlechter in Coswig, inglcichen Otto Schneiders in Weinböhla, Gehres in Brockwitz und Noacks in Zehren wurde nicht beanstandet, und nur rücksichtlich des Grundstückes Scheiblichs in Brockwitz machte man die Ertheilung der Dispensation von der Ausführung der übrigens von dem Trennstückserwerber bereits beantragten Hinzuschlagung des Trennstückes zu dem Stammgrund stücke abhängig. 10. Der Gutsbesitzer Haußig in Dittmausdorf hat um Gewährung einer Staatsunterstützung für ein kurz vor dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 12. Mai dieses Jahres an Genickstarre verendetes Pferd nachgesucht. Im Hinblick auf das dem Gesuch günstige Ergebniß dor von der königlichen Amtshauptmannschaft angestellten Erör terungen sprach sich der Ausschuß für die Befürwortung des Unterstützungsgesuches aus. 11. Der aus einem zum Bezirksstammvermögen ge hörigen ansgelosten Werth Papiere gewonnene Erlös soll wiederum in Staatspapieren angelegt werden. Auf die wegen der hypothekarischen Ausleihung des Kapitals vor liegende Offerte vermochte der Bezirksansschuß nicht ein zugehen . stimmuug. 4 Weiter genehmigte er in Mangel Bedenkens a) deu l. Nachtrag zum Ortsgesctze für Weinböhla über die Herstellung erhöhter Fußbahnen und Schleusen an bereits bestehende» Wegen, b) einen gleichen Nachtrag zum Orts statute Klipphausen hinsichtlich der Wahlen für die Ge meindevertretung, c) die zum Zwecke vortheilhaftercr Bc- wirthschaftung der in Frage stehenden Grundstücke im Ein verständnisse mit den betreffenden Besitzern von den Ge meinden Zaschendorf und Oberspaar beantragten Aus- und bez. Einflurnngen und die damit verbundene Gemewde- bezirksgrenzenveränderung, ck) die aus Anlaß von Wcgc- banten und Parzellenvcrschmelzungen erforderlich gewordene Ausfüllung einiger kleiner Sörmwitzer Parzellenthrile nach Brockmitz und bemrwortete s) die Genehmigung der infolge einer beimEisenbahnbau Wilsdruff-Nossen vorgenom- meuen Flurgrenzenberichtigung zwischen den Gemeinden Helbigsdorf und Mohorn eingetretene Grenzenver- äudcruug zwischen deu Bezirken der Amtshauptmann schaften Meißen und Dresden-Altstadt. 5. Hinsichtlich des Feuerlöschregulativs der Gemeinde Domsclwitz wurde die Entschließung bis zur Aufstellung des das Feuerlöschwesen in dem diesen Ort mit umfassen den Feuerlöschverband Jessen b. L. regelnden Statutes ausgesetzt. 6. Die Einziehung verschiedener Wege in der Flur Sachsdorf betr., so beschließt dem Anträge des Re ferenten entsprechend der Bezirksausschuß, a) den hinter dem Dorfe Sachsdorf hinführenden, die Parzellen 31 ff. des dasigen Flurbuchs durchschneidenden und sodann in den Sachsdorf- Kleinschönberger Kommunikationsweg ein mündenden Fußweg einzuziehen, b) den von dem Dorf wege in Sachsdorf abzweigenden und ebenfalls in den zu 2 erwähnten Kommunikationsweg einmündenden Weg Nr. 318 der Flur Sachsdorf als öffentlichen Fahrweg einzu- ziehen, denselben dagegen als Wirthschafts- und bezw. Kuchweg, sowie als öffentlichen Fußweg beizubehalten, ^ffso c) auch die von der Lehmannschen Mühle in Sachsdorf nach Klipphausen beziehungsweise nach der ^Neudeckmühle" führenden Wege Nr. 314 und 315 der Flur Sachsdorf, inglcichen den von dem Sacksdorf-Klcin- fchonbcrgcr Kommunikationsweg (sogenannten Meßweg) ab- zweigenden und nach der Lehmannschen Mühle führenden Weg Nr 319 derselben Flur als öffentliche Wege einzu- Mheu, dieselben jedoch als Wirthschafts- und beziehungs weise Fußwege beiznbehalten, die erhobenen Widersprüche aber, soweit sie sich durch vorstehenden Beschluß nicht er ledigen, als unbegründet zurückzuweisen. Der gefangene Paulus betete zu Rom getreulich für einen fernen Freund im kleinastatischen Lande, Philemon mit Namen, für dessen Gattin und Hausgemeinde und alle, die m Colossä an den Herr» Jesum glaubte». Sage an, lieber Leser, gedenkst auch du deiner Freunde, deiner Verwandle», deiner Mit-Erlösten allezeit in deinem Ge bete? Wenn du neue Bekanntschaften gewacht hast, bringst dn sie an, Abend fürbittend vor Gottes Thron? Betest du für sie nicht nur, wenn ihr Lcbensnachen im Sturme segelt, sondern auch dann, wenn er im Sonnenscheine fahren darf? Und wenn der Freund, der Anverwandte, der Bekannte noch zu deu Leuten zählt, die den rechte» Steuermann Jesum Christum nicht an Borv haben — betest du dann erst recht für ihn? Fast jeder größere Fanülienkreis hat „schwarze Schafe"; wird nicht nur über sie geseufzt, geklagt, gejammert, sondern wird auch für sie gebetet, unablässig, treulich, so, dast es dringet? Betest du auch für deinen Kaiser, für deinen König? Gedenkst du auch der Männer im Gebete, die dir das Wort Gottes verkündigen, die deine Kinder unterrichten? , Viele Fragen; es wäre herrlich, wenn dn, lieber Leser, jede Frage mit einem kräftigen Ja beantworten könntest! Der berühmte englische General Gordon, der im Sudan große Erfolge gehabt, nun aber bereits heim- gegangen ist, sagte einmal: IW bete immer für die Leute, zu denen ick komme. Das giebt mir wunderbaren Ein- ffuß und Kraft. Wenn ich zum ersten Male zu einem Häuptling gehe, für den ich vorher gebetet habe, so ist es, als ob schon eine Verbindung zwischen »ns angeknüpft wäre! — Das sollen sich alle Leute merken, die in Christi Spuren gehen wollen. Unser Werk kann ohne treue Für bitte nicht gelingen. Dn frenst dich gewiß, wenn du hörst, daß andere sür dich betende Hände aufhebcn Luther sagte: So lange ich einen Christen habe, der für mich betet, will ich gutes Muthessem und mich vor niemand fürchten! Nnr einmal im Leben ist es mir begegnet, daß jemand sich unwillig verbat daß ich für ihn belele; eine siebzehnjährige Atheistin war es. Natürlich betete ich nun erst recht für sie Sonst haben cs selbst Freigeister gern, daß Chusten lhrcr vor Gott gedenken. , . . Gottes Ohren, sagt Jesaias, sind nicht dicke geworden, daß Er nicht höre. Vielleicht wartet Gott langst auf deine Fürbitte für eine bestimmte Persönlichkeit, die sie trennend nöthig hat. Dann laß Pauli Wort dir einen Antrieb sein, noch heute mit deinem Gebete den Anfang zu machen. Bericht über die Sitzung des Bezirksausschusses der Königlichen Amtshauptmannschaft Meitze» am 23. Juni 1WO. An dieser Sitzung nahmen unter dem Vorsitze des Herrn Kammerherrn Amtshauptmann v. Schroeter die Ausschußmit^lieder mit Ausnahme der entschuldigten Hen-en Kommerzienrath Kurtz, Oekoiiomieraw Schröber und Rltter- gmspachler Steiger, ingleichen die Herren Regiernngs- affcstor Dm Müller und Assessor Dr. Jani theil. wil.'uttMem staitgefuudenen Verhandlungen ist folgendes Lokolbauor^ für Kötitz beschloß man, die geplante Verhandlung au Ort und Stelle noch bis auf weiteres auszusetzen, und sie seinerzeit mit der Verhandlung über die damit m direktem Zusammenhänge stehenden, bereits in der Bearbeitung begriffenen Bauord nungen von Coswig und Neucoswig zu verbinden 2. Zum Zwecke der erforderlich gewordenen verstell- ung eines Verbindungsweges von der fiskalischen Nossen- OfchaVr Straße nach der Eisenbahnhaltestelle Starrbach Marandt, Aossen, Sieömleßn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogstvalde mit Landberg, Hühndorf, Kausbach, Keffelsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Munzig, Neukirchen, Neu» tanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Röhrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönbera mit Perne, Sachsdorf Schmiedewalde, Sora, —Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg.