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von den Wellen weggcspült und endlich von einer Brigg ausgenommen und in Limewouth ans Land gesetzt wurde. Ein paar Stunden nachher nahm er ein Eiscnbahnbillet, um nach London zurückzufahrcn und den Mörder anzuzcigen. Go eben fuhr der Londoner Zug in den Bahnhof, als er mit dem Rufe: Halley, Halley! auf einen Wagen stürzte und den Mörder, der in einen groben Mantel gehüllt und einen breitrandigen Hut tief in's Gesicht gedrückt drin saß, herauszog. Der Raubmörder hatte sich mit dem Golde aus dem Staube machen wollen und war seinem Verfolger in die Hände gelaufen Er wird nächstens baumeln -- RirchM'-NachniAen von Wilsdruff Am Feste der Erscheinung predigt früh: Herr p. § chmidt, Nachmittags Herr Diac. Hochmuth. Bekanntmachungen Erlaß an dir Gemeinde-Obrigkeiten im Bezirke der Königl. Amtshauptmannschaft zu Dresden, die Anmeldung und Aufzeichnung der Geftellpflichtig' N vom Jahre 1866 zur bevorstehenden Aushebung betreffend. Nachdem das Königliche Kriegs-Ministerium den Anmeldungstermin der im Jahre 1866 Gestellpflichtigen für diesmal auf den 1. Februar 1867 festgesetzt Kat, und den obengenannten Obrigkeiten die erforderlichen Geburts- und Ortslisten-Titelbogen für die nächste, die Gestellpflichtigen vom Jahre 1866 betreffende Aushebung von hier aus br. w. ge sendet worden sind, werden dieselben unter Hinweis auf die Bestimmungen des Gesetzes über Erfüllung der Militärpflicht vom 24.d. M. veranlaßt, nickt allein die Geistlichen ihrer Verwaltungsbezirke hiervon und daß die Frist zu Ausfüllung der Geburtslisten und Zusendung derselben an die Obrigkeiten auf de» 12. Januar 1867 bestimmt worden ist, sofort in Kenntniß zu setzen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, daß die sämmt« licken Gestellpflichtigen, zu denen nach H 100 des angezogenen Gesetzes auch die Dienstreservisten sammtlicker drei Altersklassen, soweit nicht im vergangenen Frühjahre deren Einziehung erfolgt ist oder die Einstellung von Stellvertretern für dieselben stattqefunden bat, gehören. vön dem gedachten Anmel dungstermine mit ausdrücklichem Hinweis auf die Bestimmungen in §§"76 und 77 des gedachten Ge setzes rechtzeitig benachrichtigt werden. Hierauf ist die Einsendung der Geburts- und Ortsanmeldungs-Listen an die unterzeichnete Amtshauptmannschaft mit thunlichster Beschleunigung und längstens bis zum 15. Februar k. I. zu bewirken. Q"sdkn, am 31. Dccembcr 1866. Konigl. Amtshauptmannschaft. -"N Vieth. Bökme. Ein großer schwarzer Hund ist zugelaufen und kann abgeholt werden beim Sattlermeister Louis Fischer in Gorbitz. Ein fettes Schwein ist zu verkaufen in No. 7 in Niedergrumbach. Sonntag^W Schluß -rs PunmW in Wilsdruff. Zur Reichstagswahl! Wenn es gilt, umsichtige, brave Männer, be- gabt mit Einsicht und Würde, mit Liebe für ihre Heimath zu jenem wichtigen Amte zu wählen, so müssen sich in Bezug auf die Umgegend von Meißen, Wilsdruff rc. die Blicke auf einen Mann richten, der in jener Gegend die allgemeinste Ach. tung verdient. Es ist dies Herr Gutsbesitzer Klopfer in Schänitz bei Meißen. Er vereinigt in sich Herzensgute, Unabhängigkeit von Allen, Kenntniß von Allem, was die Wohlfahrt frommt, Unparteilichkeit, Praxis, uneigennütziges Wirken, was vielen Andern, die zu Abgeordneten sich ge eignet fühlen, abgeht. Herr Klopfer ist Bor stand deS ArmenvcrcinS, OeconomenvereinS, Taxator durch und durch, ein Mann aus dem Volke, — keiu Advocat! Wir schlagen ibn mit gutem Ge» wissen für die Kreise Wilsdruff, Tharandt, Dip poldiswalde rc. rc vor. Die Bkwohner jener Kreise.