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Wochenblatt für Wilsdruff, Tharaud, Noffen, Siebenlehn uud die Umgegenden. üINt 8 blalt für das KSnigl. Gcrichtoaml Wilsdruff und den Slabtrath pajelbff. /reilo», dm 17. Moi I8V7. Verantwortlicher Redacteur und Verleger: A. Lorenz. 20. Loy dieser Zeitschrift erscheint alle Krettage ein« Nummer. Der Preis für den Dierteljabrgang betrügt lu Rgr. und ist jedesmal vorauS^ubezahlen. Sämmtliche Köntgl. Postämter nehmen Bestellungen daraus an. Anzeigen, welche im nächsten Siück erscheinen sollen, werden in Wilsdruff sowohl (in der Redaclions, als auch in der Druckerei d. Bl. in Meißen bl« längstens Donnerstag Vormittag« 8 Uhr erbeten, Instkate nur gegen sofortige Bezahlung besorgt, «walze Beiträge, welche der Tendenz de« Blatte« entsprechen, mil großem Dank« angenommen, nach Besinden honortrl. Pic Rrdactioa. Verordnung, Maßregeln zum Schutze gegen die Rinderpest betreffend, vom 14. Mai 1867. Im Anschlusse an die wegen der Rinderpest ,n Bayern unterm 29. vorigen Monat- erlassene Verordnung findet Sich taS Mininerium Les Jnuern zur Abwendung der von Bayern aus auf dem Weg« durch BodMkN möglichen Eln><vleppung der gkdachlen Seuche veranlaßt, bl» aus Weitere- eullang dcl ganzen säastnv LööMlliven lKrenze 1) das »lnvrlngen von Rlnovieb ohne Unterschied der Race, dergleichen von Schafen und Ziegen sowohl mittelst der Ersenbaon al» auch im ichrenzverkchre, sowie 2^ die Ein'ubr ibierlscher Rohproducle von ooigea Vlebgallungeil in frischem Zustande, namentlich von Fleisch und Talg, Haut, Hörnern und Äuochen undecrngt zu untersagen. Zuwiderhandlungen werden nach den Bestimmungen in 8 3 der Allerhöchsten Verordnung vom 1tz. Januar 1860 geahndet. Dresden, am »4. Mai 1867. Ministerium des Innern. Von Nostitz-Wallwitz. Forwerg. Bckaulltmachullg. Nachdem mit allerhöchster Genehmigung infolge der neuen Organisation der Armee die Wirth» schäft-»VerwaliuNzen der sruveren Infanterie» Brigaden, Reiter'Regimenler und de- Arlillerie-Corp» in Wegfall gekommen und die Geschäfte uno fiscaluchen Vertretungen dieser früheren Militär» ver wal» tuugS'Brvörden aus die ReMlenlS-Lommanvanten der Infanterie, Rettern und Artillerie, ingleichen aus die Lommanbanlen der deioen Jäger-Lalalllone, de- Ponnler- und de» Traln-BalaillonS, sowie der Ftstang-'Adchei ung uvergegangen slnd, wird solche- hiermit zur öffentlichen KeuillNiß gebracht. Dresden, am 18. Mai 1867. Kriegs-Ministerium. von Fabrice. Umschau. Noch einmal hat sich das Wetter verzoqen, das über Deutschland hereinzudrechen drohte. Die Con» ferenz in London hol ettun günstigen Erfolg gehabt, der Vertrag über Luxemburg wurde am lt. Mai Abends von allen Gesandten unterzeichnet. Die Hauptpunkte sind folgende: Das Land verbleibt dem Könige von Holland, aber er darf sich nicht wieder einfallen lassen, es zu verkaufen; alle Groß mächte übernehmen die Garantie für die ewige Neu tralität Luxemburgs; die Festung wird geschleift und die Preußen gehen heraus. Sowie der Vertrag die Bestätigung der Fürsten erlangt hat, beginnt