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WeMiltt fm Wlskiiss Warandt, Nossen, Sreöenteßn und die Umgegenden. Amtsblatt für die Agl. Amtshauptmannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tbarandt. LrsLÄNbiatt für Alttanneberg, Birkenhain, BlarckvM«, Braunsdorf, BurryaMSwaldr, Groitzsch, Grumbach, Grund ber Mnhsrx, Helbigsdorf, HerzogSvaLe mü Laudöerz, Hühndorf, Kaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohsr», MMtz^tvitzsch«, Munzig, Neukirchen, NeuLanneLerg, RiederwarLhs, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, RöhrSdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg Mi! Verne, Sachsdsrf, Gchmiedtwaldr, Sor«, Steinbach bei KeffelSdorf, Steinbach bei Mohorn Seeligstadt, Spechtshausen, Taubenheim,, Unkersdorf, WeiKtroW, Wildoerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich l Mk. 30 Pfg., durch die Post be zogen 1 Mk. 54 Psg. Femsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Martin Berger 8- Friedrich, Wilsdruff. Für die Redaktion verantwortlich: Hugo Friedrich, für den Inseratenteil: Curt Thomas, beide in Wilsdruff. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. No. 128. Sonnabend, den 28. Oktober 1W5. 64. Jahrg. Nachdem über den Verkehr mit Sprengstoffe« zum Teil neue gesetzliche Bestimmungen erlassen worden und diese am 1. Oktober dies. Js. in Kraft getreten sind, so wird hierauf noch besonders hmgewiesen mu dem Bemerken, daß fortan der Berkaus resp. die Abgabe von Kanonenschlägen, Fröschen, Schwärmern und dergl. an Personen unter 16 Jahren verboten und unter Strafe gestellt ist. Wilsdruff, am 24. Oktober 1905. Der Bürgermeister. Kahlenberger. Ktaatshaushalts-Gtat für die Finanzperisde 1906 07. In dem, dem Landtage zugegangenen Staatshaushalts- Etat sind die Gesamt-Einnahmen und die Gesamt-Aus gaben für die ordentlichen Staatszwecke auf 317595048 Mk. veranschlagt. Der außerordentliche Staatsbedarf ist auf 19682040 Mk. festgesetzt. Die Nutzungen aus dem Staatsvermögen und den Staatsanstalten ergeben proJahrfolgendeUeberschüsse: Forsten 8258345 Mk., Domänen und Jntraden 539010 Mk., Kalkwerke 42210 Mk., Hofapotheke 24302 Mk., Porzellanmanufaktur 168600 Mk., Steinkohlenwerk zu Zauckerode 445000 Mk., Braunkohlenwerk zu Leipnitz 14810 Mk., Staatliche Hüttenwerke bei Freiberg 294500 Mk., Blaufarbenwerk Oberschlema 71500 Mk., Staatliches Fernheiz- und Elektriziätswerk zu Dresden 78481 Mk., Staatseisenbahnen 37943290 Mk., Landes-Lotterie 4256033 Mk., Lotterie-Darlehnskasse 576872 Mk., Ein- nahmen der allgemeinen Kassenverwaltung 1494300 Mk. Die direkten Steuern erbringen einen Ueberschuß pro Jahr von 54079806 Mk, die Zölle und Verbrauchs steuern 4657068 Mk. Die staatlichen Erzbergwerke in Freiberg erfordern einen jährlichen Zuschuß von 1133500 Mk., die Leipziger Zeitung einen solchen von 16850 Mk. Der Etat der Zuschüsse weist pro Jahr nachstehende Positionen auf: allgemeine Staatsbedürfnisse 46329186 Mk., Gesamtministerium 514850 Mk., Justizministerium 5025868 Mk., Ministerium des Innern 17495712 Mk. Finanzministerium 8 260619 Mk., Ministerium des Kultus und des öffentlichen Unterrichts 22092671 Mk., Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten 167778 Mk., Ausgaben zu Reichszwecken 2358041 Mk, Pensionsetat 6569492 Mk., Dotationen und Nesevefonds 2465560 Mk. Die dem Voranschläge beigegebenen allgemeinen Er läuterungen werfen auf unsere gesamte staatliche Finanz gebarung sehr interessante Schlaglichter. Wir entnehmen denselben folgende Angaben: „In materieller Hinsicht ist vor allem hervorzu- heben, daß die Besserung der Finanzlage, die in der Periode 1902/03 sich angebahnt hatte, in der Periode 1904/05 fortgeschritten ist und daß auch für die Periode 1906/07 eine weitere aufsteigende Entwickelung erhofft werden kann. Freilich hat die Periode 1904/05 gleichzeitig die größte bei dem Bestehen des Reiches vorgekommene Belastung mit ungedeckten Matrikularbeiträgen, die ge stundeten eingerechnet, gebracht. Es besteht aber die Hoffnung, daß die finanziellen Beziehungen der Bundes staaten zum Reiche sich unter Umständen schon innerhalb der Periode 1906/07 günstiger gestalten, da die Erkenntnis der Unhaltbarkeil der gegenwärtigen Zustände immer all gemeiner geworden und der Bundesrat bereits mit den Vorarbeiten zur Einleitung einer umfassenden Reform der Finanzen des Reiches befaßt ist. Immerhin wird man auch noch für die Periode 1906/07 damit rechnen müssen, ungedeckte Matrikularbeiträge an die Reichskasse zu entrichten. Obwohl hiernach in der Periode 1906/07 voraussicht lich noch immer erhebliche Opfer zu Reichszwecken aus Landesmitteln zu bringen sein werden, sind doch — dank der fortschreitenden Besserung der Finanzlage — nicht nur, abgesehen von der Eisenbahnverwaltung, sämtliche Aus gaben für staatliche Neu-, Erweiterungs- und Umbauten, für deren innere Ausstattung und für ven Ankauf von Grundstücken zu Zwecken der Staatsverwaltung dem ordent lichen Etat zugewiesen worden, sondern es ist auch der An fang gemacht worden, eine Anzahl von Herstellungen der Eisenbahnverwaltuug, die an sich zweifellos aus ordentlichen Einnahmen bestritten werden müssen, bisher aber stets zu Lasten des außerordentlichen Etats ausgeführt worden sind, in den ordentlichen Etat aufzunehmen. Alle Ausgaben zu Eisenbahnzwecken, die dem ordentlichen Etat zuzuweisen wären, in diesen einzustellen, hat sich noch nicht erreichen lassen, doch wird die Erreichung auch dieses Zieles fest im Auge zu behalten und in jeder nur möglichen Weise zu fördern sein .... Ferner ist es möglich gewesen, die seit 1894/95 herab- gesetzte Tilgungsquote für die dreiprozentige Renten anleihe von 1876 wieder von ^2 auf 1 Prozent zu erhöhen und die Mittel zu der gleichfalls seit 1894/95 unterbrochenen Fortsetzung der Tilgung der dreiprozentigen Anleihe vom 7. September 1878 mit 1 Prozent bereitzustellcn. Hier durch wirb der durchschnittliche Tilgungssatz auf 1,25 Pro zent erhöht. Wenn damit auch das in den Allgemeinen Erläuterungen des Etats für die Finanzperiode 1904/05 in Aussicht genommene Ziel, die Tilgungsquote für die gesamte Staatsschuld oder doch wenigstens der davon für Eisenbahnzwecke aufgenommenen Schuld auf 1'/, Prozent zu bringen, noch nicht erreicht ist, so ist doch immerhin ein erfreulicher Fortschritt in der Abbürdung der Staatsschul den zu verzeichnen, und es besteht die Hoffnung, die Quote noch weiterhin bis auf das erwünschte und notwendige Maß steigern zu können, wenn die finanziellen Beziehungen der Bundesstaaten zum Reiche ihre endgültige Regelung gefunden haben werden und in der heimischen Finanzwirt- schaft die Grundsätze einer soliden, wirtschaftlichen Finanz gebarung aufrecht erhalten bleiben. Die Verminderung der Staatsschulden beträgt in den Finanzperioden 1902/03 und 1904/05: 38869350 Mk. nach dem Nennwerte; die Staatsschulden, die sich Ende des Jahres 1901 auf 980136200 Mk. belaufen haben, werden Ende des Jahres 1905 — ohne Berück- sichtigung der noch nicht begebenen Rentenanleihe des Gesetzes vom 4. Juli 1902 im Betrage von 100 Millionen Mk. - noch 941266850 Mk. betragen. Von der Realisierung der vorgenannten Anleihe von 100 Millionen Mk. konnte infolge des günstigen Standes der mobilen Vermögensbestände des Staates während der Periode 1904/05, für welche die zur Verzinsung und Tilg ung erforderlichen Beträge bereits im Etat vorgesehen worden waren, völlig abgesehen worden werden. Voraus- sichtlich wird sich auch die Möglichkeit bieten, die Begebung noch weiter hinauszuschieben und lediglich die Hälfte davon in der 2. Hälfte der Periode 1906/07 an den Markt zu bringen. Diese Sachlage gestattet es, den Bedarf für Verzinsung der Staals- und Finanzhauptkassen- Schulden im Voranschläge der Periode 1906/07 gegen über demjenigen der Periode 1904/05 nicht unwesentlich herabzusetzen. Was die Ausgaben der Periode 1906/07 im allge- meinen anlangt, so hat die Regierung nichts unversucht gelassen, den Staatsbedarf im Voranschläge so niedrig als möglich zu halten. Gehaltserhöhungen sind entweder uur aufGrund erworbenen Dienstalters oder zur Beseitigung nicht berech tigter Besoldungsverschiedenheilen oder, soweit Stellen umwandlungen in Frage kommen, nur in solchen Fällen in den Etat eingestellt worden, wo mit besonderen An forderungen an die Stelleninhaber verbundene Arbeitsver- hältnisse dies unumgänglich notwendig machten. Auch in der Postulierung von Gehalten für neue Stellen hat sich die Regierung große Beschränkung auferlegt und Ansprüche für neue Stellen nur dann erhoben, wenn hierfür ein unabweislichcs Bedürfnis als vorhanden anzuerkennen ge- wesen ist. Auch sonstige neue oder gegen den Voretat erhöhte Ausgaben, soweit sie nicht auf gesetzlicher Ver pflichtung oder aufständischen Anregungen beruhen, werden nur insoweit gefordert, als sie im Landesinteresse unver meidlich erscheinen. Bei alledem sind die hierauf bezüg lichen Einstellungen doch nicht unbeträchlich. In den außerordentlichen Etat sind — vorbe hältlich der nachträglichen Erhöhung dieser Summe um den zurzeit noch nicht bezifferbaren Aufwand für den Ankauf der Ziltau-Oybin-Jonsdorfer Privateisenbahn — 19682040 Mk. eingestellt worden, die ausschließlich auf die Staatseisenbahnen entfallen. Darunter befinden sich: a) für Herstellungen an den bereits bestehenden Eisenbahnen 17929040 Mk. (darunter 14999940 Mk. zweite und spätere Raten), b) für Eisenbahn- Neu- Aus bauten 1752100 Mk. (darunter 302100 Mk. Ergänzungs- Postulat). Nach 8 3 Absatz 1 Satz 2 des Staatshaushaltsge setzes sollen einmalige außergewöhnliche Ausgaben, die lediglich Verwaltungszwecken dienen, in der Regel von der Einstellung in den außerordentlichen Etat ausgeschlossen sein. Dieser Grundsatz, auf dessen baldigster strenger Durchführung auch im Bereiche der Staatseisenbahnver waltung von der Regierung großer Wert und besonderes Gewicht gelegt werden muß, hat sich, wie bereits oben dargelegt, in Beziehung auf die Ausgaben für die Staats eisenbahnen für den vorliegenden Etat noch nicht in vollem Umfange durchführen lassen. Der Bedarf des außerordentlichen Etats wird aus den Beständen des beweglichen Staatsvermögens zu decken sein. Soweit diese hierzu nicht hinreichen sollten, ist die Verstärkung durch eine neue Anleihe vorzubehalten. Für die im außerordentlichen Etat der Periode 1904/05 bewilligte Summe von 40119275 Mk. war eine besondere Deckung überhaupt nicht vorgesehen. Nach dem günstigen Abschluß der Finanzperiode 1902/03 steht hier für zunächst der dem Staatsvermögen zugewachsene Ueber schuß von 23373876 Mark 97 Pfg. zu Gebote. Wegen der Deckung des Restbetrags von 16745398 Mk. 03 Pfg. (40119275 Mk. - 23373876 Mk. 97 Pfg.) und des Gesamtbedarfs des außerordentlichen Etats 1906/07 von 19682040 Mk. (zuzüglich der noch nicht feststehenden Er werbskosten für die Privateisendahn Zittau—Oybin- Jonsdorf) muß die Entschließung wegen einer besonderen Anleihevorlage, wie schon oben bemerkt wurde, Vor behalten bleiben. Wie aus diesen Angaben hervorgeht, ist es der tat- kräftigen und sehr vorsichtigen Finanzpolitik des Staats-