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Hßarandt, Nossen, Sieöentehn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Rgl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Rgl. Amtsgericht und den Stadtrath zu Wilsdruff, sowie für das Rgl. Forstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttauuebcrg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Bnrkbardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mit Landberg, Huhndorf, Kaufbach, Kesselsdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Mumm, Neukirchen, Neu« tauneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RSHrsdorr bei Wilsdruff, Noitzsch, Nothschönberg mit Perne, Sachsdor S chmiesewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach b. Mohorn, Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenbenn, Unkersdorf, Weistrovv Wildberq. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Pf., durch die Pou bezogen 1 Mk. 55 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags dis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. - Jnsertionsvreis 10 Big. vro viergespaltene Corpuszeile. No 74. Druck und VeNaq von Martin Rerger in Wilsdmn. — BerantworNich für die Redaktion Martin Berqer daselbst. Dienstag, -eu 2V. Juni 1SVV 58. Jahrg. Die Inbetriebsetzung und Benutzung von Motorwagen und überhaupt von Fuhr werken, welche auf andere Weise, als durch blose menschliche Kraft oder durch Zugthiere bewegt werden, ist auf den öffcmlichen Straßen und Plätzen innerhalb des Verwaltungs bezirks der Königlichen AmtShauptmaunschaft Meißen nur mit Genehmigung der unter zeichneten Königlichen Amishauptmanuschaft und unter den von ihr im einzelnen Falle gestellten Bedingungen gestattet. Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmung werden mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haftstrafe bis zu 10 Tagen bestraft. Königliche Amtshauptmannschaft Meißen, am 20 Juni 1900. Nr. 1827 A. von Schroeter. G. Nachdem Herr Ernst Gießmann in Röhrsdorf sein Amt als Friedens richter niedergclegt bat, ist für den friedensrichterlichen Bezirk Röhrsdorf auf die Zeit bis Ende September 1900 Herr Privatmann Ernst Julius Beyer in Röhrsdorf als Friedeusrichter ernannt und heute in Pflicht genommen worden. Wilsdruff, am 21. Juni 1900. Asnigliches Amtsgericht. Schubert. Dsnnevstag, Len 28. L. M., Ahr Vormittags sollen m Grumbach 2 Tafelschliuen und 1 Kutschwagen öffentlich versteigert werden. Bieter versammeln sich im Gasthof. Wilsdruff, den 19. Juni 1900. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sekr Bufch. Donnerstag, den 28. Auni d. A., Ahr Vorm, sollen in Grumbach folgende Gegenstände, als: 1 Vertiko, 2 Sophas, 1 Oelgemälde, 1 Regulator, 1 Nähmaschine, 1 Schränkchen mit Aufsatz, l Bild, 1 Bierkrug gegen Baarzahluug öffentlich versteigert werden. Bersammlung oer Bieler: Gasthof. Wilsdruff, den 20. Juni 1900. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sekr Bufch. Donnerstag, den 28. )uni d. )., iif Ahr Vorm, gelangen in Grumbach 2 Last- und 1 Baummagen, sowie 1 Tafelschliuen zur öffent lichen Versteigerung. Versammlung der Bieter: Gasthof. Wilsdruff, den 22. Juni 1900. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sekr Bufch. Donnerstag, den 28. Anni d. A., 2 Ahr Nachm. gelangt in Herzogswalde 1 Kutschwagen und 1 Tafelschlitten zur öffentlichen Ver steigerung. Versammlung der Bieter: Gasthof. Wilsdruff, den 23. Juni 1900. Der Gerichtsvollzieher des Königlichen Amtsgerichts. Sekr Busch. ' Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Richard Max > Avam in Wilsdruff n ird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermines und Voll ziehung der Schlußvertheilung aufgehoben. Wilsdruff, den 25. Juni 1900. Aonigliches Amtsgericht. Bekannt gemacht durch den Gerichtsschreiber: Lungwitz. Bekanntmachung. L 22. Juni, hat sich von hier der Wirthschaftsbesitzer und Schuhmacher Otto Dietze von hier entfernt, derselbe ist kleiner Statur, gebrechlich und hat einen Höcker, derselbe hat Abschied von seinen Kindern genommen und ist bei Weis- lropp zuletzt gesehen worden. Es wird gebeten, bei Auffindung desselben Nachricht an das Gemeindeamt zu Kaufbach bei Wilsdruff gelangen zu lassen. Kaufbach, am 25. Juni 1900. Der Gemeindevorstaud. Zchms WMz. Zum 500. Jahrestage seiner Geburt. Von Peter Evans. (Nachdruck verboten.) Der Geburtstag des Erfinders der Buchdruckerkunst, jener unbestritten wichtigsten Erfindung des Mittelalters, steht nickt fest, jedock wird er in die letzten Jahre des vierzehnten Jahrhunderts gelegt, so daß die in diesen Tagen in verschiedenen Städten Deutfchlands, wie m Mainz, Leipzig Hamburg, Frankfurt a. Di. u. s. w., statt- gefundene Feier eines sünfhundertjahrigen Bestehens der Vuckdruckerkunst und der fünfhundertsten Wiederkehr des Geburtstages ihres Altmeisters Johannes Gutenberg durch- aus berechtigt und geboten erscheint. Ueber die Bedeutung der Buchdruckerkunst an und für fick braucht an dieser Stelle nicht gesprochen werden. Jeder Mensch ist sich heutzutage dieser Bedeutung vollkommen bewußt und Niemand kann sich eine Vorstellung von den Zeiten machen, wo Buch und Zeitung in der Weise nicht informieren über die wichtigsten Tagesereignisse wie heute. Das gedruckte Wort ist uns heute zu einem Lebensbedürf- niß geworden, das uns durch nichts in der Welt ersetzt werden kann und gerade dieses gedruckte Wort hat hin wiederum äußerst segensreich auf die Schöpfung von tausend neuen großen Erfindungen entweder direkt oder indirekt Wsskt Das gedruckie Wort, das heißt das schnellere Mmhenungsbedürfniß, hat grandiose Verbesserungen der Krafft und Druckmaschinen gefördert, hat zur Erfindung des Telegraphen und des Telephons beigetragen und so befruchtend auf tausend und abertausend Gebiete unseres Kulturlebens gewirkt. Die Erfindungen auf dem Gebiete des Buchdruck wesens vor Gutenberg namentlich die der Chinesen, die eine primitive Buchdruckerkunst bereits 1000 n Ehr er funden haben wollen, waren so zweifelhafter Art daß nur unserem Gutenberg die Palme einzig und allein gebührt Gutenbergs vollständiger Name lautet: „Johannes Gensfleisch der junge, genannt zum Gutenberg". Guten berg stammte aus einer alten Mainzer Patrizierfamilie und genoß eine den damaligen Zeitverhäitniffen angemessene gute Erziehung. Seine Neigung zur Typographie mag wohl da rauf zurückzuführen sein, daß seine Familie im Besitzedes Münzrechtes war, dessen Ausübung dem jungen Johannes schon von Jugend auf besonders anziehend erschien. Es ist bekannt, wie ihm schon in jungen Jahren der Gedanke kam, die einzelnen und nur selten zu gebrauchenden Worte und Satzplatten in ihre kleinsten Bestandtveile, d. h. in Buchstaben zu zerlegen, wie er diesen Gedanken ausführte und so der Erfinder der Buckdruckerkunst in ihrer heutigen Form wurde. Und doch waren alle die Hilfsmittel, mit denen unser Meister arbeitete, so unendlich mühsam herge- stelli und so überaus primitiv, daß man sich kaum eine Vorstellung davon machen kann, wie Gutenberg mit diesem simplen Material seine herrliche Bibel, sein Katholikon und seinen Donatus drucken konnte. Da Gutenberg von Haus aus nicht so bemittelt war, und gern etwas Tüchtiges leisten wollte, jedoch sah, daß man zu allen Dingen Geld nöthig hat, vereinigte er sich zum Zwecke von Beschauung von Betriebsmitteln mit dem Mainzer Bürger Johann Fust. Fust aber suchte, und dies leider auch mit Erfolg, Gutenberg, nachdem er mög lichst alle Geheimnisse dem gutmüthigen Erfinder entlockt hatte, diesen los zu werden. Ein Prozeß entschied zu Ungunsten Gutenbergs und schob dem wenig ehrenwerthen Fust einen großen Theil der Gutenberg'schen Geräthschaften zu, so daß sich dieser von neuem gezwungen sah, Geld zu leihen und, mit diesem geliehenen Gelbe von Neuem eine Druckerei zu beginnen. Das neue Unternehmen florirte nur schwach, doch er nährte es seinen Mann und schaffte ihm viele Bewunderer, die schon bei Lebzeiten Gutenbergs die Größe seiner un geheuren Erfindung unbedingt anerkannten. Sein Todes tag ist gleich seinem Geburtstage in Dunkel gehüllt; man weiß nur so viel, daß er in den vierziger Jahren des fünfzehnten Jahrhunderts gestorben ist. Die Bedeutung Gutenbergs und seiner Erfindung für den Kultursortschritt der gejammten abendländischen Welt ist zweifellos und wird auch von allen Nationen unbedingt anerkannt. Die Würdigung des großen Meisters während der Festtage in Mainz ist also entschieden eine verdiente, der sich jeder, auch nur ein klein wenig auf Bildung An spruch machende Mensch anschließcn muß. Der Lorbeer kranz, den ihm Deutschland in diesen Tagen windet, ist eine wohlverdiente Ehrung und ein Jubelgruß zugleich für das halbtausendjährige Bestehen jener Kunst, deren Er finder war: Johannes Gutenberg! Nun Deutschland hiß' die Fahnen, Und pflanze Banner auf! Auf! Gilt es doch den Manen Des Mann's, der kühn im Lauf Des dunkelen Jahrhundert Uns brachte Licht und Geist! — Auf, die Ihr ihn bewundert, Heut seinen Namen preist! —