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WchMM ft UUrilss Tharandt, Wassen, Siebenteln und die Amgegmden. Amtsblatk für die Agl. 2lmtshauptmanns<chaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den Stadtrat zu Wilsdruff, sowie für das Agl. Lorstrentamt zu Tbarandt. voralblatt für WUsdrnff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burk.ard.s^alte Gror-M, Grumbach, Grund bei M Horn, Helbigsdorf, HerzogSwaüe mü Landberg, Höhndorf. Kaufbach, KeffelSdorf, Kleinschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limba. Lotzen, Mohsr«, MÜtitz-Nvirschtr, Munzig, Neukirchen, NeuLanneberg, Niederwartha, OberhermS dorfs Pohrsdorf, RöhrSdorf bet Wilsdruff, Roitzsch, Rothschöndrrg mit Perne, SachSdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach Sei KeffelSdorf, Steinbach bei Mohorn« Seeligstadt, Spechtsbansen, Taubenheim, UnkerSdorf, MetStropp, Wilooerg. Erscheint wöchentlich dreimal und zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. Bezugspreis vierteljährlich 1 Mk. 30 Psg., durch die Post be zogen 1 Mk. 54 Psg. Fernsprecher Nr. 6. — Telegramm-Adresse: Amtsblatt Wilsdruff. Druck und Verlag von Martin Berger 8-Friedrich, Wilsdruff. Für Politik und Feuilleton verantwortlich: Hugo Friedrich, für Oertliches und den Inseratenteil: Martin Berger. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens 12 Uhr angenommen. Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaltene Korpuszeile. No. 109. Donnerstag, den 14. September 1963^ 64. Jahrg. Die Königliche Amtshauptmannschaft nach Gehör des Bezirksausschusses, sowie die Stadträte zu Meißen, Stossen und Lommatzsch erlassen hiermit nachstehende Polizeiverorvnung über den Betrieb der Bäckereien und Konditoreien. 8 1- In den Geschäftsräumen der Bäckereien und Konditoreien, beim Backen und allen damit zusammenhängenden Verrichtungen hat die größte Reinlichkeit zu herrschen. In jedem zur Herstellung der Backwaren benutzten Raume muß mindestens ein Waschbecken mit Handtuch, sowie ein mit Wasser gefüllter Spucknapf, alles stets in sauberem Zustande, vorhanden sein. 8 2. Die Backstube, sowie die Räume zum Aufbewahren von Backwaren, Mehl und dergleichen dürfen keinesfalls zum Schlafen, Waschen und Trocknen von Wäsche oder Körperreinigen benutzt werden. 8 3. Die Arbeitsräume müssen einen festen, ebenen und dichten Fußboden, die Wände und Decken, dafern sie nicht mit Wasser gereinigt werden können, einen Anstrich von Kalkmilch erhalten, der einmal jährlich nach Abkratzen des alten Anstrichs zu erneuern ist. 8 4. Die Arbeitsräume sind täglich eine halbe Stunde lang und zwar nach Beendigung der Arbeitszeit durch vollständiges Oeffnen der Fenster und der Flurtür zu lüften. 8 5. Die Fußböden sind täglich nach beendeter Arbeitszeit feucht ohne Staub entwickelung gründlich zu reinigen. 8 6. Die Backtröge und die zum Backen bestimmten Tische dürfen nicht zum Aus ruhen oder zum Aufstellen von Eßgeschirren benutzt werden. 8 7- Die aus dem Backofen gezogene Ware darf nicht auf den Fußboden, sondern muß auf Backbretter gelegt werden. 8 8. Die Schlafstuben der Gesellen und Lehrlinge müssen gesund sein, genügend Luft und Licht haben und täglich gereinigt werden. 8 9. Die Inhaber von Bäckereien und Konditoreien haben auf den Gesundheits zustand ihrer Arbeiter genaue Acht zu geben und sind dafür verantwortlich, daß Arbeiter, die an Tuberkulose oder sonstigen ansteckenden und ekelerregenden, inbesondere an Haut krankheiten leiden, ohne weiteres von der Arbeit ausgeschlossen werden. _ 8 10. Das Rauchen und Schnupfen beim Backen und allen damit zusammenhängenden Verrichtungen ist verboten 8 11- Backwaren, Mehl und dergleichen sind jederzeit in lustigen, gut belichteten und trockenen Räumen aufzubewahren, nicht aber an Orten, wie Haus- und Treppenfluren, Höfen usw., wo ste dem Einflüsse schlechter Dünste, dumpfer, feuchter Luft und der Verunreinigung, namentlich durch Haustiere oder durch Schmutz des Fußbodens usw. ausgesetzt sind. 8 12. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Bestimmungen werden mit Geld bis zu 150 Mark oder Hast bis zu 14 Tagen bestraft, dafern nicht andere gesetzliche Straf bestimmungen in Anwendung zu kommen haben. 8 13. Ein Abdruck dieser Bestimmungen hat in jeder Backstube an augenfälliger Stelle auszuhängen. 8 14- Ausnahmen von den Bestimmungen in 8 11 können in besonders dringlichen Fällen von der Amtshauptmannschaft bez. den Stadträten von Meißen, Nossen und Lommatzsch bewilligt werden. 8 15. Diese Bestimmungen, deren Befolgung durch werden wird, treten am 1. Oktober 1905 in Kraft. Meißen, am 1. August 1905. Königliche Amtshauptmannschaft. Lossow. Nossen, am 1. August 1905. Der Stadtrat. Nr. Eberle. Lommatzsch, den 1. August 1905. Der Stadtrat. I. V.: Gnieser. Nachdem aus Anlatz des Besuchs Sr. Majestät des Königs am 16. d. Mts. eine festliche Schmückung der Stadt beschlossen worden ist, wird solches mit dem Bemerken andurch bekannt: gemacht, datz Beschaffung des hierzu erforderlichen Reisigs von hier aus in die Hand genommen ist. Des weiteren ergeht noch an alle Korporationen und Vereine hiermit Einladung, an der Huldigung der Stadt sich recht zahlreich zu beteiligen. Da das Eintreffen des Aller höchsten Besuches gegen V-8 Uhr früh zu erwarten steht, so mutz die Aufstellung, die auf dem Marktplatze hier statt- sindet, gegen 7 Uhr früh beendet fein. Um Anlegung von Flaggenschmuck wird noch ganz besonders gebeten. Der Stadtrat. Kahlenberger. Bekanntmachung. In der Zeit vom 15. bis 29. dieses Monats ist der 3. Termin städtische Grund- und Linksmmensteuer an die Stadtsteuereinnahme zu entrichten. Nach Ablauf der geordneten Zahlungsfrist erfolgt gegen Säumige die Ein leitung des Mahn-, eventuell Zwangsvollstreckungsverfahrens. Wilsdruff, den 12. September 1905. Der Studtrat. Kahlenberger. häufige Revisionen überwacht Der Stadtrat. Goldfriedrich. politische Rundschau. Wilsdruff, 13. September 1905. Deutsches Reich. Die Choleragefahr. Die „Neuen Wrstpreußischm Mitteilungen" berichten, daß Meldungen über neue choleraverbächtige Er krankungen aus dem Regierungsbezirk Marien werder nicht vorliegeu. U.bec denStunoder Cholera im Regierungbezirk Bromberg melvet die „Ostdeutsche Rundschau": Gestorben in Schwedenhöhe bei Brom berg ein Arbeiter, in Dcatzig eiu Kind, in Rakel ein Arbeiter. Der „Reiqsanzeiger" meldet: Vom 11. bis 12. September mittags sind im preußischen Staate 8 choleraverdachttge Erkrankungen und 3 Todesfälle an Cholera amtlich gemeldet worden, insgesamt bisher 168 Erkrankungen, von denen 61 tödlich endeten. Von den Neuerkrankungen entfallen auf den Kreis Marienburg 4, Graudenz einer, Tuchei einer, Friedeberg in der Neu mark einer und Wirsitz einer. Von den bisher gemeldeten Erkrankungen haben sich drei, darunter die eines Pioniers im Manövergeläude, nicht als Cholera herausgestellt. Zur Verhütung einer Einschleppung der Cholera in «Schlesien sind an der Oder drei Stromüberwachungs stellen unterhalb von Breslau, Glogau und Krossen, so wie eine Nebenüberwachungsstelle in Bciskow, unterhalb von Fürstenberg neueingerichtet und bei diesen lieber- wachuagsstellen drei Kreisärzte, ein Kceisarztassistent und drei praktische Aerzte angestellt worden. — Auf Anord nung der Regierung ist in Swinemünde eine Cholera überwachungsstelle für alle von der See herkomwenden Schiffe eingerichtet, und zur Untersuchung der ankommen den Schiffe sind zwei Aerzte angestellt worden. Das erste württembergische Krematorium wurde in Heilbronn eingeweiht. Las Stuttgarter Kon- ststorium hat den evangelischen Geistlichen gestattet, auch im Krematorium ihres Amtes zu walten. Die Unruhen in Deutsch-Ostafrika. Ein Telegramm des Kommandanten S. M. S. Bussard vom 9. September aus Dar-es-Salaam meldet: Leutuant zur See Schröter von Kckwa-Kiwindje zurückgezogen. Lindi-Fluß 8. 9. abgefahren, habe dort Schröter mit 16 Mann zurückgelaffen, in Mikindani 1 Deckoffizier, 10 Mann. Am 9. 9. in Dar-es-Salaam ein getroffen. Paasche ist abgegangen am 30. 8. v. Mohoro mit Teil Marinedetachement und schwarzen Soldaten zu sammen mit Abteilung Schutztruppen nach Kitschi. Am 4. September ist Paasche in Mayenge zurückgeblieben, um diesen Platz zu sichern, während die Schutztruppe nach Kibatta weiter marschiert ist. ' Eine große Verschlimmerung der Lage in Deutsch-Ostafrika erblickt die „Rhein.-Westf. Ztg." in der schon mitgeteilten Meldung, daß auch der Wangoni- Stamm aufständisch ist. Das Bezirksamt Langenburg, das von dem Graf Götzen diese Nachricht erhalten hat, liegt am Nordende des Njassasees und ist durch die bekannten Rhodesschen Ueberlandtelegraphen mit Kapstadt verbunden. Die Wangoni bewohnen die fruchtbare Landschast Ungori, in der die Station Songea liegt, an der Karawanenstraße, die von Wiedhafen am Njassasee nach Kilwa führt. Songea liegt etwa 100 Kilometer östlich von Wiedhafen. Es ist besetzt mit der 8. Kompagnie der Schutztruppe unter einem Oberleutnant. Im ganzen leben 19 Europäer in dem