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Sonnabend, den 13. September 1902 besetzt, die lange Straße hinab, überfuhren verschiedene! Lehrer Leute und zerschmetterten einige andere Gefährte, bis sie Schützengesellschaften. Diese sind befugt, sich militärisch wM»ng-n Zulässige Einheiten j Ld-Sm kehen noch. Dl gen Ms den Emgeborenendistricten iragen, die jedoch nicht zu Verwechselungen mit den Getche von der^^ yxx Armee eingeführteu Anlaß geben dürfen, militär- Sudostkette v rnommeu wurde woraus ^,-ch, Bewaffnung (Ober- und Untcrgewehr, Bayonetr, aut vnlkam,che O.up - Säbel) zu führen und Exezirübungcn sowie neben den Ursache des CndbebcUs g ch ff de. ,Dt.k Brahma- A^ixSubunaen öffentliche Sckicsifesie abru- gewöhnlichen Schießübungen öffentliche Schießfeste abzu August 1865 von den vormaligen Kreisdirektionen und den Kreishauptmannschaften genehmigten Schützcngescll- schaften. Alle übrigen Schützengesellschaften sind eigentliche Die Kreishauptmannschaft Leipzig giebt eine Verordnung des sächsischen Ministeriums des Innern bekannt, die für Schützen- und Schießgesellschaften unter Aufhebung aller bisher hierüber ergangenen Vorschriften wesentliche Bestimmungen enthält. Die Schützengesellschaften bedürfen darnach u. A. zu ihrem Bestehen der besonderen staatlichen Genehmigung, und da sie sich mit öffentlichen Angelegen- Banman, Arnsgrün, Friedrich, Anssprung und Bröckelt, Niederneukirch halten. Umzüge am Orte ihres Sitzes in Uniform und mit Waffen werden ihnen von der Polizeibehörde in der Regel gestattet werden. Bet Begräbnissen wird die Zahl der Gewehre tragenden Mitglieder auf 12 beschränkt. Die Schießgesellschaften sind in der Regel nur befugt, Schieß übungen unter ihren Mitgliedern zu veranstalten, doch kann ihnen die Polizeibehörde auch die Abhaltung öffent- l'.cher Schießfeste und öffentliche Umzüge am Orte des Gesellschaftssitzes gestatten. Die Annahme einer gleich mäßigen, nichtmilitärischen Kleidung ist zulässig. Die den eigentlichen Schützengesellschaften gewährten Vergünstig ungen und Vorrechte stehen den Schießgeseüschaften nicht zu. Nur kann ihnen von Fall zu Fall bei den zur Ab holung und Zurückbeglcituug stattfindenden Umzügen die Mitführung ihrer Waffen von der Polizeibehörde bewilligt werden. Doch ist die Führung von Ober- und zugleich Untergewehr unstatthaft. Zur Neuerrichtung eigentlicher schließlich an einer Schienenkreuzung entgleisten. Der vorderste Wagen sprang dann noch mit einem letzten Satz durch die großen Fensterscheiben eines Papierladens, und als schließlich das Ergebniß dieser tollen Fahrt festgestellt werden konnte, fand man, daß eine Dame getödtet, 13 Per sonen schwer verwundet und 20 Personen leichtere Ve- letzunaen davougctragen hatten. Zeitz, 11. Sept. Auf Grube „Neue Sorge" wurde dem 72jährigen Bergarbeiter Kröbner aus Maßnitz durch einen Huntewagen die Brust eingedrückt, was den sofortigen Tod des Mannes zur Folge hatte. Bitterfeld, 10. Sept? Ein jugendlicher Landstreicher, der 12jahrige Schulknabe Ernst Kulas aus Bernburg, wurde heule Vormittag durch einen hiesigen Polireibeamten in vollständig verwahrlostem Zustande hier aufgegriffen. Der jugendliche Ausreißer ist bereits seit 40 Tagen aus seinem Heimalhsorte verschwunden, hat sich seit dieser Zeit vagabondirend herumgetriebeu und sich seinen Unter halt durch Betteln zu verschaffen gewußt. Apolda, 10. Sept. Die 26jährige Ehefrau des Schlossers Braun, die sich aus geringfügigem Anlaß unter Mitnahme ihres zweijährigen Söhnchens aus ihrer Wohn ung entfernt hatte, wurde mit ihrem Kinde bei Zottelstedt erhielt 13 Monate Gefängniß. — DieReformpartci, Gruppe 4., 5. und 6.sächs. Reichstagswahlkreis (Dresden-Stadt und -Land), hält am Sonntag, den 14. September, von Nachmittags 3 Uhr ab, ihr Großes Hcrbstfest in sämmtlichen Räumen der „Großen Wirthschaft" des Königl. Großen Gartens zu Dresden ab. Das Programm besteht aus Konzert von der Hauskapelle unter Leitung des Musikdirektor Herrn A. Wentscher, sowie aus Volks- und Kinderbelustigungen im Garten, daran schließt sich im Saale ein Ball für die Mitglieder und deren Angehörige. Die Spiele der Kinder, welch' letztere eintrittsfrei sind, finden unter sachverständiger Leitung statt und gipfeln in einem Lampionzuge bei ein- putra und sciue Nebenflüsse traten aus den Ufern und Hunderte von Eingeborenen sind der Ueberschwemmung todt in der Ilm aufgefunden. Das Kind war mit einem Tuche an der Mutter festgebunden. Der Wagenunfall auf dem Julierpaß. Zu dem schon gemeldeten Unglück auf dem Julierpaß in den Graubündener Alpen wird ergänzend aus Bern berichtet: Die gelödtetc Dame ist die Gatlin des Kaufmanns Martin Levy «us Berlin, der sich mit Familie in Pontrestna auf gehalten hatte. Das Ehepaar Levy wollte über den Julier paß nach Chur fahren. Auf dem Julierhospiz wurde Halt gemacht, und Herr Levy stieg aus. Sciue Gattin und ihr Kammermädchen blieben im Postwagen zurück. Plötzlich scheuten die Pferde und rasten mit dem Gefährte davon. Bei Stalle, einer Ortschaft am Fuße der Paß- strccke im Oberhalbstein, stürzte der Wagen über eine 25 Meter tiefe Halde hinunter. Frau Levy erlitt einen Schädelbruch und starb sofort. Das Kammermädchen ist schwer verwundet. Es wird versichert, daß der Postillon verzweifelte Anstrengungen gemacht habe, die Pferde zu halten und sich eine Strecke weit nachschleife« ließ, bis er loslassen mußte. schäft. Die Schützengesellschaften mit ehedem öffentlich- rechtlichem Charakter behalten die Rechte einer privat rechtlichen Körperschaft nach wie vor, sodaß es für dieselben zur Wahrung der juristischen Persönlichkeit des Eintrags ins Vercinsregister nicht bedarf. Insoweit eigentliche Schützengesellschaften und Schießgesellschaften die juristische Persönlichkeit erlangt haben, hat es sein Bewenden. In Zukunft können jedoch Schützen- wie Schießgesellschaften die Rechtsfähigkeit nur auf Grund der Vorschriften im M 21 flg. des Bürgerlichen Gesetzbuches erwerben. -- Ueber die wiederholte Zulassung zur Prüfung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst hat der Reichskanzler bestimmt, daß eine einmalige Wieder holung der Prüfung, sofern dieselbe beim ersten Versuch nicht bestanden wird, stets zulässig ist. Ist jedoch auch die zweite Prüfung erfolglos, so darf der Bewerber von der Ersatzbehörde !II. Instanz nur in ganz besonderen Ausnahmefällen zum dritten Male zur Ablegung der Prüfung zugelasseu werden. Unbedingte Voraussetzung ist, daß die Prüfung noch vor dem 1. April desjenigen Kalenderjahres erfolgt, in dem der Bewerber das 20. Lebensjahr vollendet. -- Eine üble Angewohnheit bei Kindern ist, die Kerne von Aprikosen, Pflaumen und Pfirsichen von der Schale zu befreien und zu genießen. Diese Kerne enthalten Blausäure, ein Gift, das schon ganz schlimme Erkrankungen hervorgerufen hat. Die Aerzte warnen dringend vor dem Genuß dieser schädlichen Kerne. Es sollten deshalb alle Eltern während der Obstzeit in dieser Hinsicht ein wach sames Auge auf ihre Kinder haben! — Blankenstein, 11. September. Der beim hiesigen Gutsbesitzer Clemens Rüdiger seit Sonntag bedienstete Knecht Wittig aus Freiberg nahm am Montag mit Pferd und Wagen reißaus, um sein Diebstahlsobjekt alsbald in Meißen zu veräußern. Der ungetreue Dienstknecht hatte das Pferd bei den Roßschlächter Quasdorf in Meißen gegen ein Aufgeld von 5 Mk. ausgetauscht und das ein getauschte Pferd wiederum den Pferdehändler Kasselt in Lommatzsch zum Verkauf angeboten. Dieser kannte aber das Thier bez. dessen Voreigenthümer, schöpfte Verdacht wegen unrechtmäßigen Erwerbes desselben und bot dem Verkäufer ein Angeld von 3 Mark, das übrige Geld solle er erhalten, wenn er veu Wagen abhole, worauf dieser denn auch, wenn auch nur ungern, einging und sich ent fernte. Nach telephonischer Verbindung mit Herrn Quas dorf stellte sich heraus, daß das bei diesem eingetauschte Pferd von einem Diebstuhle herrührte, welcher bereits zur Anzeige gelangt war. Der Dieb läßt sich nicht wieder sehen, sondern hat mit den erbeuteten 3 Mark das Weite gesucht. Roß und Wagen befinden sich heute wieder im Besitz des Herrn Rüdiger. — Meißen. Auf eine Umfrage an die Eltern der jenigen Kinder, welche die hiesige höhere Bürgerschule be suchen, ist fast ausnahmslos der Wunsch ausgesprochen worden, daß der Unterricht auch im Winterhalbjahre durch gehend, also nur Vormittags, ertheilt werden möchte. Der im jetzigen Halbjahre augestellte Versuch hat auch hier freundliche Aufnahme gefunden. — Der Stadtgemcinderath zu Tharandt beschloß einstimmig, für das bisher von Dr. Schiebold geleitete Knabcn-Jnstitut eine geeignete Lehrkraft sofort zu suchen, damit am 1. Oktober keine Unterbrechung im bisherigen Unterrichte eintrete. — Dresden, 11. Sept. Nachdem erst am Dienstag 15 Frauen wegen Verbrechens nach 8 218 des Strafgesetz buches und Beihilfe dazu vom Landgerichte zu schweren Strafen verurtheilt worden waren, wurde am Mittwoch wiederum wegen desselben Delictes gegen 10 Personen verhandelt. Die Hauptangeklagte Ernestine Eberlein geb. Schwanitz aus Schlesien wurde zu 7 Jahren Zuchthaus verurtheilt, während die übrigen Angeklagten Strafen von 4 bis 13 Monaten erhielten. Eine Kellnerin und eine Frau in Leipzig sind sogar an Folgen des Verbrechens gestorben. Deshalb wird sich die Eberlein, eine schon wegen desselben Verbrechens mit Zuchthaus vorbestrafte frühere Krankenpflegerin, wegen fahrlässiger Tödtung vor dem Schwurgericht zu verantworten haben. Seit dem Herbst 1898 hat sie in Dresden, Leipzig und Laughenners dorf ihr Unwesen getrieben. Ueber verschiedene Familien hat sie schweres Unglück gebracht, denn seit vielen Monaten befinden sich Töchter dieser bedauernswerthen Familien in Untersuchungshaft. Die Tochter eines Rittergutsbesitzers Großes Erdbeben am Himalaya. Aus Cal- cutta, 8. Sevt., wird gemeldet: Ein Erdbeben hat das! ganze Brahmaputrathal heimgesucht und scheint große Ver-i , o „ Der seit Wochen in Dresden bestehende Gold lässig. Die Genehmigung ertheilt die Kreishauptmann-i schlägerstreik ist nunmehr beendet. Am Montag unterzeich- zum Opfer gefallen. 220,000 Franken aus der Bangste de France gestohlen. Ueber einen großen Diebstahl im Gebäude des bedeutendsten französischen Bankinstituts in Paris be richtet ein Telegramm Folgendes: In den Kellern der Banqne de France befinden sich gegenwärtig 3'/° Milliarden Franken in Edelmetall. Personen, die sich Zugang zu denjenigen Räumen verschafften, aus welchen zum Ein schmelzen bestimmte Goldsorten fortgcschafft wurden, ge lang es, Säcke mit einem Inhalt von 220,000 Franken zu entwenden. Des Diebstahls verdächtig sind einige Beamte. soll eine Probe abgenommen werden. Hierüber will man noch bei der Königlichen Bezirks schulinspektion beantragen, die bereits auf den 20. dieses Monats angesetzte Probe auf einen andern Tag zu ver legen. Wilsdruff, am 11. September 1902. Der Schulvorstand. Brgmstr. Kahlenberger, Vors. Vaterländisches. iMittheilungen aus dem Leserkreise sind der Redaktion stets willkommen. Der Name des Einsenders bleibt unter allen Umständen Geheimniß der Redaktion. Anonyme Zuschriften können nicht berücksichtigt werden.) Wilsdruff, den 12. September 1902. — Festfreuden bringt die nahende Kirmes! Alles rüstet sich, um die sich alljährlich einfiudenden Kirmesgäste zu begrüßen. Kirmeskuchen und ein saftiges Ganserl sind die Würze des Festes; für das Publikum aber ist auch in diesem Jahre ans dem Schützenplatze reichlich für Be lustigungen verschiedener Art gesorgt. Wie dies nun schon seit vielen Jahren der Fall, wird die hiesige Bürgerschützen gesellschaft auch in diesem Jahre durch Festzug, Scheiben schießen rc. rc. die Kirmesfreuden verschönern helfen./'Auf die in heutiger Nr. befindliche stadlräthliche Bekanntmachung, die Ausdehnung im Betriebe des Handelsgewerbes, machen wir auch an dieser Stelle noch besonders aufmerksam. Für das tanzlustige Publikum aber ist die günstigste Ge legenheit, sich auf den Sälen des Schützenhauscs, Hotel Adler, goldner Löwe und Lindenschlößchen durch schneidige Ballmusiken unserer Stadtkapellc zu amusiren. Gleichzeilig verweisen wir das musiklicbende Publikum noch auf das am Kirmes-Dieustag im Hotel goldnerLöwe stattfindende Kirmes-Konzert unserer Stadlkapelle hin. Hoffen und wünschen wir, daß das Fest von bestem Wetter begleitet sein möge. — Für Schützen- und Schießgesellschaften. Das vierjährige Töchrerchen des Führers Felix, das vor zwei Monaten aus Silvaplaua spurlos verschwunden war, ist, wie ein Telegramm meldet, in der Nähe des Wasserfalles von Surley todt aufgefunden worden. Die Schützengesellschaften oder zur Umbildung von Schießge- Arme und Beine der Leiche fehlten. Die amtliche Unter- sellschaften in derartige Schützengesellschaften wird künftig- suchuug läßt Vermutheu, daß das Kind infolge Erschöpfung hin Genehmigung nicht mehr ertheilt. Dagegen ist die ! brechender Dunkelheit, gestorben und dann von Thieren verschleppt und halb Errichtung neuer Schießgesellschaften auch künftighin zu-! —.Der seit Wa zerrissen worden ist. l""- . ' Ei" gefährliches Gebäude. In Oberhausen i brach, wie ein Telegramm meldet, in einem Hause, in Straßenbahnunglück in Glasgow. In Glas-!dem sechs polnische Familien wohnten, Feuer aus. Die gow ereignete sich kürzlich auf der elektrischen Straßenbahni Polizei fand in einem Zimmer sieben Dynamitpatrouen, ein ganz eigenartiger Unfall. Einer der schweren Wagen! sowie eine große Anzahl Zündschnüre und Zündhütchen, hatte gerade den höchsten Punkt der sehr steilen und sehr Ein polnischer Bergmann und dessen Kostgänger wurden belebten Reufield-Straße erreicht, als dem Fahrer die verhaftet. Ausschaltekurbel unter den Händen zerbrach, sodaß der!———7 - """ 5 OO7Q Wagen wieder zurücklief und nicht gebremst werden konnte, j SLhttkvorsttmVssthnng am 11. September 1902. Er sauste denn auch die steile Straße mit furchtbarer Ge-! Anwesend waren 6 Herren. Enlfchuldigt kehlten die Walt wieder hinab, stieß mit einem anderen Wagen zu-!Herren Stadtrath Bretschneider und Stadtverordneter sammen, der dann'auch die wilde Jagd mitmachte, ebenso! Rud Ranft. . , wie ein dritter mit dem die FlüchUinqe zusammenstießen,! ' Vorsitzender: Herr Bürgermeister Kahlenberger. und so brausten die drei Fahrzeuge, mit Fahrgästen voll! Den vom Stadtgemcinderaih vorgeschlagenen Herren Der pestverdächtige Fall auf dem Bremer Hansa- Dampfer „Neidenfels" erwies sich, wie aus Hamburg ge- meldet wird, als vollsiändig harmlos. Die über das befassest, unterliegen sie den Bestimmungen im Ab- Schsif verhängte ^.uarantane ist am Donnerstag Mittag n Vercinsgesetzes. Die Schützengesellschaften aufgehoben worden. Die Unterfuchung des erkrankten eiugetheilt in eigentliche Schützeugesellschaften und ftstgcstelll, daß keine Pest vorlag. Schießgesellschaften. Als Schießgesellschaften gelten die inficsil der Dampfer „Neidenfels des- Maßgabe der Verordnungen vom 24. März und 19. Beilage zu Nr. 107