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e. -r, '2 er >2 »5, ^X) er, )er en -- :r- i>e- >0, g, az, ine is- .00 X). . 0 2 en- )0. iste für are Mk. kilo Pi- per rnd tt, s- Hharandt, 'Flossen, SieVenkehn und die Hlmgegenden. Amtsblatt für die Agl. Arntshauptrnannschaft Meißen, für das Agl. Amtsgericht und den ^»tadtrath zu Wilsdruffs sowie für dcrs Agl. ^orstrentamt zu Tharandt. Lokalblatt für Wilsdruff, Alttanneberg, Birkenhain, Blankenstein, Braunsdorf, Burkhardtswalde, Groitzsch, Grumbach, Grund bei Mohorn, Helbigsdorf, Herzogswalde mtt Landberg, Hühndorf, Kaufbach, Keffelsdorf, Klemschönberg, Klipphausen, Lampersdorf, Limbach, Lotzen, Mohorn, Miltitz-Roitzschen, Munzig, Neukirchen, Neutanneberg, Niederwartha, Oberhermsdorf, Pohrsdorf, Rohrsdorf bei Wilsdruff, Roitzsch, Rothschönberg mit Perne, Sachsdorf, Schmiedewalde, Sora, Steinbach bei Kesselsdorf, Steinbach bei Mohorn, Seeligstadt, Spechtsbausen, Taubenheim, Unkersdorf, Weistropp, Wildberg. . Erscheint wöchentlich dreimal unv zwar Dienstags, Donnerstags und Sonnabends. — Bezugspreis vierteljährlich 1Mk. 30 Pf., durch die Post bezogen 1Mk.54 Pf. Inserate werden Montags, Mittwochs und Freitags bis spätestens Mittags 12 Uhr angenommen. — Jnsertionspreis 15 Pfg. pro viergespaüenr Corpuszeile. Diuct und Vertag von Martin Berger in WUSdrufi. — VeranUvorNich für die RedaMn,i Marrin Beroer Laielbü. No 122. s Sonnabend, den 18. Oktober 1St»2. l «1. Jahrg. und mch den mit ?ar, zoa- cop- >eiß, i zu iten )Zig. Male seit aub um- >ei jung« Schwarz, ie Tante, >em Ver- r Käufer hinein!" desselben inen Blick um nach Tchimmel- hstück an- er gegen treffen er- rng, denn nach dem z bekannt, auch als- td, galant Ke wieder Mädchens t, ihn be- Feierlich- Dir schor habe ihni persönlich überzeug! Donnevstt»s, -en so. dss. Mts., Vormittags ^12 Uhr, findet im hiesigen Verhandlungssaale öffentliche Sitzung -es Bezirksausschusses statt. . Die Tagesordnung ist aus dem Anschläge in hiesiger Hausflur zu ersehen. Melken, am 15. Oktober 1902. Königliche Amtshauptmannfchaft. I. V.: vr. Heerklok, Reg.-Aff. Die Herren Gemein-evorstände und Gntsvorsteher des hiesigen Bezirks werden angewiesen, die von einquartirt gewesenen Truppentheilen ausgestellten Luartier- mnd Fourage-Bescheini ungen behufs Aufstellung der Liquidationen über die zu gewährenden Vergütungen, soweit cs noch nicht geschehen ist, ungesäumt anher ein- Zureichen. Königliche Amtshauptmauuschaft Meitze«, am 16 Oktober 1902 I. A.: o L. vr. von Breseius, Bez.-Ass. G. Bekanntmachung. Unter Bezugnahme auf die hierseitige Bekanntmachung vom 20. vorigen Monats fordern wir andurck erneut auf, etwaige Gesuche um Anschluß an die Wasserleitung baldigst, längstens aber bis sk. -ieses Monats Lei uns einzureicheu. Hierbei wollen wir noch besonders darauf Hinweisen, daß die Kosten des An ¬ schlusses von den Betheiligten zur Zeit zwar selbst zu tragen sind, daß aber, sobald man auf einen allgemeinen Anschluß der Hausgrundstücke zugekommen sein wird, Erstattung dieser Kosten in Aussicht genommen ist. Wilsdruff, am 16. Oktober 1902. Dev Sta-tvath. Kahlenberger. Lhm. Bekanntmachung, Abän-evnng -er Begva-nt^ov-nnng betv. Gottesacker- und Begrävnitzordnung für die pavochio Wils-vnff. 8. Begräbuitz-Ordnung. § 4 erhält folgende Fassung: » Die Selbstmörder werden in der gewöhnlichen Gräberreihe oder in dem be- Lreffenden Erbbegräbnisse beerdigt. b. Alle Selbstmörder sind in der Stille zu beerdigen und zwar in den früheren Morgen- oder späteren Nachmittagsstunden, jedenfalls nicht zu der Zeit, zu welcher die übrigen Beerdigungen stattfinden. Die Festsetzung der Stunde steht dem Pfarramt zu. Während der Beerdigung eines Selbstmörders ist der Gottesacker zu schließen und der Zutritt zu demselben nur der Leichenbegleitung gestattet. Gesang, Geläut, Trauermusik, Paradeaufzüge, Ehrenfeuer und dergleichen find dabei ausgeschlossen. Ebenso unterbleibt die Abkündigung am nächsten Sonntag. c. Bei frevelhaft d. h. planmäßig oder aus Furcht vor Strafe oder nach sitten losem Vorleben vollbrachten Selbstmorde kann zwar ein kirchliches Begräbniß niemals beansprucht werden, es ist jedoch dem Geistlichen als Seelsorger unbenommen, sich auf besonderen Wunsch der Angehörigen des Selbstmörders oder aus eigener Bewegung an dem Begräbnisse desselben zu betheiligen und an dessen Grabe (oder nach Befinden auch im Hause der Angehörigen) ein Gebet zu sprechen. 6. Bei der Beerdigung minder zurechnungsfähiger Selbstmörder, d. h. solcher, deren Willenskraft oder Erkenntnißvermögen durch unverschuldete Noth geschwächt ist, ist im Allgemeinen ein kirchliches Begräbniß unter Betheiligung des geistlichen Amtes nicht zu versagen. Sie beschränkt sich aber auch hier auf ein am Grabe (eventuell im Hause) zu sprechendes Gebet. Andere Personen als die zuständigen Geistlichen dürfen bei Beerdigung von Selbstmördern überhaupt nicht sprechen. «. Die Entscheidung über seine Betheiligung steht dem zuständigen Geistlichen zu. In zweifelhaften Fällen ist der Kirchenvorstand um sein Gutachten zu befragen und falls auch dadurch eine Einigung nicht herbeigeführt wird, die Entscheidung der Königlichen Superintendentur einzuholen. f. Die Beerdigung der Selbstmörder wird nach dem niedrigsten Gebührensätze i bezahlt. Z. Denkmäler auf Gräbern von Selbstmördern dürfen außer dem Namen, Ge- Kurts- und Todestag des Verstorbenen keinerlei Inschriften erhalten. d. Auf solche, die nachweislich in unzurechnungsfähigem Zustande (Wahnsinn oder Fieberhitze) sich entleibt haben, finden vorstehende Bestimmungen keine Anwendung; dieselben werden vielmehr mit allen kirchlichen Ehren bestattet. Wilsdruff, am 1. September 1902. Dev Bivchenvsvstan-. (T- ^-) Johannes Wolke, Pfarrer, Vorsitzender. Zu vorstehender Abänderung der Begräbnißordnung wird hierdurch Genehm igung ertheilt. Meißen, am 12. September 1902. Aonisliehe Aivcheninspektion füv rvils-vuff. (A s) von Schroeter. T 5) Grieshammer, s. 776 c. Arbch. politische Run-schan. Der Kaiser ist Donnerstag Abend wohlbehalten nach dem Neuen Palais bei Potsdam zurückgekehrt. Der Monarch hatte Morgens Cadinen verlassen und war um 8 Uhr in Marienburg eingetroffen, wo er das Schloß be suchte und die neue Garnison besichtigte. Um 11 Uhr er folgte die Ankunft in Danzig. Unter dem Jubel des Pu blikums fuhr der Kaiser, der Husarenuniform trug, zunächst nach dem Generalkommando, dort dem Generalleutnannt v. Braunschweig mittheilend, daß er ihm unter Ernennung zum kommandirendeu General die definitive Führung des 17.. Armeekorps übertrage. Dann ging die Fahrt nach der Wohnung des verunglückten Generalmajors v. Mack ensen. Unterwegs stürzte das rechte Pferd des kaiserlichen Wagens und riß das linke mit sich; der Kutscher konnte jedoch die Pferde sofort aufraffen und weiterfahren. Von der Wohnung ihres Kommandeurs bis zum Offiziers- kasino bildeten die Todteukopsreiter Spalier. Vor der Kaserne wurde Se. Majestät von den Offizieren mit Fanfarenklängen begrüßt. Im Kommandeurzimmer des Kaisers empfing der Kaiser den neuernannten Oberpräsi denten von Westpreußen, Delbrück, hierauf fand ein Früh stück statt, bei dem der Monarch einen Trinkspruch auf ihn mit dreifachem Hurrah auf die Leibhusarenbrigade erwiderte. Um 1 Uhr reiste Se. Majestät ab. — Kaiser Wilhelm hat, wie es heißt, den dänischen Kronprinzen zur Jagd nach Berlin eingeladen. Die kaiserlichen Prinzen August Wilhelm und Oskar trafen in Düsseldorf ein. Deutscher Reichstag. Das Haus setzte am Mittwoch die im Januar abgebrochene Besprechung der sozialdemokratischen Anfrage über Maßnahmen gegen die Arbeitslosigkeit fort, wobei es bereits eine Zolltarif, debatte gab. Die sozialdemokratischen Redner verlangten vor Allem eine Arbeitslosen-Versicherung, ferner riethen sie der Regierung, den Zolltarif zurückzuziehen. Dieses hielt auch Abg. Röstke-Dessau (frs.) für das Beste, wogegen Abg. Graf Kanitz den Zolltarif die beste Arbeitslosen-Ver sicherung nannte. Auch Staatssekretär Graf Posadowsky be stritt, daß der Zolltarif Schuld an der Arbeitslosigkeit habe. Im Uebrigen Hoffteer, daß die Regierungen Anlaß nehmen würden, Arbeitsgelegenheit zu schaffen. Abg. Bachem (Ctr.) hielt den Ausbau des Arbeitsnachweises für das Wichtigste. Deutscher Reichstag. Am Donnerstag hat der große Kampf um den Zolltarif begonnen; er setzte mit einer wichtigen Erklärung des Reichskanzlers ein. Der erste Gegenstand der Tagesordnung, die Anfragen wegen der Fleischnoth, wurde sofort verlassen, nachdem Staats sekretär Graf Posadowsky erwidert, die von der preußischen Regierung angestellten Erhebungen seien noch nicht beendet, der Reichskanzler könne also heute noch nicht zu dieser Sache sprechen. Nunmehr nahm die zweite Lesung der Zolltarifvorlage bei den Mindestzöllen ihren Anfang. Graf Bülow dankte zunächst der Kommission für ihre Arbeit und erklärte dann, daß die Regierungen bei derEinbriugung der Vorlage sich davon leiten ließen, der Landwirthschaft in ihrer ungünstigen Lage einen erhöhten Zollschutz ange deihen zu lassen, andererseits aber auch der Industrie das Absatzgebiet im Auslände zu sichern. Langfristige Handels- Verträge seien nothwendig, die Reichsregrerung würde sie aber nur unter Wahrung unserer berechtigten Interessen abschließen. Die Mindestzölle für Getreide, wie sie die Regierung wolle, seien kein Hinderniß, um Verträge ge rade noch zu Stande kommen zu lassen. Die Vorlage sei eine mittlere Linie, und weder Angriffe von links, noch von rechts würden die Regierungen von dieser Linie ab- drängen. Deshalb sei ein Ausgleich zwischen den beider seitigen Interessen nöthig. Auf eine weitere Erhöhung der Mindestzölle für Getreide könnte die Reichsregierung ebenso wenig eingehen, wie aus die Ausdehnung der Mindest sätze auf noch andere Artikel. (Bewegung.) Der Kanzler bat hierauf, die Verhandlungen nicht in die Länge zu ziehen; eine absichtliche Verzögerung müsse schädlich wirken auf das Ansehen des Parlaments und des Parlamentarismus überhaupt. (Gr. Bewegung, Lärm links.) Schließlich wendete sich Graf Bülow an die Vaterlandsliebe des Hauses. Nachdem die Abgg. Speck (Ctr.) und Graf Schwerin (kons.) die Beschlüsse der Kommission mitgetheilt, sprach Abg. Gothein (frs. Verg.). Er meinte, die Jndustcie- zölle stünden nur auf dem Papier. Erfreulich sei, daß Graf Bülow erklärte, wenn die Vorlage scheitere, solle v'rsncht werden, entweder die bestehenden Handelsverträge zu verlängern oder auf Grund des jetzigen Tarifs zu neuen Verträgen zu kommen. Abg. v. Kardoff (frkons.) betonte, daß seine Partei an den Beschlüssen der Kommission sesthalten werde; für die neuen Anträge des Bundes der Landwirthe sei sie nicht zu haben. Fortsetzung Freitag.